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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 52899 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001044-E0-413
               Anlage-Nr. :                7a
               Seite :                     1 / 13
               Auftraggeber :              Superior Industries Leichtmetallräder Germany
                                           GmbH
               Teiletyp :                  SPL 708


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                  SPL 708
               Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                             ANZIO
               Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
               Radausführung:                                             NQ2
               Radausführungskennz.:                                      NQ2
               Radgröße:                                                7Jx18H2
               Rad-Einpresstiefe:                                        34 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                    114,3 mm
               Lochzahl:                                                    5
§22 52899*04




               Mittenlochdurchmesser:                                   66,10 mm
               Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                            ohne Ring
               geprüfte Radlast: *)                                      760 kg
                Reifenabrollumfang:                                      2200 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   RENAULT
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 52899 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001044-E0-413
               Anlage-Nr. :                7a
               Seite :                     2 / 13
               Auftraggeber :              Superior Industries Leichtmetallräder Germany
                                           GmbH
               Teiletyp :                  SPL 708


               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                               Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                       moment
               BF1       1+2 Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25                                  120 Nm
               BF10      1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich,                              110 Nm
                               Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 26 mm
               BF2       1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5,                                 120 Nm
                               Schaftlänge 24 mm
               BF3       1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                                 120 Nm
                               Schaftlänge 28 mm
               BF4       1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5,                                 120 Nm
                               Schaftlänge 23,5 mm
               BF5       1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                                 140 Nm
                               Schaftlänge 28 mm
               BF6       1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich,                               120 Nm
                               Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 26 mm
               BF7       1+2 Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25                                   130 Nm
§22 52899*04




               BF8       1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                                 130 Nm
                               Schaftlänge 25 mm
               BF9       1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                                 130 Nm
                               Schaftlänge 26 mm

               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               RJL                            e6*2018/858*00003*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               69 bis 116      Renault Arkana          215/55R18                          A02) bis A10)
                                                                                          A11) BF1)
                                                        225/50R18


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               RHN                             e9*2018/858*30002*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               96 bis 116      Renault Austral          215/60R18                         A02) bis A10)
                               (ohne 4-Control                                            BF2) E75a)
                               Hinterachslenkung,       225/55R18
                               Verbundlenkerachse)
                                                        235/55R18

                                                        245/50R18
                                                        A01) K01)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 52899 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001044-E0-413
               Anlage-Nr. :                7a
               Seite :                     3 / 13
               Auftraggeber :              Superior Industries Leichtmetallräder Germany
                                           GmbH
               Teiletyp :                  SPL 708


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               RHN                             e9*2018/858*30002*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               96              Renault Austral          215/60R18                         A02) bis A10)
                               (mit 4-Control                                             BF3) E75)
                               Hinterachslenkung,       225/55R18
                               Mehrlenkerachse)
                                                        235/55R18
                                                        A01) K04)

                                                        245/50R18
                                                        A01) K01) K02)

                                                        255/50R18
                                                        A01) K01) K02)


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               RJB                            e2*2007/46*0684*..
§22 52899*04




               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               67 bis 116      Renault Captur          215/55R18                          A02) bis A10)
                               (außer E-TECH Plug-In A93a)                                A11) BF4)
                               Hybrid)
                                                       225/50R18
                                                       A93a)

                                                        235/50R18


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               RFC                            e2*2007/46*0470*..
               RFC                            e2*KS07/46*0064*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               96 bis 165      Renault Espace          235/60R18                          A02) bis A10)
                                                                                          BF5) EF0)
                                                        245/55R18
                                                        A01) K03)

                                                        255/55R18
                                                        A01) K03)


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               Z                              e2*2001/116*0373*..
               Z                              e2*2007/46*0010*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               63 bis 103      Renault Fluence         205/45R18                          A01) bis A10)
                                                                                          BF6) K84)
                                                        215/45R18
                                                        K04)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 52899 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001044-E0-413
               Anlage-Nr. :                7a
               Seite :                     4 / 13
               Auftraggeber :              Superior Industries Leichtmetallräder Germany
                                           GmbH
               Teiletyp :                  SPL 708


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               RFE                             e2*2007/46*0475*..
               RFE                             e2*2007/46*0586*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               81 bis 120      Renault Kadjar, Kadjar   215/50R18                               A02) bis A10)
                               2300                     A93)                                    BF4) EF0)
                               (2WD und 4WD)
                                                        215/55R18

                                                        225/50R18

                                                        235/50R18
                                                        A01) K04)


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               Y                              e11*2001/116*0261*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
§22 52899*04




               110 bis 127     Renault Koleos          225/50R18                                A02) bis A10)
                                                       A93)                                     BF7)

                                                        225/55R18

                                                        235/50R18

                                                        245/50R18


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               RZG                            e11*2007/46*3255*..
               RZG                            e6*2007/46*0269*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               96 bis 140      Renault Koleos          225/55R18                                A02) bis A10)
                               (2WD und 4WD)           A01) G01)                                BF1) EF0)

                                                        225/60R18

                                                        235/55R18

                                                        245/50R18
                                                        A01) G01)

                                                        245/55R18

                                                        255/50R18

                                                        255/55R18

                                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                        vorne                hinten
                                                        225/60R18            245/55R18          A02) bis A10)
                                                                                                BF1) EF0) V00)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 52899 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001044-E0-413
               Anlage-Nr. :                7a
               Seite :                     5 / 13
               Auftraggeber :              Superior Industries Leichtmetallräder Germany
                                           GmbH
               Teiletyp :                  SPL 708


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               RFK                             e2*2018/858*00001*..
               RFK                             e2*2018/858*00002*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               55 bis 96       Renault Kangoo           215/45R18                          A02) bis A10)
                               (außer Elektro-Fz.)      A93)                               BF2) E26)

                                                        225/45R18


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               T                                e2*2001/116*0363*..
               T                                e2*2007/46*0012*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               81 bis 118      Renault Laguna            205/45R18                         A02) bis A10)
                               (Limousine, Kombi,        T86)                              BF8) E62)
                               Ausführungen mit
§22 52899*04




                               kleinsten Serienreifen    215/45R18
                               195/.. oder 205/..)
                                                         225/45R18


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               T                                e2*2001/116*0363*..
               T                                e2*2007/46*0012*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               81 bis 175      Renault Laguna            215/45R18                         A02) bis A10)
                               (Limousine, Kombi,                                          BF9) E62) EF0)
                               Ausführungen mit          225/45R18
                               kleinsten Serienreifen
                               215/.. oder 225/..)



               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               T                               e2*2001/116*0363*..
               T                               e2*2007/46*0012*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               81 bis 175      Renault Laguna           205/45R18                          A02) bis A10)
                               (Allradlenkung)          N215) T86)                         BF8) EF0)

                                                        205/50R18
                                                        N215) T89)

                                                        215/45R18

                                                        225/45R18
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 52899 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001044-E0-413
               Anlage-Nr. :                7a
               Seite :                     6 / 13
               Auftraggeber :              Superior Industries Leichtmetallräder Germany
                                           GmbH
               Teiletyp :                  SPL 708


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               Z                               e2*2001/116*0373*..
               Z                               e2*2007/46*0010*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               63 bis 103      Renault Megane           205/40R18                         A02) bis A10)
                               (Limousine 5-türig,      T86)                              BF10)
                               Coupe, Kombi,
                               Cabriolet,               205/45R18
                               Ausführungen mit         A01) K78)
                               kleinsten Serienreifen
                               195/65R15 oder           215/40R18
                               205/55R16 oder           A01) K78)
                               205/50R17)

               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               Z                               e2*2001/116*0373*..
               Z                               e2*2007/46*0010*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
§22 52899*04




               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               63 bis 103      Renault Megane           205/45R18                         A01) bis A10)
                               (Limousine 5-türig,                                        BF10) K78)
                               Coupe, Kombi,            215/40R18
                               Cabriolet,               G3B)
                               Ausführungen mit
                               Serienreifen 205/65R15 215/45R18
                               oder 205/60R16 oder      K77)
                               205/55R17)
                                                        225/45R18
                                                        K77) K79)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               RFB                           e2*2007/46*0546*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               66 bis 130      Renault Megane, Megane 205/40R18                           A02) bis A10)
                               Grandtour              A93a) N215) T86)                    BF2)

                                                        205/45R18
                                                        N215)

                                                        215/40R18
                                                        N225) T89)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 52899 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001044-E0-413
               Anlage-Nr. :                7a
               Seite :                     7 / 13
               Auftraggeber :              Superior Industries Leichtmetallräder Germany
                                           GmbH
               Teiletyp :                  SPL 708


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               RCB                           e2*2018/858*00018*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               55              Renault Megane e-tech 195/60R18                            A02) bis A10)
                               electric               A93a)                               BF2)

                                                        205/55R18
                                                        A93a)

                                                        215/55R18

                                                        225/50R18
                                                        A01) K03) K04)


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               JZ                              e2*2001/116*0379*..
               JZ                              e2*2007/46*0011*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
§22 52899*04




               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               63 bis 81       Renault Scenic, Grand    205/45R18                         A02) bis A10)
                               Scenic                   T86)                              BF10)
                               (Ausführungen mit
                               kleinsten Serienreifen   215/45R18
                               195/65R15 oder           A01) G6N) K64)
                               205/55R16)
                                                        225/45R18
                                                        A01) G6N) K64)


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               JZ                              e2*2001/116*0379*..
               JZ                              e2*2007/46*0011*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               78 bis 103      Renault Scenic, Grand    205/45R18                         A02) bis A10)
                               Scenic                   T86)                              BF10)
                               (Ausführungen mit
                               kleinsten Serienreifen   215/45R18
                               205/65R15 oder           A01) K64)
                               205/60R16 oder
                               205/55R17)               225/45R18
                                                        A01) K64)


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               JZ                              e2*2001/116*0379*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 118     Renault Scenic, Grand    225/45R18                         A01) bis A10)
                               Scenic                                                     BF10) EF0) K64)
                               (Ausführungen mit
                               Serienreifen 225/50R17
                               ww. 225/45R18)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 52899 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001044-E0-413
               Anlage-Nr. :                7a
               Seite :                     8 / 13
               Auftraggeber :              Superior Industries Leichtmetallräder Germany
                                           GmbH
               Teiletyp :                  SPL 708


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               JZ                             e2*2001/116*0379*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               81 bis 97       Renault Scenic XMOD     205/45R18                          A02) bis A10)
                                                       T86)                               BF10)

                                                        215/45R18

                                                        225/45R18


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               RFA                             e2*2007/46*0574*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               70 bis 120      Renault Scenic, Grand    215/60R18 M+S                     A01) bis A10)
                               Scenic                                                     BF4) K04)
                                                        225/55R18 M+S
                                                        K03)
§22 52899*04




               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               RFD                            e11*2007/46*2969*..
               RFD                            e2*2007/46*0653*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               81 bis 165      Renault Talisman,       215/45R18                          A02) bis A10)
                               Talisman Grandtour      GDT) N225)                         BF2) EF0)

                                                        215/50R18
                                                        N225) T92)

                                                        225/45R18


               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                      veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                      in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                      nicht zulässig.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 52899 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001044-E0-413
               Anlage-Nr. :                7a
               Seite :                     9 / 13
               Auftraggeber :              Superior Industries Leichtmetallräder Germany
                                           GmbH
               Teiletyp :                  SPL 708



               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
                      den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
                      nicht über die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                      als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
§22 52899*04




                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                      werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen an der Außenseite (Designseite) nur mit Klebegewichten und an der
                      Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                      und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. Aufgrund unterschiedlicher Bremsanlagen,
                      je nach Fahrzeugtyp, ist es möglich, dass unterhalb des Felgentiefbetts keine Klebegewichte
                      montiert werden können.

               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
                      sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
                      Hybr. ....", eingetragen haben.

               A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

               A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                     auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                     Fahrzeugherstellers).

               BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25
                      Anzugsmoment: 120 Nm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 52899 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001044-E0-413
               Anlage-Nr. :                7a
               Seite :                     10 / 13
               Auftraggeber :              Superior Industries Leichtmetallräder Germany
                                           GmbH
               Teiletyp :                  SPL 708


               BF2)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 24 mm
                      Anzugsmoment: 120 Nm

               BF3)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
                      Anzugsmoment: 120 Nm

               BF4)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 23,5 mm
                      Anzugsmoment: 120 Nm

               BF5)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
§22 52899*04




                      Anzugsmoment: 140 Nm

               BF6)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Serien-Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 26 mm
                      Anzugsmoment: 120 Nm

               BF7)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25
                      Anzugsmoment: 130 Nm

               BF8)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 25 mm
                      Anzugsmoment: 130 Nm

               BF9)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 26 mm
                      Anzugsmoment: 130 Nm

               BF10) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                     Achse: 1+2
                     Serien-Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 26 mm
                     Anzugsmoment: 110 Nm

               E26)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Elektro-Antrieb.

               E62)   Nicht geprüft für Fahrzeugausführungen mit Allradlenkung.

               E75)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit Hinterachslenkung.

               E75a) Nicht zulässig an Fahrzeugen mit Hinterachslenkung.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 52899 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001044-E0-413
               Anlage-Nr. :                7a
               Seite :                     11 / 13
               Auftraggeber :              Superior Industries Leichtmetallräder Germany
                                           GmbH
               Teiletyp :                  SPL 708


               EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                      Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren
                      (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren
                      Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren
                      Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
                      liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
                      nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

               G3B) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
                    205/50R17, 205/55R16, 205/60R16, 205/65R15 ausgerüstet oder min. einer dieser
                    Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                    oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
                    Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               G6N) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/55R17,
§22 52899*04




                    205/60R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                    (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                    des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               GDT) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/60R16,
                    245/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                    (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                    des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 52899 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001044-E0-413
               Anlage-Nr. :                7a
               Seite :                     12 / 13
               Auftraggeber :              Superior Industries Leichtmetallräder Germany
                                           GmbH
               Teiletyp :                  SPL 708


               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K64)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
                      erforderlich:
                      • die beiden im Radhaus befindlichen Befestigungsstehbolzen für den Filzinnenkotflügel sind
                         komplett zu kürzen,
                      • vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von ca. 100 mm unterhalb der seitlichen Stoßleiste
                         bis zur Stoßfängeroberkante ein Streifen von ca. 50 mm Breite (gemessen von der
                         Radhausausschnittkante) abzutrennen,
                      • die verbleibende Filzinnenverkleidung ist an der Schnittkante eng an das Metallinnenradhaus
                         anzulegen und festzukleben.

               K77)   An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel von der Stoßfängeroberkante bis zum Schweller
§22 52899*04




                      eng an die Radhauskante anzulegen.

               K78)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
                      erforderlich:
                      • die im Bereich der Stoßfängeroberkante befindliche Ausbuchtung des
                         Kunststoffinnenkotflügels ist auszuschneiden,
                      • der dahinter befindliche Kunststoffsteg ist um 10 mm zu kürzen,
                      • die Stoßfängerbefestigungslasche ist um 5 mm zu kürzen.

               K79)   An Achse 2 ist im Bereich der Stoßfängeroberkante das hinter der Kunststoffausbuchtung
                      befindliche Stehblech um 10 mm zu kürzen.

               K84)   An Achse 2 ist die Radhauskante im Bereich vom Schweller bis zur Radmitte um 10 mm nach
                      außen aufzuweiten.

               N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               T86)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T89)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 52899 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001044-E0-413
               Anlage-Nr. :                7a
               Seite :                     13 / 13
               Auftraggeber :              Superior Industries Leichtmetallräder Germany
                                           GmbH
               Teiletyp :                  SPL 708


               T92)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
                      und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
                      ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
                      sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
                      Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
                      eines entsprechenden Nachweises.

               Die Anlage 7a mit den Seiten 1-13 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
               Typ SPL 708 des Auftraggebers Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 26.04.2023
§22 52899*04