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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 52899 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001044-E0-413
               Anlage-Nr. :                2
               Seite :                     1 / 14
               Auftraggeber :              Superior Industries Leichtmetallräder Germany
                                           GmbH
               Teiletyp :                  SPL 708


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                            SPL 708
               Art des Sonderrades:                                     einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                                       ANZIO
               Montageposition:                                          Vorder-und Hinterachse
               Radausführung:                                                        L7
               Radausführungskennz.:                                                 L7
               Radgröße:                                                          7Jx18H2
               Rad-Einpresstiefe:                                                  35 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                             114,3 mm
               Lochzahl:                                                              5
§22 52899*04




               Mittenlochdurchmesser:                                            60,02 mm
               Zentrierart:                                                  Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                                     ohne Ring
               geprüfte Radlast: *)                                                760 kg
                Reifenabrollumfang:                                      2200 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:       TOYOTA

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                      Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                              moment
               BF1       1+2 Serien-Radmutter, Flachbund, beweglich, Gewinde M12x1,5                               110 Nm
               BF2       1+2 Serien-Radmutter, Flachbund, beweglich, Gewinde M12x1,5                               103 Nm
               BF3       1+2 Serien-Radmutter, Flachbund, beweglich, Gewinde M12x1,5                               120 Nm

               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               XPB1F(M)                        e6*2018/858*00013*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               68 bis 92       Toyota Yaris Cross       215/50R18                                A01) bis A10)
                                                                                                 BF1) K01)
                                                        225/45R18
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 52899 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001044-E0-413
               Anlage-Nr. :                2
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               Auftraggeber :              Superior Industries Leichtmetallräder Germany
                                           GmbH
               Teiletyp :                  SPL 708



               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               XE2(A)                         e11*2001/116*0206*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 153     Lexus IS200D, IS220D, 215/40R18                           A02) bis A10)
                               IS250, IS250C                                             BF1) E68) EF0)
                               (Stufenheck, Cabrio)


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               AZ1                            e6*2007/46*0111*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               114 bis 175     Lexus NX200t, NX300, 225/55R18                            A02) bis A10)
                               NX300h                                                    BF2) EF0)
                                                       225/60R18

                                                       235/50R18
                                                       G4C)
§22 52899*04




                                                       235/55R18

                                                       245/50R18


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               XU3(A)                        e6*2001/116*0090*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               150 bis 203     Lexus RX300, RX350     225/55R18                          A02) bis A10)
                                                                                         BF1)
                                                       235/55R18


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               HXU3(A)                       e6*2001/116*0098*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               155             Lexus RX400h           235/55R18                          A02) bis A10)
                                                                                         BF1)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 52899 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001044-E0-413
               Anlage-Nr. :                2
               Seite :                     3 / 14
               Auftraggeber :              Superior Industries Leichtmetallräder Germany
                                           GmbH
               Teiletyp :                  SPL 708


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               ZA1(EU,M)                   e6*2007/46*0263*..
               ZA1(EU,M)-TMG               e13*2007/46*2005*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               112 bis 127   Lexus UX               215/50R18                           A02) bis A10)
                                                    A93) N225)                          A11) BF1)

                                                      215/50R18 M+S
                                                      A93)

                                                      215/55R18
                                                      A93a) G99) N225)

                                                      215/55R18 M+S
                                                      A93a) G99)

                                                      225/50R18
                                                      A01) A93) K03)
§22 52899*04




               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               E15J(A)                       e11*2001/116*0299*..
               E15UT(A)                      e11*2001/116*0305*..
               E15UT(A)MS1                   e11*2007/46*0167*..
               E15UTN(A)                     e11*2007/46*0019*..
               HE15U(A)                      e11*2007/46*0018*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               66 bis 130    Toyota Auris             205/40R18                         A02) bis A10)
                             (1. Generation)          N215) T86)                        BF1) E58)

                                                      205/45R18
                                                      G05) N215) T86)

                                                      215/40R18


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               E15UT(A)                      e11*2001/116*0305*..
               E15UT(A)-TMG                  e13*2007/46*1718*..
               E15UTN(A)                     e11*2007/46*0019*..
               HE15U(A)                      e11*2007/46*0018*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               73 bis 97     Toyota Auris             205/40R18                         A02) bis A10)
                             (2. Generation,          N215) T86)                        BF2) E59) E61)
                             Ausführungen mit
                             Mehrlenker-Hinterachse) 205/45R18
                                                      A01) K88) N215)

                                                      215/40R18
                                                      N225)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 52899 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001044-E0-413
               Anlage-Nr. :                2
               Seite :                     4 / 14
               Auftraggeber :              Superior Industries Leichtmetallräder Germany
                                           GmbH
               Teiletyp :                  SPL 708


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               E15UT(A)                      e11*2001/116*0305*..
               E15UT(A)-TMG                  e13*2007/46*1718*..
               E15UTN(A)                     e11*2007/46*0019*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               66 bis 73     Toyota Auris             205/40R18                            A02) bis A10)
                             (2. Generation,          N215)                                BF1) E59) E60)
                             Ausführungen mit
                             Verbundlenker-           205/45R18
                             Hinterachse)             A01) K28) K88) N215)

                                                        215/40R18
                                                        A01) K28)


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               T25                             e11*2001/116*0196*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
§22 52899*04




               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 130     Toyota Avensis           215/40R18                          A02) bis A10)
                               (Fahrzeuge vor Facelift                                     BF1)
                               2006, ohne
                               Serienbereifung
                               215/50R17)

               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               T25                             e11*2001/116*0196*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 130     Toyota Avensis            215/40R18                         A02) bis A10)
                               (Fahrzeuge ab Facelift                                      BF1)
                               2006, mit Serienbereifung
                               215/50R17)


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               T27                            e11*2001/116*0331*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               82 bis 130      Toyota Avensis          215/45R18                           A02) bis A10)
                               (Limousine, Kombi)                                          BF1) EF0)
                                                       215/50R18
                                                       G0Z)

                                                        225/45R18
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 52899 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001044-E0-413
               Anlage-Nr. :                2
               Seite :                     5 / 14
               Auftraggeber :              Superior Industries Leichtmetallräder Germany
                                           GmbH
               Teiletyp :                  SPL 708


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               AX1T(EU,M)                  e11*2007/46*3641*..
               AX1T(EU,M)                  e6*2007/46*0264*..
               AX1T(EU,M)                  e6*2007/46*0338*..
               AX1T(EU,M)-TMG              e13*2007/46*1765*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               72 bis 112    Toyota C-HR            215/50R18                             A01) bis A10)
                                                    N225)                                 A11) BF3) K01) K91)

                                                        215/50R18 M+S

                                                        225/50R18
                                                        K04)


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               R1                              e11*2001/116*0222*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
§22 52899*04




               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               81 bis 100      Toyota Corolla Verso     215/40R18                         A02) bis A10)
                                                                                          BF1)

               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               R1                              e11*2001/116*0222*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               130             Toyota Corolla Verso     215/40R18                         A02) bis A10)
                                                                                          BF1)
                                                        215/45R18


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               E15EJ(A)                       e11*2001/116*0304*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               66 bis 97       Toyota Corolla          215/40R18                          A01) bis A10)
                               (Stufenheck)                                               BF1) E67) K12)

               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               ZE1HE(EU,M)                  e6*2007/46*0318*..
               ZE1HE(EU,M)-TMG              e13*2007/46*2012*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               72 bis 112    Toyota Corolla          205/40R18                            A02) bis A10)
                             (Schrägheck, Kombi)     A93)                                 A11) BF1) EF0)

                                                        205/45R18
                                                        A93a) G2P)

                                                        215/40R18
                                                        A93)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 52899 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001044-E0-413
               Anlage-Nr. :                2
               Seite :                     6 / 14
               Auftraggeber :              Superior Industries Leichtmetallräder Germany
                                           GmbH
               Teiletyp :                  SPL 708


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               XG1TJ(JP,M)                     e6*2018/858*00186*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               72 bis 112      Toyota Corolla Cross     215/55R18                         A02) bis A10)
                                                        A93) G99) N225)                   A11) BF3)

                                                        225/50R18
                                                        A93)

                                                        235/50R18
                                                        A01) A93a) G99) K03)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               AD1 (EU, M)                   e11*KS07/46*2839*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               55              Toyota Mirai          215/45R18                            A02) bis A10)
                                                                                          BF1)
§22 52899*04




                                                        225/45R18


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               XW3(A)                          e11*2001/116*0264*..
               XW3(A)                          e6*2007/46*0347*..
               XW3(A)-TMG                      e13*2007/46*1956*..
               XW4(A)                          e11*2007/46*0157*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               73              Toyota Prius Plus        215/40R18                         A02) bis A10)
                                                                                          A11) BF1)
                                                        215/45R18
                                                        A01) K25) K88)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 52899 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001044-E0-413
               Anlage-Nr. :                2
               Seite :                     7 / 14
               Auftraggeber :              Superior Industries Leichtmetallräder Germany
                                           GmbH
               Teiletyp :                  SPL 708


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               XA3(A)                          e6*2001/116*0105*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 130     Toyota RAV4              215/55R18                         A02) bis A10)
                               (ohne                    A93) G7A) N225)                   BF1) E62) EF0)
                               Serienverbreiterung,
                               nur bis EG-              215/60R18
                               Genehmigungs-Nr.:        A93) N225)
                               e6*2001/116*0105*08)
                                                        235/50R18
                                                        A01) G7A) K01)

                                                        235/55R18
                                                        A01) K01)

                                                        245/50R18
                                                        A01) K01) K04)

                                                        255/50R18
§22 52899*04




                                                        A01) K01) K04)


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               XA3(A)                          e6*2001/116*0105*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 130     Toyota RAV4              215/55R18                         A02) bis A10)
                               (mit                     A93) G7A) N225)                   BF1) E62) EF0)
                               Serienverbreiterung,
                               nur bis EG-              215/60R18
                               Genehmigungs-Nr.:        A93) N225)
                               e6*2001/116*0105*08)
                                                        235/50R18
                                                        G7A)

                                                        235/55R18

                                                        245/50R18

                                                        255/50R18
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 52899 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001044-E0-413
               Anlage-Nr. :                2
               Seite :                     8 / 14
               Auftraggeber :              Superior Industries Leichtmetallräder Germany
                                           GmbH
               Teiletyp :                  SPL 708


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               XA3(A)                         e6*2001/116*0105*..
               XA4 (EU, M)                    e6*2007/46*0166*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               91 bis 114      Toyota RAV4             215/60R18                         A02) bis A10)
                               (nur Ausführungen ab    A93) N225)                        BF3) E63) EF0)
                               EG-Genehmigungs-Nr.:
                               e6*2001/116*0105*09     215/60R18 M+S
                               bzw.                    A93)
                               e6*2007/46*0166*00)
                                                       225/60R18
                                                       G6X)

                                                       235/55R18

                                                       245/55R18
                                                       G6X)

                                                       255/50R18
§22 52899*04




                                                       A01) K01)


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               XA5(EU,M)                   e6*2007/46*0289*..
               XA5(EU,M)-TMG               e13*2007/46*1991*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               129 bis 131   Toyota RAV4            225/60R18                            A02) bis A10)
                                                    A93)                                 A11) BF1) EF0)

                                                       235/55R18
                                                       A93)

                                                       235/60R18
                                                       GCE)

                                                       245/50R18
                                                       A93)

                                                       245/55R18

                                                       255/50R18
                                                       A01) K01)

                                                       255/55R18
                                                       A01) GH0) K01)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 52899 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001044-E0-413
               Anlage-Nr. :                2
               Seite :                     9 / 14
               Auftraggeber :              Superior Industries Leichtmetallräder Germany
                                           GmbH
               Teiletyp :                  SPL 708


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               XA5P(EU,M)                  e6*2007/46*0429*..
               XA5P(EU,M)-TGRE             e13*2007/46*2356*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               136           Toyota RAV4            225/60R18                            A02) bis A10)
                                                    A93)                                 A11) BF1) EF0)

                                                       235/55R18
                                                       A93)

                                                       235/60R18
                                                       A01) A93) G01)

                                                       245/55R18
                                                       A93)

                                                       255/50R18
                                                       A01) A93a) K01)
§22 52899*04




                                                       255/55R18
                                                       A01) A93a) G01) K01)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               AR2                           e11*2001/116*0350*..
               AR2N                          e11*2007/46*0117*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               82 bis 130      Toyota Verso           215/45R18                          A02) bis A10)
                                                                                         BF1)
                                                       215/50R18
                                                       A01) K83)

                                                       225/45R18


               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                      veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                      in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                      nicht zulässig.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 52899 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001044-E0-413
               Anlage-Nr. :                2
               Seite :                     10 / 14
               Auftraggeber :              Superior Industries Leichtmetallräder Germany
                                           GmbH
               Teiletyp :                  SPL 708



               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
                      den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
                      nicht über die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                      als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
§22 52899*04




                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                      werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen an der Außenseite (Designseite) nur mit Klebegewichten und an der
                      Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                      und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. Aufgrund unterschiedlicher Bremsanlagen,
                      je nach Fahrzeugtyp, ist es möglich, dass unterhalb des Felgentiefbetts keine Klebegewichte
                      montiert werden können.

               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
                      sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
                      Hybr. ....", eingetragen haben.

               A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

               A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                     auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                     Fahrzeugherstellers).

               BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Serien-Radmutter, Flachbund, beweglich, Gewinde M12x1,5
                      Anzugsmoment: 110 Nm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 52899 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001044-E0-413
               Anlage-Nr. :                2
               Seite :                     11 / 14
               Auftraggeber :              Superior Industries Leichtmetallräder Germany
                                           GmbH
               Teiletyp :                  SPL 708


               BF2)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Serien-Radmutter, Flachbund, beweglich, Gewinde M12x1,5
                      Anzugsmoment: 103 Nm

               BF3)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Serien-Radmutter, Flachbund, beweglich, Gewinde M12x1,5
                      Anzugsmoment: 120 Nm

               E58)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Toyota Auris der 1. Generation. In der
                      Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 4. und 5. Stelle im Variantenschlüssel '15'.

               E59)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Toyota Auris der 2. Generation. In der
                      Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 4. und 5. Stelle im Variantenschlüssel '18'.

               E60)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerachse.
§22 52899*04




               E61)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Mehrlenkerachse.

               E62)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0105*08

               E63)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0105*09
                      bzw. e6*2007/46*0166*00

               E67)   Beim Typ E15EJ(a) nur zulässig ab EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0304*09.

               E68)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0206*09

               EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                      Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren
                      (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren
                      Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren
                      Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
                      liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
                      nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

               G05)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 195/65R15 ausgerüstet oder
                      diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
                      und G01) zu beachten.

               G0Z) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/55R17 ausgerüstet oder
                    diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                    Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
                    und G01) zu beachten.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 52899 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001044-E0-413
               Anlage-Nr. :                2
               Seite :                     12 / 14
               Auftraggeber :              Superior Industries Leichtmetallräder Germany
                                           GmbH
               Teiletyp :                  SPL 708


               G2P) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
                    225/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                    (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                    des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               G4C) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/55R18 ausgerüstet oder
                    diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                    Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
                    und G01) zu beachten.

               G6X) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/65R17 ausgerüstet oder
                    diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                    Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
                    und G01) zu beachten.

               G7A) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/70R16,
                    235/55R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                    (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
§22 52899*04




                    des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               G99)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/60R17 ausgerüstet oder
                      diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
                      und G01) zu beachten.

               GCE) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/55R19 ausgerüstet oder
                    diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                    Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
                    und G01) zu beachten.

               GH0) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R19,
                    235/55R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                    (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                    des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 52899 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001044-E0-413
               Anlage-Nr. :                2
               Seite :                     13 / 14
               Auftraggeber :              Superior Industries Leichtmetallräder Germany
                                           GmbH
               Teiletyp :                  SPL 708


               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K12)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus
                      ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

               K25)   An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
                      mm aufzuweiten.

               K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

               K83)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
                      erforderlich.
                      • die Radhausausschnittkante ist im Bereich von 45-Grad vor und hinter der umzulegen,
§22 52899*04




                      • der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich hinter die umgelegte Kante zu klemmen
                         und zusätzlich im Bereich hinter der Radmitte warm einzuformen,
                      • der dort befindliche Kunststoffniet ist zu entfernen.

               K88)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
                      gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                      • die Befestigungsschrauben an den Blechlaschen im Bereich 20° vor und 20° hinter der
                        Radmitte sind zu entfernen,
                      • die Radhauskante und die Blechlaschen sind im oben genannten Bereich umzulegen,
                      • der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben einzuformen und hinter die
                        umgelegte Radhauskante zu klemmen.

               K91)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
                      gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                      • der Kunststoffverbreiterung ist im Bereich 45 Grad vor bis 45 Grad hinter Radmitte auf
                        eine Restbreite von 10 mm zu kürzen,
                      • die Blech Radhauskante ist entsprechend der gekürzten Kunststoffverbreiterung
                        umzulegen (auch im Bereich von 45 Grad vor bis 45 Grad hinter der Radmitte).

               N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               T86)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 52899 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001044-E0-413
               Anlage-Nr. :                2
               Seite :                     14 / 14
               Auftraggeber :              Superior Industries Leichtmetallräder Germany
                                           GmbH
               Teiletyp :                  SPL 708


               Die Anlage 2 mit den Seiten 1-14 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
               Sonderräder Typ SPL 708 des Auftraggebers Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 26.04.2023
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