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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 53321 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001114-I0-413
               Anlage-Nr. :                37d
               Seite :                     1/6
               Auftraggeber :              Superior Industries Leichtmetallräder Germany
                                           GmbH
               Teiletyp :                  SPL 758


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

                Radtyp:                                                      SPL 758
                Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
                Handelsmarke:                                                 ANZIO
                Montageposition:                                   Vorder-und Hinterachse
                Radausführung:                                                  IN
                Radausführungskennz.:                                           IN
                Radgröße:                                                   7½Jx18H2
                Rad-Einpresstiefe:                                           40,1 mm
                Lochkreisdurchmesser:                                        110 mm
                Lochzahl:                                                        5
§22 53321*08




                Mittenlochdurchmesser:                                      67,10 mm
                Zentrierart                                            Mittenzentrierung
                Zentrierring:                                               ohne Ring
                geprüfte Radlast: *)                                          750 kg
                Reifenabrollumfang:                                          2200 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:      BAIC

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                          Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                  moment
               BF1       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                         MP64a       120 Nm
               BF2       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                         MP64a       110 Nm

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               B30X                          Einzelbetriebserlaubnis
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               113             Baic BJ30              235/65R18                         A01) bis A10)
                                                                                        BF1) E48)
                                                       245/60R18

                                                       255/60R18
                                                       A01) K33)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 53321 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001114-I0-413
               Anlage-Nr. :                37d
               Seite :                     2/6
               Auftraggeber :              Superior Industries Leichtmetallräder Germany
                                           GmbH
               Teiletyp :                  SPL 758



               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               C32B                          Einzelbetriebserlaubnis
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85              Baic X35               205/45R18                          A01) bis A10)
                                                                                         A93) BF1) E46) K04)
                                                       215/45R18


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               C32B                          Einzelbetriebserlaubnis
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               82              Baic Senova X35        205/45R18                          A01) bis A10)
                                                                                         A93) BF2) E42)
                                                       215/45R18
§22 53321*08




                                                       A01) K01) K04)

                                                       225/40R18
                                                       A01) K01) K04)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               C52X                          Einzelbetriebserlaubnis
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               130             Baic Senova X55        225/55R18                          A01) bis A10)
                                                                                         BF1) E45)
                                                       225/60R18

                                                       235/55R18

                                                       245/55R18
                                                       A01) K03)


               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                      veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
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               Nr. :                       RA-001114-I0-413
               Anlage-Nr. :                37d
               Seite :                     3/6
               Auftraggeber :              Superior Industries Leichtmetallräder Germany
                                           GmbH
               Teiletyp :                  SPL 758


               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                      in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                      nicht zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S
                      genannt, so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit
                      Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
                      den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
                      nicht über die Radkontur hinausragen.
§22 53321*08




               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                      als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                      werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen an der Außenseite (Designseite) nur mit Klebegewichten und an der
                      Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                      und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. Aufgrund unterschiedlicher Bremsanlagen,
                      je nach Fahrzeugtyp, ist es möglich, dass unterhalb des Felgentiefbetts keine Klebegewichte
                      montiert werden können.

               A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
                      Zubehörkit: MP64a
                      Anzugsmoment: 120 Nm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 53321 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001114-I0-413
               Anlage-Nr. :                37d
               Seite :                     4/6
               Auftraggeber :              Superior Industries Leichtmetallräder Germany
                                           GmbH
               Teiletyp :                  SPL 758


               BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
                      Zubehörkit: MP64a
                      Anzugsmoment: 110 Nm

               E42)   Die Fahrzeuge werden im Einzelbetriebserlaubnisverfahren zugelassen. Die Verwendung der
                      Sonderräder ist nur zulässig an Fahrzeugen mit folgenden Merkmalen:
                      • Modelljahre ab 2016
                      • Bremsanlage:
                      • Scheibendurchm. v/h: 278/278, Bremssattel v/h WBTL
                      • Karosserievariante s. Foto
                      • Radaufhängung: VA Einzelradaufhängung; HA Verbundlenkerachse
                      • Serienbereifung: 205/60R16 bzw. 215/50R17
                      • Geprüftes Fahrzeug zur Gutachtenerstellung:
                      • FIN: LNBSCUAH5JF614474
                      • Prüfort, Prüfdatum: Essen, 25.01.2019
§22 53321*08




               E45)   Die Fahrzeuge werden im Einzelbetriebserlaubnisverfahren zugelassen. Die Verwendung der
                      Sonderräder ist nur zulässig an Fahrzeugen mit folgenden Merkmalen:
                      • Modelljahre ab 2023 (3. Generation)
                      • Bremsanlage: Scheibendurchm. v/h: 322/311, Bremssattel v/h WGC…
                      • Karosserievariante s. Foto
                      • Radaufhängung: VA Einzelradaufhängung; HA Einzelradaufhängung
                      • Serienbereifung: 225/60R18 bzw. 225/55R19
                      • Geprüftes Fahrzeug zur Gutachtenerstellung:
                      • FIN: LNBMCUAK4PD865897
                      • Prüfort, Prüfdatum: Essen, 18.01.2023
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 53321 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001114-I0-413
               Anlage-Nr. :                37d
               Seite :                     5/6
               Auftraggeber :              Superior Industries Leichtmetallräder Germany
                                           GmbH
               Teiletyp :                  SPL 758



               E46)   Die Fahrzeuge werden im Einzelbetriebserlaubnisverfahren zugelassen. Die Verwendung der
                      Sonderräder ist nur zulässig an Fahrzeugen mit folgenden Merkmalen:
                      • Modelljahre ab2023
                      • Bremsanlage
                      • Scheibendurchm. v/h: 279/278, Bremssattel v/h WBTL/E2404D
                      • Karosserievariante s.Foto
                      • Radaufhängung: VA Einzelradaufhängung; HA Verbundlenkerachse
                      • Serienbereifung: 205/60R16
                      • Geprüftes Fahrzeug zur Gutachtenerstellung:
                      • FIN: LNBSCUAH1PR175281
                      • Prüfort, Prüfdatum: Essen, 07.03.2023

               E48)   Die Fahrzeuge werden im Einzelbetriebserlaubnisverfahren zugelassen. Die Verwendung der
                      Sonderräder ist nur zulässig an Fahrzeugen mit folgenden Merkmalen:
                      • Modelljahre ab 2024
                      • Bremsanlage:
§22 53321*08




                      • Scheibendurchm. v/h: 329x28/311x11, Bremssattel v/h Beijing X2403 / Beijing X2404 G
                         WBTL
                      • Karosserievariante s.Foto
                      • Radaufhängung: VA Einzelradaufhängung; HA Mehrlenkerachse
                      • Serienbereifung: 235/60R19, 7x19 ET40
                      • Geprüftes Fahrzeug zur Gutachtenerstellung:
                      • FIN: LNBMCULK0RD114182
                      • Prüfort, Prüfdatum: Essen, 13.11.2024




               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.

                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 53321 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001114-I0-413
               Anlage-Nr. :                37d
               Seite :                     6/6
               Auftraggeber :              Superior Industries Leichtmetallräder Germany
                                           GmbH
               Teiletyp :                  SPL 758


               K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K33)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen 30°
                      vor und 30° hinter Radmitte erforderlich:
                      • die Kunstsoffverbreiterung um 10mm zu kürzen
§22 53321*08




                      • der Filzinnenkotflügel eng anzulegen und zu verkleben

               Die Anlage 37d mit den Seiten 1-6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
               Typ SPL 758 des Auftraggebers Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 01.09.2025
               Anlage 0
               Teil1: Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol
               Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen
               Seite 9 von 9

               Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen-Nrn. K01, K02, K03 und K04
                  Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den Rad-
                  abdeckungsauflagen beschrieben sind.
                  Bei diesen Hilfsmitteln handelt es sich um Gummileisten (schraffiert dargestellt) die mit einem
                  Karosseriekleber beaufschlagt sind. Der Kleber ist auf der Gummileiste so aufgebracht, dass bei der
                  Montage eine Verklebung der äußeren Kotflügelkante mit der Gummileiste erfolgt.
                  Bei vorschriftsgemäßer Durchführung der Montage ist eine dauerhafte und sichere Befestigung der
                  Gummileisten an der Karosserie gewährleistet.

                  Diese Gummileisten sind im Karosseriefachhandel, als Meterware in verschiedenen Breiten, erhältlich.
                  Unter Verwendung dieser Leisten ist die Herstellung einer Verbreiterung bis zu 10 mm zulässig.

                  Vorderachse:
                  Bereich 30-Grad vor der Radmitte           Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte
§22 53321*08




                  Hinterachse:
                  Bereich 50-Grad hinter der Radmitte        Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte




               V:23.10.2024
						
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