Gutachten zur Genehmigung von Rädern für Pkw und ihre Anhänger
nach ECE-Regelung 124
ECE Genehmig. Nr. : E1 124R-001962
Gutachten Nr. : CE-000293-A0-413 Mobilität
Anlage-Nr. : 1
Seite : 1/3
Hersteller : Superior Industries Leichtmetallräder
Germany GmbH
Typ : VEC 656-4L
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: VEC 656-4L
Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: ANZIO
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: CP 1
Radgröße: 6½Jx16H2
Rad-Einpresstiefe: 20 mm
Lochkreisdurchmesser: 108 mm
Lochzahl: 4
Mittenlochdurchmesser: 65,05 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: 530 kg
bei Reifenabrollumfang: 2100 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : CITROEN
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
0, 2, S Serien-Radschraube M12x1,25 - 110 Nm
Schaftlänge 36 mm, Flachbund,
beweglich
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
0 e2*2007/46*0440*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 96 Citroen C4 Cactus 205/55R16 A03)A05)A06)A10)
(LIM. SCHRÄGHECK 5T.)
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ECE Genehmig. Nr. : E1 124R-001962
Gutachten Nr. : CE-000293-A0-413 Mobilität
Anlage-Nr. : 1
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Hersteller : Superior Industries Leichtmetallräder
Germany GmbH
Typ : VEC 656-4L
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
S e2*2007/46*0003*..
S e2*2007/46*0060*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 85 Citroen C3 205/55R16 A03)A05)A06)A10)
(LIM. SCHRÄGHECK 5T.) E82a)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
2 e4*2007/46*1241*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
60 bis 96 Citroen C3 Aircross 195/60R16 A03)A05)A06)A10)
(MULTI-PURPOSE-
VEHICLE) 195/65R16
205/60R16
Auflagen und Hinweise
A03) Die Räder dürfen nur an Fahrzeugvarianten / -Versionen verwendet werden, bei denen die
Raddimension als Serienradgröße im COC-Papier genannt ist, und nur in Verbindung mit
der dort genannten Serienreifengröße.
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die Verwendbarkeit von
Schneeketten ist der Betriebsanleitung des Fahrzeugs zu entnehmen oder wird durch eine
Auflage im Gutachten erlaubt.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Räder dürfen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A10) Die Räder dürfen an der Außenseite (Designseite) nur mit Klebegewichten und an der
Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
82a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgen Anfangsbuchstaben der Variante (Feld
D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I)
- bei EG-Genehmigungs-Nr. e2*2007/46*0060*.. : die Variante beginnt mit 'Y'
- bei EG-Genehmigungs-Nr. e2*2007/46*0003*.. : die Variante beginnt mit 'W' oder 'X'
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ECE Genehmig. Nr. : E1 124R-001962
Gutachten Nr. : CE-000293-A0-413 Mobilität
Anlage-Nr. : 1
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Hersteller : Superior Industries Leichtmetallräder
Germany GmbH
Typ : VEC 656-4L
Die Anlage Nr. 1 mit den Blättern 1 bis 3 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
die Räder Typ VEC 656-4L des Auftraggebers Superior Industries Leichtmetallräder
Germany GmbH.
Geschäftsstelle Essen, 01.06.2021