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							             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51957 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-000943-A0-314
             Anlage-Nr. :                8a
             Seite :                     1/6
             Auftraggeber :              Uniwheels Leichtmetallräder (Germany) GmbH
             Teiletyp :                  SPL 554


             Technische Daten, Kurzfassung
             Raddaten

             Radtyp:                                                           SPL 554
             Art des Sonderrades:                                    einteiliges Leichtmetall-Rad
             Handelsmarke:                                                       Anzio
             Montageposition:                                          Vorder-und Hinterachse
             Radausführung:                                                       A2
             Radgröße:                                                        5½Jx14H2
             Rad-Einpresstiefe:                                                 43 mm
             Lochkreisdurchmesser:                                             100 mm
             Lochzahl:                                                             4
             Mittenlochdurchmesser:                                            63,3 mm
             Zentrierart:                                                 Mittenzentrierung
§ 22 51957




             Zentrierring:                                                Z 06 Ø63,3-Ø54,1
             geprüfte Radlast:                                                  580 kg
             bei Reifenabrollumfang:                                           1960 mm


             Allgemeine Anforderungen
             Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
             Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
             entsprechend ersetzt werden.

             Verwendungsbereich
             Fahrzeughersteller oder Marke:       HYUNDAI

             Radbefestigung
             Auflagen- Beschreibung der Befestigungsteile                                           Zubehör-Kit Anzugs-
             Kürzel                                                                                             moment
             BF1         Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                                      MP8         120 Nm
             BF2         Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                                      MP8         110 Nm

             Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
             MXI                            e11*2001/116*0220*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
             (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
             43 bis 46       Hyundai Atos Prime      175/50R14                           A02) bis A10)
                                                                                         BF1) S02)
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51957 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-000943-A0-314
             Anlage-Nr. :                8a
             Seite :                     2/6
             Auftraggeber :              Uniwheels Leichtmetallräder (Germany) GmbH
             Teiletyp :                  SPL 554


             Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
             MC                             e4*2001/116*0103*..
             MCT                            e4*2001/116*0110*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
             (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
             71 bis 82       Hyundai Accent          175/65R14                          A02) bis A10)
                                                     A93)                               BF2)

                                                      175/70R14

                                                      185/60R14

                                                      185/65R14

                                                      195/60R14

                                                      205/55R14

                                                      205/60R14


             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
§ 22 51957




             TB                            e4*98/14*0066*..
             TBI                           e4*2001/116*0123*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
             46 bis 81       Hyundai Getz           165/65R14                           A02) bis A10)
                                                    A93) N175)                          BF2)

                                                      165/70R14
                                                      N175)

                                                      175/65R14

                                                      185/60R14

                                                      195/55R14


             Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
             IA                              e11*2007/46*1008*..
             IA-HME                          e13*2007/46*1602*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
             (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
             49 bis 64       Hyundai I10              175/65R14                         A02) bis A10)
                             (mit kleinsten                                             BF2)
                             Serienreifen 175/..)     185/60R14

                                                      195/60R14
                                                      A01) K01) K04) K13)

                                                      205/55R14
                                                      A01) K01) K04)
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51957 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-000943-A0-314
             Anlage-Nr. :                8a
             Seite :                     3/6
             Auftraggeber :              Uniwheels Leichtmetallräder (Germany) GmbH
             Teiletyp :                  SPL 554


             Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
             PA                              e4*2001/116*0131*..
             PAG                             e11*2001/116*0357*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
             (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
             49 bis 63       Hyundai i10, i10LPG      165/60R14                         A02) bis A10)
                                                      G3Z) N175) T75)                   BF2)

                                                      165/65R14
                                                      A01) G3Y) K13) N175)

                                                      175/60R14
                                                      A01) G3Y) K13)

                                                      185/50R14
                                                      G4B) T77)

                                                      185/55R14
                                                      A01) G3Z) K13)


             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
§ 22 51957




             PB                            e11*2001/116*0333*..
             PBT                           e11*2007/46*0129*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
             55 bis 94       Hyundai i20            175/70R14                           A02) bis A10)
                                                    A93)                                BF2) EF0) S08)

                                                      185/65R14

                                                      195/60R14
                                                      A01) K01) K04)

                                                      205/60R14
                                                      A01) K01) K04)


             Auflagen und Hinweise

             A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                    Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                    Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                    StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                    veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

             A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                    Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                    Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                    Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

             A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                    verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
                    Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                                                                                          nicht, so sind sie nicht
                    entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht
                    zulässig.
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             Nr. :                       RA-000943-A0-314
             Anlage-Nr. :                8a
             Seite :                     4/6
             Auftraggeber :              Uniwheels Leichtmetallräder (Germany) GmbH
             Teiletyp :                  SPL 554



             A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                    weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                    Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                    Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

             A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
                    den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
                    nicht über die Radkontur hinausragen.

             A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                    Befestigungsteile zu verwenden.

             A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                    vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

             A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                    als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                    Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                    Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
§ 22 51957




                    werden.

             A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                    denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                    wird.

             A10)   Die Räder dürfen an der Außenseite (Designseite) nur mit Klebegewichten und an der
                    Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden.

             A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                    auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                    Fahrzeugherstellers).

             BF1)   Sofern nicht anders angegeben, sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde
                    Befestigungsteile zu verwenden:
                    Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
                    Zubehörkit: MP8
                    Anzugsmoment: 120 Nm

             BF2)   Sofern nicht anders angegeben, sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde
                    Befestigungsteile zu verwenden:
                    Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
                    Zubehörkit: MP8
                    Anzugsmoment: 110 Nm

             EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                    Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
                    Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
                    Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

             G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                    Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
                    liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
                    nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51957 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-000943-A0-314
             Anlage-Nr. :                8a
             Seite :                     5/6
             Auftraggeber :              Uniwheels Leichtmetallräder (Germany) GmbH
             Teiletyp :                  SPL 554



             G3Y) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 175/60R14 ausgerüstet oder
                  diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                  Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
                  und G01) zu beachten.

             G3Z) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 165/60R14,
                  175/50R15, 175/60R14 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
                  Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                  EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                  beachten.

             G4B) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 155/70R13,
                  165/60R14, 175/50R15 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
                  Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                  EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                  beachten.

             K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                    durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
§ 22 51957




                    Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.

             K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                    durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                    Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.

             K13)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
                    Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu
                    kürzen.

             N175) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                   nur mit Sommer-Reifengrößen 175/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                   Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                   I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

             S02)   Die auf den Radanlageflächen überstehenden Schrauben sind zu entfernen.

             S08)   An Achse 1 sind die auf der Radanlagefläche überstehenden Kreuzschlitzschrauben zu
                    entfernen.

             T75)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 774 kg bei LI 75 . Die
                    Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 387 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                    Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

             T77)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 824 kg bei LI 77 . Die
                    Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 412 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                    Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51957 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-000943-A0-314
             Anlage-Nr. :                8a
             Seite :                     6/6
             Auftraggeber :              Uniwheels Leichtmetallräder (Germany) GmbH
             Teiletyp :                  SPL 554


             Die Anlage 8a mit den Seiten 1-6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
             Sonderräder Typ SPL 554 des Auftraggebers Uniwheels Leichtmetallräder (Germany) GmbH

             Geschäftsstelle Essen, 04.05.2018
§ 22 51957