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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 51652 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000913-E0-413
Anlage-Nr. :                5a
Seite :                     1/4
Auftraggeber :              Superior Industries Leichtmetallräder Germany
                            GmbH
Teiletyp :                  SPL 706


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                  SPL 706
Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                              Anzio
Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                              B5
Radausführungskennz.:                                       B5
Radgröße:                                                7Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                        45 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     108 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                   70,10 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                        Z 34 Ø70,0-Ø63,4
geprüfte Radlast: *)                                      730 kg
 Reifenabrollumfang:                                      2200 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   JAGUAR

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                     moment
BF1       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                            MP105       120 Nm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 51652 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000913-E0-413
Anlage-Nr. :                5a
Seite :                     2/4
Auftraggeber :              Superior Industries Leichtmetallräder Germany
                            GmbH
Teiletyp :                  SPL 706


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
CCX                           e11*98/14*0115*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
147 bis 203     Jaguar S-Type          205/60R16                          A02) bis A10)
                                       N215)                              BF1) EB1) EF0) S01)

                                        205/60R16 M+S
                                        W215)

                                        225/55R16
                                        N235)

                                        225/55R16 M+S

                                        235/50R16


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
CCX                           e11*98/14*0115*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
219             Jaguar S-Type          225/55R16 M+S                      A02) bis A10)
                                                                          BF1) EB1) EF0) S01)

Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
CF1                           e11*98/14*0176*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
96 bis 169      Jaguar X-Type          205/55R16                          A01) bis A10)
                                                                          BF1) EF0) K37) S01)
                                        225/50R16
                                        K03)


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
       in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
       nicht zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 51652 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000913-E0-413
Anlage-Nr. :                5a
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Auftraggeber :              Superior Industries Leichtmetallräder Germany
                            GmbH
Teiletyp :                  SPL 706


A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
       den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
       nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen an der Außenseite (Designseite) nur mit Klebegewichten und an der
       Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. Aufgrund unterschiedlicher Bremsanlagen,
       je nach Fahrzeugtyp, ist es möglich, dass unterhalb des Felgentiefbetts keine Klebegewichte
       montiert werden können.

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
       Zubehörkit: MP105
       Anzugsmoment: 120 Nm

EB1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
       • Achse 1: 2-Kolben Faustsattel Kennz. A-50 mit belüfteter Scheibe Ø320x30 mm

EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
       Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
       Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 51652 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000913-E0-413
Anlage-Nr. :                5a
Seite :                     4/4
Auftraggeber :              Superior Industries Leichtmetallräder Germany
                            GmbH
Teiletyp :                  SPL 706


K37)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 zu gewährleisten sind folgende
       Maßnahmen erforderlich:
       • Das Kunststoffinnenradhaus ist von seitlicher Schutzleiste bis ca. 100 mm unterhalb der
         Oberkante des hinteren Stoßfängers im Bereich von Radhauskante bis ca. 60 mm Höhe
         nach außen an die Radhauswand warm einzuformen.
       • Die Radhauskante ist im Bereich von seitlicher Schutzleiste bis zum Schweller ganz
         umzulegen und nach außen aufzuweiten.

N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

S01)   Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe / Bremstrommel
       sind zu entfernen.

W215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Reifen der Größen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
      Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
      EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

Die Anlage 5a mit den Seiten 1-4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ SPL 706 des Auftraggebers Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

Geschäftsstelle Essen, 01.06.2022