Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 53321 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001114-G0-413
Anlage-Nr. : 37a
Seite : 1/6
Auftraggeber : Superior Industries Leichtmetallräder Germany
GmbH
Teiletyp : SPL 758
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: SPL 758
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: ANZIO
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: IN
Radausführungskennz.: IN
Radgröße: 7½Jx18H2
Rad-Einpresstiefe: 40,1 mm
Lochkreisdurchmesser: 110 mm
§22 53321*06
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 67,10 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: *) 750 kg
Reifenabrollumfang: 2200 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: DFSK
Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 1+2 Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25 110 Nm
BF2 1+2 Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25 120 Nm
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
DXK6470AS-XPL1 e4*KS07/46*0038*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
107 DFSK Glory 580 225/55R18 A01) bis A10)
BF1) K04)
235/50R18
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Nr. : RA-001114-G0-413
Anlage-Nr. : 37a
Seite : 2/6
Auftraggeber : Superior Industries Leichtmetallräder Germany
GmbH
Teiletyp : SPL 758
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
DXK6471AS3H e4*KS07/46*0046*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
101 DFSK Fengon 5 ww. 235/50R18 A02) bis A10)
DXK6471AS3H BF1)
235/50R18 M+S
245/50R18
A01) K01)
245/50R18 M+S
A01) K01)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
SERES 3 e4*KS18/858*00002*..
§22 53321*06
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 DFSK Seres 3 215/55R18 A02) bis A10)
BF1)
225/50R18
225/55R18
235/50R18
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Nr. : RA-001114-G0-413
Anlage-Nr. : 37a
Seite : 3/6
Auftraggeber : Superior Industries Leichtmetallräder Germany
GmbH
Teiletyp : SPL 758
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
FENGON500 e4*KS18/858*00016*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
78 DFSK Fengon 500 205/50R18 A01) bis A10)
A93) BF2) E43)
205/55R18
A93)
215/50R18
A93)
215/55R18
A93a)
225/45R18
A93)
§22 53321*06
225/50R18
A93)
235/45R18
A93)
235/50R18
245/45R18
A93)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
FENGON 600 e4*KS18/858*00024*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
130 DFSK Fengon 600 225/55R18 A02) bis A10)
A93a) BF2)
235/50R18
A93)
235/55R18
245/50R18
255/50R18
HL 225/55R18
A93a)
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Nr. : RA-001114-G0-413
Anlage-Nr. : 37a
Seite : 4/6
Auftraggeber : Superior Industries Leichtmetallräder Germany
GmbH
Teiletyp : SPL 758
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
§22 53321*06
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10) Die Räder dürfen an der Außenseite (Designseite) nur mit Klebegewichten und an der
Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. Aufgrund unterschiedlicher Bremsanlagen,
je nach Fahrzeugtyp, ist es möglich, dass unterhalb des Felgentiefbetts keine Klebegewichte
montiert werden können.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 53321 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001114-G0-413
Anlage-Nr. : 37a
Seite : 5/6
Auftraggeber : Superior Industries Leichtmetallräder Germany
GmbH
Teiletyp : SPL 758
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
BF1) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25
Anzugsmoment: 110 Nm
BF2) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25
§22 53321*06
Anzugsmoment: 120 Nm
E43) Die Fahrzeuge werden im Einzelbetriebserlaubnisverfahren zugelassen. Die Typenbezeichnung
kann dadurch anders lauten und die KW- Zahl um ±4 schwanken. Die Verwendung der
Sonderräder ist nur zulässig an Fahrzeugen mit folgenden Merkmalen (s.a. Foto):
• Motorleistung 78 KW
• Bremsanlage: Scheibendurchmesser v/h: 300/278, Bremssattel v/h: 1-Kolben Faustsattel/
1-Kolben Faustsattel
• Karosserievariante s. Foto
• Radaufhängung: VA Mc Pherson Federbein; HA Verbundlenkerachse
• Serienbereifung: 205/65R16
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 53321 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001114-G0-413
Anlage-Nr. : 37a
Seite : 6/6
Auftraggeber : Superior Industries Leichtmetallräder Germany
GmbH
Teiletyp : SPL 758
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
Die Anlage 37a mit den Seiten 1-6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ SPL 758 des Auftraggebers Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH
Geschäftsstelle Essen, 05.11.2024
§22 53321*06
Anlage 0
Teil1: Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol
Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen
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Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen-Nrn. K01, K02, K03 und K04
Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den Rad-
abdeckungsauflagen beschrieben sind.
Bei diesen Hilfsmitteln handelt es sich um Gummileisten (schraffiert dargestellt) die mit einem
Karosseriekleber beaufschlagt sind. Der Kleber ist auf der Gummileiste so aufgebracht, dass bei der
Montage eine Verklebung der äußeren Kotflügelkante mit der Gummileiste erfolgt.
Bei vorschriftsgemäßer Durchführung der Montage ist eine dauerhafte und sichere Befestigung der
Gummileisten an der Karosserie gewährleistet.
Diese Gummileisten sind im Karosseriefachhandel, als Meterware in verschiedenen Breiten, erhältlich.
Unter Verwendung dieser Leisten ist die Herstellung einer Verbreiterung bis zu 10 mm zulässig.
Vorderachse:
Bereich 30-Grad vor der Radmitte Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte
§22 53321*06
Hinterachse:
Bereich 50-Grad hinter der Radmitte Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte
V:23.10.2024