Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51957 nach §22 StVZO Nr. : RA-000943-A0-314 Anlage-Nr. : 10 Seite : 1/4 Auftraggeber : Uniwheels Leichtmetallräder (Germany) GmbH Teiletyp : SPL 554 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: SPL 554 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: Anzio Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: A2 Radgröße: 5½Jx14H2 Rad-Einpresstiefe: 43 mm Lochkreisdurchmesser: 100 mm Lochzahl: 4 Mittenlochdurchmesser: 63,3 mm Zentrierart: Mittenzentrierung § 22 51957 Zentrierring: Z 04 Ø63,3-Ø56,6 geprüfte Radlast: 580 kg bei Reifenabrollumfang: 1960 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke: GM DAEWOO Radbefestigung Auflagen- Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- Kürzel moment BF1 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 MP72 110 Nm BF2 je nach Serienausstattung: MP72 110 Nm Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 je nach Serienausstattung: MP5 110 Nm Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 30,5 mm Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51957 nach §22 StVZO Nr. : RA-000943-A0-314 Anlage-Nr. : 10 Seite : 2/4 Auftraggeber : Uniwheels Leichtmetallräder (Germany) GmbH Teiletyp : SPL 554 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): CHIA e50*2007/46*0046*.. CHIK e11*2001/116*0321*.. KLAS e4*2001/116*0063*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 53 bis 74 Chevrolet Aveo 165/65R14 A02) bis A10) (3-und 5-türig) A93) BF1) 165/70R14 175/65R14 185/60R14 195/55R14 205/55R14 A01) K38) K39) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): § 22 51957 CHIA e50*2007/46*0046*.. CHIK e11*2001/116*0321*.. KLAS e4*2001/116*0063*.., e4*98/14*0063*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 53 bis 69 Chevrolet Aveo, Wave 175/65R14 A02) bis A10) (4-türig) BF1) 185/60R14 195/55R14 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): CHIS e50*2007/46*0006*.. KL1M e4*2007/46*0129*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 50 bis 60 Chevrolet Spark, Spark 155/65R14 A02) bis A10) LPG ww. Matiz BF1) 165/65R14 175/60R14 175/65R14 185/55R14 A01) K01) 185/60R14 A01) K01) 195/55R14 A01) K01) K04) Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51957 nach §22 StVZO Nr. : RA-000943-A0-314 Anlage-Nr. : 10 Seite : 3/4 Auftraggeber : Uniwheels Leichtmetallräder (Germany) GmbH Teiletyp : SPL 554 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): KLAS e4*2001/116*0063*.., e4*98/14*0063*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 53 bis 69 Daewoo Kalos, Lanos 175/65R14 A02) bis A10) bzw. Chevrolet Kalos, BF2) Lanos 185/60R14 (3- und 5-türig) 195/55R14 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den § 22 51957 Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu nicht, so sind sie nicht entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51957 nach §22 StVZO Nr. : RA-000943-A0-314 Anlage-Nr. : 10 Seite : 4/4 Auftraggeber : Uniwheels Leichtmetallräder (Germany) GmbH Teiletyp : SPL 554 A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen an der Außenseite (Designseite) nur mit Klebegewichten und an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). BF1) Sofern nicht anders angegeben, sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 Zubehörkit: MP72 Anzugsmoment: 110 Nm BF2) Sofern nicht anders angegeben, sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: je nach Serienausstattung: § 22 51957 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 Zubehörkit: MP72 Anzugsmoment: 110 Nm je nach Serienausstattung: Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 30,5 mm Zubehörkit: MP5 Anzugsmoment: 110 Nm K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K38) An Achse 1 ist im Übergangsbereich vom Radhaus zum vorderen Stoßfänger der ins Radhaus hineinstehende Kunststoffinnenkotflügel auszuschneiden. K39) An Achse 2 ist ca. 100mm unter dem Übergangsbereich vom Radhaus zum hinteren Stoßfänger der ins Radhaus hineinstehende Kunststoffinnenkotflügel auszuschneiden. Die Anlage 10 mit den Seiten 1-4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ SPL 554 des Auftraggebers Uniwheels Leichtmetallräder (Germany) GmbH Geschäftsstelle Essen, 04.05.2018