Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53828 nach §22 StVZO Nr. : RA-001181-C0-413 Anlage-Nr. : 3 Seite : 1/8 Auftraggeber : Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH Teiletyp : VEC 656-4L Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: VEC 656-4L Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: ANZIO Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: N2 Radausführungskennz.: LK 100 N 2 Radgröße: 6½Jx16H2 Rad-Einpresstiefe: 37 mm Lochkreisdurchmesser: 100 mm Lochzahl: 4 Mittenlochdurchmesser: 60,10 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: *) 560 kg Reifenabrollumfang: 2000 mm *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen. Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke: DACIA Radbefestigung Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- Kürzel moment BF1 1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, 120 Nm Schaftlänge 24,5 mm BF2 1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, 110 Nm Schaftlänge 24 mm BF3 1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, 110 Nm Schaftlänge 26 mm BF4 1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, 120 Nm Schaftlänge 23 mm BF5 1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, 110 Nm Schaftlänge 23 mm BF6 1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, 120 Nm Schaftlänge 24 mm Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53828 nach §22 StVZO Nr. : RA-001181-C0-413 Anlage-Nr. : 3 Seite : 2/8 Auftraggeber : Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH Teiletyp : VEC 656-4L Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): SD e2*2001/116*0314*.. SD e2*2007/46*0030*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 96 Dacia Dokker 185/55R16 A02) bis A10) N195) T87) BF1) ER1) 185/55R16 M+S T87) 195/55R16 205/50R16 A01) K04) 215/50R16 A01) G01) K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): SD e2*2001/116*0314*.. SD e2*2007/46*0030*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 96 Dacia Dokker Stepway 185/55R16 A02) bis A10) N195) T87) BF1) ER1) 185/55R16 M+S T87) 195/55R16 205/50R16 215/50R16 A01) G01) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): DJF e19*2007/46*0026*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 81 Dacia Jogger 205/60R16 A02) bis A10) BF2) 215/55R16 225/55R16 A01) K04) 235/50R16 A01) K04) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53828 nach §22 StVZO Nr. : RA-001181-C0-413 Anlage-Nr. : 3 Seite : 3/8 Auftraggeber : Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH Teiletyp : VEC 656-4L Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): SD e2*2001/116*0314*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 61 bis 96 Dacia Lodgy 185/55R16 A02) bis A10) N195) T87) BF3) 195/50R16 195/55R16 205/50R16 215/50R16 A01) K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): SD e2*2001/116*0314*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 96 Dacia Lodgy Stepway 185/55R16 A02) bis A10) T87) BF3) 195/50R16 195/55R16 205/50R16 215/50R16 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): SD e2*2001/116*0314*.. SD e2*2007/46*0030*.. SR e2*2001/116*0323*.. SR e2*2007/46*0013*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 50 bis 77 Dacia Logan, Logan MCV 185/55R16 A02) bis A10) (1. Generation) T87) BF2) ER1) 195/50R16 A01) K04) T88) 195/55R16 A01) K04) 205/50R16 A01) K04) K31) 215/50R16 A01) K04) K31) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53828 nach §22 StVZO Nr. : RA-001181-C0-413 Anlage-Nr. : 3 Seite : 4/8 Auftraggeber : Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH Teiletyp : VEC 656-4L Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): SD e2*2001/116*0314*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 54 bis 74 Dacia Logan MCV 185/55R16 A02) bis A10) (2. Generation) BF4) 195/50R16 195/55R16 205/50R16 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): SD e2*2001/116*0314*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 74 Dacia Logan MCV 185/55R16 A02) bis A10) Stepway N195) BF4) (2. Generation) 185/55R16 M+S 185/60R16 G7E) N195) 185/60R16 M+S G7E) 195/55R16 N205) 195/55R16 M+S 205/50R16 215/50R16 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): SD e2*2001/116*0314*.. SD e2*2007/46*0030*.. SR e2*2001/116*0323*.. SR e2*2007/46*0013*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 50 bis 77 Dacia Sandero I 185/55R16 A02) bis A10) N195) BF2) 195/50R16 195/55R16 205/50R16 A01) K03) K04) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53828 nach §22 StVZO Nr. : RA-001181-C0-413 Anlage-Nr. : 3 Seite : 5/8 Auftraggeber : Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH Teiletyp : VEC 656-4L Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): SD e2*2001/116*0314*.. SR e2*2001/116*0323*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 54 bis 74 Dacia Sandero II 185/55R16 A02) bis A10) (nicht für Ausführungen N195) BF2) Sandero Stepway) 195/55R16 A01) K04) N205) 205/50R16 A01) K04) 215/50R16 A01) K01) K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): SD e2*2001/116*0314*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 70 Dacia Sandero II Stepway205/55R16 A02) bis A10) BF5) 215/50R16 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): DJF e19*2007/46*0026*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 67 bis 81 Dacia Sandero Stepway 205/60R16 A02) bis A10) A93) BF2) 215/55R16 A01) K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): DBG e9*2018/858*11001*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 19 Dacia Spring 185/50R16 A01) bis A10) BF6) K01) K04) S16) 195/45R16 205/45R16 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53828 nach §22 StVZO Nr. : RA-001181-C0-413 Anlage-Nr. : 3 Seite : 6/8 Auftraggeber : Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH Teiletyp : VEC 656-4L A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen an der Außenseite (Designseite) nur mit Klebegewichten und an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). BF1) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 24,5 mm Anzugsmoment: 120 Nm Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53828 nach §22 StVZO Nr. : RA-001181-C0-413 Anlage-Nr. : 3 Seite : 7/8 Auftraggeber : Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH Teiletyp : VEC 656-4L BF2) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 24 mm Anzugsmoment: 110 Nm BF3) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 26 mm Anzugsmoment: 110 Nm BF4) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 23 mm Anzugsmoment: 120 Nm BF5) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 23 mm Anzugsmoment: 110 Nm BF6) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 24 mm Anzugsmoment: 120 Nm ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1120 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G7E) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 205/55R16 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53828 nach §22 StVZO Nr. : RA-001181-C0-413 Anlage-Nr. : 3 Seite : 8/8 Auftraggeber : Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH Teiletyp : VEC 656-4L K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K31) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der serienmäßigen Radhauskante zu kürzen. N195) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 195/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. S16) Fahrzeug hat keine Mittenzentrierung. Die Zentrierung erfolgt über die Radbolzen. T87) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1090 kg bei LI 87 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 545 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. Die Anlage 3 mit den Seiten 1-8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ VEC 656-4L des Auftraggebers Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH Geschäftsstelle Essen, 31.08.2022