Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52899 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001044-A0-413
Anlage-Nr. : 3
Seite : 1 / 10
Auftraggeber : Superior Industries Leichtmetallräder Germany
GmbH
Teiletyp : SPL 708
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: SPL 708
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
f
Handelsmarke: ANZIO
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: V2
Radgröße: 7Jx18H2
ur
Rad-Einpresstiefe:
Lochkreisdurchmesser:
Lochzahl:
Mittenlochdurchmesser:
Zentrierart:
Zentrierring:
geprüfte Radlast: *)
43 mm
112 mm
5
57,1 mm
Mittenzentrierung
ohne Ring
760 kg
tw
Reifenabrollumfang: 2200 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: AUDI
En
Radbefestigung
Auflagen- Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, 120 Nm
Schaftlänge 27,5 mm
BF2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, 140 Nm
Schaftlänge 27,5 mm
BF3 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, MP74a 160 Nm
Schaftlänge 30 mm
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Nr. : RA-001044-A0-413
Anlage-Nr. : 3
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Auftraggeber : Superior Industries Leichtmetallräder Germany
GmbH
Teiletyp : SPL 708
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
8P e1*2001/116*0217*..
8P e1*2001/116*0241*..
8P e1*2001/116*0456*..
8PB e13*2007/46*1082*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
f
66 bis 147 Audi A3 205/40R18 A02) bis A10)
(3türig, 5türig, Cabrio, A93) T86) BF1)
außer S3, RS3)
205/45R18
G0S) T86)
8V
(kW)
ur
Typ(en):
Motorleistung
77 bis 140 Audi A3, A3 Sportback
(3-türig, 5-türig)
215/40R18
A93)
ABE / EG-Genehmigung(en):
e1*2007/46*0607*..
Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
205/40R18
A93a) N215) T86)
Auflagen und Hinweise
A02) bis A10)
BF1) EF0)
tw
205/45R18
GB1) N215) T86)
215/40R18
N225)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
8V e1*2007/46*0607*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
206 bis 228 Audi A3, A3 Sportback, 205/40R18 M+S A02) bis A10)
S3, S3 Sportback A93a) T86) BF1)
(3-türig, 5-türig)
En
205/45R18 M+S
T86)
215/40R18 M+S
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Nr. : RA-001044-A0-413
Anlage-Nr. : 3
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Auftraggeber : Superior Industries Leichtmetallräder Germany
GmbH
Teiletyp : SPL 708
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
8V e1*2007/46*0607*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 140 Audi A3 Stufenheck, A3 205/40R18 A02) bis A10)
Cabrio A93) T86) BF1) E75) EF0)
(Nur zulässig an
f
Fahrzeugen die max. 205/45R18
18 Zoll Räder verbaut T86)
oder eingetragen haben)
215/40R18
A93a)
ur
Typ(en):
8V
Motorleistung
(kW)
77 bis 140
215/45R18
ABE / EG-Genehmigung(en):
e1*2007/46*0607*..
Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Audi A3 Stufenheck, A3 205/40R18
Cabrio
(Nur zulässig an
Fahrzeugen die
serienmäßig 19 Zoll
A93) T86)
205/45R18
T86)
Auflagen und Hinweise
A02) bis A10)
BF1) E76)
tw
Räder verbaut und/oder
eingetragen haben) 215/40R18
A93a)
215/45R18
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
8V e1*2007/46*0607*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
210 bis 228 Audi S3 Stufenheck, 205/40R18 M+S A02) bis A10)
S3 Cabrio A93) T86) BF1)
En
(Nur zulässig an
Fahrzeugen die max. 205/45R18 M+S
18 Zoll Räder verbaut T86)
oder eingetragen haben)
215/40R18 M+S
A93a)
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Nr. : RA-001044-A0-413
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Auftraggeber : Superior Industries Leichtmetallräder Germany
GmbH
Teiletyp : SPL 708
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
8V e1*2007/46*0607*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
206 bis 228 Audi S3 Stufenheck, 205/40R18 M+S A02) bis A10)
S3 Cabrio A93) T86) BF1)
(Nur zulässig an
f
Fahrzeugen die 205/45R18 M+S
serienmäßig 19 Zoll T86)
Räder verbaut und/oder
eingetragen haben) 215/40R18 M+S
A93a)
ur
Typ(en):
GA
Motorleistung
(kW)
85 bis 140 Audi Q2
(ohne
Serienverbreiterung)
215/45R18 M+S
ABE / EG-Genehmigung(en):
e1*2007/46*1552*..
Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
205/45R18
A93) T86)
215/45R18
A93)
Auflagen und Hinweise
A02) bis A10)
BF2)
tw
215/50R18
A93a)
225/45R18
A93)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
GA e1*2007/46*1552*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 140 Audi Q2 205/45R18 A02) bis A10)
En
(mit Serienverbreiterung) A93) T86) BF2)
215/45R18
A93)
215/50R18
A93a)
225/45R18
A93)
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52899 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001044-A0-413
Anlage-Nr. : 3
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Auftraggeber : Superior Industries Leichtmetallräder Germany
GmbH
Teiletyp : SPL 708
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
GA e1*2007/46*1552*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
221 Audi SQ2 215/45R18 M+S A02) bis A10)
A93) BF2)
f
215/50R18 M+S
A93a)
225/45R18 M+S
A93)
8U
8U1
ur
Typ(en):
Motorleistung
(kW)
88 bis 162 Audi Q3
(ohne
ABE / EG-Genehmigung(en):
e1*2007/46*0591*..
e13*2007/46*1163*..
Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen
Serienverbreiterung)
vorne und hinten, ggf. Auflagen
215/50R18
A93) N225)
215/55R18
N225)
Auflagen und Hinweise
A02) bis A10)
BF3) EF0)
tw
225/50R18
A93a) N235)
235/50R18
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
8U e1*2007/46*0591*..
8U1 e13*2007/46*1163*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 162 Audi Q3 215/50R18 A02) bis A10)
(mit Serienverbreiterung) A93) N225) BF3) EF0)
En
215/55R18
N225)
225/50R18
A93a) N235)
235/50R18
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52899 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001044-A0-413
Anlage-Nr. : 3
Seite : 6 / 10
Auftraggeber : Superior Industries Leichtmetallräder Germany
GmbH
Teiletyp : SPL 708
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F3 e1*2007/46*1900*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 169 Audi Q3 215/55R18 A02) bis A10)
(ohne BF3)
Serienverbreiterung) 215/60R18
f
225/55R18
235/50R18
235/55R18
F3
(kW)
ur
Typ(en):
Motorleistung
110 bis 169 Audi Q3
(mit Serienverbreiterung)
245/50R18
255/50R18
ABE / EG-Genehmigung(en):
e1*2007/46*1900*..
Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
215/55R18
Auflagen und Hinweise
A02) bis A10)
BF3)
tw
215/60R18
225/55R18
235/50R18
235/55R18
245/50R18
255/50R18
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
En
8J e1*2001/116*0369*..
8J e1*2001/116*0375*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
184 bis 200 Audi TT, Audi TT quattro 225/45R18 M+S A02) bis A10)
(Coupe, Cabrio; Baureihe A93) BF1) E77) EB1)
8J; bis EG-
Genehmigungs-Nr
e1*2001/116*0369*16;
Ausführungen mit
kleinsten Sommer-
Reifen 245/..)
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52899 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001044-A0-413
Anlage-Nr. : 3
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Auftraggeber : Superior Industries Leichtmetallräder Germany
GmbH
Teiletyp : SPL 708
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
8J e1*2001/116*0369*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
132 bis 169 Audi TT 225/45R18 M+S A02) bis A10)
(Coupe, Roadster; A93a) BF1) E77a)
Baureihe 8S; Serie bis 19
f
Zoll; ab EG-
Genehmigungs-Nr
e1*2001/116*0369*17)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
8J
(kW)
ur
Motorleistung
132 bis 180 Audi TT
e1*2001/116*0369*..
Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen
(Coupe, Roadster;
Baureihe 8S; Serie
auch 20Zoll; ab EG-
Genehmigungs-Nr
e1*2001/116*0369*17)
Auflagen und Hinweise
vorne und hinten, ggf. Auflagen
225/45R18 M+S
Auflagen und Hinweise
A02) bis A10)
A93a) BF1) E77a) E85)
tw
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
En
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52899 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001044-A0-413
Anlage-Nr. : 3
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Auftraggeber : Superior Industries Leichtmetallräder Germany
GmbH
Teiletyp : SPL 708
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
f
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
A10)
A93)
ur wird.
Die Räder dürfen an der Außenseite (Designseite) nur mit Klebegewichten und an der
Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. Aufgrund unterschiedlicher Bremsanlagen,
je nach Fahrzeugtyp, ist es möglich, dass unterhalb des Felgentiefbetts keine Klebegewichte
montiert werden können.
Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
tw
Fahrzeugherstellers).
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
BF1) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
Anzugsmoment: 120 Nm
BF2) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
En
Anzugsmoment: 140 Nm
BF3) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
Zubehörkit: MP74a
Anzugsmoment: 160 Nm
E75) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig maximal bis 18-Zoll-Bereifung
ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
zugelassen sind.
E76) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit Reifen der Größe 235/35R19
(dann auf 8x19 ET49) ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52899 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001044-A0-413
Anlage-Nr. : 3
Seite : 9 / 10
Auftraggeber : Superior Industries Leichtmetallräder Germany
GmbH
Teiletyp : SPL 708
E77) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2014 (Modell 8J):
• bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0369*16
E77a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2015 (Modell 8S):
• ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0369*17
E85) Die Verwendung ist nur zulässig an Fahrzeugen, die serienmäßig die Rad/Reifenkombination
f
255/30R20 a. 9x20, ET52 eingetragen haben.
EB1) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
• Achse 1: mit Scheibe Ø370x32 mm
EF0)
G01)
ur Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
G0S) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
tw
205/50R17, 225/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
beachten.
GB1) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/50R17,
225/40R18, 235/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
beachten.
N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
En
nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
T86) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52899 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001044-A0-413
Anlage-Nr. : 3
Seite : 10 / 10
Auftraggeber : Superior Industries Leichtmetallräder Germany
GmbH
Teiletyp : SPL 708
Die Anlage 3 mit den Seiten 1-10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ SPL 708 des Auftraggebers Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH
Geschäftsstelle Essen, 18.09.2019
f
ur
tw
En