Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 51974 nach §22 StVZO Nr. : RA-000953-C0-413 Anlage-Nr. : 8e Seite : 1/4 Auftraggeber : Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH Teiletyp : SPT 605-4L Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: SPT 605-4L Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: Anzio Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: A2 Radausführungskennz.: A2 Radgröße: 6Jx15H2 Rad-Einpresstiefe: 46 mm Lochkreisdurchmesser: 100 mm Lochzahl: 4 Mittenlochdurchmesser: 63,30 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: Z 06 Ø63,3-Ø54,1 geprüfte Radlast: *) 615 kg Reifenabrollumfang: 1960 mm *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen. Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke: TOYOTA Radbefestigung Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- Kürzel moment BF1 1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 MP8 110 Nm Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 51974 nach §22 StVZO Nr. : RA-000953-C0-413 Anlage-Nr. : 8e Seite : 2/4 Auftraggeber : Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH Teiletyp : SPT 605-4L Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): XP13M(A) e11*2007/46*0152*.. XP13M(A) e6*2007/46*0344*.. XP13M(A)-TMG e13*2007/46*1722*.. XP13N(A) e6*2007/46*0345*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 51 bis 82 Toyota Yaris 175/60R15 A02) bis A10) (3-türige GFY) N185) BF1) E76) Ausführungen, Serienräder kleiner 185/55R15 16Zoll) 195/50R15 G2W) 195/55R15 GFY) 205/50R15 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): XP13M(A) e11*2007/46*0152*.. XP13M(A) e6*2007/46*0344*.. XP13M(A)-TMG e13*2007/46*1722*.. XP13N(A) e11*2007/46*0153*.. XP13N(A) e6*2007/46*0345*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 51 bis 82 Toyota Yaris 175/60R15 A02) bis A10) (5-türige GFY) N185) BF1) E76) Ausführungen, Serienräder kleiner 185/55R15 16Zoll) 195/50R15 G2W) 195/55R15 GFY) 205/50R15 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 51974 nach §22 StVZO Nr. : RA-000953-C0-413 Anlage-Nr. : 8e Seite : 3/4 Auftraggeber : Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH Teiletyp : SPT 605-4L A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen an der Außenseite (Designseite) nur mit Klebegewichten und an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 Zubehörkit: MP8 Anzugsmoment: 110 Nm E76) Nicht zulässig an Fahrzeugausführung "GR Sport". G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 51974 nach §22 StVZO Nr. : RA-000953-C0-413 Anlage-Nr. : 8e Seite : 4/4 Auftraggeber : Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH Teiletyp : SPT 605-4L G2W) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 175/65R14 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GFY) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 175/65R15, 175/70R14, 185/60R15, 195/50R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. N185) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 185/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. Die Anlage 8e mit den Seiten 1-4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ SPT 605-4L des Auftraggebers Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH Geschäftsstelle Essen, 15.07.2020