Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 51652 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000913-E0-413
Anlage-Nr. : 1b
Seite : 1 / 14
Auftraggeber : Superior Industries Leichtmetallräder Germany
GmbH
Teiletyp : SPL 706
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: SPL 706
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: Anzio
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: B6
Radausführungskennz.: B6
Radgröße: 7Jx16H2
Rad-Einpresstiefe: 35 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 66,60 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: Z 66 Ø66,6-Ø57,1
geprüfte Radlast: *) 730 kg
Reifenabrollumfang: 2100 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: SKODA
Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, 140 Nm
Schaftlänge 27,5 mm
BF2 1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, 120 Nm
Schaftlänge 27,5 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 51652 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000913-E0-413
Anlage-Nr. : 1b
Seite : 2 / 14
Auftraggeber : Superior Industries Leichtmetallräder Germany
GmbH
Teiletyp : SPL 706
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
NU e8*2007/46*0272*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 110 Skoda Karoq 215/60R16 A01) bis A10)
(Frontantrieb) K04) A93) BF1) K01)
225/55R16
K04)
225/60R16
GKD) K04)
235/55R16
K04)
245/55R16
GKD) K02)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
NU e8*2007/46*0272*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 140 Skoda Karoq 215/60R16 A01) bis A10)
(Allradantrieb) K04) N225) A93) BF1) K01)
215/65R16
K04) N225)
225/55R16
K04)
225/60R16
K04)
235/55R16
K04)
235/60R16
GEB) K04)
245/50R16
K02)
245/55R16
K02)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 51652 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000913-E0-413
Anlage-Nr. : 1b
Seite : 3 / 14
Auftraggeber : Superior Industries Leichtmetallräder Germany
GmbH
Teiletyp : SPL 706
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
NU e8*2007/46*0272*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 140 Skoda Karoq Scout 215/60R16 A02) bis A10)
(Allrad) N225) A93) BF1)
215/60R16 M+S
215/65R16
N225)
215/65R16 M+S
225/60R16
A01) K03) K04)
235/55R16
A01) K01) K04)
235/60R16
A01) K01) K04)
245/55R16
A01) K01) K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
NU e8*2007/46*0272*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 110 Skoda Karoq Scout 215/60R16 A01) bis A10)
(Frontantrieb) K04) A93) BF1) K01)
225/55R16
K04)
225/60R16
K04)
235/55R16
K04)
245/55R16
K02)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 51652 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000913-E0-413
Anlage-Nr. : 1b
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Auftraggeber : Superior Industries Leichtmetallräder Germany
GmbH
Teiletyp : SPL 706
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1Z e11*2001/116*0230*..
1Z e11*2007/46*0012*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 118 Skoda Octavia 205/55R16 A01) bis A10)
(Limousine, Kombi, A93) BF2) E45) K01) K04)
Allrad; Ausführungen
mit kleinsten 215/50R16
Serienreifen in 15Zoll)
225/50R16
K36)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1Z e11*2001/116*0230*..
1Z e11*2007/46*0012*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
125 bis 147 Skoda Octavia 205/55R16 M+S A01) bis A10)
(Limousine, Kombi, A93) BF2) E45) EF0) K01) K04)
Allrad; Ausführungen
mit kleinsten 215/50R16 M+S
Serienreifen in 16Zoll
oder 17Zoll) 225/50R16 M+S
K36)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1Z e11*2001/116*0230*..
1Z e11*2007/46*0012*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
103 bis 118 Skoda Octavia Scout 205/55R16 M+S A01) bis A10)
BF2) K01)
205/60R16 M+S
215/55R16 M+S
225/50R16 M+S
K04) K37)
225/55R16 M+S
K04) K37) K44)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 51652 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000913-E0-413
Anlage-Nr. : 1b
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Auftraggeber : Superior Industries Leichtmetallräder Germany
GmbH
Teiletyp : SPL 706
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
5E e11*2007/46*0243*..
5E e11*2007/46*0244*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 110 Skoda Octavia 195/55R16 A02) bis A10)
(Limousine und Kombi, A93) N205) BF2) E57) E61)
Ausführungen mit
Verbundlenker- 195/60R16
Hinterachse) A93a) N205)
205/55R16
A93a)
215/50R16
A01) A93a) K03)
215/55R16
A01) K03)
225/50R16
A01) K01) K04)
235/50R16
A01) K01) K04) K50) K51)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
5E e11*2007/46*0243*..
5E e11*2007/46*0244*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 135 Skoda Octavia 195/55R16 A02) bis A10)
(Limousine und Kombi, A93) N205) BF2) E58) E61) EF0)
Ausführungen mit
Mehrlenkerhinterachse ) 195/60R16
A93a) N205)
205/55R16
A93a)
215/50R16
A01) A93a) K03)
215/55R16
A01) K03)
225/50R16
A01) K01) K04)
235/50R16
A01) K01) K04) K50)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 51652 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000913-E0-413
Anlage-Nr. : 1b
Seite : 6 / 14
Auftraggeber : Superior Industries Leichtmetallräder Germany
GmbH
Teiletyp : SPL 706
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
5E e11*2007/46*0243*..
5E e11*2007/46*0244*..
5E e8*2007/46*0318*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 110 Skoda Octavia 195/55R16 A01) bis A10)
(Facelift ab 2017, A93) K04) N205) BF2) E57) E61a)
Limousine und Kombi,
Ausführungen mit 195/60R16
Verbundlenker- A93a) K04) N205)
Hinterachse)
205/55R16
A93a) K04) K51)
215/50R16
A93a) K03) K04) K28) K51)
215/55R16
K03) K04) K28) K51)
225/50R16
K01) K02) K28) K51)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
5E e11*2007/46*0243*..
5E e11*2007/46*0244*..
5E e8*2007/46*0318*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 140 Skoda Octavia 205/55R16 A01) bis A10)
(Facelift ab 2017, A93a) K04) BF2) E58) E61a) EF0) K51)
Limousine und Kombi,
Ausführungen mit 215/50R16
Mehrlenkerhinterachse) A93a) K03) K04) K28)
215/55R16
K03) K04) K28)
225/50R16
K01) K02) K28)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
5E e11*2007/46*0243*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 135 Skoda Octavia Scout 205/55R16 M+S A02) bis A10)
BF2) E61)
205/60R16 M+S
215/55R16 M+S
215/60R16 M+S
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 51652 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000913-E0-413
Anlage-Nr. : 1b
Seite : 7 / 14
Auftraggeber : Superior Industries Leichtmetallräder Germany
GmbH
Teiletyp : SPL 706
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
NX e8*2007/46*0355*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 110 Skoda Octavia 205/60R16 A01) bis A10)
(Limousine, Kombi, A93a) BF1) E62) K04)
Ausführungen mit
Verbundlenker- 215/55R16
Hinterachse) A93a)
225/55R16
K03)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
NX e8*2007/46*0355*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 Skoda Octavia, Octavia 205/60R16 A02) bis A10)
RS A93a) A11) BF1) E62a) EF0)
(Limousine, Kombi,
Ausführungen mit 215/55R16
Mehrlenker- Hinterachse) A93a)
215/60R16
225/55R16
A01) K03) K04)
235/50R16
A01) K01) K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
3U e11*98/14*0187*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 142 Skoda Superb 1 205/55R16 A02) bis A10)
(Limousine) A93) BF2)
225/50R16
A01) K01)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
3T e11*2001/116*0326*..
3T e11*2007/46*0014*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 147 Skoda Superb 2 205/55R16 A01) bis A10)
(3T; Limousine, Kombi; BF2) E60) K04)
bis Modelljahr 2014) 225/50R16
K01) K45)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 51652 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000913-E0-413
Anlage-Nr. : 1b
Seite : 8 / 14
Auftraggeber : Superior Industries Leichtmetallräder Germany
GmbH
Teiletyp : SPL 706
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
3T e11*2001/116*0326*..
3T e11*2007/46*0014*..
3T e8*2007/46*0317*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 147 Skoda Superb 3 215/60R16 A02) bis A10)
(3V; Limousine, Kombi; A93a) A11) BF1) E60a) EF0)
ab Modelljahr 2015)
225/55R16
A93a)
225/60R16
G2B)
235/55R16
245/50R16
A01) K01) K04)
245/55R16
A01) G2B) K01) K04) K25) K52)
255/50R16
A01) K01) K04)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 51652 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000913-E0-413
Anlage-Nr. : 1b
Seite : 9 / 14
Auftraggeber : Superior Industries Leichtmetallräder Germany
GmbH
Teiletyp : SPL 706
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
5L e11*2007/46*0010*..
5L e11*2007/46*0034*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 125 Skoda Yeti 195/60R16 A02) bis A10)
A93) N205) BF2)
195/60R16 M+S
A93) W205)
205/55R16
A93) N215)
205/55R16 M+S
A93)
205/60R16
A93) G0U) N215)
205/60R16 M+S
A93) G0U)
215/55R16
A01) K01)
215/60R16
A01) G0U) K01)
225/50R16
A01) K01) K04)
225/55R16
A01) G0U) K01) K04)
235/50R16
A01) K01) K02)
235/55R16
A01) G0U) K01) K02)
245/50R16
A01) G0U) K01) K02)
255/50R16
A01) G0U) K01) K02)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 51652 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000913-E0-413
Anlage-Nr. : 1b
Seite : 10 / 14
Auftraggeber : Superior Industries Leichtmetallräder Germany
GmbH
Teiletyp : SPL 706
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10) Die Räder dürfen an der Außenseite (Designseite) nur mit Klebegewichten und an der
Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. Aufgrund unterschiedlicher Bremsanlagen,
je nach Fahrzeugtyp, ist es möglich, dass unterhalb des Felgentiefbetts keine Klebegewichte
montiert werden können.
A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
Hybr. ....", eingetragen haben.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 51652 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000913-E0-413
Anlage-Nr. : 1b
Seite : 11 / 14
Auftraggeber : Superior Industries Leichtmetallräder Germany
GmbH
Teiletyp : SPL 706
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
BF1) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
Anzugsmoment: 140 Nm
BF2) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
Anzugsmoment: 120 Nm
E45) Nicht für Octavia SCOUT (Serie 225/50R17).
E57) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerachse an Achse 2. In der
Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 15. und 16. Stelle im Versionenschlüssel „VL“.
E58) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Mehrlenkerachse an Achse 2. In der
Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 15. und 16. Stelle im Versionenschlüssel "ML".
E60) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2014 (Skoda Superb 2):
• bis EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0326*31
• bis EG-Genehmigungs-Nr. e11*2007/46*0014*21
E60a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2015 (Skoda Superb 3):
• ab EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0326*32
• ab EG-Genehmigungs-Nr. e11*2007/46*0014*22
• ab EG-Genehmigungs-Nr. e8*2007/46*0317*00
E61) Bei dem Fahrzeugtyp 5E nur zulässig mit folgender EG-Genehmigungs-Nr.:
• e11*2007/46*0243* bis Nachtragsstand 19
• e11*2007/46*0244* bis Nachtragsstand 13
E61a) Bei dem Fahrzeugtyp 5E nur zulässig mit folgender EG-Genehmigungs-Nr.:
• e11*2007/46*0243* ab Nachtragsstand 20
• e11*2007/46*0244* ab Nachtragsstand 14
• e8*2007/46*0318*
E62) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerachse. In der
Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, im Versionenschlüssel steht 'VL':
E62a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Mehrlenkerachse. In der
Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, im Versionenschlüssel steht 'ML':
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 51652 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000913-E0-413
Anlage-Nr. : 1b
Seite : 12 / 14
Auftraggeber : Superior Industries Leichtmetallräder Germany
GmbH
Teiletyp : SPL 706
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
G0U) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/60R16,
225/50R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
G2B) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/40R19 ausgerüstet oder
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
GEB) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R19,
225/50R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
GKD) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/50R18,
225/45R19, 225/50R18, 225/55R17, 225/60R16, 235/40R19, 245/40R19 ausgerüstet oder min.
einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 51652 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000913-E0-413
Anlage-Nr. : 1b
Seite : 13 / 14
Auftraggeber : Superior Industries Leichtmetallräder Germany
GmbH
Teiletyp : SPL 706
K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
mm aufzuweiten.
K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K36) An Achse 2 ist die im Bereich der Stoßfängeroberkante senkrecht ins Radhaus ragende
Blechlasche nach außen zu treiben oder zu kürzen.
K37) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• die im Bereich der Stoßfängeroberkante senkrecht ins Radhaus ragende Blechlasche ist
nach außen zu treiben oder zu kürzen,
• die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf einer Länge von
ca. 100 mm nach unten zu kürzen,
• vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor der
Radmitte, ein Streifen von ca. 30 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante)
abzutrennen und klebend zu befestigen.
K44) Um ein Anstreifen der Reifenschulter bei Einschlag an Achse 1 zu vermeiden, ist der
Filzinnenkotflügel im Schwellerbereich in Richtung Fahrzeug-Fußraum in den Radkasten zu
drücken und mit Kleber zu fixieren oder auszuschneiden (Kontrolle d. Kreisfahrt).
K45) An Achse 2 ist vom Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200
mm vor der Radmitte ein Streifen von ca. 30 mm Breite (gemessen von der
Radhausausschnittkante) abzutrennen und am Blechradhaus klebend zu befestigen.
K50) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
• die Befestigungsschrauben an den Blechlaschen im Bereich 15° vor und 30° hinter der
Radmitte sind zu entfernen,
• die Radhauskante und die Blechlaschen sind im oben genannten Bereich umzulegen,
• der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben einzuformen und hinter die
umgelegte Radhauskante zu klemmen.
K51) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
• der Filzinnenkotflügel ist im gesamten Radhauskantenbereich bis zur Stoßfängeroberkante
eng an das Radhaus zu kleben oder auszuschneiden.
K52) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
• die Befestigungsschrauben an den Blechlaschen im Bereich 200 mm vor und hinter der
Radmitte sind zu entfernen,
• die Radhauskante und die Blechlaschen sind im oben genannten Bereich umzulegen,
• der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben einzuformen und hinter die
umgelegte Radhauskante zu klemmen.
N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 51652 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000913-E0-413
Anlage-Nr. : 1b
Seite : 14 / 14
Auftraggeber : Superior Industries Leichtmetallräder Germany
GmbH
Teiletyp : SPL 706
N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
W205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Reifen der Größen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Die Anlage 1b mit den Seiten 1-14 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ SPL 706 des Auftraggebers Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH
Geschäftsstelle Essen, 01.06.2022