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							             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53238 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001091-A0-413
             Anlage-Nr. :                1
             Seite :                     1/8
             Auftraggeber :              Superior Industries Leichtmetallräder Germany
                                         GmbH
             Teiletyp :                  VEC 657


             Technische Daten, Kurzfassung
             Raddaten

             Radtyp:                                                    VEC 657
             Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
             Handelsmarke:                                               ANZIO
             Montageposition:                                   Vorder-und Hinterachse
             Radausführung:                                                V2
             Radgröße:                                                 6½Jx17H2
             Rad-Einpresstiefe:                                          38 mm
             Lochkreisdurchmesser:                                      112 mm
             Lochzahl:                                                      5
             Mittenlochdurchmesser:                                     57,1 mm
§ 22 53238




             Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
             Zentrierring:                                             ohne Ring
             geprüfte Radlast: *)                                        760 kg
              Reifenabrollumfang:                                      2210 mm
             *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


             Allgemeine Anforderungen
             Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
             Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
             entsprechend ersetzt werden.

             Verwendungsbereich
             Fahrzeughersteller oder Marke:   AUDI

             Radbefestigung
             Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                               Zubehör-Kit Anzugs-
             Kürzel                                                                                       moment
             BF1       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5,                           120 Nm
                             Schaftlänge 27,5 mm
             BF2       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5,                          140 Nm
                             Schaftlänge 27,5 mm
             BF3       1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5,                        MP74a      160 Nm
                             Schaftlänge 30 mm
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53238 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001091-A0-413
             Anlage-Nr. :                1
             Seite :                     2/8
             Auftraggeber :              Superior Industries Leichtmetallräder Germany
                                         GmbH
             Teiletyp :                  VEC 657


             Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
             8P                                e1*2001/116*0217*..
             8P                                e1*2001/116*0241*..
             8P                                e1*2001/116*0456*..
             8PB                               e13*2007/46*1082*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
             (kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
             66 bis 147      Audi A3                    205/50R17                          A01) bis A10)
                             (3türig, 5türig, Cabrio,                                      BF1) K03) K04) K58) K59)
                             außer S3, RS3)


             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
             8P                            e1*2001/116*0217*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
             184 bis 195     Audi S3                205/45R17 M+S                          A02) bis A10)
                                                    A93) T88)                              BF1) EF0)

                                                       205/50R17 M+S
§ 22 53238




                                                       A01) K03) K04) K58) K59)


             Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
             8V                                 e1*2007/46*0607*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
             (kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
             77 bis 140      Audi A3, A3 Sportback       205/50R17                         A01) bis A10)
                             (3-türig, 5-türig)                                            BF1) EF0) K27) N215)

             Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
             8V                                 e1*2007/46*0607*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
             (kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
             206 bis 228     Audi A3, A3 Sportback, 205/50R17 M+S                          A01) bis A10)
                             S3, S3 Sportback                                              BF1) K27)
                             (3-türig, 5-türig)


             Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
             8V                               e1*2007/46*0607*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
             (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
             77 bis 140      Audi A3 Stufenheck, A3 205/45R17 M+S                          A02) bis A10)
                             Cabrio                                                        BF1) E75) EF0)
                             (Nur zulässig an          205/50R17 M+S
                             Fahrzeugen die max.
                             18 Zoll Räder verbaut     215/50R17 M+S
                             oder eingetragen haben)
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53238 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001091-A0-413
             Anlage-Nr. :                1
             Seite :                     3/8
             Auftraggeber :              Superior Industries Leichtmetallräder Germany
                                         GmbH
             Teiletyp :                  VEC 657


             Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
             8V                               e1*2007/46*0607*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
             (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
             77 bis 140      Audi A3 Stufenheck, A3 205/45R17 M+S                        A02) bis A10)
                             Cabrio                                                      BF1) E76)
                             (Nur zulässig an          205/50R17 M+S
                             Fahrzeugen die
                             serienmäßig 19 Zoll       215/50R17 M+S
                             Räder verbaut und/oder
                             eingetragen haben)



             Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
             8V                               e1*2007/46*0607*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
             (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
             210 bis 228     Audi S3 Stufenheck,       205/50R17 M+S                     A02) bis A10)
                             S3 Cabrio                                                   BF1)
§ 22 53238




                             (Nur zulässig an
                             Fahrzeugen die max.
                             18 Zoll Räder verbaut
                             oder eingetragen haben)

             Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
             8V                               e1*2007/46*0607*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
             (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
             206 bis 228     Audi S3 Stufenheck,       205/50R17 M+S                     A02) bis A10)
                             S3 Cabrio                                                   BF1)
                             (Nur zulässig an          215/50R17 M+S
                             Fahrzeugen die
                             serienmäßig 19 Zoll
                             Räder verbaut und/oder
                             eingetragen haben)


             Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
             GA                              e1*2007/46*1552*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
             (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
             85 bis 140      Audi Q2                  205/50R17                          A02) bis A10)
                             (ohne                    A01) G01)                          A93) BF2)
                             Serienverbreiterung)
                                                      205/55R17

                                                      215/50R17

                                                      215/55R17

                                                      225/50R17
                                                      A01) K03)

                                                      235/50R17
                                                      A01) K03)
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53238 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001091-A0-413
             Anlage-Nr. :                1
             Seite :                     4/8
             Auftraggeber :              Superior Industries Leichtmetallräder Germany
                                         GmbH
             Teiletyp :                  VEC 657


             Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
             GA                              e1*2007/46*1552*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
             (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
             85 bis 140      Audi Q2                   205/50R17                         A02) bis A10)
                             (mit Serienverbreiterung) A01) G01)                         A93) BF2)

                                                      205/55R17

                                                      215/50R17

                                                      215/55R17

                                                      225/50R17

                                                      235/50R17
                                                      A01) K03)


             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
§ 22 53238




             GA                            e1*2007/46*1552*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
             221             Audi SQ2               215/50R17 M+S                        A02) bis A10)
                                                                                         A93) BF2)
                                                      215/55R17 M+S

                                                      225/50R17 M+S

                                                      235/50R17 M+S
                                                      A01) K03)


             Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
             8U                              e1*2007/46*0591*..
             8U1                             e13*2007/46*1163*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
             (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
             88 bis 162      Audi Q3                  215/60R17                          A02) bis A10)
                             (ohne                    A93) N225)                         BF3) EF0)
                             Serienverbreiterung)
                                                      225/55R17
                                                      A93) N235)

                                                      235/55R17
                                                      A93a)
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53238 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001091-A0-413
             Anlage-Nr. :                1
             Seite :                     5/8
             Auftraggeber :              Superior Industries Leichtmetallräder Germany
                                         GmbH
             Teiletyp :                  VEC 657


             Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
             8U                              e1*2007/46*0591*..
             8U1                             e13*2007/46*1163*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
             (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
             88 bis 162      Audi Q3                   215/60R17                         A02) bis A10)
                             (mit Serienverbreiterung) A93) N225)                        BF3) EF0)

                                                      225/55R17
                                                      A93) N235)

                                                      235/55R17
                                                      A93a)


             Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
             F3                              e1*2007/46*1900*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
             (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
             110 bis 169     Audi Q3                  215/65R17                          A02) bis A10)
§ 22 53238




                             (ohne                    A93)                               BF3)
                             Serienverbreiterung)
                                                      225/60R17
                                                      A93)

                                                      225/65R17

                                                      235/60R17


             Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
             F3                              e1*2007/46*1900*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
             (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
             110 bis 169     Audi Q3                   215/65R17                         A02) bis A10)
                             (mit Serienverbreiterung) A93)                              BF3)

                                                      225/60R17
                                                      A93)

                                                      225/65R17

                                                      235/60R17


             Auflagen und Hinweise

             A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                    Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                    Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                    StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                    veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53238 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001091-A0-413
             Anlage-Nr. :                1
             Seite :                     6/8
             Auftraggeber :              Superior Industries Leichtmetallräder Germany
                                         GmbH
             Teiletyp :                  VEC 657


             A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                    Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                    Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                    Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

             A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                    verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                    in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                    entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                    nicht zulässig.

             A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                    weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                    Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                    Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

             A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                    Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
§ 22 53238




                    Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
                    über die Radkontur hinausragen.

             A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                    Befestigungsteile zu verwenden.

             A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                    vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

             A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                    als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                    Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                    Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                    werden.

             A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                    denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                    wird.

             A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                    Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                    und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

             A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                    auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                    Fahrzeugherstellers).

             A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                   auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                   Fahrzeugherstellers).
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53238 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001091-A0-413
             Anlage-Nr. :                1
             Seite :                     7/8
             Auftraggeber :              Superior Industries Leichtmetallräder Germany
                                         GmbH
             Teiletyp :                  VEC 657


             BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                    Achse: 1+2
                    Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
                    Anzugsmoment: 120 Nm

             BF2)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                    Achse: 1+2
                    Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
                    Anzugsmoment: 140 Nm

             BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                    Achse: 1+2
                    Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
                    Zubehörkit: MP74a
                    Anzugsmoment: 160 Nm

             E75)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig maximal bis 18-Zoll-Bereifung
                    ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                    Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
§ 22 53238




                    zugelassen sind.

             E76)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit Reifen der Größe 235/35R19
                    (dann auf 8x19 ET49) ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren
                    (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
                    Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

             EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                    Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
                    Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
                    Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

             G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                    Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
                    liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
                    nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

             K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                    durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
                    Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.

             K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                    durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                    Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.

             K27)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53238 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001091-A0-413
             Anlage-Nr. :                1
             Seite :                     8/8
             Auftraggeber :              Superior Industries Leichtmetallräder Germany
                                         GmbH
             Teiletyp :                  VEC 657


             K58)   An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel, im Bereich ab der seitlichen Stoßleiste bis ca. 120
                    mm unterhalb der Stoßfängeroberkante, ein Streifen von ca. 55 mm Breite (gemessen von
                    der Radhausausschnittkante) abzutrennen.

             K59)   An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                    3-Türer:
                    • die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf einer
                       Länge von ca. 120 mm nach unten auf eine Restbreite von 3-4 mm zu kürzen,
                    • der obere Teil des Kunststoffhalters für den Stoßfänger ist ab dem oberen
                       Befestigungspunkt bis ca. 70 mm nach unten schräg abzutrennen, der obere
                       Befestigungspunkt (die ins Radhaus ragende Blechlasche) ist nach oben umzulegen; der
                       obere Befestigungspunkt für den Stoßfänger entfällt,
                    • die waagerecht ins Radhaus ragende Kunststoffkante ist ab dem Radausschnitt bis ca.
                       60 mm nach hinten schräg auslaufend zu kürzen; die darüber befindliche Blechkante ist
                       ganz nach oben umzulegen (vorher quer einsägen).
                    5- Türer:
                    • die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf einer
                       Länge von ca. 60 mm nach unten auf eine Restbreite von 3-4 mm zu kürzen,
                    • der obere Teil des Kunststoffhalters für den Stoßfänger ist ab dem oberen
§ 22 53238




                       Befestigungspunkt bis ca. 70 mm nach unten schräg abzutrennen, der obere
                       Befestigungspunkt für den Stoßfänger entfällt,
                    • die waagerecht ins Radhaus ragende Kunststoffkante ist ab dem Radausschnitt bis ca.
                       60 mm nach hinten schräg auslaufend zu kürzen; die darüber befindliche Blechkante ist
                       ganz nach oben umzulegen (vorher quer einsägen).

             N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                   nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                   Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                   I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

             N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                   nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                   Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                   I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

             N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                   nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                   Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                   I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

             T88)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
                    Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                    Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

             Die Anlage 1 mit den Seiten 1-8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
             Typ VEC 657 des Auftraggebers Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

             Geschäftsstelle Essen, 07.05.2020