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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53828 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001181-B0-413
Anlage-Nr. :                4
Seite :                     1/9
Auftraggeber :              Superior Industries Leichtmetallräder Germany
                            GmbH
Teiletyp :                  VEC 656-4L


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                 VEC 656-4L
Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                             ANZIO
Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                              A3
Radausführungskennz.:                                   LK 108 A 3
Radgröße:                                               6½Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                       37,5 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     108 mm
Lochzahl:                                                    4
Mittenlochdurchmesser:                                   63,30 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                            ohne Ring
geprüfte Radlast: *)                                      530 kg
 Reifenabrollumfang:                                      2000 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   FORD

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                     moment
BF1       1+2 Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                                 110 Nm
BF2       1+2 Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                                 132 Nm
BF3       1+2 Serien-Radmutter, Kegel 60°, Kalotte beweglich,                              130 Nm
                Gewinde M12x1,5
BF4       1+2 Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                                135 Nm
BF5       1+2 Serien-Radmutter, Kegel 60°, Kalotte beweglich,                             110 Nm
                Gewinde M12x1,5
BF6       1+2 Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                                133 Nm
BF7       1+2 Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                                130 Nm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53828 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001181-B0-413
Anlage-Nr. :                4
Seite :                     2/9
Auftraggeber :              Superior Industries Leichtmetallräder Germany
                            GmbH
Teiletyp :                  VEC 656-4L


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
JK8                           e9*2007/46*0092*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 103      Ford B-Max             185/55R16                            A02) bis A10)
                                                                            BF1)
                                         195/50R16

                                         195/55R16

                                         205/45R16
                                         A93a)

                                         205/50R16


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
JK8                              e9*2007/46*0092*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 103      Ford EcoSport             195/60R16                         A02) bis A10)
                (Frontantrieb, bis                                          BF2) E75) S04)
                Modelljahr 2017)          205/55R16

                                         205/60R16

                                         215/55R16

                                         225/50R16
                                         A01) K01)

                                         225/55R16
                                         A01) K01)

                                         235/50R16
                                         A01) K01) K02)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53828 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001181-B0-413
Anlage-Nr. :                4
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Auftraggeber :              Superior Industries Leichtmetallräder Germany
                            GmbH
Teiletyp :                  VEC 656-4L


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
JK8                              e9*2007/46*0092*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 103      Ford EcoSport             205/55R16                         A02) bis A10)
                (Frontantrieb, ab         A93)                              BF2) E75a) S04)
                Modelljahr 2018)
                                          205/60R16
                                          A93)

                                         215/50R16
                                         A93)

                                         215/55R16
                                         A93)

                                         225/50R16

                                         225/55R16

                                         235/50R16
                                         A01) K01) K02)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
JK8                             e9*2007/46*0092*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
92              Ford EcoSport            205/55R16                          A02) bis A10)
                (Allradantrieb)          A93)                               BF2)

                                         205/60R16
                                         A93a)

                                         215/50R16
                                         A93)

                                         215/55R16
                                         A93)

                                         225/50R16
                                         A93a)

                                         225/55R16

                                         235/50R16
                                         A01) K01)


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
JD3                              e1*2001/116*0210*..
JH1                              e1*98/14*0191*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
43 bis 110      Ford Fiesta               195/45R16                         A02) bis A10)
                (3- und 5-türig)                                            BF1) S01)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53828 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001181-B0-413
Anlage-Nr. :                4
Seite :                     4/9
Auftraggeber :              Superior Industries Leichtmetallräder Germany
                            GmbH
Teiletyp :                  VEC 656-4L


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
JA8                              e9*2001/116*0069*..
JA8-LPG                          e13*2007/46*1058*..
JR8                              e9*2007/46*0002*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 103      Ford Fiesta, Fiesta LPG 195/45R16                           A02) bis A10)
                (3- und 5-türig)          A93a)                             BF3) S01)

                                         195/50R16
                                         A01) G9L) K03) K04) K67) K68)

                                         205/45R16
                                         A01) K68)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
JA8                            e9*2001/116*0069*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
134 bis 147     Ford Fiesta ST          195/45R16                           A02) bis A10)
                                        A93a)                               BF1) S01)

                                         195/50R16
                                         A01) K03) K04) K67) K68)

                                         205/45R16
                                         A01) K68)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
JHH                            e9*2007/46*3142*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
147             Ford Fiesta ST          195/50R16                           A02) bis A10)
                                                                            BF4)
                                         195/55R16

                                         205/50R16
                                         A01) K01)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53828 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001181-B0-413
Anlage-Nr. :                4
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Auftraggeber :              Superior Industries Leichtmetallräder Germany
                            GmbH
Teiletyp :                  VEC 656-4L


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
JU2                            e1*98/14*0194*..
JU2-LPG                        e13*2007/46*1077*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 74       Ford Fusion, Fusion LPG 185/55R16                          A01) bis A10)
                                        K03) N195)                         BF5) S01)

                                         195/50R16
                                         K01) N205)

                                         195/55R16
                                         K01) K40) K42) N205)

                                         205/45R16
                                         K03)

                                         205/50R16
                                         K01) K40) K42)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
KAF                             e13*2007/46*1637*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
52 bis 70       Ford KA+                 195/45R16                         A02) bis A10)
                (5-Türig, außer Active)                                    BF6)

Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
JN8                             e13*2007/46*1349*..
JU2                             e1*98/14*0194*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 74       Ford Transit Courier,    185/55R16                         A02) bis A10)
                Tourneo Courier          A93a)                             BF7)

                                         195/50R16
                                         A93a)

                                         195/55R16

                                         205/45R16
                                         A93)

                                         205/50R16


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53828 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001181-B0-413
Anlage-Nr. :                4
Seite :                     6/9
Auftraggeber :              Superior Industries Leichtmetallräder Germany
                            GmbH
Teiletyp :                  VEC 656-4L


A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
       in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
       nicht zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
       den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
       nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen an der Außenseite (Designseite) nur mit Klebegewichten und an der
       Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53828 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001181-B0-413
Anlage-Nr. :                4
Seite :                     7/9
Auftraggeber :              Superior Industries Leichtmetallräder Germany
                            GmbH
Teiletyp :                  VEC 656-4L


BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
       Anzugsmoment: 110 Nm

BF2)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
       Anzugsmoment: 132 Nm

BF3)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radmutter, Kegel 60°, Kalotte beweglich, Gewinde M12x1,5
       Anzugsmoment: 130 Nm

BF4)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
       Anzugsmoment: 135 Nm

BF5)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radmutter, Kegel 60°, Kalotte beweglich, Gewinde M12x1,5
       Anzugsmoment: 110 Nm

BF6)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
       Anzugsmoment: 133 Nm

BF7)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
       Anzugsmoment: 130 Nm

E75)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen 2. Generation bis Modelljahr 2017:
       • Typ JK8 bis EG-Genehmigungs-Nr. e9*2007/46*0092*17

E75a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen 2. Generation ab Modelljahr 2018:
      Typ JK8 ab EG-Genehmigungs-Nr. e9*2007/46*0092*18

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
       liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
       nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

G9L)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/50R16,
       195/60R15, 205/40R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
       Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
       EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
       beachten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53828 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001181-B0-413
Anlage-Nr. :                4
Seite :                     8/9
Auftraggeber :              Superior Industries Leichtmetallräder Germany
                            GmbH
Teiletyp :                  VEC 656-4L


K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K40)   An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel, im Bereich von der Radmitte bis zum Schweller,
       ein Streifen von ca. 40 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante bis zu den
       Befestigungsscheiben) abzutrennen oder dieser vollkommen an das Blechradhaus anzulegen.

K42)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • vom Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zum
          Schweller ein Streifen von ca. 40 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante bis
          zu der Befestigungsscheibe) abzutrennen,
       • die Befestigungsbolzen des Kunststoffinnenkotflügels sind soweit zu kürzen, dass der
          Bolzen nicht weiter ins Radhaus ragt als die Befestigungsscheibe.

K67)   An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 45-Grad
       vor der Radmitte eng an das Radhaus anzulegen.

K68)   An Achse 2 ist die Radhauskante im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 45-Grad vor
       der Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

N195) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 195/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53828 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001181-B0-413
Anlage-Nr. :                4
Seite :                     9/9
Auftraggeber :              Superior Industries Leichtmetallräder Germany
                            GmbH
Teiletyp :                  VEC 656-4L


N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

S01)   Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe / Bremstrommel
       sind zu entfernen.

S04)   An Achse 2 sind die an der Radanlagefläche überstehenden Schrauben zu entfernen.

Die Anlage 4 mit den Seiten 1-9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ VEC 656-4L des Auftraggebers Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH


Geschäftsstelle Essen, 15.06.2021