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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 51653 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000912-E0-413
Anlage-Nr. :                8
Seite :                     1 / 14
Auftraggeber :              Superior Industries Leichtmetallräder Germany
                            GmbH
Teiletyp :                  SPL 707


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                  SPL 707
Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                              Anzio
Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                              B5
Radausführungskennz.:                                       B5
Radgröße:                                                7Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                        45 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     108 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                   70,10 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                        Z 34 Ø70,0-Ø63,4
geprüfte Radlast: *)                                      735 kg
 Reifenabrollumfang:                                      2260 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   FORD

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                     moment
BF1       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                            MP105       130 Nm
BF2       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                            MP105       120 Nm
BF3       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                            MP105       140 Nm
BF4       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                            MP105       135 Nm
BF5       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5                            MP105a      200 Nm
BF6       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5                            MP105a      140 Nm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 51653 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000912-E0-413
Anlage-Nr. :                8
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Auftraggeber :              Superior Industries Leichtmetallräder Germany
                            GmbH
Teiletyp :                  SPL 707


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
DM2                           e13*2001/116*0109*..
DM2-CNG                       e13*2001/116*1018*..
DM2-LPG                       e13*2001/116*1000*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 107      Ford C-Max             205/50R17                           A02) bis A10)
                                       N215)                               BF1) S01)

                                         205/50R17 M+S

                                         215/45R17
                                         A93) N225)

                                         225/45R17


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
DXA                             e13*2007/46*1103*..
DXA-LPG                         e13*2007/46*1288*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 134      Ford C-Max, Grand C-     205/50R17                         A02) bis A10)
                Max                      N215)                             BF1) S01)
                (Ausführungen mit
                Serie nicht nur          215/45R17
                205/55R16)               A93) N225) T91)

                                         215/50R17
                                         A01) K03) N225)

                                         225/45R17
                                         A93a) N235)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
DXA                             e13*2007/46*1103*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 92       Ford C-Max, Grand C-     205/50R17                         A02) bis A10)
                Max                                                        BF1) S01)
                (Serie nur 205/55R16)    225/45R17
                                         A93a)
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Auftraggeber :              Superior Industries Leichtmetallräder Germany
                            GmbH
Teiletyp :                  SPL 707


Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
DA3                                e13*2001/116*0144*..
DA3-CNG                            e13*2001/116*1017*..
DA3-LPG                            e13*2001/116*0999*..
DB3                                e13*2001/116*0157*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
59 bis 107      Ford Focus                  205/45R17                         A02) bis A10)
                (3-türer, 4-türer, 5-türer,                                   BF1) S01)
                Kombi, Cabrio)              205/50R17

                                          215/45R17

                                          225/45R17


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
DA3                           e13*2001/116*0144*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
166             Ford Focus ST          205/45R17 M+S                          A02) bis A10)
                                                                              BF1) S01)
                                          205/50R17 M+S

                                          215/45R17 M+S

                                          225/45R17 M+S


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
DA3                           e13*2001/116*0144*..
DA3-RS                        e13*2001/116*1010*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
224 bis 257     Ford Focus RS          205/50R17 M+S                          A02) bis A10)
                                       W215)                                  BF1)

                                          215/50R17 M+S

                                          225/45R17 M+S
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 51653 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000912-E0-413
Anlage-Nr. :                8
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Auftraggeber :              Superior Industries Leichtmetallräder Germany
                            GmbH
Teiletyp :                  SPL 707


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
DYB                            e13*2007/46*1138*..
DYB-LPG                        e13*2007/46*1289*..
DYB-N                          e13*2007/46*1363*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 134      Ford Focus              205/50R17                         A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi)      A93a) N215)                       BF1) S01)

                                        205/55R17
                                        A01) G01) N215)

                                        215/45R17
                                        A93)

                                        215/50R17

                                        225/45R17
                                        A93a)

                                        225/50R17
                                        A01) G01) K13) K22)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
DYB                           e13*2007/46*1138*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
136 bis 184     Ford Focus ST          215/45R17                          A02) bis A10)
                                       A93) N225)                         BF1)

                                        215/45R17 M+S
                                        A93)

                                        215/50R17
                                        N225)

                                        215/50R17 M+S

                                        225/45R17
                                        A93a) N235)

                                        225/45R17 M+S
                                        A93a)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 51653 nach §22 StVZO
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Auftraggeber :              Superior Industries Leichtmetallräder Germany
                            GmbH
Teiletyp :                  SPL 707


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
DEH                           e13*2007/46*1911*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 134      Ford Focus             195/55R17                           A02) bis A10)
                (Limousine,            A93a)                               A11) BF1) E73)
                Ausführungen mit
                Verbundlenkerachse)    205/55R17

                                         215/50R17

                                         225/50R17
                                         A01) K04)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
DEH                            e13*2007/46*1911*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 134      Ford Focus              195/55R17                          A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi,      A93a)                              A11) BF1) E73)
                Ausführungen mit
                Mehrlenkerachse)        205/55R17

                                         215/50R17

                                         225/50R17
                                         A01) K03) K04)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
DEH                             e13*2007/46*1911*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 134      Ford Focus Active        215/50R17                         A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi)       A93)                              A11) BF1)

                                         215/55R17

                                         225/50R17

                                         235/50R17


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
DEH                            e13*2007/46*1911*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
140 bis 206     Ford Focus ST           215/45R17                          A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi)      A93)                               BF1)

                                         215/50R17

                                         225/45R17
                                         A93)
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Nr. :                       RA-000912-E0-413
Anlage-Nr. :                8
Seite :                     6 / 14
Auftraggeber :              Superior Industries Leichtmetallräder Germany
                            GmbH
Teiletyp :                  SPL 707


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
DM2                             e13*2001/116*0109*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 147     Ford Kuga                215/55R17                         A02) bis A10)
                (1. Generation)          N225)                             A93) BF1) E61) S01)

                                         215/60R17
                                         N225)

                                         225/55R17
                                         N235)

                                         225/60R17
                                         N235)

                                         235/50R17

                                         235/55R17

                                         245/50R17

                                         245/55R17

                                         255/50R17
                                         A01) K03)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
DM2                             e13*2001/116*0109*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 134      Ford Kuga                215/60R17                         A02) bis A10)
                (2. Generation)          A93) N225)                        BF1) E62) EF0)

                                         225/55R17
                                         A93) N235)

                                         225/60R17
                                         N235)

                                         235/55R17

                                         245/50R17

                                         245/55R17
                                         A01) K77)

                                         255/50R17
                                         A01) K03)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 51653 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000912-E0-413
Anlage-Nr. :                8
Seite :                     7 / 14
Auftraggeber :              Superior Industries Leichtmetallräder Germany
                            GmbH
Teiletyp :                  SPL 707


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
DFK                             e13*2007/46*2188*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 140      Ford Kuga                225/65R17                          A02) bis A10)
                (3. Generation)                                             A11) A93) BF2) EF0)
                                         235/65R17

                                         245/60R17
                                         A01) K04)


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
BA7                              e13*2001/116*0249*..
BA7-LPG                          e13*2001/116*1015*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 176      Ford Mondeo               205/50R17                         A02) bis A10)
                (bis Modelljahr 2014)     A93) N215)                        BF3) E52) E64) S01)

                                         215/45R17

                                         215/50R17

                                         225/45R17


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
BA7                             e13*2001/116*0249*..
BA7-HEV                         e13*2007/46*1485*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 177      Ford Mondeo              215/50R17                          A02) bis A10)
                (ab Modelljahr 2015)     A93a) N225)                        A11) BF3) E65)

                                         215/50R17 M+S
                                         A93a)

                                         215/55R17
                                         N225)

                                         215/55R17 M+S

                                         225/50R17
                                         N235)

                                         225/50R17 M+S

                                         235/50R17
                                         A01) K04) K13) K25)

                                         245/50R17
                                         A01) G2B) K04) K13) K25)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 51653 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000912-E0-413
Anlage-Nr. :                8
Seite :                     8 / 14
Auftraggeber :              Superior Industries Leichtmetallräder Germany
                            GmbH
Teiletyp :                  SPL 707


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
J2K                           e9*2007/46*3165*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 147      Ford Puma              205/55R17                            A02) bis A10)
                                       A93) N215)                           A11) BF4)

                                         205/60R17
                                         N215)

                                         215/55R17
                                         A01) A93b) K01)

                                         225/55R17
                                         A01) K01)

                                         235/50R17
                                         A01) K01) K04)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
WA6                            e13*2001/116*0185*..
WA6-N                          e13*2007/46*1340*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 176      Ford S-Max 1.           215/55R17                           A02) bis A10)
                Generation; Ford        N225)                               BF5) E69) S01)
                Galaxy 2. Generation
                                        225/50R17

                                         225/55R17
                                         G8B)

                                         235/50R17

                                         245/50R17
                                         G8B)


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
PH2                              e1*2001/116*0206*..
PJ2                              e1*2001/116*0207*..
PT2                              e1*2007/46*0271*..
PT2                              L071
PU2                              e1*2007/46*0272*..
PU2                              L072
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 85       Ford Transit Connect/     205/45R17                         A02) bis A10)
                Tourneo Connect           T88)                              BF1) E63) S01)
                (bis Modelljahr 2013)
                                          215/45R17
                                          T91)
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Auftraggeber :              Superior Industries Leichtmetallräder Germany
                            GmbH
Teiletyp :                  SPL 707


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
PJ2                             e1*2001/116*0207*..
PJ2-LPG                         e13*2007/46*1451*..
PU2                             e1*2007/46*0272*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 125      Ford Transit Connect/    205/55R17                          A02) bis A10)
                Tourneo Connect /-LPG                                       BF3) E63a)
                (ab Modell 2014 bis      205/55R17 M+S
                Facelift 2018)
                                         215/50R17

                                         215/50R17 M+S

                                         225/45R17
                                         A93) T94)

                                         225/50R17


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
PJ2                              e1*2001/116*0207*..
PU2                              e1*2007/46*0272*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 88       Ford Transit Connect /    205/50R17                         A02) bis A10)
                Tourneo Connect           A93) GKX) N215) T93)              BF6) E74)
                (ab Facelift 2018)
                                          205/50R17 M+S
                                          A93) GKX) T93)

                                         205/55R17
                                         N215) T95)

                                         205/55R17 M+S
                                         T95)

                                         215/50R17
                                         T95)

                                         225/45R17
                                         A93) GKX) T94)

                                         225/50R17


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 51653 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000912-E0-413
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A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
       in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
       nicht zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
       den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
       nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen an der Außenseite (Designseite) nur mit Klebegewichten und an der
       Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. Aufgrund unterschiedlicher Bremsanlagen,
       je nach Fahrzeugtyp, ist es möglich, dass unterhalb des Felgentiefbetts keine Klebegewichte
       montiert werden können.

A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
       sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
       Hybr. ....", eingetragen haben.

A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 51653 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000912-E0-413
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A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

A93b) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 7 mm auftragen, ist nur
      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
       Zubehörkit: MP105
       Anzugsmoment: 130 Nm

BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
       Zubehörkit: MP105
       Anzugsmoment: 120 Nm

BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
       Zubehörkit: MP105
       Anzugsmoment: 140 Nm

BF4)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
       Zubehörkit: MP105
       Anzugsmoment: 135 Nm

BF5)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5
       Zubehörkit: MP105a
       Anzugsmoment: 200 Nm

BF6)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5
       Zubehörkit: MP105a
       Anzugsmoment: 140 Nm

E52)   Nur zulässig bei Fahrzeugausführungen, die an Achse 2 mit Stehbolzen mit einer Länge von 26
       mm ausgerüstet sind. Diese sind Fahrzeuge ab Produktionsdatum Januar 2008.
       Überprüfung: Einschraubtiefe min 6,5 Umdrehungen.

E61)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Ford Kuga der 1. Generation:
       • an 9. und 10. Stelle der Fahrzeug-Identifikations-Nr steht `DR`

E62)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Ford Kuga der 2. Generation:
       • an 9. und 10. Stelle der Fahrzeug-Identifikations-Nr steht `MA`
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E63)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2013:
       • Typ PT2 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0271*03 bzw. ABE-Nr. L071*12
       • Typ PU2 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0272*03 bzw. ABE-Nr. L072*12
       • Typ PH2 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0206*15
       • Typ PJ2 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0207*15

E63a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen 2. Generation (ab Modelljahr 2014) bis Facelift 2018:
      • Typ PU2 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0272*04 bis e1*2007/46*0272*13
      • Typ PJ2 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0207*16 bis e1*2001/116*0207*25
      • Typ JA2-LPG ab EG-Genehmigungs-Nr. e13*2007/46*1451*00

E64)   Beim Typ BA7 nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr.
       e13*2001/116*0249*25.

E65)   Beim Typ BA7 nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr.
       e13*2001/116*0249*26.

E69)   Beim Typ WA6 nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr.
       e13*2001/116*0185*23.

E73)   Nicht Fahrzeug-Ausführung Focus Active.

E74)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen 2. Generation ab Facelift 2018:
       • Typ PU2 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0272*14
       • Typ PJ2 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0207*26

EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
       Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
       Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
       liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
       nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

G2B) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/40R19 ausgerüstet oder
     diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
     und G01) zu beachten.

G8B) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R17,
     245/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
     des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

GKX) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16,
     215/55R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
     des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 51653 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000912-E0-413
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K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K13)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
       Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu
       kürzen.

K22)   An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen
       bzw. auszuschneiden.

K25)   An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
       mm aufzuweiten.

K77)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • die KS-Radhausverbreiterung ist im Bereich von 40 Grad hinter der Radmitte auf einer
          Länge von 100 mm in Richtung Schweller, um 10 mm zu kürzen,
       • der in diesem Bereich befindliche Kunststoffniet ist zu entfernen und die dahinter
          befindliche Blechlasche der Radhauskante ist komplett umzulegen,
       • der Kunststoffinnenkotflügel ist im oben genannten Bereich um 20 mm nach innen oben,
          warm einzuformen oder auszuschneiden.

N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 51653 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000912-E0-413
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Teiletyp :                  SPL 707


N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

S01)   Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe / Bremstrommel
       sind zu entfernen.

T88)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T91)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T93)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T94)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1340 kg bei LI 94 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 670 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T95)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

W215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Reifen der Größen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
      Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
      EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

Die Anlage 8 mit den Seiten 1-14 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ SPL 707 des Auftraggebers Uniwheels Leichtmetallräder (Germany) GmbH

Geschäftsstelle Essen, 20.05.2021