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							Gutachten zur Erteilung der   ABE-Nr. 53464 nach §22 StVZO
Nr. :                         RA-001137-A0-104
Anlage-Nr. :                  21
Seite :                       1/9
Auftraggeber :                Ronal GmbH
Teiletyp :                    P99.7705


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                      P99.7705
Art des Sonderrades:                               einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                 RONAL
Montageposition:                                    Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                           P99.7705.114
Radausführungskennz.:                                    P99.7705.114
Radgröße:                                                    7Jx17H2-N
Rad-Einpresstiefe:                                            55 mm
Lochkreisdurchmesser:                                         120 mm
Lochzahl:                                                       5
Mittenlochdurchmesser:                                       65,06 mm
Zentrierart:                                            Mittenzentrierung
Zentrierring:                                                ohne Ring
geprüfte Radlast: *)                                          880 kg
 Reifenabrollumfang:                                       2158 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:     VW

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                        moment
BF1       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich,                            180 Nm
                Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 36 mm
Gutachten zur Erteilung der   ABE-Nr. 53464 nach §22 StVZO
Nr. :                         RA-001137-A0-104
Anlage-Nr. :                  21
Seite :                       2/9
Auftraggeber :                Ronal GmbH
Teiletyp :                    P99.7705


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
2H                            e1*2007/46*0356*..
2HS2                          e1*2007/46*0750*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
90 bis 132      VW Amarok              215/70R17                         A02) bis A10)
                (ohne Serien-          ER5) T101)                        BF1)
                Radhausverbreiterungen
                )                      225/65R17
                                       ER7)

                                       225/70R17
                                       ER2)

                                       225/70R17C
                                       ER3)

                                       235/60R17
                                       ER8)

                                       235/60R17C
                                       ER9)

                                       235/65R17
                                       ER4)

                                       245/60R17
                                       A01) ER6) K04)

                                       245/65R17
                                       A01) ER2) K04)

                                       255/55R17
                                       A01) ER8) K03) K04)

                                       255/60R17
                                       A01) ER4) K03) K04)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
2H                            e1*2007/46*0356*..
2HS2                          e1*2007/46*0750*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
90 bis 132      VW Amarok              245/60R17                         A02) bis A10)
                (mit Serien-           ER6)                              BF1) EF0)
                Radhausverbreiterungen
                )                      245/65R17
                                       ER2)

                                       255/60R17
                                       ER4)

                                       255/65R17
                                       ER1)
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Auftraggeber :                Ronal GmbH
Teiletyp :                    P99.7705


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
7HC                              e1*2001/116*0220*..
7HCA                             e1*2001/116*0286*..
7HK                              L148
7HM                              e1*2001/116*0218*..
7HMA                             e1*2001/116*0289*..
7J0                              e1*2007/46*0130*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
62 bis 128      VW T5, Multivan,          215/55R17                         A02) bis A10)
                Multivan Beach, Multivan A93) N225) T98)                    BF1) E75) E89) E97) ER9)
                Starline, Caravelle,
                California, California    215/60R17
                Beach, Transporter,       A93) N225) T100)
                Transporter Flex,
                Business                  215/60R17C
                (Ausführungen mit         A93) N225)
                kleinsten Serienreifen
                in 16Zoll)                225/55R17
                                          N235) T101)

                                         225/55R17C
                                         N235)

                                         225/60R17
                                         A01) G01) N235)

                                         235/50R17
                                         T100)

                                         235/55R17

                                         245/50R17
                                         T99)

                                         245/55R17
                                         A01) G01)
Gutachten zur Erteilung der   ABE-Nr. 53464 nach §22 StVZO
Nr. :                         RA-001137-A0-104
Anlage-Nr. :                  21
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Auftraggeber :                Ronal GmbH
Teiletyp :                    P99.7705


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
7HC                              e1*2001/116*0220*..
7HCA                             e1*2001/116*0286*..
7HK                              L148
7HM                              e1*2001/116*0218*..
7HMA                             e1*2001/116*0289*..
7J0                              e1*2007/46*0130*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
62 bis 173      VW T5, Multivan,          215/60R17                         A02) bis A10)
                Multivan Beach, Multivan A93) N225) T100)                   BF1) E75) E89) E97)
                Starline, Caravelle,
                California, California    215/60R17C
                Beach, Transporter,       A93) N225)
                Transporter Flex,
                Business                  225/55R17
                (Ausführungen mit         N235) T101)
                kleinsten Serienreifen
                in17Zoll)                 225/55R17C
                                          N235)

                                         225/60R17
                                         A01) G01) N235)

                                         235/55R17

                                         245/50R17
                                         T99)

                                         245/55R17
                                         A01) G01)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
7J0                             e1*2007/46*0130*..
7J0                             L225
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
62 bis 173      VW T5 Transporter        215/60R17C                         A02) bis A10)
                (offener Kasten, Plane A93) N225)                           BF1) E88) E89) E97)
                +Spriegel,
                Pritschenaufbau,         225/55R17
                Tiefladepritsche)        N235) T101)

                                         225/55R17C
                                         N235)

                                         235/55R17
Gutachten zur Erteilung der   ABE-Nr. 53464 nach §22 StVZO
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Teiletyp :                    P99.7705


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
7HC                             e1*2001/116*0220*..
7HMA                            e1*2001/116*0289*..
7J0                             e1*2007/46*0130*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
62 bis 132      VW T6 bzw. T6.1; Bus, 215/55R17                            A02) bis A10)
                geschlossener Kasten     A93) T98)                         BF1) E75) E97a)
                (Ausführungen mit
                kleinsten Serienreifen   215/60R17
                in 16Zoll)               A93) T100)

                                        215/60R17C
                                        A93)

                                        225/50R17
                                        T98)

                                        225/55R17
                                        T101)

                                        225/55R17C

                                        235/50R17
                                        T100)

                                        235/55R17

                                        245/50R17
Gutachten zur Erteilung der   ABE-Nr. 53464 nach §22 StVZO
Nr. :                         RA-001137-A0-104
Anlage-Nr. :                  21
Seite :                       6/9
Auftraggeber :                Ronal GmbH
Teiletyp :                    P99.7705


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
7HC                             e1*2001/116*0220*..
7HMA                            e1*2001/116*0289*..
7J0                             e1*2007/46*0130*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
62 bis 150      VW T6 bzw. T6.1; Bus, 215/55R17                            A02) bis A10)
                geschlossener Kasten     A93) N225) T98)                   BF1) E75) E97a)
                (Ausführungen mit
                kleinsten Serienreifen   215/60R17
                in 17Zoll)               A93) N225) T100)

                                        215/60R17C
                                        A93) N225)

                                        225/50R17
                                        N235) T98)

                                        225/55R17
                                        N235) T101)

                                        225/55R17C
                                        N235)

                                        235/50R17
                                        T100)

                                        235/55R17

                                        245/50R17


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
7J0                             e1*2007/46*0130*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
62 bis 150      VW T6 buw. T6.1          215/60R17C                        A02) bis A10)
                Transporter              A93) N225)                        BF1) E88) E97a)
                (offener Kasten, Plane
                +Spriegel,               225/55R17C
                Pritschenaufbau,
                Tiefladepritsche)        235/55R17


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
       Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
Gutachten zur Erteilung der   ABE-Nr. 53464 nach §22 StVZO
Nr. :                         RA-001137-A0-104
Anlage-Nr. :                  21
Seite :                       7/9
Auftraggeber :                Ronal GmbH
Teiletyp :                    P99.7705



A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
       nicht zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen
       den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
       nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
       länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten
       erlaubt wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
       oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 36 mm
       Anzugsmoment: 180 Nm

E75)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „geschlossener Kasten“ (mit oder ohne seitliche
       Fenster).

E88)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit Aufbauart: offener Kasten, Plane und Spriegel,
       Pritschenaufbau,Tiefladepritsche.

E89)   Nicht zulässig an Fahrzeugen die serienmäßig nur mit den Reifengrößen 225/75R16 oder
       225/75R16C ausgerüstet sind.
Gutachten zur Erteilung der   ABE-Nr. 53464 nach §22 StVZO
Nr. :                         RA-001137-A0-104
Anlage-Nr. :                  21
Seite :                       8/9
Auftraggeber :                Ronal GmbH
Teiletyp :                    P99.7705


E97)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „VW T5 Bus/Transporter“:
       - ABE-Nr. L148 bis Nachtrag 15,
       - ABE-Nr. L225 bis Nachtrag 15,
       - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0218* bis Nachtrag 19,
       - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0220* bis Nachtrag 35,
       - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0286* bis Nachtrag 14,
       - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0289* bis Nachtrag 24,
       - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0130* bis Nachtrag 15.

E97a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „VW T6 Bus/Transporter“:
      - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0220* ab Nachtrag 36,
      - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0289* ab Nachtrag 25,
      - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0130* ab Nachtrag 16.

EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
       Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
       Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

ER1)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
       einer Achslast von 1650 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß
       den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

ER2)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
       einer Achslast von 1680 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß
       den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

ER3)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
       einer Achslast von 1690 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß
       den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

ER4)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
       einer Achslast von 1700 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß
       den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

ER5)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
       einer Achslast von 1710 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß
       den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

ER6)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
       einer Achslast von 1720 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß
       den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

ER7)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
       einer Achslast von 1730 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß
       den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

ER8)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
       einer Achslast von 1750 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß
       den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

ER9)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
       einer Achslast von 1760 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß
       den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
Gutachten zur Erteilung der   ABE-Nr. 53464 nach §22 StVZO
Nr. :                         RA-001137-A0-104
Anlage-Nr. :                  21
Seite :                       9/9
Auftraggeber :                Ronal GmbH
Teiletyp :                    P99.7705



G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
       Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
       wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
      oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
      oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

T98)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T99)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1550 kg bei LI 99 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 775 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T100) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1600 kg bei LI 100 . Die
      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 800 kg betragen (Angaben stehen auf dem
      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T101) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1650 kg bei LI 101 . Die
      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 825 kg betragen (Angaben stehen auf dem
      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

Die Anlage 21 mit den Seiten 1-9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ P99.7705 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 20.10.2020