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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 53321 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001114-G0-413
               Anlage-Nr. :                37a
               Seite :                     1/6
               Auftraggeber :              Superior Industries Leichtmetallräder Germany
                                           GmbH
               Teiletyp :                  SPL 758


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                       SPL 758
               Art des Sonderrades:                                 einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                                  ANZIO
               Montageposition:                                      Vorder-und Hinterachse
               Radausführung:                                                    IN
               Radausführungskennz.:                                             IN
               Radgröße:                                                    7½Jx18H2
               Rad-Einpresstiefe:                                            40,1 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                          110 mm
§22 53321*06




               Lochzahl:                                                         5
               Mittenlochdurchmesser:                                        67,10 mm
               Zentrierart:                                              Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                                 ohne Ring
               geprüfte Radlast: *)                                           750 kg
                Reifenabrollumfang:                                      2200 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:    DFSK

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                  Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                          moment
               BF1       1+2 Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25                                     110 Nm
               BF2       1+2 Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25                                     120 Nm

               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               DXK6470AS-XPL1              e4*KS07/46*0038*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               107           DFSK Glory 580        225/55R18                                 A01) bis A10)
                                                                                             BF1) K04)
                                                     235/50R18
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 53321 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001114-G0-413
               Anlage-Nr. :                37a
               Seite :                     2/6
               Auftraggeber :              Superior Industries Leichtmetallräder Germany
                                           GmbH
               Teiletyp :                  SPL 758



               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               DXK6471AS3H                 e4*KS07/46*0046*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               101           DFSK Fengon 5 ww.     235/50R18                           A02) bis A10)
                             DXK6471AS3H                                               BF1)
                                                   235/50R18 M+S

                                                      245/50R18
                                                      A01) K01)

                                                      245/50R18 M+S
                                                      A01) K01)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               SERES 3                       e4*KS18/858*00002*..
§22 53321*06




               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               55              DFSK Seres 3          215/55R18                         A02) bis A10)
                                                                                       BF1)
                                                      225/50R18

                                                      225/55R18

                                                      235/50R18
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 53321 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001114-G0-413
               Anlage-Nr. :                37a
               Seite :                     3/6
               Auftraggeber :              Superior Industries Leichtmetallräder Germany
                                           GmbH
               Teiletyp :                  SPL 758


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               FENGON500                     e4*KS18/858*00016*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               78              DFSK Fengon 500       205/50R18                         A01) bis A10)
                                                     A93)                              BF2) E43)

                                                      205/55R18
                                                      A93)

                                                      215/50R18
                                                      A93)

                                                      215/55R18
                                                      A93a)

                                                      225/45R18
                                                      A93)
§22 53321*06




                                                      225/50R18
                                                      A93)

                                                      235/45R18
                                                      A93)

                                                      235/50R18

                                                      245/45R18
                                                      A93)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               FENGON 600                    e4*KS18/858*00024*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               130             DFSK Fengon 600       225/55R18                         A02) bis A10)
                                                     A93a)                             BF2)

                                                      235/50R18
                                                      A93)

                                                      235/55R18

                                                      245/50R18

                                                      255/50R18

                                                      HL 225/55R18
                                                      A93a)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 53321 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001114-G0-413
               Anlage-Nr. :                37a
               Seite :                     4/6
               Auftraggeber :              Superior Industries Leichtmetallräder Germany
                                           GmbH
               Teiletyp :                  SPL 758


               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                      veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                      in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
§22 53321*06




                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                      nicht zulässig.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
                      den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
                      nicht über die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                      als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                      werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen an der Außenseite (Designseite) nur mit Klebegewichten und an der
                      Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                      und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. Aufgrund unterschiedlicher Bremsanlagen,
                      je nach Fahrzeugtyp, ist es möglich, dass unterhalb des Felgentiefbetts keine Klebegewichte
                      montiert werden können.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 53321 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001114-G0-413
               Anlage-Nr. :                37a
               Seite :                     5/6
               Auftraggeber :              Superior Industries Leichtmetallräder Germany
                                           GmbH
               Teiletyp :                  SPL 758



               A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

               A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                     auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                     Fahrzeugherstellers).

               BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25
                      Anzugsmoment: 110 Nm

               BF2)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25
§22 53321*06




                      Anzugsmoment: 120 Nm

               E43)   Die Fahrzeuge werden im Einzelbetriebserlaubnisverfahren zugelassen. Die Typenbezeichnung
                      kann dadurch anders lauten und die KW- Zahl um ±4 schwanken. Die Verwendung der
                      Sonderräder ist nur zulässig an Fahrzeugen mit folgenden Merkmalen (s.a. Foto):
                      • Motorleistung 78 KW
                      • Bremsanlage: Scheibendurchmesser v/h: 300/278, Bremssattel v/h: 1-Kolben Faustsattel/
                         1-Kolben Faustsattel
                      • Karosserievariante s. Foto
                      • Radaufhängung: VA Mc Pherson Federbein; HA Verbundlenkerachse
                      • Serienbereifung: 205/65R16




               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 53321 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001114-G0-413
               Anlage-Nr. :                37a
               Seite :                     6/6
               Auftraggeber :              Superior Industries Leichtmetallräder Germany
                                           GmbH
               Teiletyp :                  SPL 758


               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               Die Anlage 37a mit den Seiten 1-6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
               Typ SPL 758 des Auftraggebers Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 05.11.2024
§22 53321*06
               Anlage 0
               Teil1: Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol
               Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen
               Seite 9 von 9

               Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen-Nrn. K01, K02, K03 und K04
                  Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den Rad-
                  abdeckungsauflagen beschrieben sind.
                  Bei diesen Hilfsmitteln handelt es sich um Gummileisten (schraffiert dargestellt) die mit einem
                  Karosseriekleber beaufschlagt sind. Der Kleber ist auf der Gummileiste so aufgebracht, dass bei der
                  Montage eine Verklebung der äußeren Kotflügelkante mit der Gummileiste erfolgt.
                  Bei vorschriftsgemäßer Durchführung der Montage ist eine dauerhafte und sichere Befestigung der
                  Gummileisten an der Karosserie gewährleistet.

                  Diese Gummileisten sind im Karosseriefachhandel, als Meterware in verschiedenen Breiten, erhältlich.
                  Unter Verwendung dieser Leisten ist die Herstellung einer Verbreiterung bis zu 10 mm zulässig.

                  Vorderachse:
                  Bereich 30-Grad vor der Radmitte           Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte
§22 53321*06




                  Hinterachse:
                  Bereich 50-Grad hinter der Radmitte        Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte




               V:23.10.2024