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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 51974 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000953-C0-413
Anlage-Nr. :                3g
Seite :                     1/5
Auftraggeber :              Superior Industries Leichtmetallräder Germany
                            GmbH
Teiletyp :                  SPT 605-4L


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                 SPT 605-4L
Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                              Anzio
Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                              A2
Radausführungskennz.:                                       A2
Radgröße:                                                6Jx15H2
Rad-Einpresstiefe:                                        35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     100 mm
Lochzahl:                                                    4
Mittenlochdurchmesser:                                   63,30 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                        Z 06 Ø63,3-Ø54,1
geprüfte Radlast: *)                                      615 kg
 Reifenabrollumfang:                                      1960 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   PEUGEOT

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                     moment
BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5,                         MP78        110 Nm
                Schaftlänge 30,5 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 51974 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000953-C0-413
Anlage-Nr. :                3g
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Auftraggeber :              Superior Industries Leichtmetallräder Germany
                            GmbH
Teiletyp :                  SPT 605-4L


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
P                             e11*2001/116*0237*..
PG                            e11*2007/46*0057*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
40 bis 50       Peugeot 107            165/50R15                           A01) bis A10)
                (3-Türer)                                                  BF1) E61) K04)
                                       175/50R15
                                       K16)

                                         185/45R15

                                         195/45R15
                                         K16) K95)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
P                             e11*2001/116*0237*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
40 bis 50       Peugeot 107            165/50R15                           A01) bis A10)
                (5-Türer)                                                  BF1) E62) K04) K16)
                                       185/45R15


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
P                               e11*2001/116*0237*..
P*****                          e6*2007/46*0350*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 60       Peugeot 108              165/60R15                         A01) bis A10)
                (3- u. 5-türig)                                            BF1) GAW) K04)
                                         185/55R15
                                         K03) K25) K28) K109)

                                         195/50R15
                                         K01) K28)


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 51974 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000953-C0-413
Anlage-Nr. :                3g
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Auftraggeber :              Superior Industries Leichtmetallräder Germany
                            GmbH
Teiletyp :                  SPT 605-4L


A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
       in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
       nicht zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
       den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
       nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen an der Außenseite (Designseite) nur mit Klebegewichten und an der
       Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 30,5 mm
       Zubehörkit: MP78
       Anzugsmoment: 110 Nm

E61)   Nur zulässig an 3-türigen Fahrzeugausführungen .

E62)   Nur zulässig an 5-türigen Fahrzeugausführungen.

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
       liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
       nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 51974 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000953-C0-413
Anlage-Nr. :                3g
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Auftraggeber :              Superior Industries Leichtmetallräder Germany
                            GmbH
Teiletyp :                  SPT 605-4L


GAW) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 165/60R15 ausgerüstet oder
     diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
     und G01) zu beachten.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K16)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum Schweller
       komplett umzulegen.

K25)   An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
       mm aufzuweiten.

K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K95)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • im Übergangsbereich Radhauskante zum hinteren Stoßfänger ist die senkrechte
          Radhauskante umzulegen,
       • die ins Radhaus ragende Stoßfängerkante ist entsprechend der umgelegten
          Radhauskante auf einer Länge von ca. 50 mm nach hinten auslaufend zu kürzen.
       • der in diesem Bereich befindliche Stoßfängerhalter ist entsprechend zu kürzen und neu zu
          befestigen.

K109) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
      gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
      • der Kunststoffniet an der Blechlasche im Bereich Radmitte ist zu entfernen,
      • die Radhauskante und die Blechlasche sind im Bereich von 100 mm vor und hinter der
        Radmitte umzulegen,
      • der KS- Innenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.
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Auftraggeber :              Superior Industries Leichtmetallräder Germany
                            GmbH
Teiletyp :                  SPT 605-4L


Die Anlage 3g mit den Seiten 1-5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ SPT 605-4L des Auftraggebers Superior Industries Leichtmetallräder Germany
GmbH

Geschäftsstelle Essen, 15.07.2020