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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 51652 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000913-H0-413
               Anlage-Nr. :                1b
               Seite :                     1 / 14
               Auftraggeber :              Superior Industries Leichtmetallräder Germany
                                           GmbH
               Teiletyp :                  SPL 706


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                  SPL 706
               Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                              Anzio
               Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
               Radausführung:                                              B6
               Radausführungskennz.:                                       B6
               Radgröße:                                                7Jx16H2
               Rad-Einpresstiefe:                                        35 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                     112 mm
§22 51652*07




               Lochzahl:                                                    5
               Mittenlochdurchmesser:                                   66,60 mm
               Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                        Z 66 Ø66,6-Ø57,1
               geprüfte Radlast: *)                                      730 kg
                Reifenabrollumfang:                                      2100 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   SKODA

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                     moment
               BF1       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5,                         140 Nm
                               Schaftlänge 27,5 mm
               BF2       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5,                        120 Nm
                               Schaftlänge 27,5 mm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 51652 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000913-H0-413
               Anlage-Nr. :                1b
               Seite :                     2 / 14
               Auftraggeber :              Superior Industries Leichtmetallräder Germany
                                           GmbH
               Teiletyp :                  SPL 706


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               NU                             e8*2007/46*0272*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               81 bis 110      Skoda Karoq             215/60R16                          A01) bis A10)
                               (Frontantrieb)          K04)                               A93) BF1) K01)

                                                        225/55R16
                                                        K04)

                                                        225/60R16
                                                        GKD) K04)

                                                        235/55R16
                                                        K04)

                                                        245/55R16
                                                        GKD) K02)
§22 51652*07




               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               NU                              e8*2007/46*0272*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 140     Skoda Karoq              215/60R16                         A01) bis A10)
                               (Allradantrieb)          K04) N225)                        A93) BF1) K01)

                                                        215/65R16
                                                        K04) N225)

                                                        225/55R16
                                                        K04)

                                                        225/60R16
                                                        K04)

                                                        235/55R16
                                                        K04)

                                                        235/60R16
                                                        GEB) K04)

                                                        245/50R16
                                                        K02)

                                                        245/55R16
                                                        K02)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 51652 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000913-H0-413
               Anlage-Nr. :                1b
               Seite :                     3 / 14
               Auftraggeber :              Superior Industries Leichtmetallräder Germany
                                           GmbH
               Teiletyp :                  SPL 706


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               NU                            e8*2007/46*0272*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 140     Skoda Karoq Scout      215/60R16                          A02) bis A10)
                               (Allrad)               N225)                              A93) BF1)

                                                       215/60R16 M+S

                                                       215/65R16
                                                       N225)

                                                       215/65R16 M+S

                                                       225/60R16
                                                       A01) K03) K04)

                                                       235/55R16
                                                       A01) K01) K04)
§22 51652*07




                                                       235/60R16
                                                       A01) K01) K04)

                                                       245/55R16
                                                       A01) K01) K04)


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               NU                             e8*2007/46*0272*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 110      Skoda Karoq Scout       215/60R16                         A01) bis A10)
                               (Frontantrieb)          K04)                              A93) BF1) K01)

                                                       225/55R16
                                                       K04)

                                                       225/60R16
                                                       K04)

                                                       235/55R16
                                                       K04)

                                                       245/55R16
                                                       K02)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 51652 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000913-H0-413
               Anlage-Nr. :                1b
               Seite :                     4 / 14
               Auftraggeber :              Superior Industries Leichtmetallräder Germany
                                           GmbH
               Teiletyp :                  SPL 706


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               1Z                               e11*2001/116*0230*..
               1Z                               e11*2007/46*0012*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               55 bis 118      Skoda Octavia             205/55R16                         A01) bis A10)
                               (Limousine, Kombi,        A93)                              BF2) E45) K01) K04)
                               Allrad; Ausführungen
                               mit kleinsten             215/50R16
                               Serienreifen in 15Zoll)
                                                         225/50R16
                                                         K36)


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               1Z                               e11*2001/116*0230*..
               1Z                               e11*2007/46*0012*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
§22 51652*07




               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               125 bis 147     Skoda Octavia             205/55R16 M+S                     A01) bis A10)
                               (Limousine, Kombi,        A93)                              BF2) E45) EF0) K01) K04)
                               Allrad; Ausführungen
                               mit kleinsten             215/50R16 M+S
                               Serienreifen in 16Zoll
                               oder 17Zoll)              225/50R16 M+S
                                                         K36)


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               1Z                             e11*2001/116*0230*..
               1Z                             e11*2007/46*0012*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               103 bis 118     Skoda Octavia Scout     205/55R16 M+S                       A01) bis A10)
                                                                                           BF2) K01)
                                                        205/60R16 M+S

                                                        215/55R16 M+S

                                                        225/50R16 M+S
                                                        K04) K37)

                                                        225/55R16 M+S
                                                        K04) K37) K44)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 51652 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000913-H0-413
               Anlage-Nr. :                1b
               Seite :                     5 / 14
               Auftraggeber :              Superior Industries Leichtmetallräder Germany
                                           GmbH
               Teiletyp :                  SPL 706


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               5E                             e11*2007/46*0243*..
               5E                             e11*2007/46*0244*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               63 bis 110      Skoda Octavia           195/55R16                         A02) bis A10)
                               (Limousine und Kombi, A93) N205)                          BF2) E57) E61)
                               Ausführungen mit
                               Verbundlenker-          195/60R16
                               Hinterachse)            A93a) N205)

                                                       205/55R16
                                                       A93a)

                                                       215/50R16
                                                       A01) A93a) K03)

                                                       215/55R16
§22 51652*07




                                                       A01) K03)

                                                       225/50R16
                                                       A01) K01) K04)

                                                       235/50R16
                                                       A01) K01) K04) K50) K51)


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               5E                             e11*2007/46*0243*..
               5E                             e11*2007/46*0244*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               77 bis 135      Skoda Octavia           195/55R16                         A02) bis A10)
                               (Limousine und Kombi, A93) N205)                          BF2) E58) E61) EF0)
                               Ausführungen mit
                               Mehrlenkerhinterachse ) 195/60R16
                                                       A93a) N205)

                                                       205/55R16
                                                       A93a)

                                                       215/50R16
                                                       A01) A93a) K03)

                                                       215/55R16
                                                       A01) K03)

                                                       225/50R16
                                                       A01) K01) K04)

                                                       235/50R16
                                                       A01) K01) K04) K50)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 51652 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000913-H0-413
               Anlage-Nr. :                1b
               Seite :                     6 / 14
               Auftraggeber :              Superior Industries Leichtmetallräder Germany
                                           GmbH
               Teiletyp :                  SPL 706


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               5E                               e11*2007/46*0243*..
               5E                               e11*2007/46*0244*..
               5E                               e8*2007/46*0318*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               63 bis 110      Skoda Octavia             195/55R16                         A01) bis A10)
                               (Facelift ab 2017,        A93) K04) N205)                   BF2) E57) E61a)
                               Limousine und Kombi,
                               Ausführungen mit          195/60R16
                               Verbundlenker-            A93a) K04) N205)
                               Hinterachse)
                                                         205/55R16
                                                         A93a) K04) K51)

                                                        215/50R16
                                                        A93a) K03) K04) K28) K51)
§22 51652*07




                                                        215/55R16
                                                        K03) K04) K28) K51)

                                                        225/50R16
                                                        K01) K02) K28) K51)


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               5E                               e11*2007/46*0243*..
               5E                               e11*2007/46*0244*..
               5E                               e8*2007/46*0318*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               81 bis 140      Skoda Octavia             205/55R16                         A01) bis A10)
                               (Facelift ab 2017,        A93a) K04)                        BF2) E58) E61a) EF0) K51)
                               Limousine und Kombi,
                               Ausführungen mit          215/50R16
                               Mehrlenkerhinterachse) A93a) K03) K04) K28)

                                                        215/55R16
                                                        K03) K04) K28)

                                                        225/50R16
                                                        K01) K02) K28)


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               5E                             e11*2007/46*0243*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               81 bis 135      Skoda Octavia Scout     205/55R16 M+S                       A02) bis A10)
                                                                                           BF2) E61)
                                                        205/60R16 M+S

                                                        215/55R16 M+S

                                                        215/60R16 M+S
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 51652 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000913-H0-413
               Anlage-Nr. :                1b
               Seite :                     7 / 14
               Auftraggeber :              Superior Industries Leichtmetallräder Germany
                                           GmbH
               Teiletyp :                  SPL 706



               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               NX                             e8*2007/46*0355*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               81 bis 110      Skoda Octavia           205/60R16                          A01) bis A10)
                               (Limousine, Kombi,      A93a)                              BF1) E62) K04)
                               Ausführungen mit
                               Verbundlenker-          215/55R16
                               Hinterachse)            A93a)

                                                        225/55R16
                                                        K03)


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               NX                              e8*2007/46*0355*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
§22 51652*07




               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110             Skoda Octavia, Octavia 205/60R16                           A02) bis A10)
                               RS                       A93a)                             A11) BF1) E62a) EF0)
                               (Limousine, Kombi,
                               Ausführungen mit         215/55R16
                               Mehrlenker- Hinterachse) A93a)

                                                        215/60R16

                                                        225/55R16
                                                        A01) K03) K04)

                                                        235/50R16
                                                        A01) K01) K04)


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               3U                             e11*98/14*0187*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               74 bis 142      Skoda Superb 1          205/55R16                          A02) bis A10)
                               (Limousine)             A93)                               BF2)

                                                        225/50R16
                                                        A01) K01)


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               3T                              e11*2001/116*0326*..
               3T                              e11*2007/46*0014*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               77 bis 147      Skoda Superb 2           205/55R16                         A01) bis A10)
                               (3T; Limousine, Kombi;                                     BF2) E60) K04)
                               bis Modelljahr 2014)     225/50R16
                                                        K01) K45)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 51652 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000913-H0-413
               Anlage-Nr. :                1b
               Seite :                     8 / 14
               Auftraggeber :              Superior Industries Leichtmetallräder Germany
                                           GmbH
               Teiletyp :                  SPL 706


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               3T                              e11*2001/116*0326*..
               3T                              e11*2007/46*0014*..
               3T                              e8*2007/46*0317*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               88 bis 147      Skoda Superb 3           215/60R16                         A02) bis A10)
                               (3V; Limousine, Kombi; A93a)                               A11) BF1) E60a) EF0)
                               ab Modelljahr 2015)
                                                        225/55R16
                                                        A93a)

                                                        225/60R16
                                                        G2B)

                                                        235/55R16

                                                        245/50R16
§22 51652*07




                                                        A01) K01) K04)

                                                        245/55R16
                                                        A01) G2B) K01) K04) K25) K52)

                                                        255/50R16
                                                        A01) K01) K04)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 51652 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000913-H0-413
               Anlage-Nr. :                1b
               Seite :                     9 / 14
               Auftraggeber :              Superior Industries Leichtmetallräder Germany
                                           GmbH
               Teiletyp :                  SPL 706


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               5L                            e11*2007/46*0010*..
               5L                            e11*2007/46*0034*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               77 bis 125      Skoda Yeti             195/60R16                         A02) bis A10)
                                                      A93) N205)                        BF2)

                                                       195/60R16 M+S
                                                       A93) W205)

                                                       205/55R16
                                                       A93) N215)

                                                       205/55R16 M+S
                                                       A93)

                                                       205/60R16
§22 51652*07




                                                       A93) G0U) N215)

                                                       205/60R16 M+S
                                                       A93) G0U)

                                                       215/55R16
                                                       A01) K01)

                                                       215/60R16
                                                       A01) G0U) K01)

                                                       225/50R16
                                                       A01) K01) K04)

                                                       225/55R16
                                                       A01) G0U) K01) K04)

                                                       235/50R16
                                                       A01) K01) K02)

                                                       235/55R16
                                                       A01) G0U) K01) K02)

                                                       245/50R16
                                                       A01) G0U) K01) K02)

                                                       255/50R16
                                                       A01) G0U) K01) K02)


               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                      veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 51652 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000913-H0-413
               Anlage-Nr. :                1b
               Seite :                     10 / 14
               Auftraggeber :              Superior Industries Leichtmetallräder Germany
                                           GmbH
               Teiletyp :                  SPL 706


               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                      in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                      nicht zulässig.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
§22 51652*07




               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
                      den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
                      nicht über die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                      als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                      werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen an der Außenseite (Designseite) nur mit Klebegewichten und an der
                      Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                      und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. Aufgrund unterschiedlicher Bremsanlagen,
                      je nach Fahrzeugtyp, ist es möglich, dass unterhalb des Felgentiefbetts keine Klebegewichte
                      montiert werden können.

               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
                      sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
                      Hybr. ....", eingetragen haben.

               A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 51652 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000913-H0-413
               Anlage-Nr. :                1b
               Seite :                     11 / 14
               Auftraggeber :              Superior Industries Leichtmetallräder Germany
                                           GmbH
               Teiletyp :                  SPL 706



               A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                     auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                     Fahrzeugherstellers).

               BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
                      Anzugsmoment: 140 Nm

               BF2)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
                      Anzugsmoment: 120 Nm

               E45)   Nicht für Octavia SCOUT (Serie 225/50R17).
§22 51652*07




               E57)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerachse an Achse 2. In der
                      Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 15. und 16. Stelle im Versionenschlüssel „VL“.

               E58)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Mehrlenkerachse an Achse 2. In der
                      Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 15. und 16. Stelle im Versionenschlüssel "ML".

               E60)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2014 (Skoda Superb 2):
                      • bis EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0326*31
                      • bis EG-Genehmigungs-Nr. e11*2007/46*0014*21

               E60a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2015 (Skoda Superb 3):
                     • ab EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0326*32
                     • ab EG-Genehmigungs-Nr. e11*2007/46*0014*22
                     • ab EG-Genehmigungs-Nr. e8*2007/46*0317*00

               E61)   Bei dem Fahrzeugtyp 5E nur zulässig mit folgender EG-Genehmigungs-Nr.:
                      • e11*2007/46*0243* bis Nachtragsstand 19
                      • e11*2007/46*0244* bis Nachtragsstand 13

               E61a) Bei dem Fahrzeugtyp 5E nur zulässig mit folgender EG-Genehmigungs-Nr.:
                     • e11*2007/46*0243* ab Nachtragsstand 20
                     • e11*2007/46*0244* ab Nachtragsstand 14
                     • e8*2007/46*0318*

               E62)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerachse. In der
                      Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, im Versionenschlüssel steht 'VL':

               E62a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Mehrlenkerachse. In der
                     Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, im Versionenschlüssel steht 'ML':

               EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                      Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
                      Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
                      Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 51652 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000913-H0-413
               Anlage-Nr. :                1b
               Seite :                     12 / 14
               Auftraggeber :              Superior Industries Leichtmetallräder Germany
                                           GmbH
               Teiletyp :                  SPL 706



               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
                      liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
                      nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

               G0U) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/60R16,
                    225/50R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                    (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                    des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               G2B) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/40R19 ausgerüstet oder
                    diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                    Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
                    und G01) zu beachten.

               GEB) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R19,
§22 51652*07




                    225/50R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                    (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                    des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               GKD) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/50R18,
                    225/45R19, 225/50R18, 225/55R17, 225/60R16, 235/40R19, 245/40R19 ausgerüstet oder min.
                    einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                    Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
                    zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 51652 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000913-H0-413
               Anlage-Nr. :                1b
               Seite :                     13 / 14
               Auftraggeber :              Superior Industries Leichtmetallräder Germany
                                           GmbH
               Teiletyp :                  SPL 706


               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K25)   An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
                      mm aufzuweiten.

               K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

               K36)   An Achse 2 ist die im Bereich der Stoßfängeroberkante senkrecht ins Radhaus ragende
                      Blechlasche nach außen zu treiben oder zu kürzen.

               K37)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
                      erforderlich:
§22 51652*07




                      • die im Bereich der Stoßfängeroberkante senkrecht ins Radhaus ragende Blechlasche ist
                         nach außen zu treiben oder zu kürzen,
                      • die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf einer Länge von
                         ca. 100 mm nach unten zu kürzen,
                      • vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor der
                         Radmitte, ein Streifen von ca. 30 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante)
                         abzutrennen und klebend zu befestigen.

               K44)   Um ein Anstreifen der Reifenschulter bei Einschlag an Achse 1 zu vermeiden, ist der
                      Filzinnenkotflügel im Schwellerbereich in Richtung Fahrzeug-Fußraum in den Radkasten zu
                      drücken und mit Kleber zu fixieren oder auszuschneiden (Kontrolle d. Kreisfahrt).

               K45)   An Achse 2 ist vom Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200
                      mm vor der Radmitte ein Streifen von ca. 30 mm Breite (gemessen von der
                      Radhausausschnittkante) abzutrennen und am Blechradhaus klebend zu befestigen.

               K50)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
                      gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                      • die Befestigungsschrauben an den Blechlaschen im Bereich 15° vor und 30° hinter der
                        Radmitte sind zu entfernen,
                      • die Radhauskante und die Blechlaschen sind im oben genannten Bereich umzulegen,
                      • der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben einzuformen und hinter die
                        umgelegte Radhauskante zu klemmen.

               K51)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
                      gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                      • der Filzinnenkotflügel ist im gesamten Radhauskantenbereich bis zur Stoßfängeroberkante
                        eng an das Radhaus zu kleben oder auszuschneiden.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 51652 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000913-H0-413
               Anlage-Nr. :                1b
               Seite :                     14 / 14
               Auftraggeber :              Superior Industries Leichtmetallräder Germany
                                           GmbH
               Teiletyp :                  SPL 706


               K52)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
                      gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                      • die Befestigungsschrauben an den Blechlaschen im Bereich 200 mm vor und hinter der
                        Radmitte sind zu entfernen,
                      • die Radhauskante und die Blechlaschen sind im oben genannten Bereich umzulegen,
                      • der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben einzuformen und hinter die
                        umgelegte Radhauskante zu klemmen.

               N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
§22 51652*07




               N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               W205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Reifen der Größen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
                     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                     EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               Die Anlage 1b mit den Seiten 1-14 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
               Typ SPL 706 des Auftraggebers Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 01.06.2022
               Anlage 0
               Teil1: Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol
               Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen
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               Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen-Nrn. K01, K02, K03 und K04
                  Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den Rad-
                  abdeckungsauflagen beschrieben sind.
                  Bei diesen Hilfsmitteln handelt es sich um Gummileisten (schraffiert dargestellt) die mit einem
                  Karosseriekleber beaufschlagt sind. Der Kleber ist auf der Gummileiste so aufgebracht, dass bei der
                  Montage eine Verklebung der äußeren Kotflügelkante mit der Gummileiste erfolgt.
                  Bei vorschriftsgemäßer Durchführung der Montage ist eine dauerhafte und sichere Befestigung der
                  Gummileisten an der Karosserie gewährleistet.

                  Diese Gummileisten sind im Karosseriefachhandel, als Meterware in verschiedenen Breiten, erhältlich.
                  Unter Verwendung dieser Leisten ist die Herstellung einer Verbreiterung bis zu 10 mm zulässig.

                  Vorderachse:
                  Bereich 30-Grad vor der Radmitte           Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte
§22 51652*07




                  Hinterachse:
                  Bereich 50-Grad hinter der Radmitte        Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte




               V:23.10.2024
						
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