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							             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53238 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001091-A0-413
             Anlage-Nr. :                3
             Seite :                     1/5
             Auftraggeber :              Superior Industries Leichtmetallräder Germany
                                         GmbH
             Teiletyp :                  VEC 657


             Technische Daten, Kurzfassung
             Raddaten

             Radtyp:                                                              VEC 657
             Art des Sonderrades:                                      einteiliges Leichtmetall-Rad
             Handelsmarke:                                                         ANZIO
             Montageposition:                                           Vorder-und Hinterachse
             Radausführung:                                                          V2
             Radgröße:                                                           6½Jx17H2
             Rad-Einpresstiefe:                                                    46 mm
             Lochkreisdurchmesser:                                                112 mm
             Lochzahl:                                                                5
             Mittenlochdurchmesser:                                               57,1 mm
§ 22 53238




             Zentrierart:                                                    Mittenzentrierung
             Zentrierring:                                                       ohne Ring
             geprüfte Radlast: *)                                                  760 kg
              Reifenabrollumfang:                                      2210 mm
             *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


             Allgemeine Anforderungen
             Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
             Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
             entsprechend ersetzt werden.

             Verwendungsbereich
             Fahrzeughersteller oder Marke:        AUDI

             Radbefestigung
             Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                        Zubehör-Kit Anzugs-
             Kürzel                                                                                                moment
             BF1       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5,                                    120 Nm
                             Schaftlänge 27,5 mm

             Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
             8P                                e1*2001/116*0217*..
             8P                                e1*2001/116*0241*..
             8P                                e1*2001/116*0456*..
             8PB                               e13*2007/46*1082*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                         Auflagen und Hinweise
             (kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
             66 bis 147      Audi A3                    205/50R17                                A02) bis A10)
                             (3türig, 5türig, Cabrio,                                            BF1)
                             außer S3, RS3)
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53238 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001091-A0-413
             Anlage-Nr. :                3
             Seite :                     2/5
             Auftraggeber :              Superior Industries Leichtmetallräder Germany
                                         GmbH
             Teiletyp :                  VEC 657



             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
             8P                            e1*2001/116*0217*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
             184 bis 195     Audi S3                205/45R17 M+S                          A02) bis A10)
                                                    A93) T88)                              BF1) EB1) EF0)

                                                       205/50R17 M+S


             Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
             8V                                 e1*2007/46*0607*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
             (kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
             77 bis 140      Audi A3, A3 Sportback       205/50R17                         A02) bis A10)
                             (3-türig, 5-türig)                                            BF1) EF0) N215)

             Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
             8V                                 e1*2007/46*0607*..
§ 22 53238




             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
             (kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
             206 bis 228     Audi A3, A3 Sportback, 205/50R17 M+S                          A02) bis A10)
                             S3, S3 Sportback                                              BF1)
                             (3-türig, 5-türig)


             Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
             8V                               e1*2007/46*0607*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
             (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
             77 bis 140      Audi A3 Stufenheck, A3 205/45R17 M+S                          A02) bis A10)
                             Cabrio                    A93)                                BF1) E75) EF0)
                             (Nur zulässig an
                             Fahrzeugen die max.       205/50R17 M+S
                             18 Zoll Räder verbaut
                             oder eingetragen haben) 215/50R17 M+S


             Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
             8V                               e1*2007/46*0607*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
             (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
             77 bis 140      Audi A3 Stufenheck, A3 205/45R17 M+S                          A02) bis A10)
                             Cabrio                    A93)                                BF1) E76)
                             (Nur zulässig an
                             Fahrzeugen die            205/50R17 M+S
                             serienmäßig 19 Zoll
                             Räder verbaut und/oder 215/50R17 M+S
                             eingetragen haben)
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53238 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001091-A0-413
             Anlage-Nr. :                3
             Seite :                     3/5
             Auftraggeber :              Superior Industries Leichtmetallräder Germany
                                         GmbH
             Teiletyp :                  VEC 657


             Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
             8V                               e1*2007/46*0607*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
             (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
             210 bis 228     Audi S3 Stufenheck,       205/50R17 M+S                     A02) bis A10)
                             S3 Cabrio                                                   BF1)
                             (Nur zulässig an
                             Fahrzeugen die max.
                             18 Zoll Räder verbaut
                             oder eingetragen haben)

             Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
             8V                               e1*2007/46*0607*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
             (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
             206 bis 228     Audi S3 Stufenheck,       205/50R17 M+S                     A02) bis A10)
                             S3 Cabrio                                                   BF1)
                             (Nur zulässig an          215/50R17 M+S
                             Fahrzeugen die
                             serienmäßig 19 Zoll
§ 22 53238




                             Räder verbaut und/oder
                             eingetragen haben)


             Auflagen und Hinweise

             A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                    Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                    Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                    StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                    veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

             A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                    Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                    Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                    Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

             A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                    verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                    in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                    entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                    nicht zulässig.

             A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                    weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                    Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                    Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

             A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                    Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                    Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
                    über die Radkontur hinausragen.
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53238 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001091-A0-413
             Anlage-Nr. :                3
             Seite :                     4/5
             Auftraggeber :              Superior Industries Leichtmetallräder Germany
                                         GmbH
             Teiletyp :                  VEC 657


             A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                    Befestigungsteile zu verwenden.

             A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                    vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

             A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                    als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                    Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                    Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                    werden.

             A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                    denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                    wird.

             A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                    Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                    und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
§ 22 53238




             A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                    auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                    Fahrzeugherstellers).

             BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                    Achse: 1+2
                    Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
                    Anzugsmoment: 120 Nm

             E75)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig maximal bis 18-Zoll-Bereifung
                    ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                    Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
                    zugelassen sind.

             E76)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit Reifen der Größe 235/35R19
                    (dann auf 8x19 ET49) ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren
                    (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
                    Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

             EB1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                    • Achse 1: 1-Kolben Schwimmsattel Kennz. VW/ Audi/ Ate C329 mit belüfteter Scheibe
                      Ø345x30 mm

             EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                    Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
                    Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
                    Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

             N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                   nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                   Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                   I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53238 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001091-A0-413
             Anlage-Nr. :                3
             Seite :                     5/5
             Auftraggeber :              Superior Industries Leichtmetallräder Germany
                                         GmbH
             Teiletyp :                  VEC 657


             T88)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
                    Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                    Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

             Die Anlage 3 mit den Seiten 1-5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
             Typ VEC 657 des Auftraggebers Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

             Geschäftsstelle Essen, 07.05.2020
§ 22 53238