Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
							               GUTACHTEN zur ABE Nr. 53853 nach §22 StVZO

               Anlage 8 zum Prüfbericht Nr. 55021722 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 9.5Jx21H2 Typ RP13-9521
               Hersteller                        Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                        Seite 1 von 6

               Auftraggeber                      Interpneu Handelsgesellschaft mbH
                                                 An der Roßweid 23-25
                                                 76229 Karlsruhe
                                                 49020141109

               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 2
               Modell                            RP13
               Typ                               RP13-9521
               Radgröße                          9.5Jx21H2
               Zentrierart                       Mittenzentrierung

               Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring         Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
               führung                                              Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                                    Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                                    (mm)
               BM           RP13-9521 BM / Ø66,45xØ57,1             5/112/57,1         43        760    2250

               Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zulässig in
               Verbindung mit den in Anlage 8, Gutachten Nummer 55020522, Ausfertigung 1 (KBA-NUMMER
               53852 , RADTYP RP13-8521) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die
               jeweiligen Auflagen und Hinweise.
§22 53853*00




               Kennzeichnungen
               KBA-Nummer                        53853
               Herstellerzeichen                 PLATIN
               Radtyp und Ausführung             RP13-9521 (s.o.)
               Radgröße                          9.5Jx21H2
               Einpresstiefe                     ET.. (s.o.)
               Herstelldatum                     Monat und Jahr

               Befestigungsmittel

               Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
               S01       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      120                    28,3

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
               den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
               Handlingsprüfungen durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                        Audi
                                                 Skoda
                                                 Volkswagen

               Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 53853 nach §22 StVZO

               Anlage 8 zum Prüfbericht Nr. 55021722 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 9.5Jx21H2 Typ RP13-9521
               Hersteller                       Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                      Seite 2 von 6

               Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                              Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Audi Q4 e-tron -        70, 77        255/40R21     R03 T02 152                           A12 A16 A19
               /Sportback              70, 77        275/35R21     R03 152                               A57 B54 V21
               FZ                                                                                        HA2 S01
               e1*2018/858*00006*..
               - max. Leistung: 125-
               220 kW
               - Elektro
               Skoda Enyaq 50 / 60     70            255/40R21     R03 T02                               A12 A16 A19
               NY                      70            275/35R21     A01 K2b R03                           A58 B54 Car
               e8*2007/46*0416*..                                                                        V21 HA2 S01
               - max.Leistung:
               109kW / 132kW
               - Elektro
               Skoda Enyaq 80 / 80X    70, 77        255/40R21     R03 T02 152                           A12 A16 A19
               NY                      70, 77        275/35R21     A01 K2b R03 152                       A57 B54 Car
               e8*2007/46*0416*..                                                                        V21 HA2 S01
               - max.Leistung:
               150kW / 195kW
§22 53853*00




               - Elektro
               Skoda Enyaq RS          77            255/40R21     R03 T02 152                           A12 A16 A19
               Coupé                   77            275/35R21     A01 K2b R03 152                       A56 B54 V21
               NY                                                                                        HA2 S01
               e8*2007/46*0416*..
               - max.Leistung:220kW
               - Elektro
               VW ID.4 Pure            70            245/40R21     R03 T00                               A12 A16 A19
               E2                      70            255/40R21     R03 T02                               A58 B54 Car
               e1*2018/858*00004*..    70            275/35R21     A01 K2b R03                           V21 HA2 S01
               - max. Leistung:
               109kW / 125 kW
               - Elektro

               Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zulässig in
               Verbindung mit den in Anlage 8, Gutachten Nummer 55020522, Ausfertigung 1 (KBA-NUMMER
               53852 , RADTYP RP13-8521) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die
               jeweiligen Auflagen und Hinweise.

               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
               Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
               Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
               so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
               Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
               dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
               Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 53853 nach §22 StVZO

               Anlage 8 zum Prüfbericht Nr. 55021722 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9.5Jx21H2 Typ RP13-9521
               Hersteller                      Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                        Seite 3 von 6

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
               Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
               Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
               Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

               Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                       V      W        Y
               210 km/h                100% 100% 100%
               220 km/h                97%    100% 100%
               230 km/h                94%    100% 100%
               240 km/h                91%    100% 100%
               250 km/h                -      95%      100%
               260 km/h                -      90%      100%
               270 km/h                -      85%      100%
               280 km/h                -      -        95%
               290 km/h                -      -        90%
               300 km/h                -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
               unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
               oder Reifenherstellers zu beachten.
§22 53853*00




               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
               Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
               Abrollumfang verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.

               Spezielle Auflagen und Hinweise

               152      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
               einer zul. Achslast von 1520 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
               zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

               A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
               vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
               Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
               Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
               Änderungsabnahme vorzuführen.

               A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
               Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
               Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. zu den Fahrwerksteilen zu achten.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 53853 nach §22 StVZO

               Anlage 8 zum Prüfbericht Nr. 55021722 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9.5Jx21H2 Typ RP13-9521
               Hersteller                     Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                       Seite 4 von 6

               A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
               verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
               DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
               verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
               müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
               sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

               A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
               4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

               A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
               bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

               A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

               B54    Betrifft Fahrzeugausführungen mit Trommelbremse an der Hinterachse.

               Car     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer,
               Turnier, Variant, …).

               HA2     Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur
§22 53853*00




               zulässig in Verbindung mit den in Anlage 8, Gutachten Nummer 55020522, Ausfertigung 1 (KBA-
               NUMMER 53852 , RADTYP RP13-8521) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es
               gelten die jeweiligen Auflagen und Hinweise.

               K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               R03    Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               T00    Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
               16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T02    Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
               16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 53853 nach §22 StVZO

               Anlage 8 zum Prüfbericht Nr. 55021722 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9.5Jx21H2 Typ RP13-9521
               Hersteller                     Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                        Seite 5 von 6

               V21    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
               Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                       Vorderachse    Hinterachse

               Nr. 1   235/45R21      255/40R21, 265/40R21
               Nr. 2   245/30R21      295/25R21
               Nr. 3   245/35R21      275/30R21, 285/30R21
               Nr. 4   245/40R21      275/35R21, 285/35R21
               Nr. 5   255/30R21      295/25R21, 305/25R21
               Nr. 6   255/35R21      285/30R21, 295/30R21
               Nr. 7   255/40R21      285/35R21
               Nr. 8   255/50R21      285/45R21
               Nr. 9   265/35R21      295/30R21, 305/30R21, 315/30R21
               Nr.10   265/40R21      295/35R21, 305/35R21
               Nr.11   265/45R21      295/40R21
               Nr.12   275/35R21      315/30R21, 325/30R21
               Nr.13   275/40R21      305/35R21, 315/35R21
               Nr.14   275/45R21      315/40R21
               Nr.15   275/50R21      315/45R21
               Nr.16   285/35R21      325/30R21
               Nr.17   285/40R21      315/35R21
§22 53853*00




               Nr.18   285/45R21      315/40R21, 325/40R21

               Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
               Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
               des Fahrzeugs mitzuführen.

               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 28. September 2022 in Lambsheim statt.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 53853 nach §22 StVZO

               Anlage 8 zum Prüfbericht Nr. 55021722 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9.5Jx21H2 Typ RP13-9521
               Hersteller                     Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                     Seite 6 von 6

               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
               unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
               heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
               entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
               eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum März 2021.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
               Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
               Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
               das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


               Lambsheim, 28. September 2022
§22 53853*00




               Tufan                                                                00397805.DOC




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim