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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 51653
Nr. :                      RA-000912-B0-314
Anlage-Nr. :               6d
Seite :                    1/9                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Uniwheels Leichtmetallräder (Germany) GmbH
Teiletyp :                 SPL 707


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                  SPL 707
Art des Rades:                                  einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                              Anzio
Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                              B8
Radgröße:                                                7Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                        40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                   114,3 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                  70,10 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                       Z 10 Ø70,0-Ø67,1
geprüfte Radlast:                                         735 kg
bei Reifenabrollumfang:                                  2260 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Mitsubishi

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                   Beschreibung der Befestigungsteile      Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                      moment
CS0, CU0W, CWB, CW0, CY0, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                      MP23     110 Nm
CY0G, D20, D30, H60W, N50, M12x1,5
NA0W, GA0, GA0G
GK0                        Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                       MP23   135 Nm
                           M12x1,5




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 51653
Nr. :                      RA-000912-B0-314
Anlage-Nr. :               6d
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Auftraggeber :             Uniwheels Leichtmetallräder (Germany) GmbH
Teiletyp :                 SPL 707


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
GA0                            e1*2007/46*0368*..
GA0G                           e50*2007/46*0058*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 110      Mitsubishi ASX          215/55R17                         A02) bis A10)
                                        A01)A93)K04)

                                         215/60R17
                                         A01)K04)

                                         225/55R17
                                         A01)K01)K04)K49)

                                         235/50R17
                                         A01)K01)K04)

                                         235/55R17
                                         A01)K01)K04)K49)

                                         245/50R17
                                         A01)K01)K02)K49)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 51653
Nr. :                      RA-000912-B0-314
Anlage-Nr. :               6d
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Auftraggeber :             Uniwheels Leichtmetallräder (Germany) GmbH
Teiletyp :                 SPL 707


Typ(en):                              ABE / EG-Genehmigung(en):
GK0                                   e1*2007/46*1769*..
Motorleistung       Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                           vorne und hinten, ggf. Auflagen
120                 Mitsubishi Eclipse Cross   215/60R17                         A02) bis A10)
                                               A93)                              EF0)

                                               215/65R17
                                               A93)

                                               225/60R17
                                               A93)

                                               235/55R17
                                               A93)

                                               235/60R17
                                               A93)

                                               245/55R17
                                               A93)

                                               255/50R17
                                               A93a)

                                               255/55R17
                                               A93a)



Typ:                            D20
ABE / EG-Genehmigung:           G229
Motorleistung Handelsbezeichnungen             zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                           vorne und hinten, ggf. Auflagen
 110          Mitsubishi Eclipse               215/45R17                         A02) bis A10)


G229/NT01E          960/715                                                      5/114,3/67,1



Typ:                            D30
ABE / EG-Genehmigung:           e1*93/81*0027*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 104 bis 107  Mitsubishi Eclipse          215/45R17                              A01) bis A10)
                                                                                 K35)
                                               225/45R17
e1*93/81*0027*03E   990/790                                                      5/114,3/67




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Nr. :                      RA-000912-B0-314
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Auftraggeber :             Uniwheels Leichtmetallräder (Germany) GmbH
Teiletyp :                 SPL 707


Typ:                           NA0W
ABE / EG-Genehmigung:          e1*2001/116*0269*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 100 bis 121  Mitsubishi Grandis        215/55R17                                    A02) bis A10)

                                                  225/50R17
e1*2001/116*0269*12    1170/1215(1330)                                               5/114,3/67



Typ:                           CS0
ABE / EG-Genehmigung:          e1*2001/116*0233*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 72 bis 99    Mitsubishi Lancer,        205/40R17                                    A02) bis A10)
              Mitsubishi Lancer Wagon
                                        205/45R17
                                        G78)

                                                  215/40R17
                                                  A01)K03)K15)
e1*2001/116*0233*08E   930/890(970)                                                  5/114,3/67



Typ(en):                                ABE / EG-Genehmigung(en):
CY0                                     e1*2001/116*0441*..
CY0G                                    e11*2001/116*0359*..
Motorleistung          Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                               vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 110             Mitsubishi Lancer Sportback 205/50R17                         A02) bis A10)
                       (5-türig)                   A01)K14)                          EF0)

                                                  205/55R17
                                                  A01)K14)

                                                  215/50R17
                                                  A01)K14)

                                                  225/45R17
                                                  A01)K14)




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Auftraggeber :             Uniwheels Leichtmetallräder (Germany) GmbH
Teiletyp :                 SPL 707


Typ(en):                                 ABE / EG-Genehmigung(en):
CY0                                      e1*2001/116*0441*..
CY0G                                     e11*2001/116*0359*..
Motorleistung          Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                              vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 110             Mitsubishi Lancer          205/50R17                         A02) bis A10)
                       (4-türig)                  A01)K14)                          EF0)

                                                  205/55R17
                                                  A01)K14)

                                                  215/50R17
                                                  A01)K14)

                                                  225/45R17
                                                  A01)K14)



Typ:                           CU0W
ABE / EG-Genehmigung:          e1*2001/116*0227*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 100 bis 148  Mitsubishi Outlander      225/50R17                                   A02) bis A10)

e1*2001/116*0227*07E   1050/1065(1220)                                              5/114,3/67



Typ(en):                                ABE / EG-Genehmigung(en):
CW0                                     e1*2001/116*0406*..
CWB                                     e1*2001/116*0482*..
Motorleistung          Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                             vorne und hinten, ggf. Auflagen
89 bis 130             Mitsubishi Outlander      215/65R17                          A02) bis A10)
                                                 A98a)                              E50)

                                                  225/60R17

                                                  235/55R17

                                                  235/60R17

                                                  245/55R17

                                                  255/50R17
                                                  A01)K01)K04)

                                                  255/55R17
                                                  A01)K01)K04)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 51653
Nr. :                      RA-000912-B0-314
Anlage-Nr. :               6d
Seite :                    6/9                                                                  Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Uniwheels Leichtmetallräder (Germany) GmbH
Teiletyp :                 SPL 707


Typ(en):                             ABE / EG-Genehmigung(en):
CW0                                  e1*2001/116*0406*..
Motorleistung       Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
89 bis 110          Mitsubishi Outlander      215/65R17                         A02) bis A10)
                    (auch Plug-In Hybrid)     A93)                              E50a)

                                              225/60R17
                                              A93)

                                              235/55R17
                                              A93a)

                                              235/60R17
                                              A93a)

                                              245/55R17

                                              255/50R17
                                              A01)K01)K04)

                                              255/55R17
                                              A01)K01)K04)



Typ:                            H60W
ABE / EG-Genehmigung:           e1*98/14*0123*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 84 bis 95    Mitsubishi Pajero Pinin     225/50R17                             A02) bis A10)

                                              225/55R17
e1*98/14*0123*06E   1000/980(1060)                                              5/114,3/67



Typ:                           N50
ABE / EG-Genehmigung:          e1*97/27*0103*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 92 bis 110   Mitsubishi Space Wagon, 225/45R17                                 A01) bis A10)
              Mitsubishi Space Wagon                                            K16)
              4WD


e1*97/27*0103*03E   1090/1190(1300)                                             5/114,3/67



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.


RA-000912-B0-314-06d~MI-5-114_3-67-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 51653
Nr. :                      RA-000912-B0-314
Anlage-Nr. :               6d
Seite :                    7/9                                                       Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Uniwheels Leichtmetallräder (Germany) GmbH
Teiletyp :                 SPL 707


A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen an der Außenseite (Designseite) nur mit Klebegewichten und an der
     Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden.

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).



RA-000912-B0-314-06d~MI-5-114_3-67-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 51653
Nr. :                      RA-000912-B0-314
Anlage-Nr. :               6d
Seite :                    8/9                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Uniwheels Leichtmetallräder (Germany) GmbH
Teiletyp :                 SPL 707


A98a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen,
     sind auf den Rädern der Vorder- und Hinterachse zulässig (siehe auch
     Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

E50) Bei Fahrzeugausführungen des Typs CW0 nur zulässig bis EG-Genehmigungs-Nr.
     e1*2001/116*0406*22

E50a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr.
     e1*2001/116*0406*23

EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
     Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
     Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
     Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

G78) Bei Fahrzeugen, bei denen die Reifengröße 195/60R15 nicht bereits serienmäßig
     eingetragen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.




RA-000912-B0-314-06d~MI-5-114_3-67-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 51653
Nr. :                      RA-000912-B0-314
Anlage-Nr. :               6d
Seite :                    9/9                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Uniwheels Leichtmetallräder (Germany) GmbH
Teiletyp :                 SPL 707


K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K14) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
     Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
     zu kürzen.

K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
     bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum
     Schweller komplett umzulegen.

K35) Zur Gewährleistung ausreichender Freigängigkeit an Achse 2 sind die
     Radhausausschnittkanten im Bereich von ca. 150 mm über der Schwellerleiste bis zum
     Stoßfänger umzulegen.

K49) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von der Stoßfängeroberkante bis 45° vor
     Radmitte umzulegen.

Die Anlage Nr. 6d mit den Blättern 1 bis 9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ SPL 707 des Auftraggebers Uniwheels Leichtmetallräder (Germany)
GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 07.05.2018




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