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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 53238 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001091-G0-413
               Anlage-Nr. :                5
               Seite :                     1 / 11
               Auftraggeber :              Superior Industries Leichtmetallräder Germany
                                           GmbH
               Teiletyp :                  VEC 657


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                  VEC 657
               Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                             ANZIO
               Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
               Radausführung:                                              L7
               Radausführungskennz.:                                    114,3 L7
               Radgröße:                                               6½Jx17H2
               Rad-Einpresstiefe:                                        30 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                    114,3 mm
§22 53238*06




               Lochzahl:                                                    5
               Mittenlochdurchmesser:                                   60,02 mm
               Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                            ohne Ring
               geprüfte Radlast: *)                                      760 kg
                Reifenabrollumfang:                                      2100 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   TOYOTA

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                     moment
               BF1       1+2 Serien-Radmutter, Flachbund, beweglich, Gewinde M12x1,5                      110 Nm
               BF2       1+2 Serien-Radmutter, Flachbund, beweglich, Gewinde M12x1,5                      103 Nm
               BF3       1+2 Serien-Radmutter, Flachbund, beweglich, Gewinde M12x1,5                      120 Nm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 53238 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001091-G0-413
               Anlage-Nr. :                5
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               Auftraggeber :              Superior Industries Leichtmetallräder Germany
                                           GmbH
               Teiletyp :                  VEC 657


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               XPB1F(EUM)-TGRE               e13*2018/858*00156*..
               XPB1F(M)                      e6*2018/858*00013*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               68 bis 92     Toyota Yaris Cross       205/60R17                         A01) bis A10)
                                                                                        BF1) EF0) K01)
                                                       215/55R17
                                                       K04)

                                                       225/50R17
                                                       K04)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               XU3(A)                        e6*2001/116*0090*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
§22 53238*06




               150 bis 203     Lexus RX300, RX350     225/60R17                         A02) bis A10)
                                                                                        BF1)
                                                       235/55R17


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               ZA1(EU,M)                   e6*2007/46*0263*..
               ZA1(EU,M)-TMG               e13*2007/46*2005*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               112 bis 127   Lexus UX               215/55R17                           A02) bis A10)
                                                                                        A11) BF1) EF0)
                                                       215/60R17

                                                       225/55R17
                                                       A01) K03)

                                                       235/50R17
                                                       A01) K01) K04)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               E15J(A)                       e11*2001/116*0299*..
               E15UT(A)                      e11*2001/116*0305*..
               E15UT(A)MS1                   e11*2007/46*0167*..
               E15UTN(A)                     e11*2007/46*0019*..
               HE15U(A)                      e11*2007/46*0018*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               66 bis 130    Toyota Auris             205/45R17                         A02) bis A10)
                             (1. Generation)                                            BF1) E58) EF0)
                                                      205/50R17
                                                      A01) K04)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 53238 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001091-G0-413
               Anlage-Nr. :                5
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               Auftraggeber :              Superior Industries Leichtmetallräder Germany
                                           GmbH
               Teiletyp :                  VEC 657


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               E15UT(A)                      e11*2001/116*0305*..
               E15UT(A)-TMG                  e13*2007/46*1718*..
               E15UTN(A)                     e11*2007/46*0019*..
               HE15U(A)                      e11*2007/46*0018*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               73 bis 97     Toyota Auris             205/45R17                            A02) bis A10)
                             (2. Generation,                                               BF2) E59) E61) EF0)
                             Ausführungen mit
                             Mehrlenker-Hinterachse)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               E15UT(A)                      e11*2001/116*0305*..
               E15UT(A)-TMG                  e13*2007/46*1718*..
               E15UTN(A)                     e11*2007/46*0019*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
§22 53238*06




               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               66 bis 73     Toyota Auris             205/45R17                            A02) bis A10)
                             (2. Generation,                                               BF1) E59) E60) EF0)
                             Ausführungen mit
                             Verbundlenker-
                             Hinterachse)

               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               T25                             e11*2001/116*0196*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 130     Toyota Avensis           205/50R17                          A01) bis A10)
                               (Fahrzeuge vor Facelift                                     BF1) EF0) K63) K65) K66)
                               2006, ohne
                               Serienbereifung
                               215/50R17)

               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               T25                             e11*2001/116*0196*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 130     Toyota Avensis            205/50R17                         A01) bis A10)
                               (Fahrzeuge ab Facelift                                      BF1) EF0) K63) K65)
                               2006, mit Serienbereifung
                               215/50R17)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 53238 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001091-G0-413
               Anlage-Nr. :                5
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               Auftraggeber :              Superior Industries Leichtmetallräder Germany
                                           GmbH
               Teiletyp :                  VEC 657


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               T27                            e11*2001/116*0331*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               82 bis 112      Toyota Avensis          205/50R17                         A02) bis A10)
                               (Limousine, Kombi)                                        BF1) EF0)
                                                       205/55R17

                                                       215/50R17

                                                       215/55R17
                                                       G0Z)

                                                       225/50R17
                                                       A01) K03)

                                                       235/50R17
                                                       A01) G0Z) K01) K04)
§22 53238*06




               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               AX1T(EU,M)                  e11*2007/46*3641*..
               AX1T(EU,M)                  e6*2007/46*0264*..
               AX1T(EU,M)                  e6*2007/46*0338*..
               AX1T(EU,M)-TMG              e13*2007/46*1765*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               72 bis 112    Toyota C-HR            215/55R17                            A01) bis A10)
                                                                                         A11) BF3) EF0) K01) K04)
                                                       215/60R17                         K91)

                                                       225/55R17


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               AX2T(M)                      e6*2018/858*00294*..
               AX2T(M)-TGRE                 e13*2018/858*00573*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               72 bis 112    Toyota C-HR             215/60R17                           A02) bis A10)
                             (Frontantrieb)          A93a) ECE)                          A11) BF3)

                                                       215/65R17
                                                       GMB)

                                                       225/55R17
                                                       A93a)

                                                       225/60R17
                                                       GM9)

                                                       235/55R17
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 53238 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001091-G0-413
               Anlage-Nr. :                5
               Seite :                     5 / 11
               Auftraggeber :              Superior Industries Leichtmetallräder Germany
                                           GmbH
               Teiletyp :                  VEC 657


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               R1                              e11*2001/116*0222*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               81 bis 100      Toyota Corolla Verso     205/50R17                         A01) bis A10)
                                                                                          BF1) K68)
                                                        215/50R17
                                                        G8T)


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               E15EJ(A)                       e11*2001/116*0304*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               66 bis 97       Toyota Corolla          205/45R17                          A02) bis A10)
                               (Stufenheck)                                               BF1) E67) EF0)

               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
§22 53238*06




               ZE1HE(EU,M)                  e6*2007/46*0318*..
               ZE1HE(EU,M)-TMG              e13*2007/46*2012*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               72 bis 85     Toyota Corolla          205/45R17                            A02) bis A10)
                             (Schrägheck, Kombi)     A93)                                 A11) BF1) EF0)

                                                        205/50R17
                                                        A93a)


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               XG1TJ(JP,M)                     e6*2018/858*00186*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               72 bis 112      Toyota Corolla Cross     215/60R17                         A02) bis A10)
                                                                                          A11) A93) BF3) EF0)
                                                        225/55R17
                                                        A01) K03)

                                                        235/55R17
                                                        A01) K03)


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               XW3(A)                          e11*2001/116*0264*..
               XW3(A)                          e6*2007/46*0347*..
               XW3(A)-TMG                      e13*2007/46*1956*..
               XW4(A)                          e11*2007/46*0157*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               73              Toyota Prius Plus        205/50R17                         A01) bis A10)
                                                                                          A11) BF1) K25) K88)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 53238 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001091-G0-413
               Anlage-Nr. :                5
               Seite :                     6 / 11
               Auftraggeber :              Superior Industries Leichtmetallräder Germany
                                           GmbH
               Teiletyp :                  VEC 657


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               XA3(A)                          e6*2001/116*0105*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 130     Toyota RAV4              215/65R17                         A02) bis A10)
                               (ohne                    N225)                             BF1) E62) EF0)
                               Serienverbreiterung,
                               nur bis EG-              225/60R17
                               Genehmigungs-Nr.:        A01) K01)
                               e6*2001/116*0105*08)
                                                        225/65R17
                                                        A01) K01)

                                                        235/60R17
                                                        A01) K01)


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
§22 53238*06




               XA3(A)                          e6*2001/116*0105*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 130     Toyota RAV4              215/65R17                         A02) bis A10)
                               (mit                     N225)                             BF1) E62) EF0)
                               Serienverbreiterung,
                               nur bis EG-              225/60R17
                               Genehmigungs-Nr.:
                               e6*2001/116*0105*08)     225/65R17

                                                        235/60R17


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               XA3(A)                         e6*2001/116*0105*..
               XA4 (EU, M)                    e6*2007/46*0166*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               91 bis 114      Toyota RAV4             215/65R17                          A02) bis A10)
                               (nur Ausführungen ab    N225)                              BF3) E63) EF0)
                               EG-Genehmigungs-Nr.:
                               e6*2001/116*0105*09     215/65R17 M+S
                               bzw.
                               e6*2007/46*0166*00)     225/65R17
                                                       G6X)

                                                        235/60R17
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 53238 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001091-G0-413
               Anlage-Nr. :                5
               Seite :                     7 / 11
               Auftraggeber :              Superior Industries Leichtmetallräder Germany
                                           GmbH
               Teiletyp :                  VEC 657


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               AR2                           e11*2001/116*0350*..
               AR2N                          e11*2007/46*0117*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               82 bis 108      Toyota Verso           205/50R17                          A02) bis A10)
                                                      A93a)                              BF1)

                                                       205/55R17

                                                       215/50R17

                                                       215/55R17

                                                       225/50R17

                                                       235/50R17
                                                       A01) K16) K23) K83)
§22 53238*06




               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                      veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                      in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                      nicht zulässig.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                      Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                      Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
                      über die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 53238 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001091-G0-413
               Anlage-Nr. :                5
               Seite :                     8 / 11
               Auftraggeber :              Superior Industries Leichtmetallräder Germany
                                           GmbH
               Teiletyp :                  VEC 657


               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                      als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                      werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                      und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
§22 53238*06




               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
                      sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
                      Hybr. ....", eingetragen haben.

               A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

               A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                     auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                     Fahrzeugherstellers).

               BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Serien-Radmutter, Flachbund, beweglich, Gewinde M12x1,5
                      Anzugsmoment: 110 Nm

               BF2)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Serien-Radmutter, Flachbund, beweglich, Gewinde M12x1,5
                      Anzugsmoment: 103 Nm

               BF3)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Serien-Radmutter, Flachbund, beweglich, Gewinde M12x1,5
                      Anzugsmoment: 120 Nm

               E58)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Toyota Auris der 1. Generation. In der
                      Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 4. und 5. Stelle im Variantenschlüssel '15'.

               E59)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Toyota Auris der 2. Generation. In der
                      Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 4. und 5. Stelle im Variantenschlüssel '18'.

               E60)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerachse.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 53238 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001091-G0-413
               Anlage-Nr. :                5
               Seite :                     9 / 11
               Auftraggeber :              Superior Industries Leichtmetallräder Germany
                                           GmbH
               Teiletyp :                  VEC 657



               E61)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Mehrlenkerachse.

               E62)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0105*08

               E63)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0105*09
                      bzw. e6*2007/46*0166*00

               E67)   Beim Typ E15EJ(a) nur zulässig ab EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0304*09.

               ECE) Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-
                    Kombination nur zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist
                    (z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).

               EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                      Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren
                      (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren
§22 53238*06




                      Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren
                      Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
                      liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
                      nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

               G0Z) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/55R17 ausgerüstet oder
                    diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                    Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
                    und G01) zu beachten.

               G6X) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/65R17 ausgerüstet oder
                    diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                    Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
                    und G01) zu beachten.

               G8T) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/50R17 ausgerüstet oder
                    diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                    Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
                    und G01) zu beachten.

               GM9) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/50R19,
                    225/55R18, 245/40R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
                    Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                    beachten.

               GMB) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/50R19,
                    225/55R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                    (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                    des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 53238 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001091-G0-413
               Anlage-Nr. :                5
               Seite :                     10 / 11
               Auftraggeber :              Superior Industries Leichtmetallräder Germany
                                           GmbH
               Teiletyp :                  VEC 657


               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
§22 53238*06




                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K16)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum Schweller
                      komplett umzulegen.

               K23)   An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
                      klemmen bzw. auszuschneiden.

               K25)   An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
                      mm aufzuweiten.

               K63)   An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Stoßfängerkante auf eine Restbreite von 10 mm,
                      von Oberkante bis 150 mm nach unten zu kürzen.

               K65)   An Achse 1 ist im Schwellerbereich der ins Radhaus ragende Kunststoffinnenkotflügel im
                      Bereich von 100 mm von innen nach außen und 150 mm von unten nach oben
                      auszuschneiden. Die Wirksamkeit dieser Maßnahmen kann durch Kreisfahrten überprüft
                      werden.

               K66)   An Achse 1 ist die Ausbuchtung des Kunststoff-Innenkotflügels im Bereich der
                      Stoßfängeroberkante nach innen warm einzuformen oder auszuschneiden.

               K68)   An Achse 2 sind zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit folgende
                      Maßnahmen erforderlich:
                      • die vordere Radhauskante ist im Bereich von 150 bis 400 mm oberhalb Schwellerkante
                        umzulegen,
                      • im Übergangsbereich zum hinteren Stoßfänger ist der Spreiznietbefestigungspunkt
                        komplett vom Halter zu entfernen,
                      • der Stoßfänger ist in der Führungsnut zu verkleben,
                      • die ins Radhaus ragende Kante des hinteren Stoßfängers ist auf Restbreite von ca. 3 mm zu
                        kürzen,
                      • die Radhauskante ist im Übergangsbereich nach außen zu formen.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 53238 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001091-G0-413
               Anlage-Nr. :                5
               Seite :                     11 / 11
               Auftraggeber :              Superior Industries Leichtmetallräder Germany
                                           GmbH
               Teiletyp :                  VEC 657



               K83)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
                      erforderlich.
                      • die Radhausausschnittkante ist im Bereich von 45-Grad vor und hinter der umzulegen,
                      • der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich hinter die umgelegte Kante zu klemmen
                         und zusätzlich im Bereich hinter der Radmitte warm einzuformen,
                      • der dort befindliche Kunststoffniet ist zu entfernen.

               K88)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
                      gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                      • die Befestigungsschrauben an den Blechlaschen im Bereich 20° vor und 20° hinter der
                        Radmitte sind zu entfernen,
                      • die Radhauskante und die Blechlaschen sind im oben genannten Bereich umzulegen,
                      • der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben einzuformen und hinter die
                        umgelegte Radhauskante zu klemmen.

               K91)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
§22 53238*06




                      gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                      • der Kunststoffverbreiterung ist im Bereich 45 Grad vor bis 45 Grad hinter Radmitte auf
                        eine Restbreite von 10 mm zu kürzen,
                      • die Blech Radhauskante ist entsprechend der gekürzten Kunststoffverbreiterung
                        umzulegen (auch im Bereich von 45 Grad vor bis 45 Grad hinter der Radmitte).

               N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               Die Anlage 5 mit den Seiten 1-11 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
               Sonderräder Typ VEC 657 des Auftraggebers Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 15.01.2025
               Anlage 0
               Teil1: Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol
               Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen
               Seite 9 von 9

               Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen-Nrn. K01, K02, K03 und K04
                  Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den Rad-
                  abdeckungsauflagen beschrieben sind.
                  Bei diesen Hilfsmitteln handelt es sich um Gummileisten (schraffiert dargestellt) die mit einem
                  Karosseriekleber beaufschlagt sind. Der Kleber ist auf der Gummileiste so aufgebracht, dass bei der
                  Montage eine Verklebung der äußeren Kotflügelkante mit der Gummileiste erfolgt.
                  Bei vorschriftsgemäßer Durchführung der Montage ist eine dauerhafte und sichere Befestigung der
                  Gummileisten an der Karosserie gewährleistet.

                  Diese Gummileisten sind im Karosseriefachhandel, als Meterware in verschiedenen Breiten, erhältlich.
                  Unter Verwendung dieser Leisten ist die Herstellung einer Verbreiterung bis zu 10 mm zulässig.

                  Vorderachse:
                  Bereich 30-Grad vor der Radmitte           Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte
§22 53238*06




                  Hinterachse:
                  Bereich 50-Grad hinter der Radmitte        Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte




               V:23.10.2024
						
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