Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53321 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001114-A0-413
Anlage-Nr. :                29b
Seite :                     1/5
Auftraggeber :              Superior Industries Leichtmetallräder Germany
                            GmbH
Teiletyp :                  SPL 758


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                    SPL 758
Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                               ANZIO
Montageposition:                                   Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                                B5
Radausführungskennz.:                                         B5
Radgröße:                                                 7½Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:                                          55 mm
Lochkreisdurchmesser:                                      108 mm
Lochzahl:                                                      5
Mittenlochdurchmesser:                                    70,10 mm
Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
Zentrierring:                                         Z 34 Ø70,0-Ø63,4
geprüfte Radlast: *)                                        750 kg
 Reifenabrollumfang:                                      2200 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   VOLVO

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                               Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                       moment
BF1       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                              MP105       120 Nm
BF2       1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich,                  MP75b       140 Nm
                Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33,5 mm
BF3       1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich,                  MP75b      140 Nm
                Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 31,5 mm
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53321 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001114-A0-413
Anlage-Nr. :                29b
Seite :                     2/5
Auftraggeber :              Superior Industries Leichtmetallräder Germany
                            GmbH
Teiletyp :                  SPL 758


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
M                              e4*2001/116*0076*..
M-N2E                          e13*2007/46*1337*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
84 bis 187      Volvo V40 Cross Country 205/45R18                           A02) bis A10)
                                        T86)                                BF1)

                                         215/45R18

                                         225/40R18


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
F                              e9*2007/46*0023*..
F-N2D                          e13*2007/46*1157*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
84 bis 224      Volvo S60, V60, V60      215/40R18                          A02) bis A10)
                Hybrid                   A93a) T89)                         BF2) E58) EF0)
                (Limousine, Kombi; außer
                Cross Country)           215/45R18

                                         225/40R18


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
F                              e9*2007/46*0023*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 187     Volvo S60 Cross Country, 215/50R18                          A02) bis A10)
                V60 Cross Country                                           BF2)
                                         215/55R18

                                         225/50R18

                                         235/45R18

                                         235/50R18

                                         245/45R18


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
B                             e9*2001/116*0065*..
B-2D                          e1*2001/116*0505*..
B-N2D                         e1*2007/46*0495*..
B-N2E                         e13*2007/46*1203*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 224      Volvo V70              215/45R18                            A02) bis A10)
                (nicht XC 70)          N225)                                BF3) L22)

                                         225/45R18
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53321 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001114-A0-413
Anlage-Nr. :                29b
Seite :                     3/5
Auftraggeber :              Superior Industries Leichtmetallräder Germany
                            GmbH
Teiletyp :                  SPL 758


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
A                             e9*2001/116*0057*..
A-2D                          e1*2001/116*0504*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 232      Volvo S80              215/45R18                            A02) bis A10)
                                       N225)                                BF3) E58) L22)

                                        225/45R18
                                        N235)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
D                             e9*2001/116*0068*..
D-2D                          e1*2001/116*0507*..
D-N2D                         e1*2007/46*0339*..
D-N2E                         e13*2007/46*1213*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 242     Volvo XC60             235/55R18                            A02) bis A10)
                                                                            BF3)
                                        235/60R18

                                        245/55R18


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
B                             e9*2001/116*0065*..
B-2D                          e1*2001/116*0505*..
B-N2D                         e1*2007/46*0495*..
B-N2E                         e13*2007/46*1203*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 224     Volvo XC70             215/55R18                            A02) bis A10)
                                                                            BF3)
                                        225/50R18

                                        235/45R18

                                        235/50R18

                                        245/45R18


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53321 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001114-A0-413
Anlage-Nr. :                29b
Seite :                     4/5
Auftraggeber :              Superior Industries Leichtmetallräder Germany
                            GmbH
Teiletyp :                  SPL 758


A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
       in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
       nicht zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
       den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
       nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen an der Außenseite (Designseite) nur mit Klebegewichten und an der
       Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. Aufgrund unterschiedlicher Bremsanlagen,
       je nach Fahrzeugtyp, ist es möglich, dass unterhalb des Felgentiefbetts keine Klebegewichte
       montiert werden können.

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
       Zubehörkit: MP105
       Anzugsmoment: 120 Nm
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53321 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001114-A0-413
Anlage-Nr. :                29b
Seite :                     5/5
Auftraggeber :              Superior Industries Leichtmetallräder Germany
                            GmbH
Teiletyp :                  SPL 758



BF2)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33,5 mm
       Zubehörkit: MP75b
       Anzugsmoment: 140 Nm

BF3)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 31,5 mm
       Zubehörkit: MP75b
       Anzugsmoment: 140 Nm

E58)   Nicht zulässig an Ausführungen mit Sportfahrwerk (Serienbereifung 235/40R19).

EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
       Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
       Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

L22)   Bei Fahrzeugausführungen die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/50R17
       ausgerüstet sind oder diese nicht in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
       Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
       zugelassen sind, ist der Volvo Bausatz "Lenkeinschlagbegrenzer Servicesatz" einzubauen
       (Überprüfung durch Kreisfahrt). In diesem Fall ist die Auflage A01 zusätzlich zu beachten.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

T86)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T89)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

Die Anlage 29b mit den Seiten 1-5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ SPL 758 des Auftraggebers Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

Geschäftsstelle Essen, 02.09.2020