Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 51989 nach §22 StVZO Nr. : RA-000948-F0-413 Anlage-Nr. : 27a Seite : 1/5 Auftraggeber : Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH Teiletyp : SPT 707-5L Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: SPT 707-5L Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: Anzio Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: B8 Radausführungskennz.: B8 Radgröße: 7Jx17H2 Rad-Einpresstiefe: 50 mm Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 70,1 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: Z 13 Ø70,0-Ø60,1 geprüfte Radlast: *) 735 kg Reifenabrollumfang: 2270 mm *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen. Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke: SUZUKI Radbefestigung Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- Kürzel moment BF1 1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25 MP35a 110 Nm BF2 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, MP35b 110 Nm Schaftlänge 30,5 mm Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): FR e4*2007/46*0142*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 131 Suzuki Kizashi 215/55R17 A02) bis A10) (4-türig Limousine) BF1) 225/50R17 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 51989 nach §22 StVZO Nr. : RA-000948-F0-413 Anlage-Nr. : 27a Seite : 2/5 Auftraggeber : Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH Teiletyp : SPT 707-5L Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): MZ e4*2001/116*0090*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 92 Suzuki Swift Sport 195/40R17 A02) bis A10) BF2) 195/45R17 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): AZ e4*2007/46*1205*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 103 Suzuki Swift Sport 195/45R17 A02) bis A10) BF1) 205/40R17 215/40R17 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): EY e4*2001/116*0105*.. EY e4*2007/46*0284*.. EY-2 e50*2007/46*0016*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 99 Suzuki SX4, Aerio, Liana 205/50R17 A02) bis A10) (5-türig, mit A98a) BF2) Serienverbreiterung) 205/55R17 215/50R17 225/45R17 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): EY e4*2001/116*0105*.. EY e4*2007/46*0284*.. EY-2 e50*2007/46*0016*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 99 Suzuki SX4, Aerio, Liana 205/50R17 A02) bis A10) (5-türig, ohne A98a) BF2) Serienverbreiterung) 205/55R17 215/50R17 225/45R17 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 51989 nach §22 StVZO Nr. : RA-000948-F0-413 Anlage-Nr. : 27a Seite : 3/5 Auftraggeber : Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH Teiletyp : SPT 707-5L Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): GY e4*2001/116*0124*.. GY e4*2007/46*0291*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 79 bis 88 Suzuki SX4, Aerio, Liana 205/50R17 A02) bis A10) (5-türig, mit A98a) BF1) Serienverbreiterung) 205/55R17 215/50R17 225/45R17 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): GY e4*2001/116*0124*.. GY e4*2007/46*0291*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 79 bis 88 Suzuki SX4, Aerio, Liana 205/50R17 A02) bis A10) (5-türig, ohne A98a) BF1) Serienverbreiterung) 205/55R17 215/50R17 225/45R17 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): JY e4*2007/46*0779*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 88 Suzuki SX4 205/50R17 A02) bis A10) (bis EG-Genehmigungs- BF2) E45) Nr. e4*2007/46*0779*03) 215/45R17 225/45R17 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): JY e4*2007/46*0779*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 82 bis 103 Suzuki SX4 215/50R17 A02) bis A10) (ab EG-Genehmigungs- BF2) E45a) Nr. e4*2007/46*0779*04) 215/55R17 225/50R17 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 51989 nach §22 StVZO Nr. : RA-000948-F0-413 Anlage-Nr. : 27a Seite : 4/5 Auftraggeber : Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH Teiletyp : SPT 707-5L Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): LY e4*2007/46*0928*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 82 bis 103 Suzuki Vitara 215/50R17 A02) bis A10) BF2) 215/55R17 225/50R17 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 51989 nach §22 StVZO Nr. : RA-000948-F0-413 Anlage-Nr. : 27a Seite : 5/5 Auftraggeber : Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH Teiletyp : SPT 707-5L A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen an der Außenseite (Designseite) nur mit Klebegewichten und an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. A98a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, sind auf den Rädern der Vorder- und Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25 Zubehörkit: MP35a Anzugsmoment: 110 Nm BF2) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 30,5 mm Zubehörkit: MP35b Anzugsmoment: 110 Nm E45) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr. e4*2007/46*0779*03 E45a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr. e4*2007/46*0779*04 Die Anlage 27a mit den Seiten 1-5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ SPT 707-5L des Auftraggebers Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH Geschäftsstelle Essen, 09.12.2019