Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52936 nach §22 StVZO Nr. : RA-001041-A0-413 Anlage-Nr. : 4a Seite : 1/6 Auftraggeber : Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH Teiletyp : VEC 606 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: VEC 606 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: ANZIO Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: V2 Radgröße: 6Jx16H2 Rad-Einpresstiefe: 48 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 57,1 mm § 22 52936 Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: *) 710 kg Reifenabrollumfang: 2100 mm *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen. Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke: SEAT Radbefestigung Auflagen- Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- Kürzel moment BF1 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, 120 Nm Schaftlänge 27,5 mm Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52936 nach §22 StVZO Nr. : RA-001041-A0-413 Anlage-Nr. : 4a Seite : 2/6 Auftraggeber : Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH Teiletyp : VEC 606 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 5P e9*2001/116*0050*.. 5PN e9*2007/46*0012*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 63 bis 147 Seat Altea, Altea XL, 195/55R16 A02) bis A10) Toledo A93) N205) BF1) EF0) (außer Freetrack) 195/55R16 M+S A93) W205) 195/60R16 A93) N205) 195/60R16 M+S A93) W205) 205/55R16 A93) N215) 205/55R16 M+S § 22 52936 A93) 215/50R16 A93) N225) 225/50R16 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 1P e9*2001/116*0052*.. 1PN e9*2007/46*0013*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 63 bis 155 Seat Leon 195/55R16 A02) bis A10) (Ausführungen mit A93) N205) BF1) EF0) kleinster Sommerbereifung 195/55R16 M+S 195/.. oder 205/..) A93) W205) 195/60R16 A93) N205) 195/60R16 M+S A93) W205) 205/55R16 A93) 215/50R16 A93) 225/50R16 A01) K03) Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52936 nach §22 StVZO Nr. : RA-001041-A0-413 Anlage-Nr. : 4a Seite : 3/6 Auftraggeber : Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH Teiletyp : VEC 606 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 1P e9*2001/116*0052*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 136 bis 147 Seat Leon 225/50R16 A01) bis A10) (Ausführungen mit BF1) K03) kleinster 225/50R16 M+S Sommerbereifung 225/..) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 5F e9*2007/46*0094*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 63 bis 110 Seat Leon 195/55R16 A02) bis A10) (3-türer, 5-türer, Kombi; A93) N205) BF1) E61) EF0) Ausführungen mit Verbundlenker- 195/60R16 Hinterachse) A93a) GC7) N205) 205/55R16 § 22 52936 A93) 215/50R16 A93) 215/55R16 G0X) 225/50R16 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 5F e9*2007/46*0094*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 77 bis 135 Seat Leon 195/55R16 A02) bis A10) (3-türer, 5-türer, Kombi; A93) N205) BF1) E62) EF0) Ausführungen mit Mehrlenker-Hinterachse) 195/60R16 A93a) GC7) N205) 205/55R16 A93) 215/50R16 A93) 215/55R16 G0X) 225/50R16 Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52936 nach §22 StVZO Nr. : RA-001041-A0-413 Anlage-Nr. : 4a Seite : 4/6 Auftraggeber : Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH Teiletyp : VEC 606 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) 'LHPLQGHVWHQVHUIRUGHUOLFKHQ*HVFKZLQGLJNHLWVEHUHLFKHXQG7UDJIlKLJNHLWHQGHU]X YHUZHQGHQGHQ5HLIHQVLQGXQWHU=XJUXQGHOHJXQJGHUIDKU]HXJVSH]LILVFKHQ'DWHQDXVGHULQ $QODJHEHILQGOLFKHQ7DEHOOHÅ7UDJIlKLJNHLWVNHQQ]DKOXQG*HVFKZLQGLJNHLWVV\PERO´]X HQWQHKPHQ*LEWHVGLH5HLIHQJU|HQPLWGHQHUPLWWHOWHQ0LQGHVWZHUWHQQLFKWVRVLQGVLHQLFKW § 22 52936 ]XOlVVLJ A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52936 nach §22 StVZO Nr. : RA-001041-A0-413 Anlage-Nr. : 4a Seite : 5/6 Auftraggeber : Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH Teiletyp : VEC 606 A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). BF1) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden: Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm Anzugsmoment: 120 Nm E61) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerachse an Achse 2. In der Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 16. und 17. Stelle im Versionenschlüssel „VL“. E62) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Mehrlenkerachse an Achse 2. In der Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 16. und 17. Stelle im Versionenschlüssel „ML“. EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. § 22 52936 G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G0X) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/50R17, 225/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GC7) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15, 205/50R17, 225/40R18, 225/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52936 nach §22 StVZO Nr. : RA-001041-A0-413 Anlage-Nr. : 4a Seite : 6/6 Auftraggeber : Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH Teiletyp : VEC 606 N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. W205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Reifen der Größen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. Die Anlage 4a mit den Seiten 1-6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ VEC 606 des Auftraggebers Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH Geschäftsstelle Essen, 10.09.2019 § 22 52936