Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53309 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001117-A0-413
Anlage-Nr. : 12
Seite : 1/3
Auftraggeber : Superior Industries Leichtmetallräder Germany
GmbH
Teiletyp : VEC 656
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: VEC 656
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: ANZIO
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: B5
Radausführungskennz.: LK108 B5
Radgröße: 6½Jx16H2
Rad-Einpresstiefe: 47 mm
Lochkreisdurchmesser: 108 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 70,1 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: Z 13 Ø70,0-Ø60,1
geprüfte Radlast: *) 735 kg
Reifenabrollumfang: 2170 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: RENAULT
Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, MP110 120 Nm
Schaftlänge 26 mm
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53309 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001117-A0-413
Anlage-Nr. : 12
Seite : 2/3
Auftraggeber : Superior Industries Leichtmetallräder Germany
GmbH
Teiletyp : VEC 656
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
M e2*98/14*0272*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 Renault Megane 205/50R16 A02) bis A10)
(Limousine, Cabrio) A93) BF1)
205/55R16
215/50R16
215/55R16
225/50R16
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
M e2*98/14*0272*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 Renault Megane Break 205/55R16 A02) bis A10)
(Kombi) BF1)
215/50R16
215/55R16
225/50R16
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
JM e2*2001/116*0274*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
96 bis 110 Renault Megane 205/60R16 A02) bis A10)
Scenic, Megane Grand BF1)
Scenic 215/55R16
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53309 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001117-A0-413
Anlage-Nr. : 12
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Auftraggeber : Superior Industries Leichtmetallräder Germany
GmbH
Teiletyp : VEC 656
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10) Die Räder dürfen an der Außenseite (Designseite) nur mit Klebegewichten und an der
Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 26 mm
Zubehörkit: MP110
Anzugsmoment: 120 Nm
Die Anlage 12 mit den Seiten 1-3 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ VEC 656 des Auftraggebers Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH
Geschäftsstelle Essen, 02.09.2020