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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 51957 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000943-B0-413
Anlage-Nr. :                10
Seite :                     1/4
Auftraggeber :              Superior Industries Leichtmetallräder Germany
                            GmbH
Teiletyp :                  SPL 554


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                  SPL 554
Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                              Anzio
Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                              A2
Radausführungskennz.:                                       A2
Radgröße:                                               5½Jx14H2
Rad-Einpresstiefe:                                        43 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     100 mm
Lochzahl:                                                    4
Mittenlochdurchmesser:                                   63,30 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                        Z 04 Ø63,3-Ø56,6
geprüfte Radlast: *)                                      580 kg
 Reifenabrollumfang:                                      1960 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   GM DAEWOO

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                     moment
BF1       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                            MP72        110 Nm
BF2       1     je nach Serienausstattung:                                     MP72        110 Nm
                Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
          2     je nach Serienausstattung:                                     MP5        110 Nm
                Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge
                30,5 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 51957 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000943-B0-413
Anlage-Nr. :                10
Seite :                     2/4
Auftraggeber :              Superior Industries Leichtmetallräder Germany
                            GmbH
Teiletyp :                  SPL 554


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
CHIA                            e50*2007/46*0046*..
CHIK                            e11*2001/116*0321*..
KLAS                            e4*2001/116*0063*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
53 bis 74       Chevrolet Aveo           165/65R14                         A02) bis A10)
                (3-und 5-türig)          A93)                              BF1)

                                         165/70R14

                                         175/65R14

                                         185/60R14

                                         195/55R14

                                         205/55R14
                                         A01) K38) K39)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
CHIA                            e50*2007/46*0046*..
CHIK                            e11*2001/116*0321*..
KLAS                            e4*2001/116*0063*.., e4*98/14*0063*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
53 bis 69       Chevrolet Aveo, Wave     175/65R14                         A02) bis A10)
                (4-türig)                                                  BF1)
                                         185/60R14

                                         195/55R14


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
CHIS                           e50*2007/46*0006*..
KL1M                           e4*2007/46*0129*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 60       Chevrolet Spark, Spark 155/65R14                           A02) bis A10)
                LPG ww. Matiz                                              BF1)
                                        165/65R14

                                         175/60R14

                                         175/65R14

                                         185/55R14
                                         A01) K01)

                                         185/60R14
                                         A01) K01)

                                         195/55R14
                                         A01) K01) K04)
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Nr. :                       RA-000943-B0-413
Anlage-Nr. :                10
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Auftraggeber :              Superior Industries Leichtmetallräder Germany
                            GmbH
Teiletyp :                  SPL 554


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
KLAS                             e4*2001/116*0063*.., e4*98/14*0063*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
53 bis 69       Daewoo Kalos, Lanos       175/65R14                         A02) bis A10)
                bzw. Chevrolet Kalos,                                       BF2)
                Lanos                     185/60R14
                (3- und 5-türig)
                                          195/55R14


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
       in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
       nicht zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
       den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
       nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 51957 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000943-B0-413
Anlage-Nr. :                10
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Auftraggeber :              Superior Industries Leichtmetallräder Germany
                            GmbH
Teiletyp :                  SPL 554


A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen an der Außenseite (Designseite) nur mit Klebegewichten und an der
       Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden.

A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

BF1)   Sofern nicht anders angegeben, sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde
       Befestigungsteile zu verwenden:
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
       Zubehörkit: MP72
       Anzugsmoment: 110 Nm

BF2)   Sofern nicht anders angegeben, sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde
       Befestigungsteile zu verwenden:
       je nach Serienausstattung:
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
       Zubehörkit: MP72
       Anzugsmoment: 110 Nm
       je nach Serienausstattung:
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 30,5 mm
       Zubehörkit: MP5
       Anzugsmoment: 110 Nm

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K38)   An Achse 1 ist im Übergangsbereich vom Radhaus zum vorderen Stoßfänger der ins
       Radhaus hineinstehende Kunststoffinnenkotflügel auszuschneiden.

K39)   An Achse 2 ist ca. 100mm unter dem Übergangsbereich vom Radhaus zum hinteren
       Stoßfänger der ins Radhaus hineinstehende Kunststoffinnenkotflügel auszuschneiden.

Die Anlage 10 mit den Seiten 1-4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ SPL 554 des Auftraggebers Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

Geschäftsstelle Essen, 28.05.2021