Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 51652 nach §22 StVZO Nr. : RA-000913-E0-413 Anlage-Nr. : 5 Seite : 1 / 15 Auftraggeber : Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH Teiletyp : SPL 706 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: SPL 706 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: Anzio Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: B5 Radausführungskennz.: B5 Radgröße: 7Jx16H2 Rad-Einpresstiefe: 45 mm Lochkreisdurchmesser: 108 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 70,10 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: Z 34 Ø70,0-Ø63,4 geprüfte Radlast: *) 730 kg Reifenabrollumfang: 2200 mm *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen. Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke: FORD Radbefestigung Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- Kürzel moment BF1 1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 MP105 130 Nm BF2 1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 MP105 140 Nm BF3 1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 MP105 135 Nm BF4 1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5 MP105b 200 Nm BF5 1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5 MP105a 140 Nm Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 51652 nach §22 StVZO Nr. : RA-000913-E0-413 Anlage-Nr. : 5 Seite : 2 / 15 Auftraggeber : Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH Teiletyp : SPL 706 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): DM2 e13*2001/116*0109*.. DM2-CNG e13*2001/116*1018*.. DM2-LPG e13*2001/116*1000*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 107 Ford C-Max 195/60R16 A02) bis A10) N205) BF1) S01) 195/60R16 M+S W205) 205/55R16 N215) 205/55R16 M+S 215/55R16 A01) K04) N225) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): DXA e13*2007/46*1103*.. DXA-LPG e13*2007/46*1288*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 63 bis 134 Ford C-Max, Grand C- 205/55R16 A02) bis A10) Max A93) N215) BF1) S01) (Ausführungen mit Serie nicht nur 205/55R16 M+S 205/55R16) A93) W215) 205/60R16 G8T) N215) 205/60R16 M+S G8T) W215) 215/50R16 A01) A93) K03) N225) 215/55R16 A01) K03) N225) 225/50R16 A01) K03) K04) N235) 225/55R16 A01) G8T) K03) K04) N235) 235/50R16 A01) K03) K04) 245/50R16 A01) G8T) K01) K04) K13) K22) K67) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 51652 nach §22 StVZO Nr. : RA-000913-E0-413 Anlage-Nr. : 5 Seite : 3 / 15 Auftraggeber : Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH Teiletyp : SPL 706 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): DXA e13*2007/46*1103*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 77 bis 92 Ford C-Max, Grand C- 205/55R16 A02) bis A10) Max A93) BF1) S01) (Serie nur 205/55R16) 215/50R16 A01) A93) K03) 225/50R16 A01) K03) K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): DA3 e13*2001/116*0144*.. DA3-CNG e13*2001/116*1017*.. DA3-LPG e13*2001/116*0999*.. DB3 e13*2001/116*0157*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 59 bis 107 Ford Focus 205/55R16 A02) bis A10) (3-türer, 4-türer, 5-türer, A93a) BF1) S01) Kombi, Cabrio) 215/50R16 215/55R16 225/50R16 235/50R16 A01) K03) K04) K61) K62) L23) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 51652 nach §22 StVZO Nr. : RA-000913-E0-413 Anlage-Nr. : 5 Seite : 4 / 15 Auftraggeber : Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH Teiletyp : SPL 706 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): DYB e13*2007/46*1138*.. DYB-LPG e13*2007/46*1289*.. DYB-N e13*2007/46*1363*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 63 bis 134 Ford Focus 205/55R16 A02) bis A10) (Limousine, Kombi) A93) N215) BF1) S01) 205/55R16 M+S A93) W215) 205/60R16 A93a) N215) 205/60R16 M+S A93a) W215) 215/50R16 A93) 215/55R16 A93a) 225/50R16 A93a) 225/55R16 235/50R16 A01) K01) K04) 245/50R16 A01) K01) K04) K13) K22) K25) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): DYB e13*2007/46*1138*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 184 Ford Focus ST 215/55R16 M+S A02) bis A10) A93a) BF1) EF0) 225/50R16 M+S A01) A93a) K03) 225/55R16 M+S A01) K03) 235/50R16 M+S A01) K01) K04) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 51652 nach §22 StVZO Nr. : RA-000913-E0-413 Anlage-Nr. : 5 Seite : 5 / 15 Auftraggeber : Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH Teiletyp : SPL 706 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): DEH e13*2007/46*1911*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 63 bis 134 Ford Focus 195/65R16 A02) bis A10) (Limousine, N205) A11) BF1) E73) Ausführungen mit Verbundlenkerachse) 205/60R16 215/55R16 A93a) 215/60R16 A01) G01) 225/55R16 A01) K04) 235/50R16 A01) K03) K04) 235/55R16 A01) G01) K03) K04) 245/50R16 A01) K01) K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): DEH e13*2007/46*1911*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 63 bis 134 Ford Focus 195/65R16 A02) bis A10) (Limousine, Kombi, N205) A11) BF1) E73) Ausführungen mit Mehrlenkerachse) 205/60R16 215/55R16 A93a) 215/60R16 A01) G01) 225/55R16 A01) K03) K04) 235/50R16 A01) K01) K04) 235/55R16 A01) G01) K01) K04) 245/50R16 A01) K01) K04) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 51652 nach §22 StVZO Nr. : RA-000913-E0-413 Anlage-Nr. : 5 Seite : 6 / 15 Auftraggeber : Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH Teiletyp : SPL 706 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): DM2 e13*2001/116*0109*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 147 Ford Kuga 215/60R16 A02) bis A10) (1. Generation) N225) A93) BF1) E61) S01) 215/65R16 N225) 225/60R16 N235) 225/65R16 N235) 235/55R16 235/60R16 245/55R16 245/60R16 255/50R16 A01) K03) 255/55R16 A01) K03) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): DM2 e13*2001/116*0109*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 134 Ford Kuga 215/65R16 A02) bis A10) (2. Generation) A93) N225) BF1) E62) EF0) 225/60R16 A93) N235) 225/65R16 N235) 235/60R16 A93) 245/55R16 245/60R16 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 51652 nach §22 StVZO Nr. : RA-000913-E0-413 Anlage-Nr. : 5 Seite : 7 / 15 Auftraggeber : Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH Teiletyp : SPL 706 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): BA7 e13*2001/116*0249*.. BA7-LPG e13*2001/116*1015*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 74 bis 176 Ford Mondeo 205/55R16 A02) bis A10) (bis Modelljahr 2014) A93) N215) BF2) E52) E64) S01) 215/55R16 A93) 225/50R16 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): BA7 e13*2001/116*0249*.. BA7-HEV e13*2007/46*1485*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 177 Ford Mondeo 215/60R16 A02) bis A10) (ab Modelljahr 2015) N225) A11) BF2) E65) 215/60R16 M+S 225/55R16 N235) 225/55R16 M+S 225/60R16 G2B) N235) 225/60R16 M+S G2B) 235/55R16 A01) K04) 245/50R16 A01) K04) 245/55R16 A01) G2B) K04) K13) K25) 255/50R16 A01) K03) K04) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 51652 nach §22 StVZO Nr. : RA-000913-E0-413 Anlage-Nr. : 5 Seite : 8 / 15 Auftraggeber : Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH Teiletyp : SPL 706 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): J2K e9*2007/46*3165*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 70 bis 114 Ford Puma 205/65R16 A02) bis A10) A11) BF3) EF0) 215/60R16 A01) A93a) K01) 225/55R16 A01) A93a) K01) 235/55R16 A01) K01) K04) 245/55R16 A01) K01) K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): WA6 e13*2001/116*0185*.. WA6-N e13*2007/46*1340*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 74 bis 176 Ford S-Max 1. 215/60R16 A02) bis A10) Generation; Ford A93) N225) BF4) E69) S01) Galaxy 2. Generation 215/60R16 M+S A93) 225/55R16 A93) 225/60R16 G8B) 235/55R16 245/55R16 G8B) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): PH2 e1*2001/116*0206*.. PJ2 e1*2001/116*0207*.. PT2 e1*2007/46*0271*.. PT2 L071 PU2 e1*2007/46*0272*.. PU2 L072 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 85 Ford Transit Connect/ 195/55R16 A02) bis A10) Tourneo Connect N205) T91) BF1) E63) S01) (bis Modelljahr 2013) 205/55R16 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 51652 nach §22 StVZO Nr. : RA-000913-E0-413 Anlage-Nr. : 5 Seite : 9 / 15 Auftraggeber : Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH Teiletyp : SPL 706 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): PJ2 e1*2001/116*0207*.. PJ2-LPG e13*2007/46*1451*.. PU2 e1*2007/46*0272*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 125 Ford Transit Connect/ 205/60R16 A02) bis A10) Tourneo Connect /-LPG A93) BF2) E63a) EF0) (ab Modell 2014 bis Facelift 2018) 205/60R16 M+S A93) 215/55R16 A93a) 215/55R16 M+S A93a) 215/60R16 A01) G01) 215/60R16 M+S A01) G01) 225/55R16 235/55R16 A01) G01) 245/50R16 A01) K01) 255/50R16 A01) G01) K01) K04) K28) K78) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 51652 nach §22 StVZO Nr. : RA-000913-E0-413 Anlage-Nr. : 5 Seite : 10 / 15 Auftraggeber : Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH Teiletyp : SPL 706 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): PJ2 e1*2001/116*0207*.. PU2 e1*2007/46*0272*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 88 Ford Transit Connect / 205/60R16 A02) bis A10) Tourneo Connect A93a) BF5) E74) EF0) (ab Facelift 2018) 205/65R16 G0Z) 215/55R16 A93a) 215/60R16 G0Z) 225/55R16 235/50R16 A01) A93a) K01) K04) 235/55R16 A01) G0Z) K01) K04) 245/50R16 A01) K01) K04) 255/50R16 A01) G0Z) K01) K04) K28) K78) Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 51652 nach §22 StVZO Nr. : RA-000913-E0-413 Anlage-Nr. : 5 Seite : 11 / 15 Auftraggeber : Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH Teiletyp : SPL 706 A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen an der Außenseite (Designseite) nur mit Klebegewichten und an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. Aufgrund unterschiedlicher Bremsanlagen, je nach Fahrzeugtyp, ist es möglich, dass unterhalb des Felgentiefbetts keine Klebegewichte montiert werden können. A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 Zubehörkit: MP105 Anzugsmoment: 130 Nm BF2) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 Zubehörkit: MP105 Anzugsmoment: 140 Nm Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 51652 nach §22 StVZO Nr. : RA-000913-E0-413 Anlage-Nr. : 5 Seite : 12 / 15 Auftraggeber : Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH Teiletyp : SPL 706 BF3) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 Zubehörkit: MP105 Anzugsmoment: 135 Nm BF4) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5 Zubehörkit: MP105b Anzugsmoment: 200 Nm BF5) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5 Zubehörkit: MP105a Anzugsmoment: 140 Nm E52) Nur zulässig bei Fahrzeugausführungen, die an Achse 2 mit Stehbolzen mit einer Länge von 26 mm ausgerüstet sind. Diese sind Fahrzeuge ab Produktionsdatum Januar 2008. Überprüfung: Einschraubtiefe min 6,5 Umdrehungen. E61) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Ford Kuga der 1. Generation: • an 9. und 10. Stelle der Fahrzeug-Identifikations-Nr steht `DR` E62) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Ford Kuga der 2. Generation: • an 9. und 10. Stelle der Fahrzeug-Identifikations-Nr steht `MA` E63) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2013: • Typ PT2 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0271*03 bzw. ABE-Nr. L071*12 • Typ PU2 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0272*03 bzw. ABE-Nr. L072*12 • Typ PH2 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0206*15 • Typ PJ2 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0207*15 E63a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen 2. Generation (ab Modelljahr 2014) bis Facelift 2018: • Typ PU2 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0272*04 bis e1*2007/46*0272*13 • Typ PJ2 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0207*16 bis e1*2001/116*0207*25 • Typ JA2-LPG ab EG-Genehmigungs-Nr. e13*2007/46*1451*00 E64) Beim Typ BA7 nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr. e13*2001/116*0249*25. E65) Beim Typ BA7 nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr. e13*2001/116*0249*26. E69) Beim Typ WA6 nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr. e13*2001/116*0185*23. E73) Nicht Fahrzeug-Ausführung Focus Active. E74) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen 2. Generation ab Facelift 2018: • Typ PU2 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0272*14 • Typ PJ2 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0207*26 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 51652 nach §22 StVZO Nr. : RA-000913-E0-413 Anlage-Nr. : 5 Seite : 13 / 15 Auftraggeber : Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH Teiletyp : SPL 706 EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G0Z) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/55R17 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G2B) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/40R19 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G8B) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R17, 245/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G8T) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/50R17 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 51652 nach §22 StVZO Nr. : RA-000913-E0-413 Anlage-Nr. : 5 Seite : 14 / 15 Auftraggeber : Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH Teiletyp : SPL 706 K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw. auszuschneiden. K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K61) An Achse 2 ist die Ausbuchung des Kunststoffhalters im Bereich der Stoßfängeroberkante um ca. 10 mm zu kürzen. K62) An Achse 1 ist die Radhauskante im Bereich von ca. 100 mm vor und hinter der Radmitte umzulegen. K67) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 45-Grad vor der Radmitte eng an das Radhaus anzulegen. K78) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis Schweller eng an das Blechradhaus anzulegen. L23) Bei Fahrzeugausführungen die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/40R18 ausgerüstet sind oder diese nicht in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind, muss der Bausatz "Lenkeinschlagbegrenzung" Ford-Bestellnummer 1342639 eingebaut werden. Kontrollmöglichkeit: Bei korrekt eingebautem Lenkeinschlagbegrenzer besteht bei voll eingeschlagener Lenkung ein Abstand von mindestens 5mm zur Karosserie bzw. zum Innenradhaus. N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 51652 nach §22 StVZO Nr. : RA-000913-E0-413 Anlage-Nr. : 5 Seite : 15 / 15 Auftraggeber : Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH Teiletyp : SPL 706 S01) Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe / Bremstrommel sind zu entfernen. T91) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. W205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Reifen der Größen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. W215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Reifen der Größen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. Die Anlage 5 mit den Seiten 1-15 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ SPL 706 des Auftraggebers Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH Geschäftsstelle Essen, 01.06.2022