Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53379 nach §22 StVZO Nr. : RA-001122-B0-413 Anlage-Nr. : 16 Seite : 1 / 11 Auftraggeber : Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH Teiletyp : SPL 809 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: SPL 809 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: ANZIO Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: B7 Radausführungskennz.: B7 Radgröße: 8Jx19H2 Rad-Einpresstiefe: 47 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 70,10 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: Z 16 Ø70,0-Ø57,1 geprüfte Radlast: *) 740 kg Reifenabrollumfang: 2340 mm *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen. Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke: AUDI Radbefestigung Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- Kürzel moment BF1 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, MP45 120 Nm Schaftlänge 30 mm BF2 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, MP45 140 Nm Schaftlänge 30 mm Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53379 nach §22 StVZO Nr. : RA-001122-B0-413 Anlage-Nr. : 16 Seite : 2 / 11 Auftraggeber : Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH Teiletyp : SPL 809 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 8P e1*2001/116*0217*.. 8P e1*2001/116*0241*.. 8P e1*2001/116*0456*.. 8PB e13*2007/46*1082*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 147 Audi A3 215/35R19 A02) bis A10) (3türig, 5türig, Cabrio, T85) BF1) außer S3, RS3) 225/35R19 A01) G0S) K03) K58) K59) T88) 245/30R19 A01) K01) K04) K58) K59) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 215/35R19 245/30R19 A01) bis A10) T85) K04) K58) K59) BF1) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 8P e1*2001/116*0217*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 184 bis 195 Audi S3 225/35R19 A01) bis A10) K03) T88) BF1) K58) K59) 245/30R19 K01) K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 8V e1*2007/46*0607*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 77 bis 140 Audi A3, A3 Sportback 215/35R19 A02) bis A10) (3-türig, 5-türig) N225) T85) A11) BF1) 225/35R19 A01) GB1) K27) 245/30R19 A01) K03) K04) K27) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53379 nach §22 StVZO Nr. : RA-001122-B0-413 Anlage-Nr. : 16 Seite : 3 / 11 Auftraggeber : Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH Teiletyp : SPL 809 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 8V e1*2007/46*0607*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 206 bis 228 Audi A3, A3 Sportback, 215/35R19 M+S A02) bis A10) S3, S3 Sportback T85) BF1) (3-türig, 5-türig) 225/35R19 A01) K27) 245/30R19 A01) K03) K04) K27) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 8V e1*2007/46*0607*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 77 bis 140 Audi A3 Stufenheck, A3 215/35R19 A02) bis A10) Cabrio N225) T85) BF1) E75) (Nur zulässig an Fahrzeugen die max. 215/35R19 M+S 18 Zoll Räder verbaut T85) W225) oder eingetragen haben) 225/30R19 T84) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 8V e1*2007/46*0607*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 77 bis 140 Audi A3 Stufenheck, A3 215/35R19 A02) bis A10) Cabrio T85) BF1) E76) (Nur zulässig an Fahrzeugen die 225/30R19 serienmäßig 19 Zoll T84) Räder verbaut und/oder eingetragen haben) 225/35R19 235/35R19 A01) K25) K74) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 8V e1*2007/46*0607*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 206 bis 228 Audi S3 Stufenheck, 225/35R19 A02) bis A10) S3 Cabrio BF1) (Nur zulässig an 235/35R19 Fahrzeugen die A01) K25) K74) serienmäßig 19 Zoll Räder verbaut und/oder eingetragen haben) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53379 nach §22 StVZO Nr. : RA-001122-B0-413 Anlage-Nr. : 16 Seite : 4 / 11 Auftraggeber : Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH Teiletyp : SPL 809 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 8V e1*2007/46*0608*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 270 bis 294 Audi RS3 Sportback 235/35R19 A02) bis A10) A01) K81) BF1) 245/30R19 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): GY e1*2007/46*2060*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 81 bis 110 Audi A3 Sportback 215/35R19 A02) bis A10) (Ausführungen mit A93) T85) BF2) Mehrlenker- und Verbundlenker - 225/35R19 Hinterachse) 235/35R19 G1C) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): GY e1*2007/46*2060*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 228 Audi S3 Limousine 225/35R19 A02) bis A10) A93a) BF1) 235/35R19 A01) K04) 245/30R19 A01) K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 4F e1*2001/116*0254*.. 4F1 e13*2007/46*1080*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 89 bis 160 Audi A6 225/40R19 A02) bis A10) (Ausführungen mit BF1) E44) E54) kleinsten Serienreifen 235/35R19 205/..) T91) 245/35R19 A01) K63) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53379 nach §22 StVZO Nr. : RA-001122-B0-413 Anlage-Nr. : 16 Seite : 5 / 11 Auftraggeber : Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH Teiletyp : SPL 809 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 4F e1*2001/116*0254*.. 4F1 e13*2007/46*1080*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 257 Audi A6 225/40R19 A02) bis A10) (Ausführungen mit T93) BF1) E44) E54) kleinsten Serienreifen 225/..) 235/35R19 T91) 245/35R19 A01) K63) T93) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): FZ e1*2018/858*00006*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) vorne hinten 70 bis 77 Audi Q4 e-tron 235/55R19 255/50R19 A02) bis A10) A94) BF2) ER1) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 8J e1*2001/116*0369*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 118 bis 155 Audi TT, Audi TT quattro 225/35R19 A02) bis A10) (Coupe, Cabrio; Baureihe A93) BF1) E77) 8J; bis EG- Genehmigungs-Nr 235/35R19 e1*2001/116*0369*16; Ausführungen mit 245/35R19 kleinsten Sommer- A01) K67) K68) Serienreifen 225/..) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 8J e1*2001/116*0369*.. 8J e1*2001/116*0375*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 184 bis 265 Audi TT, Audi TT quattro 225/35R19 M+S A02) bis A10) (Coupe, Cabrio; Baureihe A93) BF1) E77) 8J; bis EG- Genehmigungs-Nr 235/35R19 M+S e1*2001/116*0369*16; Ausführungen mit 245/35R19 M+S kleinsten Sommer- A01) K67) K68) Reifen 245/..) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53379 nach §22 StVZO Nr. : RA-001122-B0-413 Anlage-Nr. : 16 Seite : 6 / 11 Auftraggeber : Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH Teiletyp : SPL 809 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 8J e1*2001/116*0369*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 132 bis 169 Audi TT 225/35R19 A02) bis A10) (Coupe, Roadster; A93) BF1) E77a) Baureihe 8S; Serie bis 19 Zoll; ab EG- 225/40R19 Genehmigungs-Nr e1*2001/116*0369*17) 235/35R19 245/35R19 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 8J e1*2001/116*0369*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 132 bis 180 Audi TT 225/35R19 A02) bis A10) (Coupe, Roadster; A93) BF1) E77a) E85) Baureihe 8S; Serie auch 20Zoll; ab EG- 225/40R19 Genehmigungs-Nr e1*2001/116*0369*17) 235/35R19 245/35R19 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 8J e1*2001/116*0369*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 210 bis 228 Audi TTS 225/35R19 M+S A02) bis A10) (Coupe, Roadster; A93) BF1) E77a) Baureihe 8S; Serie bis 19 Zoll; ab EG- 225/40R19 M+S Genehmigungs-Nr e1*2001/116*0369*17) 235/35R19 M+S 245/35R19 M+S Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 8J e1*2001/116*0369*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 210 bis 235 Audi TTS 225/35R19 M+S A02) bis A10) (Coupe, Roadster; A93) BF1) E77a) E85) Baureihe 8S; Serie auch 20Zoll; ab EG- 225/40R19 M+S Genehmigungs-Nr e1*2001/116*0369*17) 235/35R19 M+S 245/35R19 M+S Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53379 nach §22 StVZO Nr. : RA-001122-B0-413 Anlage-Nr. : 16 Seite : 7 / 11 Auftraggeber : Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH Teiletyp : SPL 809 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen an der Außenseite (Designseite) nur mit Klebegewichten und an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. Aufgrund unterschiedlicher Bremsanlagen, je nach Fahrzeugtyp, ist es möglich, dass unterhalb des Felgentiefbetts keine Klebegewichte montiert werden können. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53379 nach §22 StVZO Nr. : RA-001122-B0-413 Anlage-Nr. : 16 Seite : 8 / 11 Auftraggeber : Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH Teiletyp : SPL 809 A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm Zubehörkit: MP45 Anzugsmoment: 120 Nm BF2) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm Zubehörkit: MP45 Anzugsmoment: 140 Nm E44) Nicht zulässig an beschussgeschützten Ausführungen. E54) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen: Allroad E75) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig maximal bis 18-Zoll-Bereifung ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. E76) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit Reifen der Größe 235/35R19 (dann auf 8x19 ET49) ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. E77) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2014 (Modell 8J): • bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0369*16 E77a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2015 (Modell 8S): • ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0369*17 E85) Die Verwendung ist nur zulässig an Fahrzeugen, die serienmäßig die Rad/Reifenkombination 255/30R20 a. 9x20, ET52 eingetragen haben. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53379 nach §22 StVZO Nr. : RA-001122-B0-413 Anlage-Nr. : 16 Seite : 9 / 11 Auftraggeber : Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH Teiletyp : SPL 809 ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1480 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G0S) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15, 205/50R17, 225/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G1C) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/35R19 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GB1) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/50R17, 225/40R18, 235/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K27) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53379 nach §22 StVZO Nr. : RA-001122-B0-413 Anlage-Nr. : 16 Seite : 10 / 11 Auftraggeber : Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH Teiletyp : SPL 809 K58) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel, im Bereich ab der seitlichen Stoßleiste bis ca. 120 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante, ein Streifen von ca. 55 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante) abzutrennen. K59) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich: 3-Türer: • die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf einer Länge von ca. 120 mm nach unten auf eine Restbreite von 3-4 mm zu kürzen, • der obere Teil des Kunststoffhalters für den Stoßfänger ist ab dem oberen Befestigungspunkt bis ca. 70 mm nach unten schräg abzutrennen, der obere Befestigungspunkt (die ins Radhaus ragende Blechlasche) ist nach oben umzulegen; der obere Befestigungspunkt für den Stoßfänger entfällt, • die waagerecht ins Radhaus ragende Kunststoffkante ist ab dem Radausschnitt bis ca. 60 mm nach hinten schräg auslaufend zu kürzen; die darüber befindliche Blechkante ist ganz nach oben umzulegen (vorher quer einsägen). 5- Türer: • die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf einer Länge von ca. 60 mm nach unten auf eine Restbreite von 3-4 mm zu kürzen, • der obere Teil des Kunststoffhalters für den Stoßfänger ist ab dem oberen Befestigungspunkt bis ca. 70 mm nach unten schräg abzutrennen, der obere Befestigungspunkt für den Stoßfänger entfällt, • die waagerecht ins Radhaus ragende Kunststoffkante ist ab dem Radausschnitt bis ca. 60 mm nach hinten schräg auslaufend zu kürzen; die darüber befindliche Blechkante ist ganz nach oben umzulegen (vorher quer einsägen). K63) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur Radmitte eng an das Blechradhaus anzulegen. K67) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich: • die an der Stoßfängeroberkante befindliche Blechlasche/-kante ist zu kürzen bzw. eng an das Radhaus anzulegen und der Stoßfänger entsprechend neu zu befestigen, • der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 100 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor der Radmitte eng an das Blechradhaus anzulegen. K68) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich: • der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 100 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor der Radmitte eng an das Blechradhaus anzulegen oder entsprechend zu kürzen. K74) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich: • die Befestigungsschrauben an den Blechlaschen im Bereich 15° hinter der Radmitte sind zu entfernen, • die Radhauskante und die Blechlaschen sind im Bereich von Oberkante Stoßfänger bis 50° nach hinten umzulegen, • der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben warm einzuformen und hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen. K81) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: • die Radhausausschnittkanten sind um 5 mm aufzuweiten, • der Flap im Bereich der Stoßfängeroberkante entsprechend der Blechradhauskante anzupassen. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53379 nach §22 StVZO Nr. : RA-001122-B0-413 Anlage-Nr. : 16 Seite : 11 / 11 Auftraggeber : Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH Teiletyp : SPL 809 N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. T84) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1000 kg bei LI 84 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 500 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T85) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T91) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T93) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. W225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Reifen der Größen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. Die Anlage 16 mit den Seiten 1-11 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ SPL 809 des Auftraggebers Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH Geschäftsstelle Essen, 03.09.2021