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							               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53659 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001145-A0-072
               Anlage-Nr. :                 2b
               Seite :                      1/9
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   WI238019


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                     WI238019
               Art des Sonderrades:                               einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                              FONDMETAL
               Montageposition:                                    Vorder-und Hinterachse
               Radausführung:                                              45 5112M
               Radausführungskennz.:                                      PCD 112M
               Radgröße:                                                   8Jx19H2
               Rad-Einpresstiefe:                                           45 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                       112 mm
               Lochzahl:                                                       5
               Mittenlochdurchmesser:                                      57,10 mm
§22 53659*00




               Zentrierart:                                            Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                               ohne Ring
               geprüfte Radlast: *)                                         900 kg
                Reifenabrollumfang:                                        2400 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   SKODA

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                        moment
               BF1       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5,                            140 Nm
                               Schaftlänge 27,5 mm
               BF2       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5,                           120 Nm
                               Schaftlänge 27,5 mm
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53659 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001145-A0-072
               Anlage-Nr. :                 2b
               Seite :                      2/9
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   WI238019


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
                                            e8*2007/46*0272*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               81 bis 110    Skoda Karoq            225/40R19                          A02) bis A10)
                             (Frontantrieb)         A93a)                              BF1)

                                                     225/45R19
                                                     GGB)

                                                     235/40R19
                                                     GDN)

                                                     245/40R19
                                                     A01) GDL) K01) K04)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                                             e8*2007/46*0272*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
§22 53659*00




               110 bis 140   Skoda Karoq             225/45R19                         A02) bis A10)
                             (Allradantrieb)                                           BF1)
                                                     245/40R19
                                                     A01) K01) K04)


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
                                           e8*2007/46*0272*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 140   Skoda Karoq Scout     225/45R19                           A02) bis A10)
                             (Allrad)                                                  BF1)
                                                   245/40R19


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
                                            e8*2007/46*0272*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 110    Skoda Karoq Scout      235/40R19                          A02) bis A10)
                             (Frontantrieb)                                            BF1)

               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
                                           e8*2007/46*0249*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               82 bis 147    Skoda Kodiaq, Skoda 235/45R19                             A02) bis A10)
                             Kodiaq Scout                                              BF1)
                                                   245/45R19
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53659 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001145-A0-072
               Anlage-Nr. :                 2b
               Seite :                      3/9
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   WI238019


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
                                           e8*2007/46*0249*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               176           Skoda Kodiaq RS       235/45R19                            A02) bis A10)
                                                                                        BF1)
                                                     245/45R19


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               1                             e11*2001/116*0230*..
               1                             e11*2007/46*0012*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               55 bis 118    Skoda Octavia            225/35R19                         A01) bis A10)
                             (Limousine, Kombi,                                         BF2) E45) K01) K04) T88)
                             Allrad; Ausführungen mit
                             kleinsten Serienreifen
                             in 15Zoll)
§22 53659*00




               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               1                             e11*2001/116*0230*..
               1                             e11*2007/46*0012*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               125 bis 147   Skoda Octavia            225/35R19                         A01) bis A10)
                             (Limousine, Kombi,                                         BF2) E45) K01) K04) T88)
                             Allrad; Ausführungen mit
                             kleinsten Serienreifen
                             in 16Zoll oder 17Zoll)

               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               1                           e11*2001/116*0230*..
               1                           e11*2007/46*0012*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               103 bis 118   Skoda Octavia Scout   235/35R19                            A01) bis A10)
                                                                                        BF2) K03) K37)

               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               5E                           e11*2007/46*0243*..
               5E                           e11*2007/46*0244*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               63 bis 110    Skoda Octavia          215/35R19                           A02) bis A10)
                             (Limousine und         T85)                                BF2) E57) E61)
                             Kombi, Ausführungen
                             mit Verbundlenker-     225/30R19
                             Hinterachse)           A93a) T84)

                                                     225/35R19

                                                     245/30R19
                                                     A01) K03)
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               Nr. :                        RA-001145-A0-072
               Anlage-Nr. :                 2b
               Seite :                      4/9
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   WI238019



               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               5E                           e11*2007/46*0243*..
               5E                           e11*2007/46*0244*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               77 bis 169    Skoda Octavia           225/35R19                         A02) bis A10)
                             (Limousine und                                            BF2) E58) E61) T88)
                             Kombi, Ausführungen
                             mit
                             Mehrlenkerhinterachse )

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               5E                            e11*2007/46*0243*..
               5E                            e11*2007/46*0244*..
               5E                            e8*2007/46*0318*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               63 bis 110    Skoda Octavia           215/35R19                         A02) bis A10)
                             (Facelift ab 2017,      T85)                              BF2) E57) E61a)
§22 53659*00




                             Limousine und Kombi,
                             Ausführungen mit        225/30R19
                             Verbundlenker-          A01) A93a) K04) T84)
                             Hinterachse)
                                                     225/35R19
                                                     A01) K04) K51)

                                                     245/30R19
                                                     A01) K04) K28) K51)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               5E                            e11*2007/46*0243*..
               5E                            e11*2007/46*0244*..
               5E                            e8*2007/46*0318*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               81 bis 180    Skoda Octavia           225/35R19                         A01) bis A10)
                             (Facelift ab 2017,                                        BF2) E58) E61a) K04) K51)
                             Limousine und Kombi,                                      T88)
                             Ausführungen mit
                             Mehrlenkerhinterachse)

               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               5E                          e11*2007/46*0243*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               81 bis 135    Skoda Octavia Scout   225/35R19                           A02) bis A10)
                                                                                       BF2) E61)
                                                     245/30R19
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53659 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001145-A0-072
               Anlage-Nr. :                 2b
               Seite :                      5/9
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   WI238019


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
                                            e8*2007/46*0355*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               81 bis 110    Skoda Octavia          225/35R19                         A02) bis A10)
                             (Kombi,                A93)                              BF1) E62)
                             Ausführungen mit
                             Verbundlenker-         225/40R19
                             Hinterachse)
                                                    235/35R19
                                                    A01) K04)

                                                    245/35R19
                                                    A01) K04)


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               3T                           e11*2001/116*0326*..
               3T                           e11*2007/46*0014*..
               3T                           e8*2007/46*0317*..
§22 53659*00




               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               88 bis 206    Skoda Superb 3         235/40R19                         A02) bis A10)
                             (3V; Limousine,                                          BF1) E60a)
                             Kombi; ab Modelljahr
                             2015)


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               5                           e11*2007/46*0010*..
               5                           e11*2007/46*0034*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               77 bis 125    Skoda eti             215/35R19                          A02) bis A10)
                                                   A93) T85)                          BF2)

                                                    225/35R19
                                                    A93) T88)

                                                    225/40R19
                                                    A01) G0U) K48)

                                                    235/35R19
                                                    G0U) T91)

                                                    245/30R19
                                                    T89)

                                                    245/35R19
                                                    A01) G0U) K48)
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53659 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001145-A0-072
               Anlage-Nr. :                 2b
               Seite :                      6/9
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   WI238019


               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
                      Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
                      durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich,
                      wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
                      Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
                      Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
                      zulässig.
§22 53659*00




               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                      Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                      Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über
                      die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                      erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
                      des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig
                      sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
                      oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf
                      den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

               A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf
                     den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53659 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001145-A0-072
               Anlage-Nr. :                 2b
               Seite :                      7/9
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   WI238019


               BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
                      Anzugsmoment: 140 Nm

               BF2)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
                      Anzugsmoment: 120 Nm

               E45)   Nicht für Octavia SCOUT (Serie 225/50R17).

               E57)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerachse an Achse 2. In der
                      Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 15. und 16. Stelle im Versionenschlüssel „VL“.

               E58)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Mehrlenkerachse an Achse 2. In der
                      Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 15. und 16. Stelle im Versionenschlüssel ML .

               E60a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2015 (Skoda Superb 3):
                     • ab EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0326*32
                     • ab EG-Genehmigungs-Nr. e11*2007/46*0014*22
§22 53659*00




                     • ab EG-Genehmigungs-Nr. e8*2007/46*0317*00

               E61)   Bei dem Fahrzeugtyp 5E nur zulässig mit folgender EG-Genehmigungs-Nr.:
                      • e11*2007/46*0243* bis Nachtragsstand 19
                      • e11*2007/46*0244* bis Nachtragsstand 13

               E61a) Bei dem Fahrzeugtyp 5E nur zulässig mit folgender EG-Genehmigungs-Nr.:
                     • e11*2007/46*0243* ab Nachtragsstand 20
                     • e11*2007/46*0244* ab Nachtragsstand 14
                     • e8*2007/46*0318*

               E62)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerachse an Achse 2.

               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
                      Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
                      wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

               G0U)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/60R16, 225/50R17
                      ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
                      zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               GDL)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/50R18, 225/45R19,
                      225/50R18, 225/55R17, 225/60R16, 245/40R19 ausgerüstet oder min. einer dieser
                      Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
                      COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen
                      A01) und G01) zu beachten.

               GDN) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/50R18, 215/55R17,
                    225/45R19, 225/50R18, 225/55R17, 225/60R16, 235/40R19, 245/40R19 ausgerüstet oder min.
                    einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                    Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
                    zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53659 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001145-A0-072
               Anlage-Nr. :                 2b
               Seite :                      8/9
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   WI238019


               GGB) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R19, 225/50R18,
                    225/55R17, 245/40R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
                    Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.

               K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.

               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
§22 53659*00




                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.

               K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

               K37)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
                      erforderlich:
                      • die im Bereich der Stoßfängeroberkante senkrecht ins Radhaus ragende Blechlasche ist nach
                         außen zu treiben oder zu kürzen,
                      • die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf einer Länge von ca.
                         100 mm nach unten zu kürzen,
                      • vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor der
                         Radmitte, ein Streifen von ca. 30 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante)
                         abzutrennen und klebend zu befestigen.

               K48)   An Achse 2 ist der im Bereich des Schwellers befindliche Kunststoffspritzschutz um 10 mm warm in
                      Richtung Vorderachse einzuformen.
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53659 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001145-A0-072
               Anlage-Nr. :                 2b
               Seite :                      9/9
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   WI238019


               K51)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu gewährleisten
                      sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                      • der Filzinnenkotflügel ist im gesamten Radhauskantenbereich bis zur Stoßfängeroberkante
                         eng an das Radhaus zu kleben oder auszuschneiden.

               T84)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1000 kg bei LI 84 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 500 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T85)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T88)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T89)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
§22 53659*00




               T91)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               Die Anlage 2b mit den Seiten 1-9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
               Typ WI238019 des Auftraggebers Fondmetal S.p.A.

               Geschäftsstelle Essen, 12.01.2021