Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 51988 nach §22 StVZO Nr. : RA-000940-B0-413 Anlage-Nr. : 5b Seite : 1/4 Auftraggeber : Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH Teiletyp : SPT 656-4L Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: SPT 656-4L Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: Anzio Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: A2 Radausführungskennz.: A2 Radgröße: 6½Jx16H2 Rad-Einpresstiefe: 40 mm Lochkreisdurchmesser: 100 mm Lochzahl: 4 Mittenlochdurchmesser: 63,3 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: Z 03 Ø63,3-Ø57,1 geprüfte Radlast: *) 580 kg Reifenabrollumfang: 1960 mm *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen. Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke: VW Radbefestigung Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- Kürzel moment BF1 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, MP4 110 Nm Schaftlänge 26 mm Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 51988 nach §22 StVZO Nr. : RA-000940-B0-413 Anlage-Nr. : 5b Seite : 2/4 Auftraggeber : Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH Teiletyp : SPT 656-4L Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): AA e13*2007/46*1167*.. AAN e13*2007/46*1182*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 44 bis 66 VW up! 195/45R16 A02) bis A10) (nicht Cross up!) BF1) E92) 205/45R16 A01) K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): AA e13*2007/46*1167*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 VW up! GTI 195/45R16 M+S A02) bis A10) BF1) 205/45R16 M+S Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): AA e13*2007/46*1167*.. AAN e13*2007/46*1182*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 60 bis 61 VW e-up! 195/45R16 A02) bis A10) BF1) 205/45R16 A01) K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): AA e13*2007/46*1167*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 66 VW Cross up! 195/45R16 A02) bis A10) BF1) 205/45R16 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 51988 nach §22 StVZO Nr. : RA-000940-B0-413 Anlage-Nr. : 5b Seite : 3/4 Auftraggeber : Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH Teiletyp : SPT 656-4L A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen an der Außenseite (Designseite) nur mit Klebegewichten und an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 26 mm Zubehörkit: MP4 Anzugsmoment: 110 Nm E92) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen „Cross up!“ und „e-up!“. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 51988 nach §22 StVZO Nr. : RA-000940-B0-413 Anlage-Nr. : 5b Seite : 4/4 Auftraggeber : Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH Teiletyp : SPT 656-4L Die Anlage 5b mit den Seiten 1-4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ SPT 656-4L des Auftraggebers Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH Geschäftsstelle Essen, 22.07.2020