Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51957 nach §22 StVZO Nr. : RA-000943-A0-314 Anlage-Nr. : 4 Seite : 1/7 Auftraggeber : Uniwheels Leichtmetallräder (Germany) GmbH Teiletyp : SPL 554 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: SPL 554 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: Anzio Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: A2 Radgröße: 5½Jx14H2 Rad-Einpresstiefe: 35 mm Lochkreisdurchmesser: 100 mm Lochzahl: 4 Mittenlochdurchmesser: 63,3 mm Zentrierart: Mittenzentrierung § 22 51957 Zentrierring: Z 04 Ø63,3-Ø56,6 geprüfte Radlast: 580 kg bei Reifenabrollumfang: 1960 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke: GM DAEWOO Radbefestigung Auflagen- Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- Kürzel moment BF1 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 MP72 110 Nm BF2 je nach Serienausstattung: MP72 110 Nm Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 je nach Serienausstattung: MP5 110 Nm Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 30,5 mm Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51957 nach §22 StVZO Nr. : RA-000943-A0-314 Anlage-Nr. : 4 Seite : 2/7 Auftraggeber : Uniwheels Leichtmetallräder (Germany) GmbH Teiletyp : SPL 554 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): CHIA e50*2007/46*0046*.. CHIK e11*2001/116*0321*.. KLAS e4*2001/116*0063*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 53 bis 74 Chevrolet Aveo 165/65R14 A02) bis A10) (3-und 5-türig) A93) BF1) 165/70R14 A01) K38) 175/65R14 A01) K38) 185/60R14 A01) K38) K39) 195/55R14 A01) K03) K04) K39) § 22 51957 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): CHIV e50*2007/46*0087*.. KL1T e4*2007/46*0270*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 51 bis 74 Chevrolet Aveo, Aveo 175/80R14 A02) bis A10) LPG A93) N185) BF1) EF0) 175R14 A93) N185) 185/70R14 A93) N195) 185/75R14 A93) N195) 195/70R14 A93) 205/65R14 A93) 205/70R14 A93a) Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51957 nach §22 StVZO Nr. : RA-000943-A0-314 Anlage-Nr. : 4 Seite : 3/7 Auftraggeber : Uniwheels Leichtmetallräder (Germany) GmbH Teiletyp : SPL 554 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): CHIA e50*2007/46*0046*.. CHIK e11*2001/116*0321*.. KLAS e4*2001/116*0063*.., e4*98/14*0063*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 53 bis 69 Chevrolet Aveo, Wave 175/65R14 A01) bis A10) (4-türig) K03) BF1) 185/60R14 K03) 195/55R14 K03) 205/55R14 K01) K12) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): CHIS e50*2007/46*0006*.. § 22 51957 KL1M e4*2007/46*0129*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 50 bis 60 Chevrolet Spark, Spark 155/65R14 A02) bis A10) LPG ww. Matiz BF1) 165/65R14 A01) K01) 175/60R14 A01) K01) K04) 175/65R14 A01) K01) K04) 185/55R14 A01) K01) K04) 185/60R14 A01) K01) K04) 195/55R14 A01) K01) K04) 205/50R14 A01) K01) K02) K28) 205/55R14 A01) K01) K02) K27) K28) K42) Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51957 nach §22 StVZO Nr. : RA-000943-A0-314 Anlage-Nr. : 4 Seite : 4/7 Auftraggeber : Uniwheels Leichtmetallräder (Germany) GmbH Teiletyp : SPL 554 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): KLAS e4*2001/116*0063*.., e4*98/14*0063*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 53 bis 69 Daewoo Kalos, Lanos 175/65R14 A01) bis A10) bzw. Chevrolet Kalos, K03) BF2) Lanos (3- und 5-türig) 185/60R14 K03) 195/55R14 K03) 205/55R14 K01) K12) Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur § 22 51957 StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu nicht, so sind sie nicht entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51957 nach §22 StVZO Nr. : RA-000943-A0-314 Anlage-Nr. : 4 Seite : 5/7 Auftraggeber : Uniwheels Leichtmetallräder (Germany) GmbH Teiletyp : SPL 554 A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen an der Außenseite (Designseite) nur mit Klebegewichten und an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). § 22 51957 BF1) Sofern nicht anders angegeben, sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 Zubehörkit: MP72 Anzugsmoment: 110 Nm BF2) Sofern nicht anders angegeben, sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: je nach Serienausstattung: Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 Zubehörkit: MP72 Anzugsmoment: 110 Nm je nach Serienausstattung: Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 30,5 mm Zubehörkit: MP5 Anzugsmoment: 110 Nm EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51957 nach §22 StVZO Nr. : RA-000943-A0-314 Anlage-Nr. : 4 Seite : 6/7 Auftraggeber : Uniwheels Leichtmetallräder (Germany) GmbH Teiletyp : SPL 554 K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. § 22 51957 K12) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. K27) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K38) An Achse 1 ist im Übergangsbereich vom Radhaus zum vorderen Stoßfänger der ins Radhaus hineinstehende Kunststoffinnenkotflügel auszuschneiden. K39) An Achse 2 ist ca. 100mm unter dem Übergangsbereich vom Radhaus zum hinteren Stoßfänger der ins Radhaus hineinstehende Kunststoffinnenkotflügel auszuschneiden. K42) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: • die Radhausausschnittkanten sind von Stoßfängeroberkante bis 45° hinter der Radmitte umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen, • der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw. auszuschneiden. N185) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 185/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N195) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 195/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51957 nach §22 StVZO Nr. : RA-000943-A0-314 Anlage-Nr. : 4 Seite : 7/7 Auftraggeber : Uniwheels Leichtmetallräder (Germany) GmbH Teiletyp : SPL 554 Die Anlage 4 mit den Seiten 1-7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ SPL 554 des Auftraggebers Uniwheels Leichtmetallräder (Germany) GmbH Geschäftsstelle Essen, 04.05.2018 § 22 51957