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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51974 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000953-A0-314
Anlage-Nr. :                7
Seite :                     1/8
Auftraggeber :              Uniwheels Leichtmetallräder (Germany) GmbH
Teiletyp :                  SPT 605-4L


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                 SPT 605-4L
Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                              Anzio
Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                              A2
Radgröße:                                                6Jx15H2
Rad-Einpresstiefe:                                        35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     100 mm
Lochzahl:                                                    4
Mittenlochdurchmesser:                                   63,3 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                        Z 01 Ø63,3-Ø60,1
geprüfte Radlast:                                         615 kg
bei Reifenabrollumfang:                                  1960 mm


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   DACIA

Radbefestigung
Auflagen- Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                               moment
BF1         Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 30,5 mm MP1         120 Nm
BF2         Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 30,5 mm MP1         110 Nm
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51974 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000953-A0-314
Anlage-Nr. :                7
Seite :                     2/8
Auftraggeber :              Uniwheels Leichtmetallräder (Germany) GmbH
Teiletyp :                  SPT 605-4L


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
SD                            e2*2001/116*0314*..
SD                            e2*2007/46*0030*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 85       Dacia Dokker           185/65R15                          A02) bis A10)
                                                                          BF1) EF0)
                                        195/60R15

                                        205/55R15
                                        T88)

                                        205/60R15
                                        A01) G01)

                                        215/55R15
                                        A01) K04) T89)

                                        225/50R15
                                        A01) K01) K04)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
SD                             e2*2001/116*0314*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 85       Dacia Dokker Stepway    185/65R15                         A02) bis A10)
                                                                          BF1) EF0)
                                        195/60R15

                                        205/55R15

                                        205/60R15
                                        A01) G01)

                                        215/55R15

                                        225/50R15
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51974 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000953-A0-314
Anlage-Nr. :                7
Seite :                     3/8
Auftraggeber :              Uniwheels Leichtmetallräder (Germany) GmbH
Teiletyp :                  SPT 605-4L


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
SD                            e2*2001/116*0314*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
61 bis 85       Dacia Lodgy            185/60R15                          A02) bis A10)
                                                                          BF2) EF0)
                                        185/65R15

                                        195/60R15

                                        205/55R15

                                        205/60R15
                                        G2N)

                                        215/55R15
                                        A01) K04)

                                        225/50R15
                                        A01) K03) K04)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
SD                             e2*2001/116*0314*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 85       Dacia Lodgy Stepway     185/60R15                         A02) bis A10)
                                                                          BF2)
                                        185/65R15

                                        195/60R15

                                        205/55R15

                                        205/60R15

                                        215/55R15

                                        225/50R15
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51974 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000953-A0-314
Anlage-Nr. :                7
Seite :                     4/8
Auftraggeber :              Uniwheels Leichtmetallräder (Germany) GmbH
Teiletyp :                  SPT 605-4L


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
SD                             e2*2001/116*0314*..
SD                             e2*2007/46*0030*..
SR                             e2*2001/116*0323*..
SR                             e2*2007/46*0013*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 77       Dacia Logan, Logan      185/65R15                          A02) bis A10)
                MCV                     A93)                               BF2)
                (1.Generation)
                                        195/55R15
                                        A01) A93) G9A) K04)

                                         195/60R15
                                         A01) A93) K04)

                                         205/55R15
                                         A01) A93) K04) T88)

                                         205/60R15
                                         A01) K04) K31)

                                         215/50R15
                                         A01) K04) T88)

                                         215/55R15
                                         A01) K04) K31)

                                         225/50R15
                                         A01) K01) K02) K31)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
SD                              e2*2001/116*0314*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
54 bis 66       Dacia Logan MCV          185/60R15                         A02) bis A10)
                (2. Generation)                                            BF1)
                                         185/65R15

                                         195/60R15

                                         205/55R15

                                         205/60R15

                                         215/55R15
                                         A01) K01)

                                         225/50R15
                                         A01) K01)
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51974 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000953-A0-314
Anlage-Nr. :                7
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Auftraggeber :              Uniwheels Leichtmetallräder (Germany) GmbH
Teiletyp :                  SPT 605-4L


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
SD                              e2*2001/116*0314*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
66              Dacia Logan MCV          185/60R15                         A02) bis A10)
                Stepway                                                    BF1) EF0)
                (2. Generation)          185/65R15

                                         195/60R15

                                         205/55R15

                                         205/60R15

                                         215/55R15

                                         225/50R15


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
SD                              e2*2001/116*0314*..
SD                              e2*2007/46*0030*..
SR                              e2*2001/116*0323*..
SR                              e2*2007/46*0013*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 77       Dacia Sandero I          175/65R15                         A02) bis A10)
                                         A93) N185)                        BF2) EF0)

                                         185/60R15
                                         A93)

                                         185/65R15

                                         195/60R15

                                         205/55R15
                                         A01) K03) K04)

                                         215/50R15
                                         A01) K03) K04)

                                         215/55R15
                                         A01) K03) K04)

                                         225/50R15
                                         A01) K01) K04)
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51974 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000953-A0-314
Anlage-Nr. :                7
Seite :                     6/8
Auftraggeber :              Uniwheels Leichtmetallräder (Germany) GmbH
Teiletyp :                  SPT 605-4L


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
SD                               e2*2001/116*0314*..
SR                               e2*2001/116*0323*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
54 bis 66       Dacia Sandero II          185/60R15                         A02) bis A10)
                (nicht für Ausführungen                                     BF2) EF0)
                Sandero Stepway)          185/65R15

                                         195/60R15
                                         A01) K04)

                                         205/55R15
                                         A01) K04)

                                         205/60R15
                                         A01) K04)

                                         215/55R15
                                         A01) K01) K04)

                                         225/50R15
                                         A01) K01) K04)


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht
                                                                             nicht, so sind sie nicht
       zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
       den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
       nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.
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Nr. :                       RA-000953-A0-314
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Auftraggeber :              Uniwheels Leichtmetallräder (Germany) GmbH
Teiletyp :                  SPT 605-4L



A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen an der Außenseite (Designseite) nur mit Klebegewichten und an der
       Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden.

A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

BF1)   Sofern nicht anders angegeben, sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde
       Befestigungsteile zu verwenden:
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 30,5 mm
       Zubehörkit: MP1
       Anzugsmoment: 120 Nm

BF2)   Sofern nicht anders angegeben, sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde
       Befestigungsteile zu verwenden:
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 30,5 mm
       Zubehörkit: MP1
       Anzugsmoment: 110 Nm

EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
       Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
       Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
       liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
       nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

G2N) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 185/65R15 ausgerüstet oder
     diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
     und G01) zu beachten.

G9A) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 185/70R14 ausgerüstet oder
     diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
     und G01) zu beachten.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51974 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000953-A0-314
Anlage-Nr. :                7
Seite :                     8/8
Auftraggeber :              Uniwheels Leichtmetallräder (Germany) GmbH
Teiletyp :                  SPT 605-4L


K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K31)   An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der
       serienmäßigen Radhauskante zu kürzen.

N185) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 185/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

T88)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T89)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

Die Anlage 7 mit den Seiten 1-8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ SPT 605-4L des Auftraggebers Uniwheels Leichtmetallräder (Germany) GmbH

Geschäftsstelle Essen, 09.05.2018