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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 51974 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000953-C0-413
Anlage-Nr. :                7d
Seite :                     1 / 12
Auftraggeber :              Superior Industries Leichtmetallräder Germany
                            GmbH
Teiletyp :                  SPT 605-4L


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                 SPT 605-4L
Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                              Anzio
Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                              A2
Radausführungskennz.:                                       A2
Radgröße:                                                6Jx15H2
Rad-Einpresstiefe:                                        35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     100 mm
Lochzahl:                                                    4
Mittenlochdurchmesser:                                   63,30 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                        Z 01 Ø63,3-Ø60,1
geprüfte Radlast: *)                                      615 kg
 Reifenabrollumfang:                                      1960 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   RENAULT

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                     moment
BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5,                         MP1         110 Nm
                Schaftlänge 30,5 mm
BF2       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5,                         MP1        120 Nm
                Schaftlänge 30,5 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 51974 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000953-C0-413
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Auftraggeber :              Superior Industries Leichtmetallräder Germany
                            GmbH
Teiletyp :                  SPT 605-4L


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
R                              e2*2001/116*0327*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
66              Renault Captur          195/65R15                           A02) bis A10)
                (Fahrzeuge mit 15-Zoll  A93)                                BF1)
                Serienreifen)
                                        195/70R15
                                        A01) G01)

                                         205/60R15
                                         A93)

                                         205/65R15
                                         A01) G01)

                                         215/55R15
                                         A01) A93) G01)

                                         215/60R15
                                         A01) G01)

                                         215/65R15
                                         A01) G01)

                                         225/60R15
                                         A01) G01)


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
R                                e2*2001/116*0327*..
R                                e2*2007/46*0008*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
48 bis 88       Renault Clio, Clio        185/60R15                         A02) bis A10)
                Grandtour                 A93)                              BF1) E69) EF0)
                (4. Generation)
                                          185/65R15

                                         195/60R15

                                         205/55R15
                                         A01) K03) K04)

                                         205/60R15
                                         A01) K03) K04)

                                         215/55R15
                                         A01) K01) K04)

                                         225/50R15
                                         A01) K01) K04) K28)
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Auftraggeber :              Superior Industries Leichtmetallräder Germany
                            GmbH
Teiletyp :                  SPT 605-4L


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
RJA                           e2*2007/46*0676*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
48 bis 103      Renault Clio           185/65R15                           A02) bis A10)
                                                                           A11) BF2)
                                         195/60R15
                                         A93a)

                                         205/55R15
                                         A93a)

                                         205/60R15

                                         215/55R15

                                         225/50R15
                                         A01) K04)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
FW                              N196
W                               e2*2001/116*0364*..
W                               e2*2007/46*0006*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 66       Renault Kangoo           195/60R15                         A02) bis A10)
                (4-Loch, Ausführungen A93)                                 BF1)
                mit größtem
                Serienreifen 185/70R14) 205/55R15
                                         A01) A93) K04)

                                         205/60R15
                                         A01) A93) G6D) K04)

                                         215/55R15
                                         A01) K04)

                                         225/55R15
                                         A01) G6D) K04)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 51974 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000953-C0-413
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Auftraggeber :              Superior Industries Leichtmetallräder Germany
                            GmbH
Teiletyp :                  SPT 605-4L


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
W                               e2*2007/46*0006*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
55              Renault Kangoo           195/60R15                         A02) bis A10)
                (4-Loch, Ausführungen A93)                                 BF1)
                mit größtem
                Serienreifen 195/65R15) 195/65R15
                                         A93)

                                         205/60R15
                                         A01) A93) K04)

                                         215/55R15
                                         A01) K04)

                                         215/60R15
                                         A01) K04)

                                         225/55R15
                                         A01) K04)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
P                             e2*2001/116*0319*..
P                             e2*2007/46*0007*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
48 bis 82       Renault Modus          165/65R15                           A02) bis A10)
                                       A93) N175) T81)                     BF1)

                                         175/60R15
                                         A93) N185) T81)

                                         175/65R15
                                         A93) N185)

                                         185/55R15
                                         A93)

                                         185/60R15
                                         A93)

                                         195/55R15
                                         A93)

                                         205/50R15
                                         A01) A93) K03) K04)

                                         205/55R15
                                         A01) A93) K03) K04) K68) K69)

                                         215/50R15
                                         A01) A93) K01) K04) K68) K69)

                                         225/50R15
                                         A01) K01) K04) K68) K69)
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                            GmbH
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Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
N                              e2*2001/116*0359*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
43              Renault Twingo          175/55R15                         A02) bis A10)
                                                                          A93) BF1)
                                        195/45R15

                                        195/50R15


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
N                              e2*2001/116*0359*..
N                              e2*2007/46*0122*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
47 bis 75       Renault Twingo          175/55R15                         A02) bis A10)
                                        N185)                             A93) BF1)

                                        185/55R15

                                        195/45R15
                                        G6F)

                                        195/50R15

                                        205/50R15
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 51974 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000953-C0-413
Anlage-Nr. :                7d
Seite :                     6 / 12
Auftraggeber :              Superior Industries Leichtmetallräder Germany
                            GmbH
Teiletyp :                  SPT 605-4L


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
AH                              e2*2007/46*0457*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
31 bis 68       Renault Twingo, Twingo 185/55R15                                 A01) bis A10)
                ZE                                                               BF1) K01)
                (ohne                    195/50R15
                Serienverbreiterung)
                                         195/55R15

                                         205/50R15

                                         215/50R15
                                         K04)

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         165/60R15            185/55R15          A01) bis A10)
                                         K03)                                    BF1) V00)
                                         165/60R15            195/50R15          A01) bis A10)
                                         K03)                                    BF1) V00)
                                         165/65R15            185/60R15          A01) bis A10)
                                         K03)                                    BF1)
                                         165/65R15            195/55R15          A01) bis A10)
                                         K03)                                    BF1) V00)
                                         175/60R15            195/55R15          A01) bis A10)
                                         K03)                                    BF1) V00)
                                         185/55R15            205/50R15          A01) bis A10)
                                         K01)                                    BF1) V00)
                                         195/55R15            215/50R15          A01) bis A10)
                                         K01)                 K04)               BF1) V00)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 51974 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000953-C0-413
Anlage-Nr. :                7d
Seite :                     7 / 12
Auftraggeber :              Superior Industries Leichtmetallräder Germany
                            GmbH
Teiletyp :                  SPT 605-4L


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
AH                              e2*2007/46*0457*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
48 bis 68       Renault Twingo            185/55R15                              A01) bis A10)
                (mit Serienverbreiterung) K03)                                   BF1)

                                         185/60R15
                                         G01) K03)

                                         195/50R15
                                         K01)

                                         195/55R15
                                         K01)

                                         205/50R15
                                         K01)

                                         215/50R15
                                         K01) K04) K88) K99) K100)

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         165/60R15            185/55R15          A02) bis A10)
                                                                                 BF1) V00)
                                         165/60R15            195/50R15          A02) bis A10)
                                                                                 BF1) V00)
                                         165/65R15            185/60R15          A02) bis A10)
                                                                                 BF1)
                                         165/65R15            195/55R15          A02) bis A10)
                                                                                 BF1) V00)
                                         175/60R15            195/55R15          A02) bis A10)
                                                                                 BF1) V00)
                                         185/55R15            205/50R15          A01) bis A10)
                                         K03)                                    BF1) V00)
                                         195/55R15            215/50R15          A01) bis A10)
                                         K01)                 K04) K100)         BF1) V00)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 51974 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000953-C0-413
Anlage-Nr. :                7d
Seite :                     8 / 12
Auftraggeber :              Superior Industries Leichtmetallräder Germany
                            GmbH
Teiletyp :                  SPT 605-4L


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
AH                             e2*2007/46*0457*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
80              Renault Twingo GT       185/55R15                               A01) bis A10)
                                        K03)                                    BF1) EF0)

                                        185/60R15
                                        K03)

                                        195/55R15
                                        K01)

                                        205/50R15
                                        K01)

                                        215/50R15
                                        K01) K04) K88) K99) K100)

                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                        vorne                hinten
                                        165/65R15            195/55R15          A02) bis A10)
                                                                                BF1) EF0) V00)
                                        175/60R15            195/55R15          A02) bis A10)
                                                                                BF1) EF0) V00)
                                        185/55R15            205/50R15          A01) bis A10)
                                        K03)                                    BF1) EF0) V00)
                                        195/55R15            215/50R15          A01) bis A10)
                                        K01)                 K04) K100)         BF1) EF0) V00)

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
AG                             e2*2007/46*0251*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
43              Renault Zoe             185/60R15                               A02) bis A10)
                (bis EG-Genehmigungs-                                           BF1) EF0)
                Nr. e2*2007/46*0251*15) 185/65R15

                                        195/60R15

                                        205/55R15
                                        A01) K04)

                                        215/55R15
                                        A01) K03) K04)

                                        225/50R15
                                        A01) K01) K04)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 51974 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000953-C0-413
Anlage-Nr. :                7d
Seite :                     9 / 12
Auftraggeber :              Superior Industries Leichtmetallräder Germany
                            GmbH
Teiletyp :                  SPT 605-4L


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
       in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
       nicht zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
       den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
       nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen an der Außenseite (Designseite) nur mit Klebegewichten und an der
       Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
       sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
       Hybr. ....", eingetragen haben.
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Nr. :                       RA-000953-C0-413
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Teiletyp :                  SPT 605-4L



A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 30,5 mm
       Zubehörkit: MP1
       Anzugsmoment: 110 Nm

BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 30,5 mm
       Zubehörkit: MP1
       Anzugsmoment: 120 Nm

E69)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2013 mit einer Fahrzeugbreite von
       1732 mm, Feld 19 in den Fahrzeugpapieren.

EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
       Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
       Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
       liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
       nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

G6D) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
     205/55R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
     des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G6F) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 165/65R14 ausgerüstet oder
     diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
     und G01) zu beachten.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.
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Nr. :                       RA-000953-C0-413
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K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K68)   An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich von 100 mm vor Radmitte bis 200 mm unterhalb
       der seitlichen Schutzleiste um ca. 5 mm aufzuweiten. Die Kunststoffinnenradhäuser sind in
       diesem Bereich um ca. 40 mm zu kürzen.

K69)   An Achse 2 sind die Ausbuchtungen der Kunststoffinnenradhäuser im Bereich des
       Übergangs Radhaus zum hinteren Stoßfänger wegzuschneiden.

K88)   Um eine außreichende Freigängigkeit an Achse 1 zu gewährleisten sind die
       Kunstoffinnenradhäuser um 10 mm einzuformen (Bereiche siehe Skizze).




K99)   An Achse 1 ist die ins Radhaus ragende Kante der Kunststoffradhausverbreiterung komplett
       zu kürzen.

K100) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante der Kunststoffradhausverbreiterung komplett
      zu kürzen.

N175) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 175/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 51974 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000953-C0-413
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N185) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 185/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

T81)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 924 kg bei LI 81 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 462 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
       und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
       ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
       sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
       Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
       eines entsprechenden Nachweises.

Die Anlage 7d mit den Seiten 1-12 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ SPT 605-4L des Auftraggebers Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH


Geschäftsstelle Essen, 25.08.2021