Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 51957 nach §22 StVZO Nr. : RA-000943-B0-413 Anlage-Nr. : 4a Seite : 1/9 Auftraggeber : Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH Teiletyp : SPL 554 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: SPL 554 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: Anzio Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: A2 Radausführungskennz.: A2 Radgröße: 5½Jx14H2 Rad-Einpresstiefe: 35 mm Lochkreisdurchmesser: 100 mm Lochzahl: 4 Mittenlochdurchmesser: 63,30 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: Z 04 Ø63,3-Ø56,6 geprüfte Radlast: *) 580 kg Reifenabrollumfang: 1960 mm *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen. Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke: OPEL Radbefestigung Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- Kürzel moment BF1 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, MP5 110 Nm Schaftlänge 30,5 mm BF2 1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 MP72 110 Nm Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 51957 nach §22 StVZO Nr. : RA-000943-B0-413 Anlage-Nr. : 4a Seite : 2/9 Auftraggeber : Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH Teiletyp : SPL 554 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): S-D e1*2001/116*0379*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 51 bis 74 Opel Adam 175/70R14 A02) bis A10) A93) BF1) EF0) 185/70R14 205/60R14 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): S-D e1*2001/116*0379*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 51 bis 74 Opel Adam Rocks 175/70R14 A02) bis A10) A93) BF1) EF0) 175/75R14 A93) 185/70R14 A93) 195/65R14 A93) 195/70R14 G5L) 205/60R14 A93) 205/65R14 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 51957 nach §22 StVZO Nr. : RA-000943-B0-413 Anlage-Nr. : 4a Seite : 3/9 Auftraggeber : Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH Teiletyp : SPL 554 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): GMIB e50*2001/116*0001*.. S-D e1*2001/116*0379*.. S-D/V e50*2007/46*0055*.. S-D/VAN e1*2007/46*0505*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 44 bis 74 Opel Corsa D, Corsa D 175/70R14 A02) bis A10) Van , Corsa D LPG N185) A93) BF1) EF0) (4-Loch) 175/70R14 M+S W185) 175/75R14 N185) 175/75R14 M+S W185) 185/70R14 195/65R14 195/70R14 G5L) 205/60R14 205/65R14 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 51957 nach §22 StVZO Nr. : RA-000943-B0-413 Anlage-Nr. : 4a Seite : 4/9 Auftraggeber : Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH Teiletyp : SPL 554 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): S-D e1*2001/116*0379*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 51 bis 66 Opel Corsa E 175/70R14 A02) bis A10) A93) N185) BF1) EF0) 175/70R14 M+S A93) 175/75R14 N185) 175/75R14 M+S 175R14 A01) G01) N185) 175R14 M+S A01) G01) 185/65R14 A93a) 185/70R14 185/75R14 A01) G01) 195/65R14 A93a) 195/70R14 G5L) 205/60R14 205/65R14 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 51957 nach §22 StVZO Nr. : RA-000943-B0-413 Anlage-Nr. : 4a Seite : 5/9 Auftraggeber : Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH Teiletyp : SPL 554 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): D-A e4*2007/46*0957*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 54 bis 55 Opel Karl 165/65R14 A02) bis A10) (nur Serienradgröße 14- A93) BF2) E69) Zoll) 165/70R14 175/60R14 A01) A93a) K01) 175/65R14 A01) K01) 185/55R14 A01) K01) K04) 185/60R14 A01) K01) K04) 195/55R14 A01) K01) K02) 195/60R14 A01) K01) K02) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 51957 nach §22 StVZO Nr. : RA-000943-B0-413 Anlage-Nr. : 4a Seite : 6/9 Auftraggeber : Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH Teiletyp : SPL 554 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): D-A e4*2007/46*0957*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 54 bis 55 Opel Karl 165/65R14 A02) bis A10) (bis Serienradgröße 16- A93) BF2) E70) Zoll) 165/70R14 A93a) 175/60R14 A01) A93) K01) 175/65R14 A01) A93a) K01) 185/55R14 A01) A93) K01) K04) 185/60R14 A01) A93a) K01) K04) 195/55R14 A01) A93a) K01) K02) 195/60R14 A01) K01) K02) 205/50R14 A01) A93a) K01) K02) K28) 205/55R14 A01) K01) K02) K28) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): GMIC e50*2001/116*0002*.. X01MONOCAB e1*2001/116*0215*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 64 bis 66 Opel Meriva 175/65R14 A02) bis A10) BF1) EF0) 175/70R14 A93) 185/60R14 185/65R14 A93) 195/60R14 A01) A93) K04) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 51957 nach §22 StVZO Nr. : RA-000943-B0-413 Anlage-Nr. : 4a Seite : 7/9 Auftraggeber : Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH Teiletyp : SPL 554 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen an der Außenseite (Designseite) nur mit Klebegewichten und an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 51957 nach §22 StVZO Nr. : RA-000943-B0-413 Anlage-Nr. : 4a Seite : 8/9 Auftraggeber : Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH Teiletyp : SPL 554 A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 30,5 mm Zubehörkit: MP5 Anzugsmoment: 110 Nm BF2) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 Zubehörkit: MP72 Anzugsmoment: 110 Nm E69) Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen: • - EG-Genehm.-Nr e4*2007/46*0957*02 bis 09 und dem Buchstaben "A" an Position 12 des Versionsschlüssel oder • - ab EG-Genehm.-Nr e4*2007/46*0957*10 und dem Buchstaben "A" an Position 9 des Versionsschlüssel E70) Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen: • - EG-Genehm.-Nr e4*2007/46*0957*02 bis 09 und dem Buchstaben "B" an Position 12 des Versionsschlüssel oder • - ab EG-Genehm.-Nr e4*2007/46*0957*10 und dem Buchstaben "B" an Position 9 des Versionsschlüssel EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G5L) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/45R17 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 51957 nach §22 StVZO Nr. : RA-000943-B0-413 Anlage-Nr. : 4a Seite : 9/9 Auftraggeber : Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH Teiletyp : SPL 554 K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. N185) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 185/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. W185) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Reifen der Größen 185/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. Die Anlage 4a mit den Seiten 1-9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ SPL 554 des Auftraggebers Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH Geschäftsstelle Essen, 28.05.2021