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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 53820 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55057321 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7.5JX19H2 Typ RP16-7519
Hersteller                        Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                         Seite 1 von 5

Auftraggeber                      Interpneu Handelsgesellschaft mbH
                                  An der Roßweid 23-25
                                  76229 Karlsruhe
                                  49020141109

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            RP16
Typ                               RP16-7519
Radgröße                          7.5JX19H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring         Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                              Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                     Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                     (mm)
MB           RP16-7519 MB / ohne Ring                5/112/66,6         53        750    2080

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        53820
Herstellerzeichen                 PLATIN
Radtyp und Ausführung             RP16-7519 (s.o.)
Radgröße                          7.5JX19H2
Einpresstiefe                     ET.. (s.o.)
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund        Anzugsmoment (Nm)         Schaftlänge (mm)
S01       Serienschraube M14x1,5       Kugel 28 mm 130                       27,5
S02       Schraube M14x1,5             Kugel 28 mm 150                       27

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Mercedes-Benz

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55057321 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7.5JX19H2 Typ RP16-7519
Hersteller                       Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                       Seite 2 von 5

Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                              Hinweise
ABE/EWG-Nr.
A-Klasse                66, 80        215/35R19     T85 Y18                               A12 A14 A22
176, 245G               66-160        225/35R19     T88                                   A57 Flh Pe2
e1*2007/46*0928*..;     75,90,115     215/35R19     NoD T85                               S01
e1*2001/116*
0470*04-..
B-Klasse                66, 80        215/35R19     A58 T85                               A12 A14 A22
246, 245G               66-155        225/35R19     A57 T88                               NoE Pe2 S01
e1*2007/46*0751*..;     75,90,115     215/35R19     A58 NoD T85
e1*2001/116*
0470*04-..
- incl. Facelift 2014
CLA-Klasse              80, 90        215/35R19     T85 Y16                               A12 A14 A22
117, 245G               80,90,115     215/35R19     NoD T85                               A57 Lim Pe2
e1*2007/46*1007*..;     80-160        225/35R19     T84 T88                               S01
e1*2001/116*
0470*04-..
CLA-Klasse Shooting     80,90,115     215/35R19     NoD T85                               A12 A14 A22
Brake                   80-160        225/35R19     T84 T88                               A57 Car Pe2
245G                                                                                      S01
e1*2001/116*
0470*12-..
EQA 250                 80 (140)      225/50R19     M+S                                   A12 A14 A22
F2B                     80 (140)      235/50R19                                           A58 S02
e1*2007/46*1909*09-..   80 (140)      245/45R19
- Elektro
GLA-Klasse              85-165        215/50R19                                           A12 A14 A22
F2B                     85-165        225/50R19                                           A57 NoE NoP
e1*2007/46*1909*..      85-165        235/50R19                                           S01
                        85-165        245/45R19
GLB-Klasse              85-165        215/50R19                                           A12 A14 A22
F2B                     85-165        225/50R19                                           A57 NoE NoP
e1*2007/46*1909*..      85-165        235/50R19                                           S01
                        85-165        245/45R19

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.



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Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55057321 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.5JX19H2 Typ RP16-7519
Hersteller                     Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                       Seite 3 von 5

Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                       V      W        Y
210 km/h               100% 100% 100%
220 km/h               97%     100% 100%
230 km/h               94%     100% 100%
240 km/h               91%     100% 100%
250 km/h               -      95%      100%
260 km/h               -      90%      100%
270 km/h               -      85%      100%
280 km/h               -      -        95%
290 km/h               -      -        90%
300 km/h               -      -        85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A22    Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Metallschraubventile, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim
entsprechen, mit Befestigung von außen zulässig. Für Fahrzeugausführungen mit einer
bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 210 km/h (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw.
Zulassungsbescheinigung Feld T) sind auch kurze Gummiventile, die den Normen DIN (33GS-11,3) ,
E.T.R.T.O (V2.03-6) oder Tire and Rim (TR 412) entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-
Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und
Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit
geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.




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Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55057321 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7.5JX19H2 Typ RP16-7519
Hersteller                      Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                         Seite 4 von 5

Car     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer,
Turnier, Variant, …).

Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Limousine.

M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

NoD     Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Dieselmotor.

NoE     Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").

NoP    Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV
bzw. OVC-HEV).

Pe2    Sonderrad nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 295 mm
an Achse 1.

S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

Y16   Diese Rad-/Reifenkombination ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit
Automatikgetriebe oder elektrohydraulischem Direktschaltgetriebe.

Y18     Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit manuellem Schaltgetriebe.

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 17. September 2021 in Lambsheim statt.




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Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55057321 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.5JX19H2 Typ RP16-7519
Hersteller                     Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                      Seite 5 von 5

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum März 2021.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 17. September 2021


Tufan                                                                 00376098.DOC




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