Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53321 nach §22 StVZO Nr. : RA-001114-B0-413 Anlage-Nr. : 33 Seite : 1/5 Auftraggeber : Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH Teiletyp : SPL 758 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: SPL 758 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: ANZIO Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: B8 Radausführungskennz.: B8 Radgröße: 7½Jx18H2 Rad-Einpresstiefe: 55 mm Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 70,10 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: Z 10 Ø70,0-Ø67,1 geprüfte Radlast: *) 730 kg Reifenabrollumfang: 2100 mm *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen. Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke: HYUNDAI Radbefestigung Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- Kürzel moment BF1 1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 MP23 110 Nm BF2 1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 MP23 125 Nm Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): FD e11*2001/116*0313*.. FDH e11*2001/116*0343*.. FDH e11*2007/46*0225*.. FDHG e11*2001/116*0361*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 105 Hyundai i30, i30CW 205/40R18 A02) bis A10) (Limousine, Kombi) BF1) T86) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53321 nach §22 StVZO Nr. : RA-001114-B0-413 Anlage-Nr. : 33 Seite : 2/5 Auftraggeber : Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH Teiletyp : SPL 758 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): GDH e11*2007/46*0337*.. GDH e11*2007/46*0338*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 137 Hyundai I30 Turbo 225/40R18 A02) bis A10) BF1) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): PDE e11*2007/46*3807*.. PDE e5*2007/46*1075*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 70 bis 118 Hyundai i30 205/40R18 A02) bis A10) (5-Türer, Kombi, A11) BF2) E54) Fastback) 205/45R18 G2P) 215/40R18 225/35R18 225/40R18 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): PDE e11*2007/46*3807*.. PDE e5*2007/46*1075*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 88 bis 118 Hyundai i30 N Sports, i30 225/40R18 A02) bis A10) Fastback N Sports A11) BF2) (5-türer, Fastback, N Line) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): PDE e11*2007/46*3807*.. PDE e5*2007/46*1075*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 184 Hyundai i30 N, i30 225/40R18 A02) bis A10) Fastback N BF2) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): PDE e11*2007/46*3807*.. PDE e5*2007/46*1075*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 202 Hyundai i30 N 225/40R18 A02) bis A10) Performance, i30 BF2) Fastback N Performance Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53321 nach §22 StVZO Nr. : RA-001114-B0-413 Anlage-Nr. : 33 Seite : 3/5 Auftraggeber : Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH Teiletyp : SPL 758 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): TL e11*2007/46*2711*.. TL e5*2007/46*1084*.. TLE e11*2007/46*2724*.. TLE e5*2007/46*1076*.. TLE-HME e13*2007/46*1612*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 136 Hyundai Tucson 215/55R18 A02) bis A10) N225) A11) BF1) 215/55R18 M+S 225/50R18 225/55R18 235/50R18 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53321 nach §22 StVZO Nr. : RA-001114-B0-413 Anlage-Nr. : 33 Seite : 4/5 Auftraggeber : Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH Teiletyp : SPL 758 A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen an der Außenseite (Designseite) nur mit Klebegewichten und an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. Aufgrund unterschiedlicher Bremsanlagen, je nach Fahrzeugtyp, ist es möglich, dass unterhalb des Felgentiefbetts keine Klebegewichte montiert werden können. A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben. BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 Zubehörkit: MP23 Anzugsmoment: 110 Nm BF2) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 Zubehörkit: MP23 Anzugsmoment: 125 Nm E54) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen N Sports (N Line). G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G2P) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15, 225/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53321 nach §22 StVZO Nr. : RA-001114-B0-413 Anlage-Nr. : 33 Seite : 5/5 Auftraggeber : Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH Teiletyp : SPL 758 T86) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. Die Anlage 33 mit den Seiten 1-5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ SPL 758 des Auftraggebers Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH Geschäftsstelle Essen, 02.09.2021