Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 51987 nach §22 StVZO Nr. : RA-000942-C0-413 Anlage-Nr. : 1a Seite : 1/8 Auftraggeber : Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH Teiletyp : SPT 605-5L Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: SPT 605-5L Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: Anzio Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: V7 Radausführungskennz.: V7 Radgröße: 6Jx15H2 Rad-Einpresstiefe: 42 mm Lochkreisdurchmesser: 100 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 57,06 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: *) 580 kg Reifenabrollumfang: 2060 mm *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen. Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke: SKODA Radbefestigung Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- Kürzel moment BF1 1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, 120 Nm Schaftlänge 27,5 mm Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 51987 nach §22 StVZO Nr. : RA-000942-C0-413 Anlage-Nr. : 1a Seite : 2/8 Auftraggeber : Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH Teiletyp : SPT 605-5L Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 6Y e11*98/14*0123*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 37 bis 85 Skoda Fabia 1 185/55R15 A02) bis A10) A93) BF1) 195/50R15 A93) 205/50R15 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 6Y e11*98/14*0123*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 96 Skoda Fabia 1 RS 185/55R15 A02) bis A10) A93) BF1) 195/50R15 A93) 205/50R15 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 5J e11*2001/116*0291*.. 5J e11*2007/46*0013*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 44 bis 132 Skoda Fabia 2 185/55R15 A02) bis A10) (Limousine und Kombi, A93) N195) BF1) E59) Ausführungen mit kleinsten Serienreifen 185/55R15 M+S 175/.. oder 185/..) A93) 185/60R15 G0W) N195) 185/60R15 M+S G0W) 195/50R15 N205) 195/55R15 N205) 205/50R15 A01) K04) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 51987 nach §22 StVZO Nr. : RA-000942-C0-413 Anlage-Nr. : 1a Seite : 3/8 Auftraggeber : Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH Teiletyp : SPT 605-5L Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 5J e11*2001/116*0291*.. 5J e11*2007/46*0013*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 44 bis 63 Skoda Fabia 2 185/55R15 A02) bis A10) (Limousine und Kombi, A93) BF1) E59) Ausführungen mit kleinsten Serienreifen 185/60R15 155/80R13 od.165/70R14 G0W) ) 195/50R15 195/55R15 G5F) 205/50R15 A01) K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 1U e11*2007/46*0011*.. 1U e11*95/54*0066*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 44 bis 110 Skoda Octavia 185/65R15 A02) bis A10) (Limousine, Kombi, N195) BF1) EF0) Allrad) 185/65R15 M+S 195/65R15 205/60R15 215/55R15 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): NH e11*2007/46*0249*.. NH e11*2007/46*0250*.. NH e8*2007/46*0320*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 92 Skoda Rapid, Rapid 185/60R15 A02) bis A10) Spaceback A93) BF1) 195/55R15 A93) 205/50R15 A93) 205/55R15 225/50R15 A01) K04) K49) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 51987 nach §22 StVZO Nr. : RA-000942-C0-413 Anlage-Nr. : 1a Seite : 4/8 Auftraggeber : Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH Teiletyp : SPT 605-5L Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): NW e8*2007/46*0349*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 85 Skoda Scala 195/65R15 A02) bis A10) A93) BF1) EF0) 205/60R15 A93) 215/60R15 A93a) 225/55R15 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 5J e11*2001/116*0291*.. 5J e11*2007/46*0013*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 77 Skoda Roomster Scout 185/55R15 A02) bis A10) A93) N195) BF1) 185/55R15 M+S A93) 185/60R15 G0W) N195) 185/60R15 M+S G0W) 195/50R15 195/55R15 205/50R15 215/50R15 A01) K42) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 51987 nach §22 StVZO Nr. : RA-000942-C0-413 Anlage-Nr. : 1a Seite : 5/8 Auftraggeber : Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH Teiletyp : SPT 605-5L Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 5J e11*2001/116*0291*.. 5J e11*2007/46*0013*.. 5J N083 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 47 bis 63 Skoda Roomster, 185/55R15 A02) bis A10) Skoda Praktik A93) BF1) (Ausführungen mit kleinsten Serienreifen 185/60R15 175/.. ) 195/50R15 195/55R15 205/50R15 A01) K04) 215/50R15 A01) K04) K42) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 5J e11*2001/116*0291*.. 5J e11*2007/46*0013*.. 5J N083 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 51 bis 77 Skoda Roomster, 185/55R15 A02) bis A10) Skoda Praktik A93) N195) BF1) (Ausführungen mit kleinsten Serienreifen 185/55R15 M+S 185/..) A93) 185/60R15 G0W) N195) 185/60R15 M+S G0W) 195/50R15 N205) 195/55R15 N205) 205/50R15 A01) K04) 215/50R15 A01) K04) K42) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 51987 nach §22 StVZO Nr. : RA-000942-C0-413 Anlage-Nr. : 1a Seite : 6/8 Auftraggeber : Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH Teiletyp : SPT 605-5L Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 5J e11*2001/116*0291*.. 5J e11*2007/46*0013*.. 5J e8*2007/46*0319*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 44 bis 92 Skoda Fabia 3 185/55R15 A02) bis A10) (Limousine und Kombi) A93) BF1) E59a) 185/60R15 195/55R15 A93a) 205/50R15 205/55R15 215/50R15 A01) K04) Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile zu verwenden. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 51987 nach §22 StVZO Nr. : RA-000942-C0-413 Anlage-Nr. : 1a Seite : 7/8 Auftraggeber : Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH Teiletyp : SPT 605-5L A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen an der Außenseite (Designseite) nur mit Klebegewichten und an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). BF1) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm Anzugsmoment: 120 Nm E59) Bei dem Fahrzeugtyp 5J nur zulässig mit folgender EG-Genehmigungs-Nr.: • e11*2001/116*0291* bis Nachtragsstand 42 • e11*2007/46*0013 bis Nachtragsstand 19. E59a) Bei dem Fahrzeugtyp 5J nur zulässig mit folgender EG-Genehmigungs-Nr.: • e11*2001/116*0291* ab Nachtragsstand 43 • e11*2007/46*0013* ab Nachtragsstand 20 • e8*2007/46*0319* EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 51987 nach §22 StVZO Nr. : RA-000942-C0-413 Anlage-Nr. : 1a Seite : 8/8 Auftraggeber : Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH Teiletyp : SPT 605-5L G0W) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 185/60R15 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G5F) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 185/60R15, 195/55R15, 205/40R17, 205/45R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K42) An Achse 2 ist die Radhauskante im Bereich von 100 mm unterhalb seitlicher Türschutzleiste bis ca. 100 mm hinter der senkrechten Radmittenachse aufzuweiten. K49) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich: • die Befestigungsschrauben an den Blechlaschen im Bereich Radmitte und 50° hinter der Radmitte sind zu entfernen, • die Radhauskante und die Blechlaschen sind im Bereich Oberkante Stoßfänger bis 50° hinter der Radmitte umzulegen, • der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben einzuformen und hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen. N195) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 195/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. Die Anlage 1a mit den Seiten 1-8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ SPT 605-5L des Auftraggebers Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH Geschäftsstelle Essen, 22.07.2020