Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
							               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53659 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001145-A0-072
               Anlage-Nr. :                 2a
               Seite :                      1/7
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   WI238019


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                     WI238019
               Art des Sonderrades:                               einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                              FONDMETAL
               Montageposition:                                    Vorder-und Hinterachse
               Radausführung:                                              45 5112M
               Radausführungskennz.:                                      PCD 112M
               Radgröße:                                                   8Jx19H2
               Rad-Einpresstiefe:                                           45 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                       112 mm
               Lochzahl:                                                       5
               Mittenlochdurchmesser:                                      57,10 mm
§22 53659*00




               Zentrierart:                                            Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                               ohne Ring
               geprüfte Radlast: *)                                         900 kg
                Reifenabrollumfang:                                        2400 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   SEAT

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                        moment
               BF1       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5,                            120 Nm
                               Schaftlänge 27,5 mm
               BF2       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5,                           140 Nm
                               Schaftlänge 27,5 mm
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53659 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001145-A0-072
               Anlage-Nr. :                 2a
               Seite :                      2/7
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   WI238019


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               5P                            e9*2001/116*0050*..
               5P                            e9*2007/46*0012*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               63 bis 147    Seat Altea, Altea L,    215/35R19                         A01) bis A10)
                             Toledo                  K03) N225) T85)                   BF1)
                             (außer Freetrack)
                                                     225/35R19
                                                     G7 ) K01) K04) T88)


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               5FP                          e9*2007/46*6394*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               81 bis 140    Seat Ateca             225/45R19                          A02) bis A10)
                             (Ausführung mit                                           BF2)
                             serienmäßiger          235/40R19
                             Verbreiterung)
§22 53659*00




               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               5FP                          e9*2007/46*6394*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               81 bis 110    Seat Ateca             225/40R19                          A02) bis A10)
                             (Ausführung ohne                                          BF2)
                             serienmäßiger          225/45R19
                             Verbreiterung)         A01) G01)

                                                     235/40R19


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               5FP                         e9*2007/46*6394*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               221           Seat Cupra Ateca      225/45R19                           A02) bis A10)
                                                   A93a) N235)                         BF2) EB1)

                                                     245/40R19


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               3R                           e9*2001/116*0072*..
               3R                           e9*2007/46*0011*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               75 bis 147    Seat Exeo, Exeo ST     225/35R19                          A02) bis A10)
                             (Limousine, Kombi, mit                                    BF1) G8V) T88)
                             kleinster
                             Serienbereifung 195/..
                             oder 205/..)
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53659 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001145-A0-072
               Anlage-Nr. :                 2a
               Seite :                      3/7
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   WI238019


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               3R                           e9*2001/116*0072*..
               3R                           e9*2007/46*0011*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               147 bis 155   Seat Exeo, Exeo ST      225/35R19                           A02) bis A10)
                             (Limousine, Kombi, mit                                      BF1) T88)
                             kleinster
                             Serienbereifung 225/..)


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               1P                          e9*2001/116*0052*..
               1P                          e9*2007/46*0013*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               63 bis 155    Seat Leon              215/35R19                            A01) bis A10)
                             (Ausführungen mit      K03) T85)                            BF1)
                             kleinster
                             Sommerbereifung 195/.. 225/35R19
                             oder 205/..)           G2P) K01) K04)
§22 53659*00




               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               1P                          e9*2001/116*0052*..
               1P                          e9*2007/46*0013*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               75 bis 195    Seat Leon             225/30R19                             A01) bis A10)
                             (Ausführungen mit     T84)                                  BF1) K01) K04)
                             kleinster
                             Sommerbereifung       225/35R19
                             225/..)

               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               5F                              e9*2007/46*0094*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               63 bis 110    Seat Leon                 215/35R19                         A02) bis A10)
                             (3-türer, 5-türer,        T85)                              BF1) E61)
                             Kombi; Ausführungen
                             mit Verbundlenker-        225/30R19
                             Hinterachse)              A93a) T84)

                                                      225/35R19
                                                      G0S)

                                                      245/30R19
                                                      A01) K03) K04)
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53659 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001145-A0-072
               Anlage-Nr. :                 2a
               Seite :                      4/7
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   WI238019


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               5F                              e9*2007/46*0094*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               77 bis 221    Seat Leon                 225/35R19                         A02) bis A10)
                             (3-türer, 5-türer,                                          BF1) E62) EB2) GCP)
                             Kombi; Ausführungen
                             mit Mehrlenker-
                             Hinterachse)

               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               K                            e9*2007/46*3167*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               66 bis 110    Seat Leon, Leon        235/35R19                            A01) bis A10)
                             Sportstourer                                                BF2) E61) G1C) K04) K15)
                             (Ausführungen mit                                           K28) K66)
                             Verbundlenker-
                             Hinterachse)
§22 53659*00




               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               K                           e9*2007/46*3167*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110           Seat Leon, Leon       225/35R19                             A01) bis A10)
                             Sportstourer                                                BF2) E62) K04)
                             (Ausführungen mit     245/30R19
                             Mehrlenker-           K01)
                             Hinterachse)

               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               K                           e9*2007/46*3167*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110           Seat Leon Cupra, Cupra 225/35R19                            A02) bis A10)
                             Sportstourer                                                BF2) EB2)

               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               K                           e9*2007/46*6666*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 147   Seat Tarraco          235/50R19                             A02) bis A10)
                                                                                         BF2)
                                                      255/45R19


               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
                      Muster bescheinigen zu lassen.
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53659 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001145-A0-072
               Anlage-Nr. :                 2a
               Seite :                      5/7
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   WI238019


               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
                      durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich,
                      wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
                      Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
                      Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
                      zulässig.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                      Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                      Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über
                      die Radkontur hinausragen.
§22 53659*00




               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                      erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
                      des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig
                      sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
                      oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf
                     den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

               BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
                      Anzugsmoment: 120 Nm

               BF2)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
                      Anzugsmoment: 140 Nm

               E61)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerachse an Achse 2. In der
                      Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 16. und 17. Stelle im Versionenschlüssel „VL“.
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53659 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001145-A0-072
               Anlage-Nr. :                 2a
               Seite :                      6/7
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   WI238019



               E62)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Mehrlenkerachse an Achse 2. In der
                      Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 16. und 17. Stelle im Versionenschlüssel „ML“.

               EB1)    icht zul ssig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                      • Achse 1: 4-Kolben Festsattel mit belüfteter und gelochter Scheibe Ø370x32 mm

               EB2)    icht zul ssig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                      • Achse 1: 4-Kolben Festsattel Kennz. Brembo A5440101 mit belüfteter und gelochter Scheibe
                         Ø370x32 mm

               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
                      Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
                      wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

               G0S)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15, 205/50R17,
                      225/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                      (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
                      Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
§22 53659*00




               G1C)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/35R19 ausgerüstet oder diese
                      in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
                      in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                      beachten.

               G2P)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15, 225/40R18
                      ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
                      zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               G7 )   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15, 205/60R16,
                      215/50R17, 225/40R18, 225/50R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
                      Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                      EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               G8V)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/60R16, 225/40R18
                      ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
                      zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               GCP) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15, 205/50R17,
                    225/35R19, 225/40R18, 235/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
                    Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53659 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001145-A0-072
               Anlage-Nr. :                 2a
               Seite :                      7/7
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   WI238019


               K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.

               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.

               K15)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw.
                      Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

               K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

               K66)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu gewährleisten
                      sind folgende Maßnahmen erforderlich:
§22 53659*00




                      • der Filzinnenkotflügel ist im gesamten Radhauskantenbereich bis zur Stoßfängeroberkante
                         eng an das Radhaus zu kleben oder auszuschneiden.

               N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                     Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                     Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                     Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                     Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               T84)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1000 kg bei LI 84 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 500 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T85)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T88)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               Die Anlage 2a mit den Seiten 1-7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
               Typ WI238019 des Auftraggebers Fondmetal S.p.A.

               Geschäftsstelle Essen, 12.01.2021