Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
Seite 9
Seite 10
Seite 11
Seite 12
							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53659 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001145-C0-072
Anlage-Nr. :                 2
Seite :                      1 / 12
Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                   WI238019


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                    WI238019
Art des Sonderrades:                               einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                            FONDMETAL
Montageposition:                                    Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                             45 5112M
Radausführungskennz.:                                      PCD 112M
Radgröße:                                                   8Jx19H2
Rad-Einpresstiefe:                                           45 mm
Lochkreisdurchmesser:                                       112 mm
Lochzahl:                                                       5
Mittenlochdurchmesser:                                     57,10 mm
Zentrierart:                                            Mittenzentrierung
Zentrierring:                                              ohne Ring
geprüfte Radlast: *)                                         900 kg
 Reifenabrollumfang:                                        2400 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   AUDI

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                        moment
BF1       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5,                            120 Nm
                Schaftlänge 27,5 mm
BF2       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5,                           140 Nm
                Schaftlänge 27,5 mm
BF3       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Kalotte beweglich,                         140 Nm
                Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
BF4       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Kalotte beweglich,                         120 Nm
                Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53659 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001145-C0-072
Anlage-Nr. :                 2
Seite :                      2 / 12
Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                   WI238019


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
8P                              e1*2001/116*0217*..
8P                              e1*2001/116*0241*..
8P                              e1*2001/116*0456*..
8PB                             e13*2007/46*1082*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 147    Audi A3                   215/35R19                               A01) bis A10)
              (3türig, 5türig, Cabrio, K03) T85)                                BF1)
              außer S3, RS3)
                                        225/35R19
                                        G0S) K03) K04) K58) K59) T88)

                                        245/30R19
                                        K01) K04) K58) K59)

                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                        vorne               hinten
                                        215/35R19           245/30R19           A01) bis A10)
                                        K03) T85)           K04) K58) K59)      BF1) V00)

Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
8P                          e1*2001/116*0217*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
184 bis 195   Audi S3               225/35R19                                   A01) bis A10)
                                    K03) T88)                                   BF1) K04) K58) K59)

                                        245/30R19
                                        K01)


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
8V                               e1*2007/46*0607*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 140    Audi A3, A3 Sportback 215/35R19                                   A02) bis A10)
              (3-türig, 5-türig)         N225) T85)                             A11) BF1)

                                        225/35R19
                                        A01) GB1) K04) K27)

                                        245/30R19
                                        A01) K01) K04) K27) K28) K68)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53659 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001145-C0-072
Anlage-Nr. :                 2
Seite :                      3 / 12
Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                   WI238019


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
8V                               e1*2007/46*0607*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
206 bis 228   Audi A3, A3                215/35R19 M+S                     A02) bis A10)
              Sportback, S3, S3          T85)                              BF1)
              Sportback
              (3-türig, 5-türig)         225/35R19
                                         A01) K04) K27)

                                        245/30R19
                                        A01) K01) K04) K27) K28) K68)


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
8V                           e1*2007/46*0607*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 140    Audi A3 Stufenheck,     215/35R19                            A02) bis A10)
              A3 Cabrio               N225) T85)                           BF1) E75)
              (Nur zulässig an
              Fahrzeugen die max. 18 215/35R19 M+S
              Zoll Räder verbaut      T85) W225)
              oder eingetragen haben)
                                      225/30R19
                                      T84)

                                        225/35R19


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
8V                           e1*2007/46*0607*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 140    Audi A3 Stufenheck,     235/35R19                            A01) bis A10)
              A3 Cabrio                                                    BF1) E76) K25) K28) K71)
              (Nur zulässig an                                             K74)
              Fahrzeugen die
              serienmäßig 19 Zoll
              Räder verbaut und/
              oder eingetragen haben)

Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
8V                           e1*2007/46*0607*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
210 bis 228   Audi S3 Stufenheck,     225/35R19                            A02) bis A10)
              S3 Cabrio                                                    BF1)
              (Nur zulässig an
              Fahrzeugen die max. 18
              Zoll Räder verbaut
              oder eingetragen haben)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53659 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001145-C0-072
Anlage-Nr. :                 2
Seite :                      4 / 12
Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                   WI238019


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
8V                           e1*2007/46*0607*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
206 bis 228   Audi S3 Stufenheck,     235/35R19                            A01) bis A10)
              S3 Cabrio                                                    BF1) K25) K28) K71) K74)
              (Nur zulässig an
              Fahrzeugen die
              serienmäßig 19 Zoll
              Räder verbaut und/
              oder eingetragen haben)

Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
8V                          e1*2007/46*0608*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
270 bis 294   Audi RS3 Sportback    245/30R19                              A01) bis A10)
                                                                           BF1) K81)

Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
GY                           e1*2007/46*2060*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 147    Audi A3 Sportback, A3 215/35R19 M+S                          A02) bis A10)
              Limousine              A93) T85)                             BF2)
              (Ausführungen mit
              Mehrlenker- und        235/35R19
              Verbundlenker -        A01) G1C) K04)
              Hinterachse)

Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
GY                          e1*2007/46*2060*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
228           Audi S3 Sportback, S3 225/35R19                              A02) bis A10)
              Limousine             A93a)                                  BF1)

                                      235/35R19
                                      A01) K04)

                                      245/30R19
                                      A01) K04)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53659 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001145-C0-072
Anlage-Nr. :                 2
Seite :                      5 / 12
Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                   WI238019


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
4F                            e1*2001/116*0254*..
4F1                           e13*2007/46*1080*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
89 bis 160    Audi A6                 225/40R19                            A02) bis A10)
              (Ausführungen mit                                            BF1) E44) E54)
              kleinsten Serienreifen 235/35R19
              205/..)                 T91)

                                      245/35R19
                                      A01) K63)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
4F                            e1*2001/116*0254*..
4F1                           e13*2007/46*1080*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 257   Audi A6                 225/40R19                            A02) bis A10)
              (Ausführungen mit       T93)                                 BF1) E44) E54)
              kleinsten Serienreifen
              225/..)                 235/35R19
                                      T91)

                                      245/35R19
                                      A01) K63) T93)


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
4E                          e1*2001/116*0198*..
4E                          e1*2001/116*0246*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
154 bis 331   Audi A8               235/45R19                              A02) bis A10)
                                    N245)                                  BF3) E44) EB1)

                                      235/45R19 M+S


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
GA                           e1*2007/46*1552*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 140    Audi Q2                235/40R19                             A02) bis A10)
              (ohne                                                        BF2)
              Serienverbreiterung)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53659 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001145-C0-072
Anlage-Nr. :                 2
Seite :                      6 / 12
Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                   WI238019


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
GA                           e1*2007/46*1552*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 140    Audi Q2                235/40R19                                 A02) bis A10)
              (mit                                                             BF2)
              Serienverbreiterung)


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
GA                          e1*2007/46*1552*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
221           Audi SQ2              235/40R19                                  A02) bis A10)
                                                                               BF2)

Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
FZ                           e1*2018/858*00006*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 77     Audi Q4 e-tron         255/50R19                                 A02) bis A10)
                                                                               A94) BF4) EB4)
                                       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                       vorne               hinten
                                       235/55R19           255/50R19           A02) bis A10)
                                                           A94)                BF4) EB4)

Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
8J                           e1*2001/116*0369*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
118 bis 155   Audi TT, Audi TT quattro 225/35R19                               A02) bis A10)
              (Coupe, Cabrio;          A93)                                    BF1) E77)
              Baureihe 8J; bis EG-
              Genehmigungs-Nr          235/35R19
              e1*2001/116*0369*16; A01) K68)
              Ausführungen mit
              kleinsten Sommer-        245/35R19
              Serienreifen 225/..)     A01) K67)


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
8J                           e1*2001/116*0369*..
8J                           e1*2001/116*0375*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
184 bis 265   Audi TT, Audi TT quattro 225/35R19 M+S                           A02) bis A10)
              (Coupe, Cabrio;          A93)                                    BF1) E77) EB2)
              Baureihe 8J; bis EG-
              Genehmigungs-Nr          235/35R19 M+S
              e1*2001/116*0369*16; A01) K68)
              Ausführungen mit
              kleinsten Sommer-        245/35R19 M+S
              Reifen 245/..)           A01) K67)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53659 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001145-C0-072
Anlage-Nr. :                 2
Seite :                      7 / 12
Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                   WI238019



Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
8J                            e1*2001/116*0369*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
132 bis 169   Audi TT                 245/35R19                             A02) bis A10)
              (Coupe, Roadster;                                             BF1) E77a) EB3)
              Baureihe 8S; Serie bis
              19 Zoll; ab EG-
              Genehmigungs-Nr
              e1*2001/116*0369*17)

Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
8J                           e1*2001/116*0369*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
132 bis 180   Audi TT                 245/35R19                             A02) bis A10)
              (Coupe, Roadster;                                             BF1) E77a) E85) EB3)
              Baureihe 8S; Serie auch
              20Zoll; ab EG-
              Genehmigungs-Nr
              e1*2001/116*0369*17)

Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
       Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
       durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich,
       wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
       Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
       zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über
       die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53659 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001145-C0-072
Anlage-Nr. :                 2
Seite :                      8 / 12
Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                   WI238019


A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
       erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
       des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig
       sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
       oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind
       Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....",
       eingetragen haben.

A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf
       den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf
      den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf
       den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
       Anzugsmoment: 120 Nm

BF2)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
       Anzugsmoment: 140 Nm

BF3)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
       Anzugsmoment: 140 Nm

BF4)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
       Anzugsmoment: 120 Nm

E44)   Nicht zulässig an beschussgeschützten Ausführungen.

E54)   Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen: Allroad

E75)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig maximal bis 18-Zoll-Bereifung
       ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
       oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53659 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001145-C0-072
Anlage-Nr. :                 2
Seite :                      9 / 12
Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                   WI238019


E76)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit Reifen der Größe 235/35R19 (dann
       auf 8x19 ET49) ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
       Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des Fahrzeuges
       zugelassen sind.

E77)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2014 (Modell 8J):
       • bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0369*16

E77a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2015 (Modell 8S):
      • ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0369*17

E85)   Die Verwendung ist nur zulässig an Fahrzeugen, die serienmäßig die Rad/Reifenkombination
       255/30R20 a. 9x20, ET52 eingetragen haben.

EB1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
       • Achse 1: 6-Kolben Festsattel Kennz. Audi Ceramic Brembo mit belüfteter Scheibe Ø380x38 mm

EB2)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
       • Achse 1: mit Scheibe Ø370x32 mm

EB3)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
       • Achse 1: 4-Kolben Festsattel mit belüfteter Scheibe Ø340x30 mm

EB4)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
       • Achse 1: mit belüfteter Scheibe Ø382x30 mm

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
       Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
       wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

G0S)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15, 205/50R17,
       225/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
       (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
       Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G1C)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/35R19 ausgerüstet oder diese
       in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
       in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
       beachten.

GB1)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/50R17, 225/40R18,
       235/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
       (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
       Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53659 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001145-C0-072
Anlage-Nr. :                 2
Seite :                      10 / 12
Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                   WI238019


K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K25)   An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm
       aufzuweiten.

K27)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K58)   An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel, im Bereich ab der seitlichen Stoßleiste bis ca. 120
       mm unterhalb der Stoßfängeroberkante, ein Streifen von ca. 55 mm Breite (gemessen von der
       Radhausausschnittkante) abzutrennen.

K59)   An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       3-Türer:
       • die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf einer Länge
          von ca. 120 mm nach unten auf eine Restbreite von 3-4 mm zu kürzen,
       • der obere Teil des Kunststoffhalters für den Stoßfänger ist ab dem oberen Befestigungspunkt
          bis ca. 70 mm nach unten schräg abzutrennen, der obere Befestigungspunkt (die ins Radhaus
          ragende Blechlasche) ist nach oben umzulegen; der obere Befestigungspunkt für den
          Stoßfänger entfällt,
       • die waagerecht ins Radhaus ragende Kunststoffkante ist ab dem Radausschnitt bis ca. 60
          mm nach hinten schräg auslaufend zu kürzen; die darüber befindliche Blechkante ist ganz
          nach oben umzulegen (vorher quer einsägen).
       5- Türer:
       • die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf einer Länge
          von ca. 60 mm nach unten auf eine Restbreite von 3-4 mm zu kürzen,
       • der obere Teil des Kunststoffhalters für den Stoßfänger ist ab dem oberen Befestigungspunkt
          bis ca. 70 mm nach unten schräg abzutrennen, der obere Befestigungspunkt für den Stoßfänger
          entfällt,
       • die waagerecht ins Radhaus ragende Kunststoffkante ist ab dem Radausschnitt bis ca. 60
          mm nach hinten schräg auslaufend zu kürzen; die darüber befindliche Blechkante ist ganz
          nach oben umzulegen (vorher quer einsägen).

K63)   An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur Radmitte
       eng an das Blechradhaus anzulegen.

K67)   An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       • die an der Stoßfängeroberkante befindliche Blechlasche/-kante ist zu kürzen bzw. eng an das
         Radhaus anzulegen und der Stoßfänger entsprechend neu zu befestigen,
       • der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 100 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante bis ca. 200
         mm vor der Radmitte eng an das Blechradhaus anzulegen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53659 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001145-C0-072
Anlage-Nr. :                 2
Seite :                      11 / 12
Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                   WI238019


K68)   An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       • der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 100 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante bis ca. 200
         mm vor der Radmitte eng an das Blechradhaus anzulegen oder entsprechend zu kürzen.

K71)   An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel, im Bereich von 45° vor bis 45° hinter der Radmitte, eng an
       das Blechradhaus anzulegen.

K74)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu gewährleisten
       sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       • die Befestigungsschrauben an den Blechlaschen im Bereich 15° hinter der Radmitte sind zu
          entfernen,
       • die Radhauskante und die Blechlaschen sind im Bereich von Oberkante Stoßfänger bis 50°nach
          hinten umzulegen,
       • der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben warm einzuformen und hinter die
          umgelegte Radhauskante zu klemmen.

K81)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • die Radhausausschnittkanten sind um 5 mm aufzuweiten,
       • der Flap im Bereich der Stoßfängeroberkante entsprechend der Blechradhauskante
          anzupassen.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

T84)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1000 kg bei LI 84 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 500 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T85)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T88)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T91)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T93)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53659 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001145-C0-072
Anlage-Nr. :                 2
Seite :                      12 / 12
Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                   WI238019


V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
       Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich
       durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine
       serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen
       vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden
       Nachweises.

W225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Reifen der Größen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
      Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
      EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

Die Anlage 2 mit den Seiten 1-12 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ WI238019 des Auftraggebers Fondmetal S.p.A.

Geschäftsstelle Essen, 14.12.2021