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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 51975 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000941-F0-413
Anlage-Nr. :                3b
Seite :                     1/9
Auftraggeber :              Superior Industries Leichtmetallräder Germany
                            GmbH
Teiletyp :                  SPT 656-5L


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                 SPT 656-5L
Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                              Anzio
Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                              V7
Radausführungskennz.:                                       V7
Radgröße:                                               6½Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                        38 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     100 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                   57,1 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                            ohne Ring
geprüfte Radlast: *)                                      625 kg
 Reifenabrollumfang:                                      2120 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   SKODA

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                     moment
BF1       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5,                         120 Nm
                Schaftlänge 27,5 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 51975 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000941-F0-413
Anlage-Nr. :                3b
Seite :                     2/9
Auftraggeber :              Superior Industries Leichtmetallräder Germany
                            GmbH
Teiletyp :                  SPT 656-5L


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
6Y                            e11*98/14*0123*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
37 bis 85       Skoda Fabia 1          185/50R16                            A02) bis A10)
                                       G6V)                                 BF1) EB1)

                                         195/45R16
                                         A93)

                                         205/45R16


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
6Y                             e11*98/14*0123*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
96              Skoda Fabia 1 RS        195/45R16                           A02) bis A10)
                                        A93)                                BF1)

                                         205/45R16


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
5J                               e11*2001/116*0291*..
5J                               e11*2007/46*0013*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 132      Skoda Fabia 2             185/50R16                         A02) bis A10)
                (Limousine und Kombi, A93) N195) T81)                       BF1) E59) EB2) EB3)
                Ausführungen mit
                kleinsten Serienreifen    195/45R16
                175/.. oder 185/..)       A93) N205)

                                         195/50R16
                                         A01) G3G) K04) N205)

                                         205/45R16
                                         A01) A93) K04)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 51975 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000941-F0-413
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Auftraggeber :              Superior Industries Leichtmetallräder Germany
                            GmbH
Teiletyp :                  SPT 656-5L


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
5J                              e11*2001/116*0291*..
5J                              e11*2007/46*0013*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 63       Skoda Fabia 2            185/50R16                         A02) bis A10)
                (Limousine und Kombi, A93)                                 BF1) E59) EB2) EB3)
                Ausführungen mit
                kleinsten Serienreifen   195/45R16
                155/80R13 od.165/70R14 A93)
                )
                                         195/50R16
                                         A01) G3G) K04)

                                         205/45R16
                                         A01) A93) K04)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
NW                            e8*2007/46*0349*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 110      Skoda Kamiq            195/60R16 M+S                       A02) bis A10)
                                       A93)                                BF1)

                                         205/60R16
                                         A93)

                                         215/55R16

                                         225/55R16

                                         235/50R16
                                         A01) K03) K04)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
1U                             e11*2007/46*0011*..
1U                             e11*95/54*0066*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 132      Skoda Octavia           195/55R16                          A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi,      N205)                              BF1) EB4)
                Allrad)
                                        205/50R16
                                        A01) G01)

                                         205/55R16

                                         215/50R16

                                         225/50R16
                                         A01) K33)
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Auftraggeber :              Superior Industries Leichtmetallräder Germany
                            GmbH
Teiletyp :                  SPT 656-5L


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
NH                            e11*2007/46*0249*..
NH                            e11*2007/46*0250*..
NH                            e8*2007/46*0320*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 92       Skoda Rapid, Rapid     175/55R16                         A02) bis A10)
                Spaceback              A93) M00) N185) T80)              BF1) EB5)

                                        185/50R16
                                        A93a)

                                        185/55R16
                                        A01) K49)

                                        195/50R16

                                        205/45R16
                                        A93a)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
NW                            e8*2007/46*0349*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 110      Skoda Scala            195/60R16                         A02) bis A10)
                                       A93a) N205)                       BF1)

                                        195/60R16 M+S
                                        A93a)

                                        205/55R16
                                        A93)

                                        215/50R16
                                        A01) A93a) K04)

                                        215/55R16
                                        A01) K04)

                                        225/50R16
                                        A01) K04)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 51975 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000941-F0-413
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Auftraggeber :              Superior Industries Leichtmetallräder Germany
                            GmbH
Teiletyp :                  SPT 656-5L


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
5J                            e11*2001/116*0291*..
5J                            e11*2007/46*0013*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 77       Skoda Roomster Scout 185/50R16                             A02) bis A10)
                                       N195) T81)                          BF1) EB2) EB3)

                                         195/45R16
                                         A93)

                                         195/50R16
                                         A01) K42)

                                         205/45R16


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
5J                              e11*2001/116*0291*..
5J                              e11*2007/46*0013*..
5J                              N083
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
47 bis 63       Skoda Roomster,          185/50R16                         A02) bis A10)
                Skoda Praktik            T81)                              BF1) EB2) EB3)
                (Ausführungen mit
                kleinsten Serienreifen   195/45R16
                175/.. )                 A93)

                                         195/50R16
                                         A01) K04) K42)

                                         205/45R16
                                         A01) K04)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
5J                              e11*2001/116*0291*..
5J                              e11*2007/46*0013*..
5J                              N083
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 77       Skoda Roomster,          185/50R16                         A02) bis A10)
                Skoda Praktik            N195) T81)                        BF1) EB2) EB3)
                (Ausführungen mit
                kleinsten Serienreifen   195/45R16
                185/..)                  A93) N205)

                                         195/50R16
                                         A01) G3G) K04) K42) N205)

                                         205/45R16
                                         A01) K04)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 51975 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000941-F0-413
Anlage-Nr. :                3b
Seite :                     6/9
Auftraggeber :              Superior Industries Leichtmetallräder Germany
                            GmbH
Teiletyp :                  SPT 656-5L


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
5J                             e11*2001/116*0291*..
5J                             e11*2007/46*0013*..
5J                             e8*2007/46*0319*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 92       Skoda Fabia 3           175/55R16                         A02) bis A10)
                (Limousine und Kombi) M00) N185)                          BF1) E59a) EB6)

                                        185/50R16

                                        185/55R16
                                        GGW)

                                        195/45R16
                                        A93)

                                        195/50R16

                                        205/45R16


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
       in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
       nicht zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
       den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
       nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 51975 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000941-F0-413
Anlage-Nr. :                3b
Seite :                     7/9
Auftraggeber :              Superior Industries Leichtmetallräder Germany
                            GmbH
Teiletyp :                  SPT 656-5L


A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen an der Außenseite (Designseite) nur mit Klebegewichten und an der
       Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
       Anzugsmoment: 120 Nm

E59)   Bei dem Fahrzeugtyp 5J nur zulässig mit folgender EG-Genehmigungs-Nr.:
       • e11*2001/116*0291* bis Nachtragsstand 42
       • e11*2007/46*0013 bis Nachtragsstand 19.

E59a) Bei dem Fahrzeugtyp 5J nur zulässig mit folgender EG-Genehmigungs-Nr.:
      • e11*2001/116*0291* ab Nachtragsstand 43
      • e11*2007/46*0013* ab Nachtragsstand 20
      • e8*2007/46*0319*

EB1)   Zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
       • Achse 1: 1-Kolben Faustsattel Kennz. Lucas D164 3232738614 mit belüfteter Scheibe
         Ø288x25 mm
       • Achse 2: 1-Kolben Faustsattel Kennz. Lucas mit belüfteter Scheibe Ø232x9 mm

EB2)   Zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
       • Achse 1: 1-Kolben Faustsattel Kennz. Lucas D164 3232738614 mit belüfteter Scheibe
         Ø288x25 mm
       • Achse 2: 1-Kolben Faustsattel Kennz. Lucas 38 VW/Audi Emblem mit belüfteter Scheibe
         Ø232x9 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 51975 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000941-F0-413
Anlage-Nr. :                3b
Seite :                     8/9
Auftraggeber :              Superior Industries Leichtmetallräder Germany
                            GmbH
Teiletyp :                  SPT 656-5L


EB3)   Zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
       • Achse 1: 1-Kolben Faustsattel Kennz. VW Ate VL 581 mit belüfteter Scheibe Ø288x25 mm
       • Achse 2: 1-Kolben Faustsattel Kennz. Lucas VW Audi mit belüfteter Scheibe Ø230x9 mm

EB4)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
       • Achse 1: 1-Kolben Faustsattel Kennz. AS FS-III mit belüfteter Scheibe Ø256x22 mm

EB5)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
       • Achse 1: 1-Kolben Faustsattel Kennz. ATE; FSIII mit belüfteter Scheibe Ø256x22 mm

EB6)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
       • Achse 1: 1-Kolben Faustsattel Kennz. FS-III mit belüfteter Scheibe Ø256x22 mm

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
       liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
       nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

G3G) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 185/60R15,
     205/40R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
     des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G6V) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 165/70R14,
     205/45R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
     des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

GGW) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/35R18,
     215/40R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
     des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K33)   Bei Fahrzeugausführungen mit Turbomotor (Diesel-, Benzinmotor) ist im rechten vorderen
       Radhaus der Luftkanal, der zum Ladeluftkühler führt, zur Fahrzeugmitte hin zu versetzen
       (Kontrollmöglichkeit ausreichender Freigängigkeit durch Kreisfahrt). Auflage A01 ist
       anzuwenden .
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 51975 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000941-F0-413
Anlage-Nr. :                3b
Seite :                     9/9
Auftraggeber :              Superior Industries Leichtmetallräder Germany
                            GmbH
Teiletyp :                  SPT 656-5L


K42)   An Achse 2 ist die Radhauskante im Bereich von 100 mm unterhalb seitlicher Türschutzleiste
       bis ca. 100 mm hinter der senkrechten Radmittenachse aufzuweiten.

K49)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
       gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       • die Befestigungsschrauben an den Blechlaschen im Bereich Radmitte und 50° hinter der
         Radmitte sind zu entfernen,
       • die Radhauskante und die Blechlaschen sind im Bereich Oberkante Stoßfänger bis 50°
         hinter der Radmitte umzulegen,
       • der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben einzuformen und hinter die
         umgelegte Radhauskante zu klemmen.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-
     typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
     Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N185) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 185/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N195) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 195/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

T80)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 900 kg bei LI 80 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 450 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T81)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 924 kg bei LI 81 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 462 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

Die Anlage 3b mit den Seiten 1-9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ SPT 656-5L des Auftraggebers Superior Industries Leichtmetallräder Germany
GmbH

Geschäftsstelle Essen, 17.07.2020