Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 51652 Nr. : RA-000913-B0-413 Anlage-Nr. : 5c Seite : 1/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH Teiletyp : SPL 706 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: SPL 706 Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: Anzio Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: B5 Radgröße: 7Jx16H2 Rad-Einpresstiefe: 45 mm Lochkreisdurchmesser: 108 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 70,10 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: Z 34 Ø70,0-Ø63,4 geprüfte Radlast: 730 kg bei Reifenabrollumfang: 2200 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Volvo (S) Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment M, M-2D, M-N2E Radmutter, Kegel 60°, Gewinde MP105 120 Nm M12x1,5 A, A-2D, B, B-2D, B-N2D, Serien- Radschraube, Kegel 60°, MP75b 140 Nm B-N2E, F, F-N2D Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 31,5 mm RA-000913-B0-413-05c~VO-5-108-63_3-ET45.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 51652 Nr. : RA-000913-B0-413 Anlage-Nr. : 5c Seite : 2/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH Teiletyp : SPL 706 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): M e4*2001/116*0076*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 74 bis 169 Volvo S40,V50 195/55R16 A02) bis A10)B24) (Front -und Allradantrieb) A93) S01) 195/60R16 205/55R16 215/50R16 A01)K01) 215/55R16 A01)K01) 225/50R16 A01)K01)K04) 235/50R16 A01)K01)K04)K33) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): M-2D e1*2001/116*0427*.. M e4*2001/116*0076*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 74 bis 169 Volvo C30 195/60R16 A02) bis A10)B24) S01) 205/55R16 215/50R16 A01)K03) 225/50R16 A01)K01)K04) RA-000913-B0-413-05c~VO-5-108-63_3-ET45.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 51652 Nr. : RA-000913-B0-413 Anlage-Nr. : 5c Seite : 3/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH Teiletyp : SPL 706 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): M-N2E e13*2007/46*1337*.. M e4*2001/116*0076*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 84 bis 187 Volvo V40 195/60R16 A02) bis A10)B24) (außer V40 Cross Country) A93a)N205) EF0) 205/55R16 A93a) 215/55R16 225/50R16 235/50R16 A01)K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): A-2D e1*2001/116*0504*.. A e9*2001/116*0057*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 80 bis 224 Volvo S80 205/60R16 A02) bis A10) N215) E58) 215/55R16 N225) 225/55R16 235/50R16 245/50R16 L22) RA-000913-B0-413-05c~VO-5-108-63_3-ET45.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 51652 Nr. : RA-000913-B0-413 Anlage-Nr. : 5c Seite : 4/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH Teiletyp : SPL 706 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): B-2D e1*2001/116*0505*.. B-N2D e1*2007/46*0495*.. B-N2E e13*2007/46*1203*.. B e9*2001/116*0065*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 80 bis 224 Volvo V70 205/60R16 A02) bis A10) (nicht XC 70) N215) 215/55R16 N225) 225/55R16 235/50R16 245/50R16 L22) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): B-2D e1*2001/116*0505*.. B-N2D e1*2007/46*0495*.. B-N2E e13*2007/46*1203*.. B e9*2001/116*0065*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 224 Volvo XC70 215/65R16 A02) bis A10) 225/60R16 225/65R16 235/60R16 245/55R16 A01)K01) RA-000913-B0-413-05c~VO-5-108-63_3-ET45.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 51652 Nr. : RA-000913-B0-413 Anlage-Nr. : 5c Seite : 5/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH Teiletyp : SPL 706 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F-N2D e13*2007/46*1157*.. F e9*2007/46*0023*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 84 bis 224 Volvo S60,V60, V60 Hybrid 205/55R16 A02) bis A10) (Limousine, Kombi; außer A93)N215) E58)EF0) Cross Country) 205/60R16 A93)N215) 215/55R16 A01)A93)K01)K04) 225/50R16 A01)A93a)K01)K04) 225/55R16 A01)K01)K04) 235/50R16 A01)K01)K04) 245/50R16 A01)K01)K04)K49) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F e9*2007/46*0023*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 187 Volvo S60 Cross Country, 215/65R16 A02) bis A10) V60 Cross Country 225/60R16 A93a) 225/65R16 235/60R16 245/55R16 255/55R16 A01)K01) RA-000913-B0-413-05c~VO-5-108-63_3-ET45.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 51652 Nr. : RA-000913-B0-413 Anlage-Nr. : 5c Seite : 6/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH Teiletyp : SPL 706 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. RA-000913-B0-413-05c~VO-5-108-63_3-ET45.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 51652 Nr. : RA-000913-B0-413 Anlage-Nr. : 5c Seite : 7/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH Teiletyp : SPL 706 A10) Die Räder dürfen an der Außenseite (Designseite) nur mit Klebegewichten und an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). B24) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse 1 : - innenbelüftete Bremsscheibe Ø320x25 mm, 1-Kolben-Faustsattel ATE . E58) Nicht zulässig an Ausführungen mit Sportfahrwerk (Serienbereifung 235/40R19). EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. RA-000913-B0-413-05c~VO-5-108-63_3-ET45.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 51652 Nr. : RA-000913-B0-413 Anlage-Nr. : 5c Seite : 8/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH Teiletyp : SPL 706 K33) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhausauschnittkante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur seitlichen Stoßleiste umzulegen, - der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen. K49) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhausauschnittkante ist im Bereich von 45-Grad vor der Radmitte bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen, - der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen. L22) Bei Fahrzeugausführungen die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/50R17 ausgerüstet sind oder diese nicht in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind, ist der Volvo Bausatz "Lenkeinschlagbegrenzer Servicesatz" einzubauen (Überprüfung durch Kreisfahrt). In diesem Fall ist die Auflage A01 zusätzlich zu beachten. N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. S01) Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe / Bremstrommel sind zu entfernen. Die Anlage Nr. 5c mit den Blättern 1 bis 8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ SPL 706 des Auftraggebers Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH. Geschäftsstelle Essen, 02.08.2018 RA-000913-B0-413-05c~VO-5-108-63_3-ET45.docx