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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 53659 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001145-I0-072
               Anlage-Nr. :                 4d
               Seite :                      1/4
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   WI238019


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

                Radtyp:                                                       WI238019
                Art des Sonderrades:                                einteiliges Leichtmetall-Rad
                Handelsmarke:                                               FONDMETAL
                Montageposition:                                     Vorder-und Hinterachse
                Radausführung:                                                42 5108W
                Radausführungskennz.:                                         PCD 108W
                Radgröße:                                                      8Jx19H2
                Rad-Einpresstiefe:                                              42 mm
                Lochkreisdurchmesser:                                          108 mm
                Lochzahl:                                                         5
                Mittenlochdurchmesser:                                        65,10 mm
                Zentrierart                                              Mittenzentrierung
§22 53659*08




                Zentrierring:                                                Ø63,4-Ø65,1
                geprüfte Radlast: *)                                            900 kg
                Reifenabrollumfang:                                            2400 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:    SMART

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                            Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                    moment
               BF1       1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich,                           180 Nm
                               Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 34 mm

               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               HX11                         e1*2018/858*00227*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               75 bis 116    Smart #1               235/45R19                             A01) bis A10)
                             (Heckantrieb,          A94)                                  BF1) K01)
                             Allradantrieb)
                                                    245/40R19
                                                    A94a)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 53659 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001145-I0-072
               Anlage-Nr. :                 4d
               Seite :                      2/4
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   WI238019


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               HC11                         e1*2018/858*00349*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               75 bis 116    Smart #3               245/45R19                              A02) bis A10)
                             (Heckantrieb,          A94a)                                  BF1)
                             Allradantrieb)
                                                    255/45R19
                                                    A01) G01) K04)


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               HY11                        e1*2018/858*00532*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               78 bis 140    Smart #5              245/50R19                               A02) bis A10)
                                                   A94a)                                   BF1)
§22 53659*08




                                                    255/45R19
                                                    A94)

                                                    255/50R19
                                                    A01) K03)

                                                    HL 245/50R19
                                                    A94a)


               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
                      Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
                      durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich,
                      wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
                      Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
                      Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
                      zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S genannt,
                      so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit
                      Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 53659 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001145-I0-072
               Anlage-Nr. :                 4d
               Seite :                      3/4
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   WI238019



               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                      Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                      Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über
                      die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                      erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
                      des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig
                      sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
§22 53659*08




                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
                      oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf
                      den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

               A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf
                     den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

               BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Serien-Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 34 mm
                      Anzugsmoment: 180 Nm

               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
                      Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
                      wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte
                      herzustellen.

                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 53659 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001145-I0-072
               Anlage-Nr. :                 4d
               Seite :                      4/4
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   WI238019


               K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.

               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.

               Die Anlage 4d mit den Seiten 1-4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
               Typ WI238019 des Auftraggebers Fondmetal S.p.A.

               Geschäftsstelle Essen, 08.09.2025
§22 53659*08
						
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