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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 51652
Nr. :                      RA-000913-B0-413
Anlage-Nr. :               1
Seite :                    1 / 18                                                       Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Superior Industries Leichtmetallräder
                           Germany GmbH
Teiletyp :                 SPL 706


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                  SPL 706
Art des Rades:                                  einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                              Anzio
Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                              B6
Radgröße:                                                7Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                        35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                    112 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                  66,60 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                       Z 66 Ø66,6-Ø57,1
geprüfte Radlast:                                         730 kg
bei Reifenabrollumfang:                                  2100 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Audi

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                   Beschreibung der Befestigungsteile     Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                     moment
44, 44Q, 4B, 4F, 4F1, 89Q, 8E,    Serien-Kugelbundradschraube,                       120 Nm
8H, 8J, 8P, 8PB, 8V, B4, B5,      Kugelbund Ø 26 mm, Gewinde
C4, D2, D11, QB6, GA              M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
8U, 8U1                           Kugelbundradschraube, Kugelbund Ø            MP74a   140 Nm
                                  26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge
                                  30 mm




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 51652
Nr. :                      RA-000913-B0-413
Anlage-Nr. :               1
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Auftraggeber :             Superior Industries Leichtmetallräder
                           Germany GmbH
Teiletyp :                 SPL 706


Typ:                           44
ABE / EG-Genehmigung:          C727; C727/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 147   Audi 100,                 205/55R16                           A01) bis A10)
              Audi 200                                                      K03a)K04a)K28)
              (Limousine u. Avant)
C727/1/NT09E    1070/980                                                    5/112/57



Typ:                            44Q
ABE / EG-Genehmigung:           D403; D403/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 88 bis 147   Audi 100 Quattro,          205/55R16                          A01) bis A10)E45)
              Audi 200 Quattro,                                             K03a)K04a)K28)
              Audi 100 Avant-Quattro,
              Audi 200 Avant-Quattro
 162          Audi 200 Quattro,          225/50R16                          A01) bis A10)
              Audi 200 Avant-Quattro                                        K32)K38)
D403/1/04E      1120/1180                                                   4/108/57



Typ:                           89Q
ABE / EG-Genehmigung:          E399; E399/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 98 bis 128   Audi Coupe quattro        205/55R16                           A02) bis A10)
              (5-Loch )
                                        225/45R16
 162 bis 169  Audi S2,                  205/55R16                           A02) bis A10)
              Audi Coupe quattro
                                        225/45R16

E399/1/NT08E    1100/950                                                    5/112/57



Typ:                         D11
ABE / EG-Genehmigung:        F127
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 180 bis 206  Audi V8                     225/50R16                         A02) bis A10)

                                          225/50R16 M+S

F127/NT07E      1240/1200                                                   5/112/57




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 51652
Nr. :                      RA-000913-B0-413
Anlage-Nr. :               1
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Auftraggeber :             Superior Industries Leichtmetallräder
                           Germany GmbH
Teiletyp :                 SPL 706


Typ:                            C4
ABE / EG-Genehmigung:           F619; F619/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 60 bis 142   Audi 100,                  205/55R16                          A02) bis A10)
              Audi 100 Avant,
              Audi 100 quattro,          225/45R16
              Audi 100 Avant quattro,    A01)K37)
              Audi A6,
              Audi A6 Avant,             225/50R16
              Audi A6 quattro,           A01)K37)
              Audi A6 Avant quattro

169             Audi S4 ww. Audi S6,      225/50R16                         A02) bis A10)
                Audi S4 Avant ww.,
                Audi S6 Avant
206 bis 213     Audi S4 V8 ww.,
                Audi S4 4,2 ww,
                Audi S6 4,2,
                Audi Avant S4 V8 ww.,
                Audi Avant S4 4,2 ww.,
                Audi S6 4,2 Avant
F619/1/NT10E                                                                5/112/57,1



Typ:                           B4
ABE / EG-Genehmigung:          F889/1 ab NT 02
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 85 bis 128   Audi 80 quattro,           205/55R16                          A02) bis A10)
              Audi 80 Avant quattro
                                         225/45R16
 169          Audi S2,
              Audi Avant S2
F889/1/NT05E    1050/1120                                                   4/108/57



Typ:                         D2
ABE / EG-Genehmigung:        G850
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 180          Audi A8                     225/60R16                         A02) bis A10)

                                          235/60R16
G850/NT00E      1250/1230                                                   5/112/57




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Nr. :                      RA-000913-B0-413
Anlage-Nr. :               1
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Auftraggeber :             Superior Industries Leichtmetallräder
                           Germany GmbH
Teiletyp :                 SPL 706


Typ:                          D2
ABE / EG-Genehmigung:         e1*93/81*0005*.. , e1*98/14*0005*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 110 bis 250  Audi A8 wahlw. 4D         225/60R16                                   A02) bis A10)B23)
              wahlw. Audi S8            E05)                                        E06)E44)ER1)

                                            235/60R16

                                            225/60R16 M+S
e1*98/14*0005*23    1255/1230 | 1340/1225                                           5/112/57



Typ:                           B5
ABE / EG-Genehmigung:          e1*93/81*0013*.., e1*98/14*0013*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 142   Audi A4,                   205/55R16                                  A02) bis A10)
              Audi A4 quattro,
              Audi A4 Avant,             225/45R16
              Audi A4 Avant quattro
                                         225/50R16
                                         A01)K39)
                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen      Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         205/55R16            225/50R16             A01) bis A10)
                                                                                    K39)V00)

 169                Audi A4 quattro,        205/55R16                               A02) bis A10)
                    Audi A4 Avant quattro
                                            225/50R16
                                            A01)K39)

                                            205/55R16 M+S

                                            zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                            vorne                hinten
                                            205/55R16            225/50R16          A01) bis A10)
                                                                                    K39)V00)

e1*98/14*0013*21E   1150/1130                                                       5/112/57




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Anlage-Nr. :               1
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Auftraggeber :             Superior Industries Leichtmetallräder
                           Germany GmbH
Teiletyp :                 SPL 706


Typ:                           4B
ABE / EG-Genehmigung:          e1*96/27*0051*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 81 bis 142   Audi A6,                   205/55R16                               A02) bis A10)B62)B63)
              Audi A6 quattro,                                                   E44)
              Audi A6 Avant,             215/55R16
              Audi A6 Avant quattro
                                         225/50R16
                                         A01)K39)
                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         205/55R16            225/50R16          A01) bis A10)B62)B63)
                                                                                 E44)K39)V00)
e1*2001/116*0051*25E   1230/1200                                                 5/112/57



Typ:                             8E
ABE / EG-Genehmigung:            e1*98/14*0151*.. , e1*2001/116*0151*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen         zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
 74 bis 188   Audi A4,                     205/55R16 M+S                         A02) bis A10)
              Audi A4 quattro,             A93)E05)                              E06)
              Audi A4 Avant,
              Audi A4 Avant quattro        205/55R16
              (incl. Facelift 2004)        E05)

                                                 215/55R16

                                                 225/50R16

                                                 235/50R16

e1*2001/116*0151*23E   1230/1150; S4:1250/1150                                   5/112/57



Typ:                          8H
ABE / EG-Genehmigung:         e1*98/14*0177*.. , e1*2001/116*0177*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 96 bis 188   Audi A4 Cabriolet         205/55R16 M+S                            A02) bis A10)
                                        A93)E05)                                 E06)

                                                 205/55R16
                                                 E05a)

                                                 215/55R16

                                                 225/50R16

                                                 235/50R16
                                                 A01)K04)K55)K56)

E1*2001/116*0177*10E   1250/1165                                                 5/112/57




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 51652
Nr. :                      RA-000913-B0-413
Anlage-Nr. :               1
Seite :                    6 / 18                                                                       Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Superior Industries Leichtmetallräder
                           Germany GmbH
Teiletyp :                 SPL 706


Typ:                           QB6
ABE / EG-Genehmigung:          e1*2001/116*0243*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                          Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 162 bis 182  Audi A4,                  205/55R16 M+S                                   A02) bis A10)
              Audi A4 quattro,          A93)                                            E06)
              Audi A4 Avant,
              Audi A4 Avant quattro,    215/55R16
              Audi A4 Cabrio
                                                    225/50R16

e1*2001/116*0243*06E   1165/1145 (1195)                                                 5/112/57



Typ(en):                                   ABE / EG-Genehmigung(en):
8P                                         e1*2001/116*0217*..
8P                                         e1*2001/116*0241*..
8P                                         e1*2001/116*0456*..
8PB                                        e13*2007/46*1082*..
Motorleistung          Handelsbezeichnungen           zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 147             Audi A3                        195/55R16                         A02) bis A10)
                       (3türig, 5türig, Cabrio, außer A01) A93)K03) K04) N205)
                       S3, RS3)
                                                      195/55R16 M+S
                                                      A01) A93)K03) K04) W205)

                                                    205/55R16
                                                    A01) K01)K04) K58) K59)

                                                    215/50R16
                                                    A01) K01)K04) K58) K59)

                                                    215/55R16
                                                    A01) G0X)K01) K04) K58) K59)

                                                    225/50R16
                                                    A01) K01)K04) K58) K59) K60)

                                                    235/50R16
                                                    A01) G0X)K01) K02) K58) K59) K60)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 51652
Nr. :                      RA-000913-B0-413
Anlage-Nr. :               1
Seite :                    7 / 18                                                              Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Superior Industries Leichtmetallräder
                           Germany GmbH
Teiletyp :                 SPL 706


Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
8V                                 e1*2007/46*0607*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 140      Audi A3, A3 Sportback       205/55R16                          A02) bis A10)
                (3-türig, 5-türig)          A01) K03)K04) N215)                EF0)

                                           215/50R16
                                           A01) K01)K04) N225)

                                           225/50R16
                                           A01) K01)K04) K27) K28) K68)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
8V                               e1*2007/46*0607*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 140      Audi A3 Stufenheck, A3    205/55R16                            A02) bis A10)
                Cabrio                                                         E75)
                (Nur zulässig an          205/60R16
                Fahrzeugen die max. 18
                Zoll Räder verbaut oder   215/50R16
                eingetragen haben)        A01) K03)

                                           215/55R16
                                           A01) K03)

                                           225/50R16
                                           A01) K03)K04)

                                           235/50R16
                                           A01) K01)K04) K25) K28) K71) K74)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 51652
Nr. :                      RA-000913-B0-413
Anlage-Nr. :               1
Seite :                    8 / 18                                                              Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Superior Industries Leichtmetallräder
                           Germany GmbH
Teiletyp :                 SPL 706


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
8V                               e1*2007/46*0607*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 140      Audi A3 Stufenheck, A3    205/55R16                            A02) bis A10)
                Cabrio                                                         E76)
                (Nur zulässig an          205/60R16
                Fahrzeugen die
                serienmäßig 19 Zoll Räder 215/50R16
                verbaut und/oder          A01) K03)
                eingetragen haben)
                                           215/55R16
                                           A01) K03)

                                           225/50R16
                                           A01) K03)K04)

                                           235/50R16
                                           A01) K01)K04) K25) K28) K71) K74)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
4F                                e1*2001/116*0254*..
4F1                               e13*2007/46*1080*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
89 bis 160      Audi A6                     205/60R16                          A02) bis A10)
                (Ausführungen mit kleinsten                                    E44)E54)
                Serienreifen 205/..)        215/55R16

                                           215/60R16

                                           225/55R16
                                           A01) K63)

                                           235/50R16
                                           A01) K04)K63)

                                           235/55R16
                                           A01) K04)K64)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 51652
Nr. :                      RA-000913-B0-413
Anlage-Nr. :               1
Seite :                    9 / 18                                                            Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Superior Industries Leichtmetallräder
                           Germany GmbH
Teiletyp :                 SPL 706


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
8J                               e1*2001/116*0369*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
118 bis 155     Audi TT, Audi TT quattro   225/55R16 M+S                     A02) bis A10)
                (Coupe, Cabrio; Baureihe A01) K04)K67)                       E77)
                8J; bis EG-Genehmigungs-
                Nr e1*2001/116*0369*16;
                Ausführungen mit kleinsten
                Sommer-Serienreifen
                225/..)


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
GA                                e1*2007/46*1552*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 140      Audi Q2                    205/60R16                         A02) bis A10)
                (mit Serienverbreiterung) A93)

                                           205/65R16
                                           A93)

                                           215/55R16
                                           A93)

                                           215/60R16
                                           A93)

                                           225/55R16
                                           A01) A93)K03)

                                           225/60R16
                                           A01) A93)G01) K03)

                                           235/50R16
                                           A01) A93)K01) K04)

                                           235/55R16
                                           A01) A93)K01) K04)

                                           245/50R16
                                           A01) A93)K01) K02)

                                           245/55R16
                                           A01) A93a)G01) K01) K02)

                                           255/50R16
                                           A01) A93)K01) K02)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 51652
Nr. :                      RA-000913-B0-413
Anlage-Nr. :               1
Seite :                    10 / 18                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Superior Industries Leichtmetallräder
                           Germany GmbH
Teiletyp :                 SPL 706


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
GA                               e1*2007/46*1552*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 140      Audi Q2                    205/60R16                         A02) bis A10)
                (ohne Serienverbreiterung) A01) A93)K03)

                                           205/65R16
                                           A01) A93)K03)

                                           215/55R16
                                           A01) A93)K03)

                                           215/60R16
                                           A01) A93)K03)

                                           225/55R16
                                           A01) A93)K01) K04)

                                           225/60R16
                                           A01) A93)G01) K01) K04)

                                           235/50R16
                                           A01) A93)K01) K04)

                                           235/55R16
                                           A01) A93)K01) K04)

                                           245/50R16
                                           A01) A93)K01) K02)

                                           245/55R16
                                           A01) A93a)G01) K01) K02)

                                           255/50R16
                                           A01) A93)K01) K02)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 51652
Nr. :                      RA-000913-B0-413
Anlage-Nr. :               1
Seite :                    11 / 18                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Superior Industries Leichtmetallräder
                           Germany GmbH
Teiletyp :                 SPL 706


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
8U                               e1*2007/46*0591*..
8U1                              e13*2007/46*1163*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 162      Audi Q3                    215/65R16                         A02) bis A10)
                (ohne Serienverbreiterung) A93)N225)                         EF0)

                                           225/60R16
                                           A93)N235)

                                           225/65R16
                                           A93a)G3R) N235)

                                           235/60R16
                                           A93)

                                           245/55R16
                                           A93)

                                           245/60R16
                                           G3R)

                                           255/55R16
                                           A01) A93a)K03) K04)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 51652
Nr. :                      RA-000913-B0-413
Anlage-Nr. :               1
Seite :                    12 / 18                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Superior Industries Leichtmetallräder
                           Germany GmbH
Teiletyp :                 SPL 706


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
8U                                e1*2007/46*0591*..
8U1                               e13*2007/46*1163*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 162      Audi Q3                    215/65R16                         A02) bis A10)
                (mit Serienverbreiterung)  A93)N225)                         EF0)

                                           225/60R16
                                           A93)N235)

                                           225/65R16
                                           A93a)G3R) N235)

                                           235/60R16
                                           A93)

                                           245/55R16
                                           A93)

                                           245/60R16
                                           G3R)

                                           255/55R16
                                           A93a)



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 51652
Nr. :                      RA-000913-B0-413
Anlage-Nr. :               1
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Auftraggeber :             Superior Industries Leichtmetallräder
                           Germany GmbH
Teiletyp :                 SPL 706


A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen an der Außenseite (Designseite) nur mit Klebegewichten und an der
     Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. Je nach
     Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
     Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

B23) Das Sonderrad ist nur bei folgender Bremsanlage zulässig:
     - VA: belüftete Bremsscheibe Ø314x30 mm,
     - HA: belüftete Bremsscheibe Ø269x20 mm.

B62) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage (Bremsfreigang):
     - VA: - innenbelüftete Bremsscheibe Ø312x25 mm
     - HA: - innenbelüftete Bremsscheibe Ø255x10 mm




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 51652
Nr. :                      RA-000913-B0-413
Anlage-Nr. :               1
Seite :                    14 / 18                                                     Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Superior Industries Leichtmetallräder
                           Germany GmbH
Teiletyp :                 SPL 706


B63) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage (Bremsfreigang): -
     VA: - innenbelüftete Bremsscheibe Ø288x25 mm
     - HA: - innenbelüftete Bremsscheibe Ø245x10 mm

E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig
     eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen ist.

E05a) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße serienmäßig als
     Sommerbereifung eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen ist.

E06) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 17-Zoll-Bereifung und
     größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

E44) Nicht zulässig an der gepanzerten (beschußgesicherten) Versionen.

E45) An Fahrzeugen die serienmäßig mit Rädern der Größe 7Jx15H2 ET35 (Stahl) bzw.
     7½Jx15H2 ET35 (Leichtmetall) und der Bereifungsgröße 215/60R15 ausgerüstet sind
     (runde Radausschnitte), gelten nur die Auflagen A01) bis A10)K32) und K38).

E54) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen: Allroad

E75) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig maximal bis 18-Zoll-Bereifung
     ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

E76) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit Reifen der Größe
     235/35R19 (dann auf 8x19 ET49) ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
     Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

E77) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2014 (Modell 8J):
     - bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0369*16

EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
     Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
     Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
     Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis
     zu einer Achslast von 1460 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
     gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).



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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 51652
Nr. :                      RA-000913-B0-413
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Teiletyp :                 SPL 706


G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

G0X) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/50R17,
     225/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

G3R) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/50R18 ausgerüstet
     oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03a) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 1 nach
     vorne zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch
     Tieferlegung oder durch Anbau von Karosserieteilen). Es können eine oder auch mehrere
     Maßnahmen erforderlich sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.


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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 51652
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K04a) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 2 nach
     hinten zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch
     Tieferlegung oder durch Anbau von Karosserieteilen z.B. Schmutzfänger, soweit sie
     serienmäßig noch nicht vorhanden sind). Es können eine oder auch mehrere Maßnahmen
     erforderlich sein.

K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
     10 mm aufzuweiten.

K27) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K32) An Achse 2 ist die am Außenkotflügel anliegende Wulst des Kunststoffinnenkotflügels im
     Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte komplett abzutrennen.

K37) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2, sind bei Fahrzeugen
     mit Frontantrieb folgende Maßnahmen erforderlich:
     - vom Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
         seitlichen Stoßleiste ein Streifen von ca. 50 mm Breite (gemessen von der
         Radhausausschnittkante) abzutrennen; von dem sich an der Stoßfängeroberkante
         anschließenden Kunststoffspritzschutz ist ein Streifen von ca. 100 mm Länge und 20
         mm Breite auszuschneiden; der obere Befestigungsniet ist dabei mit zu entfernen,
     - die im Bereich der Stoßfängeroberkante ins Radhaus ragende Blechkante ist um
         ca.10 mm zu kürzen.

K38) An Achse 2 ist die im Bereich der Stoßfängeroberkante ins Radhaus ragende
     Kunststoffkante zu kürzen.

K39) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel im Bereich von ca. 45° vor und hinter der
     Radmitte ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante)
     abzutrennen.

K55) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel im Bereich von Radmitte bis
     Stoßfängeroberkante ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der
     Radhausausschnittkante) abzutrennen, oder diesen Bereich vollkommen an das
     Blechradhaus anlegen.

K56) An Achse 2 ist die oberhalb der Stoßfängeroberkante befindliche Blechlasche/-kante eng
     an das Radhaus anzulegen und auszustellen.

K58) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel, im Bereich ab der seitlichen Stoßleiste bis
     ca. 120 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante, ein Streifen von ca. 55 mm Breite
     (gemessen von der Radhausausschnittkante) abzutrennen.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 51652
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K59) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     3-Türer:
     - die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf
         einer Länge von ca. 120 mm nach unten auf eine Restbreite von 3-4 mm zu kürzen,
     - der obere Teil des Kunststoffhalters für den Stoßfänger ist ab dem oberen
         Befestigungspunkt bis ca. 70 mm nach unten schräg abzutrennen, der obere
         Befestigungspunkt (die ins Radhaus ragende Blechlasche) ist nach oben umzulegen;
         der obere Befestigungspunkt für den Stoßfänger entfällt,
     - die waagerecht ins Radhaus ragende Kunststoffkante ist ab dem Radausschnitt bis
         ca. 60 mm nach hinten schräg auslaufend zu kürzen; die darüber befindliche
         Blechkante ist ganz nach oben umzulegen (vorher quer einsägen).
     5- Türer:
     - die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf
         einer Länge von ca. 60 mm nach unten auf eine Restbreite von 3-4 mm zu kürzen,
     - der obere Teil des Kunststoffhalters für den Stoßfänger ist ab dem oberen
         Befestigungspunkt bis ca. 70 mm nach unten schräg abzutrennen, der obere
         Befestigungspunkt für den Stoßfänger entfällt,
     - die waagerecht ins Radhaus ragende Kunststoffkante ist ab dem Radausschnitt bis
         ca. 60 mm nach hinten schräg auslaufend zu kürzen; die darüber befindliche
         Blechkante ist ganz nach oben umzulegen (vorher quer einsägen).

K60) An Achse 2 ist der Blechbereich des Radhausausschnitts direkt über dem Stoßfänger um
     min. 4 mm nach außen aufzuweiten und im weiteren Verlauf bis zur Radmitte um ca. 3
     mm.

K63) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
     Radmitte eng an das Blechradhaus anzulegen.

K64) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - die hinter dem Befestigungsniet des Filzinnenkotflügels befindliche Blechausbuchtung
        ist eng an das äußere Karosserieblech anzulegen,
     - vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor
        der Radmitte ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der
        Radhausausschnittkante) abzutrennen und der Rest klebend neu zu befestigen.

K67) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - die an der Stoßfängeroberkante befindliche Blechlasche/-kante ist zu kürzen bzw. eng
        an das Radhaus anzulegen und der Stoßfänger entsprechend neu zu befestigen,
     - der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 100 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante
        bis ca. 200 mm vor der Radmitte eng an das Blechradhaus anzulegen.

K68) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 100 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante
        bis ca. 200 mm vor der Radmitte eng an das Blechradhaus anzulegen oder entspre-
        chend zu kürzen.

K71) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel, im Bereich von 45° vor bis 45° hinter der Radmitte,
     eng an das Blechradhaus anzulegen.



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K74) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
     gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - die Befestigungsschrauben an den Blechlaschen im Bereich 15° hinter der Radmitte
        sind zu entfernen,
     - die Radhauskante und die Blechlaschen sind im Bereich von Oberkante Stoßfänger
        bis 50°nach hinten umzulegen,
     - der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben warm einzuformen und
        hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.

W205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
    Hinterachse nur mit Reifen der Größen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur
    diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
    Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

Die Anlage Nr. 1 mit den Blättern 1 bis 18 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ SPL 706 des Auftraggebers Superior Industries Leichtmetallräder
Germany GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 02.08.2018

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