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							             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53238 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001091-A0-413
             Anlage-Nr. :                1b
             Seite :                     1 / 11
             Auftraggeber :              Superior Industries Leichtmetallräder Germany
                                         GmbH
             Teiletyp :                  VEC 657


             Technische Daten, Kurzfassung
             Raddaten

             Radtyp:                                                    VEC 657
             Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
             Handelsmarke:                                               ANZIO
             Montageposition:                                   Vorder-und Hinterachse
             Radausführung:                                                V2
             Radgröße:                                                 6½Jx17H2
             Rad-Einpresstiefe:                                          38 mm
             Lochkreisdurchmesser:                                      112 mm
             Lochzahl:                                                      5
             Mittenlochdurchmesser:                                     57,1 mm
§ 22 53238




             Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
             Zentrierring:                                             ohne Ring
             geprüfte Radlast: *)                                        760 kg
              Reifenabrollumfang:                                      2210 mm
             *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


             Allgemeine Anforderungen
             Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
             Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
             entsprechend ersetzt werden.

             Verwendungsbereich
             Fahrzeughersteller oder Marke:   SKODA

             Radbefestigung
             Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                               Zubehör-Kit Anzugs-
             Kürzel                                                                                       moment
             BF1       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5,                           140 Nm
                             Schaftlänge 27,5 mm
             BF2       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5,                          120 Nm
                             Schaftlänge 27,5 mm
             BF3       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5,                          140 Nm
                             Schaftlänge 27 mm
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53238 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001091-A0-413
             Anlage-Nr. :                1b
             Seite :                     2 / 11
             Auftraggeber :              Superior Industries Leichtmetallräder Germany
                                         GmbH
             Teiletyp :                  VEC 657


             Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
             NU                             e8*2007/46*0272*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
             (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
             85 bis 110      Skoda Karoq             215/55R17                           A02) bis A10)
                             (Frontantrieb)                                              A93) BF1)
                                                     225/50R17
                                                     A01) K01) K04)

                                                      225/55R17
                                                      A01) GGA) K01) K04)

                                                      235/50R17
                                                      A01) K01) K04)


             Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
             NU                              e8*2007/46*0272*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
             (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
§ 22 53238




             110 bis 140     Skoda Karoq              215/50R17                          A02) bis A10)
                             (Allradantrieb)          A93) N225)                         BF1)

                                                      215/55R17
                                                      A93) N225)

                                                      215/60R17
                                                      A93) GEB) N225)

                                                      225/50R17
                                                      A01) A93) K01) K04)

                                                      225/55R17
                                                      A01) A93) K01) K04)

                                                      235/50R17
                                                      A01) A93) K01) K04)

                                                      235/55R17
                                                      A01) A93a) GEB) K01) K04)
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53238 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001091-A0-413
             Anlage-Nr. :                1b
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             Auftraggeber :              Superior Industries Leichtmetallräder Germany
                                         GmbH
             Teiletyp :                  VEC 657


             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
             NU                            e8*2007/46*0272*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
             110 bis 140     Skoda Karoq Scout      215/55R17 M+S                        A02) bis A10)
                             (Allrad)               A93)                                 BF1)

                                                     215/60R17 M+S
                                                     A93)

                                                     225/55R17
                                                     A93)

                                                     235/50R17
                                                     A01) A93) K03)

                                                     235/55R17
                                                     A01) A93a) K03)


             Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
§ 22 53238




             NU                             e8*2007/46*0272*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
             (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
             85 bis 110      Skoda Karoq Scout       215/55R17                           A02) bis A10)
                             (Frontantrieb)                                              A93) BF1)
                                                     235/50R17
                                                     A01) K01) K04)


             Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
             NS                             e8*2007/46*0249*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
             (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
             82 bis 140      Skoda Kodiaq, Skoda     215/65R17                           A02) bis A10)
                             Kodiaq Scout            A93)                                BF1)

                                                     225/60R17
                                                     A93)

                                                     225/65R17
                                                     GDP)

                                                     235/60R17
                                                     A93a)
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53238 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001091-A0-413
             Anlage-Nr. :                1b
             Seite :                     4 / 11
             Auftraggeber :              Superior Industries Leichtmetallräder Germany
                                         GmbH
             Teiletyp :                  VEC 657


             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
             NS                            e8*2007/46*0249*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
             176             Skoda Kodiaq RS        215/65R17 M+S                        A02) bis A10)
                                                    A93)                                 BF1)

                                                      225/60R17 M+S
                                                      A93)

                                                      225/65R17 M+S

                                                      235/60R17 M+S
                                                      A93a)


             Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
             1Z                               e11*2001/116*0230*..
             1Z                               e11*2007/46*0012*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
§ 22 53238




             (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
             55 bis 118      Skoda Octavia            205/50R17                          A01) bis A10)
                             (Limousine, Kombi,                                          BF2) E45) K01)
                             Allrad; Ausführungen
                             mit kleinsten
                             Serienreifen in 15Zoll)

             Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
             1Z                               e11*2001/116*0230*..
             1Z                               e11*2007/46*0012*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
             (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
             125 bis 147     Skoda Octavia            205/50R17 M+S                      A01) bis A10)
                             (Limousine, Kombi,                                          BF2) E45) EF0) K01)
                             Allrad; Ausführungen
                             mit kleinsten
                             Serienreifen in 16Zoll
                             oder 17Zoll)

             Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
             1Z                             e11*2001/116*0230*..
             1Z                             e11*2007/46*0012*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
             103 bis 118     Skoda Octavia Scout    205/50R17 M+S                        A02) bis A10)
                                                                                         BF2)
                                                      205/55R17 M+S
                                                      A01) K44)

                                                      215/50R17 M+S
                                                      A01) K03)
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53238 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001091-A0-413
             Anlage-Nr. :                1b
             Seite :                     5 / 11
             Auftraggeber :              Superior Industries Leichtmetallräder Germany
                                         GmbH
             Teiletyp :                  VEC 657


             Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
             5E                             e11*2007/46*0243*..
             5E                             e11*2007/46*0244*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
             63 bis 110      Skoda Octavia          205/45R17                            A02) bis A10)
                             (Limousine und Kombi, A93)                                  BF2) E57) E61)
                             Ausführungen mit
                             Verbundlenker-         205/50R17
                             Hinterachse)

             Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
             5E                             e11*2007/46*0243*..
             5E                             e11*2007/46*0244*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
             (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
             77 bis 169      Skoda Octavia           205/45R17                           A02) bis A10)
                             (Limousine und Kombi, A93) T88)                             BF2) E58) E61) N215)
                             Ausführungen mit
                             Mehrlenkerhinterachse ) 205/50R17
§ 22 53238




             Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
             5E                               e11*2007/46*0243*..
             5E                               e11*2007/46*0244*..
             5E                               e8*2007/46*0318*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
             (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
             63 bis 110      Skoda Octavia             205/45R17                         A02) bis A10)
                             (Facelift ab 2017,        A93)                              BF2) E57) E61a)
                             Limousine und Kombi,
                             Ausführungen mit          205/50R17
                             Verbundlenker-            A01) K04) K51)
                             Hinterachse)

             Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
             5E                               e11*2007/46*0243*..
             5E                               e11*2007/46*0244*..
             5E                               e8*2007/46*0318*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
             (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
             81 bis 180      Skoda Octavia             205/45R17                         A02) bis A10)
                             (Facelift ab 2017,        A93) N215) T88)                   BF2) E58) E61a)
                             Limousine und Kombi,
                             Ausführungen mit          205/45R17 M+S
                             Mehrlenkerhinterachse) A93) T88)

                                                      205/50R17
                                                      A01) K04) K51) N215)

                                                      205/50R17 M+S
                                                      A01) K04) K51)
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53238 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001091-A0-413
             Anlage-Nr. :                1b
             Seite :                     6 / 11
             Auftraggeber :              Superior Industries Leichtmetallräder Germany
                                         GmbH
             Teiletyp :                  VEC 657


             Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
             5E                             e11*2007/46*0243*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
             81 bis 135      Skoda Octavia Scout    205/50R17 M+S                        A02) bis A10)
                                                                                         BF2) E61)
                                                      205/55R17 M+S

                                                      215/50R17 M+S


             Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
             NX                             e8*2007/46*0355*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
             (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
             85 bis 110      Skoda Octavia            205/55R17                          A02) bis A10)
                             (Kombi, Ausführungen mit A93a)                              BF3) E62)
                             Verbundlenker-
                             Hinterachse)             215/50R17
                                                      A93a)
§ 22 53238




                                                      225/50R17
                                                      A01) K04)


             Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
             3U                             e11*98/14*0187*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
             (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
             74 bis 142      Skoda Superb 1          205/45R17 M+S                       A02) bis A10)
                             (Limousine)             A93) T88)                           BF2)

                                                      205/50R17 M+S


             Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
             3T                              e11*2001/116*0326*..
             3T                              e11*2007/46*0014*..
             3T                              e8*2007/46*0317*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
             (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
             88 bis 206      Skoda Superb 3           215/50R17                          A02) bis A10)
                             (3V; Limousine, Kombi; A93)                                 BF1) E60a)
                             ab Modelljahr 2015)
                                                      215/55R17

                                                      225/50R17
                                                      A93a)

                                                      235/50R17
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53238 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001091-A0-413
             Anlage-Nr. :                1b
             Seite :                     7 / 11
             Auftraggeber :              Superior Industries Leichtmetallräder Germany
                                         GmbH
             Teiletyp :                  VEC 657


             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
             5L                            e11*2007/46*0010*..
             5L                            e11*2007/46*0034*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
             (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
             77 bis 125      Skoda Yeti            205/50R17                             A02) bis A10)
                                                   A93) N215)                            BF2)

                                                    205/50R17 M+S
                                                    A93)

                                                    205/55R17
                                                    A93) G0U) N215)

                                                    205/55R17 M+S
                                                    A93) G0U)

                                                    215/50R17
                                                    A93) G0U)

                                                    215/55R17
§ 22 53238




                                                    G7K)

                                                    225/50R17
                                                    G0U)

                                                    235/50R17
                                                    A01) G7K) K01) K04)


             Auflagen und Hinweise

             A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                    Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                    Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                    StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                    veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

             A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                    Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                    Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                    Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

             A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                    verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                    in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                    entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                    nicht zulässig.

             A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                    weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                    Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                    Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53238 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001091-A0-413
             Anlage-Nr. :                1b
             Seite :                     8 / 11
             Auftraggeber :              Superior Industries Leichtmetallräder Germany
                                         GmbH
             Teiletyp :                  VEC 657


             A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                    Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                    Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
                    über die Radkontur hinausragen.

             A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                    Befestigungsteile zu verwenden.

             A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                    vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

             A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                    als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                    Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                    Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                    werden.

             A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                    denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
§ 22 53238




                    wird.

             A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                    Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                    und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

             A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                    auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                    Fahrzeugherstellers).

             A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                   auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                   Fahrzeugherstellers).

             BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                    Achse: 1+2
                    Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
                    Anzugsmoment: 140 Nm

             BF2)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                    Achse: 1+2
                    Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
                    Anzugsmoment: 120 Nm

             BF3)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                    Achse: 1+2
                    Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
                    Anzugsmoment: 140 Nm

             E45)   Nicht für Octavia SCOUT (Serie 225/50R17).

             E57)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerachse an Achse 2. In der
                    Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 15. und 16. Stelle im Versionenschlüssel „VL“.
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53238 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001091-A0-413
             Anlage-Nr. :                1b
             Seite :                     9 / 11
             Auftraggeber :              Superior Industries Leichtmetallräder Germany
                                         GmbH
             Teiletyp :                  VEC 657


             E58)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Mehrlenkerachse an Achse 2. In der
                    Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 15. und 16. Stelle im Versionenschlüssel "ML".

             E60a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2015 (Skoda Superb 3):
                   • ab EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0326*32
                   • ab EG-Genehmigungs-Nr. e11*2007/46*0014*22
                   • ab EG-Genehmigungs-Nr. e8*2007/46*0317*00

             E61)   Bei dem Fahrzeugtyp 5E nur zulässig mit folgender EG-Genehmigungs-Nr.:
                    • e11*2007/46*0243* bis Nachtragsstand 19
                    • e11*2007/46*0244* bis Nachtragsstand 13

             E61a) Bei dem Fahrzeugtyp 5E nur zulässig mit folgender EG-Genehmigungs-Nr.:
                   • e11*2007/46*0243* ab Nachtragsstand 20
                   • e11*2007/46*0244* ab Nachtragsstand 14
                   • e8*2007/46*0318*

             E62)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerachse an Achse 2.
§ 22 53238




             EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                    Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
                    Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
                    Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

             G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                    Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
                    liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
                    nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

             G0U) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/60R16,
                  225/50R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                  (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                  des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

             G7K) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/60R16 ausgerüstet oder
                  diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                  Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
                  und G01) zu beachten.

             GDP) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/45R20,
                  235/50R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                  (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                  des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

             GEB) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R19,
                  225/50R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                  (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                  des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53238 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001091-A0-413
             Anlage-Nr. :                1b
             Seite :                     10 / 11
             Auftraggeber :              Superior Industries Leichtmetallräder Germany
                                         GmbH
             Teiletyp :                  VEC 657


             GGA) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/50R18,
                  225/45R19, 225/50R18, 225/55R17, 225/60R16, 245/40R19 ausgerüstet oder min. einer
                  dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                  I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
                  Auflagen A01) und G01) zu beachten.

             K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                    durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                    Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.

             K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                    durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
                    Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
§ 22 53238




             K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                    durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                    Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.

             K44)   Um ein Anstreifen der Reifenschulter bei Einschlag an Achse 1 zu vermeiden, ist der
                    Filzinnenkotflügel im Schwellerbereich in Richtung Fahrzeug-Fußraum in den Radkasten zu
                    drücken und mit Kleber zu fixieren oder auszuschneiden (Kontrolle d. Kreisfahrt).

             K51)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
                    gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                    • der Filzinnenkotflügel ist im gesamten Radhauskantenbereich bis zur Stoßfängeroberkante
                      eng an das Radhaus zu kleben oder auszuschneiden.

             N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                   nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                   Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                   I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

             N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                   nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                   Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                   I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

             T88)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
                    Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                    Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53238 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001091-A0-413
             Anlage-Nr. :                1b
             Seite :                     11 / 11
             Auftraggeber :              Superior Industries Leichtmetallräder Germany
                                         GmbH
             Teiletyp :                  VEC 657


             Die Anlage 1b mit den Seiten 1-11 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
             Typ VEC 657 des Auftraggebers Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

             Geschäftsstelle Essen, 07.05.2020
§ 22 53238