Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 51653 nach §22 StVZO Nr. : RA-000912-E0-413 Anlage-Nr. : 9a Seite : 1/9 Auftraggeber : Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH Teiletyp : SPL 707 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: SPL 707 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: Anzio Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: B5 Radausführungskennz.: B5 Radgröße: 7Jx17H2 Rad-Einpresstiefe: 45 mm Lochkreisdurchmesser: 108 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 70,10 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: Z 17 Ø70,0-Ø65,1 geprüfte Radlast: *) 735 kg Reifenabrollumfang: 2260 mm *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen. Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke: PEUGEOT Radbefestigung Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- Kürzel moment BF1 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25, MP108 110 Nm Schaftlänge 28 mm BF2 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25, MP108 120 Nm Schaftlänge 28 mm Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 51653 nach §22 StVZO Nr. : RA-000912-E0-413 Anlage-Nr. : 9a Seite : 2/9 Auftraggeber : Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH Teiletyp : SPL 707 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): L e2*2007/46*0405*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 60 bis 165 Peugeot 308, 308 SW 205/45R17 A02) bis A10) (Limousine, Kombi) A01) A93) G01) N215) BF1) EF0) 205/50R17 N215) 215/45R17 A93a) N225) 225/45R17 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): M e2*2007/46*0534*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 73 bis 133 Peugeot 3008 205/65R17 A02) bis A10) A93b) N215) BF2) EF0) 205/65R17 M+S A93b) 215/60R17 A93a) 215/65R17 225/60R17 235/55R17 235/60R17 245/55R17 A01) K04) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 51653 nach §22 StVZO Nr. : RA-000912-E0-413 Anlage-Nr. : 9a Seite : 3/9 Auftraggeber : Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH Teiletyp : SPL 707 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 6 e2*2007/46*0062*.. 6 3FY e2*2001/116*0332*.. 6 3FZ e2*2001/116*0294*.. 6 4HP e2*2001/116*0352*.. 6 4HT e2*2001/116*0346*.. 6 6FY e2*2001/116*0330*.. 6 6FZ e2*2001/116*0292*.. 6 9HY e2*2001/116*0336*.. 6 9HZ e2*2001/116*0296*.. 6 RFJ e2*2001/116*0331*.. 6 RFN e2*2001/116*0293*.. 6 RHL e2*2001/116*0312*.. 6 RHR e2*2001/116*0297*.. 6 UHZ e2*2001/116*0328*.. 6 XFV e2*2001/116*0295*.. 6***** e2*2001/116*0369*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 80 bis 155 Peugeot 407 205/55R17 A02) bis A10) (Limousine, Kombi) N215) BF1) 215/50R17 215/55R17 G7U) 225/50R17 235/50R17 G7U) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 8 e2*2007/46*0080*.. 8 e2*2007/46*0081*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 82 bis 150 Peugeot 508, 508 SW 215/55R17 A02) bis A10) (außer Ausführungen A93) BF2) EF0) Allroad bzw. RXH) 225/50R17 A93) 235/50R17 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 51653 nach §22 StVZO Nr. : RA-000912-E0-413 Anlage-Nr. : 9a Seite : 4/9 Auftraggeber : Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH Teiletyp : SPL 707 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F e2*2007/46*0628*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 96 bis 133 Peugeot 508 215/55R17 A02) bis A10) (Limousine) BF2) EF0) 225/50R17 235/50R17 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): M e2*2007/46*0534*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 73 bis 133 Peugeot 5008 205/65R17 A02) bis A10) A93b) N215) BF2) EF0) 205/65R17 M+S A93b) 215/60R17 A93a) 215/65R17 225/60R17 235/55R17 235/60R17 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 51653 nach §22 StVZO Nr. : RA-000912-E0-413 Anlage-Nr. : 9a Seite : 5/9 Auftraggeber : Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH Teiletyp : SPL 707 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): E e2*2007/46*0625*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 96 Peugeot Partner 195/50R17 A02) bis A10) A93) N205) T89) BF2) E82) 195/55R17 A93) G6N) N205) T92) 205/45R17 A93) G05) T88) 205/50R17 A93a) T93) 205/55R17 G6N) T95) 215/45R17 A93) G05) T91) 215/50R17 G6N) T95) 225/45R17 A93a) T94) 225/50R17 A01) G6N) K03) K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): E e2*2007/46*0624*.. E e2*2007/46*0625*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 96 Peugeot Rifter 215/55R17 A02) bis A10) BF2) 215/60R17 215/60R17C 225/55R17 225/55R17C Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 51653 nach §22 StVZO Nr. : RA-000912-E0-413 Anlage-Nr. : 9a Seite : 6/9 Auftraggeber : Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH Teiletyp : SPL 707 A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen an der Außenseite (Designseite) nur mit Klebegewichten und an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. Aufgrund unterschiedlicher Bremsanlagen, je nach Fahrzeugtyp, ist es möglich, dass unterhalb des Felgentiefbetts keine Klebegewichte montiert werden können. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 51653 nach §22 StVZO Nr. : RA-000912-E0-413 Anlage-Nr. : 9a Seite : 7/9 Auftraggeber : Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH Teiletyp : SPL 707 A93b) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 7 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25, Schaftlänge 28 mm Zubehörkit: MP108 Anzugsmoment: 110 Nm BF2) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25, Schaftlänge 28 mm Zubehörkit: MP108 Anzugsmoment: 120 Nm E82) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig mit der Reifengröße 215/65R16 oder 215/60R17 ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G05) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 195/65R15 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G6N) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/55R17, 205/60R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G7U) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R17, 235/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 51653 nach §22 StVZO Nr. : RA-000912-E0-413 Anlage-Nr. : 9a Seite : 8/9 Auftraggeber : Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH Teiletyp : SPL 707 K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T89) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T91) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T92) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T93) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T94) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1340 kg bei LI 94 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 670 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T95) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 51653 nach §22 StVZO Nr. : RA-000912-E0-413 Anlage-Nr. : 9a Seite : 9/9 Auftraggeber : Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH Teiletyp : SPL 707 Die Anlage 9a mit den Seiten 1-9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ SPL 707 des Auftraggebers Uniwheels Leichtmetallräder (Germany) GmbH Geschäftsstelle Essen, 26.03.2019