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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53321 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001114-F0-413
               Anlage-Nr. :                33
               Seite :                     1/5
               Auftraggeber :              Superior Industries Leichtmetallräder Germany
                                           GmbH
               Teiletyp :                  SPL 758


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                          SPL 758
               Art des Sonderrades:                                   einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                                     ANZIO
               Montageposition:                                        Vorder-und Hinterachse
               Radausführung:                                                      B8
               Radausführungskennz.:                                               B8
               Radgröße:                                                       7½Jx18H2
               Rad-Einpresstiefe:                                                55 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                           114,3 mm
               Lochzahl:                                                            5
§22 53321*05




               Mittenlochdurchmesser:                                          70,10 mm
               Zentrierart:                                                 Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                               Z 10 Ø70,0-Ø67,1
               geprüfte Radlast: *)                                              730 kg
                Reifenabrollumfang:                                      2100 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:      HYUNDAI

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                     Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                             moment
               BF1       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                                    MP23        110 Nm
               BF2       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                                    MP23        125 Nm

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               BC3                           e5*2007/46*0121*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               150             Hyundai i20 N          215/40R18                                 A02) bis A10)
                                                                                                BF1)
                                                       225/35R18
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53321 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001114-F0-413
               Anlage-Nr. :                33
               Seite :                     2/5
               Auftraggeber :              Superior Industries Leichtmetallräder Germany
                                           GmbH
               Teiletyp :                  SPL 758


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               FD                              e11*2001/116*0313*..
               FDH                             e11*2001/116*0343*..
               FDH                             e11*2007/46*0225*..
               FDHG                            e11*2001/116*0361*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               66 bis 105      Hyundai i30, i30CW       205/40R18                          A02) bis A10)
                               (Limousine, Kombi)                                          BF1) T86)

               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               GDH                            e11*2007/46*0337*..
               GDH                            e11*2007/46*0338*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               137             Hyundai I30 Turbo       225/40R18                           A02) bis A10)
                                                                                           BF1)

               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
§22 53321*05




               PDE                              e11*2007/46*3807*..
               PDE                              e5*2007/46*1075*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               70 bis 118      Hyundai i30               205/40R18                         A02) bis A10)
                               (5-Türer, Kombi,                                            A11) BF2) E54)
                               Fastback)                 205/45R18
                                                         G2P)

                                                        215/40R18

                                                        225/35R18

                                                        225/40R18


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               PDE                              e11*2007/46*3807*..
               PDE                              e5*2007/46*1075*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               88 bis 118      Hyundai i30 N Sports, i30 225/40R18                         A02) bis A10)
                               Fastback N Sports                                           A11) BF2)
                               (5-türer, Fastback, N
                               Line)


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               PDE                             e11*2007/46*3807*..
               PDE                             e5*2007/46*1075*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               184             Hyundai i30 N, i30       225/40R18                          A02) bis A10)
                               Fastback N                                                  BF2)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53321 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001114-F0-413
               Anlage-Nr. :                33
               Seite :                     3/5
               Auftraggeber :              Superior Industries Leichtmetallräder Germany
                                           GmbH
               Teiletyp :                  SPL 758


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               PDE                            e11*2007/46*3807*..
               PDE                            e5*2007/46*1075*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               202 bis 206     Hyundai i30 N           225/40R18                         A02) bis A10)
                               Performance, i30                                          BF2)
                               Fastback N Performance


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               OS                            e4*2007/46*1259*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               206             Hyundai Kona N         225/45R18                          A02) bis A10)
                                                      A93)                               BF1)

                                                       235/45R18
                                                       A93)
§22 53321*05




                                                       245/45R18


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               TL                             e11*2007/46*2711*..
               TL                             e5*2007/46*1084*..
               TLE                            e11*2007/46*2724*..
               TLE                            e5*2007/46*1076*..
               TLE-HME                        e13*2007/46*1612*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 136      Hyundai Tucson          215/55R18                         A02) bis A10)
                                                       N225)                             A11) BF1)

                                                       215/55R18 M+S

                                                       225/50R18

                                                       225/55R18

                                                       235/50R18


               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                      veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53321 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001114-F0-413
               Anlage-Nr. :                33
               Seite :                     4/5
               Auftraggeber :              Superior Industries Leichtmetallräder Germany
                                           GmbH
               Teiletyp :                  SPL 758



               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                      in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                      nicht zulässig.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
                      den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
                      nicht über die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.
§22 53321*05




               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                      als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                      werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen an der Außenseite (Designseite) nur mit Klebegewichten und an der
                      Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                      und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. Aufgrund unterschiedlicher Bremsanlagen,
                      je nach Fahrzeugtyp, ist es möglich, dass unterhalb des Felgentiefbetts keine Klebegewichte
                      montiert werden können.

               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
                      sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
                      Hybr. ....", eingetragen haben.

               A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
                      Zubehörkit: MP23
                      Anzugsmoment: 110 Nm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53321 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001114-F0-413
               Anlage-Nr. :                33
               Seite :                     5/5
               Auftraggeber :              Superior Industries Leichtmetallräder Germany
                                           GmbH
               Teiletyp :                  SPL 758


               BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
                      Zubehörkit: MP23
                      Anzugsmoment: 125 Nm

               E54)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen N Sports (N Line).

               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
                      liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
                      nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

               G2P) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
                    225/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                    (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                    des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
§22 53321*05




               N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               T86)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               Die Anlage 33 mit den Seiten 1-5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
               Sonderräder Typ SPL 758 des Auftraggebers Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 20.03.2024