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							Gutachten zur Erteilung der   ABE-Nr. 53465 nach §22 StVZO
Nr. :                         RA-001139-A0-104
Anlage-Nr. :                  15b
Seite :                       1/7
Auftraggeber :                Ronal GmbH
Teiletyp :                    P99.8755


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                      P99.8755
Art des Sonderrades:                               einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                RONAL
Montageposition:                                    Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                           P99.8755.373
Radausführungskennz.:                                    P99.8755.373
Radgröße:                                                 7½Jx18H2-N
Rad-Einpresstiefe:                                            49 mm
Lochkreisdurchmesser:                                        112 mm
Lochzahl:                                                       5
Mittenlochdurchmesser:                                       66,50 mm
Zentrierart:                                            Mittenzentrierung
Zentrierring:                                         FZ83 Ø66.45 Ø57.1
geprüfte Radlast: *)                                          800 kg
 Reifenabrollumfang:                                       2330 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:     SKODA

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                        moment
BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                                        120 Nm
                Schaftlänge 28,3 mm
BF2       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                                       140 Nm
                Schaftlänge 28,3 mm
Gutachten zur Erteilung der   ABE-Nr. 53465 nach §22 StVZO
Nr. :                         RA-001139-A0-104
Anlage-Nr. :                  15b
Seite :                       2/7
Auftraggeber :                Ronal GmbH
Teiletyp :                    P99.8755


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
1Z                              e11*2001/116*0230*..
1Z                              e11*2007/46*0012*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 118      Skoda Octavia              205/40R18                         A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi,         T86)                              BF1) E45)
                Allrad; Ausführungen
                mit kleinsten Serienreifen 215/40R18
                in 15Zoll)                 T89)

                                         225/40R18


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
1Z                              e11*2001/116*0230*..
1Z                              e11*2007/46*0012*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
125 bis 147     Skoda Octavia              225/40R18                         A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi,                                           BF1) E45)
                Allrad; Ausführungen
                mit kleinsten Serienreifen
                in 16Zoll oder 17Zoll)

Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
1Z                            e11*2001/116*0230*..
1Z                            e11*2007/46*0012*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
103 bis 118     Skoda Octavia Scout   225/40R18                              A02) bis A10)
                                                                             BF1)
                                         225/45R18
                                         A01) K44)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
5E                             e11*2007/46*0243*..
5E                             e11*2007/46*0244*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 110      Skoda Octavia          205/40R18                             A02) bis A10)
                (Limousine und Kombi, A93a)                                  BF1) E57) E61)
                Ausführungen mit
                Verbundlenker-         205/45R18
                Hinterachse)
                                       215/40R18

                                         225/40R18
Gutachten zur Erteilung der   ABE-Nr. 53465 nach §22 StVZO
Nr. :                         RA-001139-A0-104
Anlage-Nr. :                  15b
Seite :                       3/7
Auftraggeber :                Ronal GmbH
Teiletyp :                    P99.8755


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
5E                             e11*2007/46*0243*..
5E                             e11*2007/46*0244*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 169      Skoda Octavia           205/40R18                          A02) bis A10)
                (Limousine und Kombi, A93a) N215) T86)                     BF1) E58) E61)
                Ausführungen mit
                Mehrlenkerhinterachse ) 205/45R18
                                        N215) T86)

                                        215/40R18
                                        N225)

                                        225/40R18


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
5E                              e11*2007/46*0243*..
5E                              e11*2007/46*0244*..
5E                              e8*2007/46*0318*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 110      Skoda Octavia            205/40R18                         A02) bis A10)
                (Facelift ab 2017,       A93a)                             BF1) E57) E61a)
                Limousine und Kombi,
                Ausführungen mit         205/45R18
                Verbundlenker-
                Hinterachse)             215/40R18

                                        225/40R18


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
5E                              e11*2007/46*0243*..
5E                              e11*2007/46*0244*..
5E                              e8*2007/46*0318*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 180      Skoda Octavia            205/40R18                         A02) bis A10)
                (Facelift ab 2017,       A93a) N215) T86)                  BF1) E58) E61a)
                Limousine und Kombi,
                Ausführungen mit         205/40R18 M+S
                Mehrlenkerhinterachse) A93a) T86)

                                        205/45R18
                                        N215)

                                        205/45R18 M+S

                                        215/40R18
                                        N225)

                                        215/40R18 M+S

                                        225/40R18
Gutachten zur Erteilung der   ABE-Nr. 53465 nach §22 StVZO
Nr. :                         RA-001139-A0-104
Anlage-Nr. :                  15b
Seite :                       4/7
Auftraggeber :                Ronal GmbH
Teiletyp :                    P99.8755


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
5E                            e11*2007/46*0243*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 135      Skoda Octavia Scout   215/40R18 M+S                       A02) bis A10)
                                                                          BF1) E61)
                                        215/45R18 M+S

                                        225/40R18


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
NX                             e8*2007/46*0355*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 110      Skoda Octavia           205/50R18                         A02) bis A10)
                (Kombi, Ausführungen                                      BF2) E62)
                mit Verbundlenker-      215/45R18
                Hinterachse)            A93)

                                        225/45R18


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
3T                              e11*2001/116*0326*..
3T                              e11*2007/46*0014*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 191      Skoda Superb 2          225/40R18                         A02) bis A10)
                (3T; Limousine, Kombi;                                    BF1) E60)
                bis Modelljahr 2014)
Gutachten zur Erteilung der   ABE-Nr. 53465 nach §22 StVZO
Nr. :                         RA-001139-A0-104
Anlage-Nr. :                  15b
Seite :                       5/7
Auftraggeber :                Ronal GmbH
Teiletyp :                    P99.8755


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
5L                            e11*2007/46*0010*..
5L                            e11*2007/46*0034*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 125      Skoda Yeti            205/45R18                                A02) bis A10)
                                      A93) N215) T86)                          BF1)

                                       205/45R18 M+S
                                       A93) T86)

                                       215/40R18
                                       A93) T89)

                                       215/45R18
                                       G0U)

                                       225/40R18
                                       A93)

                                       225/45R18
                                       G0U)

                                       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                       vorne               hinten
                                       205/45R18           225/40R18           A02) bis A10)
                                       A93) N215) T86)                         BF1) V00)

Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
       Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
       nicht zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
Gutachten zur Erteilung der   ABE-Nr. 53465 nach §22 StVZO
Nr. :                         RA-001139-A0-104
Anlage-Nr. :                  15b
Seite :                       6/7
Auftraggeber :                Ronal GmbH
Teiletyp :                    P99.8755


A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen
       den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
       nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
       länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten
       erlaubt wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
       oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,3 mm
       Anzugsmoment: 120 Nm

BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,3 mm
       Anzugsmoment: 140 Nm

E45)   Nicht für Octavia SCOUT (Serie 225/50R17).

E57)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerachse an Achse 2. In der
       Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 15. und 16. Stelle im Versionenschlüssel „VL“.

E58)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Mehrlenkerachse an Achse 2. In der
       Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 15. und 16. Stelle im Versionenschlüssel "ML".

E60)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2014 (Skoda Superb 2):
       • bis EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0326*31
       • bis EG-Genehmigungs-Nr. e11*2007/46*0014*21
Gutachten zur Erteilung der   ABE-Nr. 53465 nach §22 StVZO
Nr. :                         RA-001139-A0-104
Anlage-Nr. :                  15b
Seite :                       7/7
Auftraggeber :                Ronal GmbH
Teiletyp :                    P99.8755


E61)   Bei dem Fahrzeugtyp 5E nur zulässig mit folgender EG-Genehmigungs-Nr.:
       • e11*2007/46*0243* bis Nachtragsstand 19
       • e11*2007/46*0244* bis Nachtragsstand 13

E61a) Bei dem Fahrzeugtyp 5E nur zulässig mit folgender EG-Genehmigungs-Nr.:
      • e11*2007/46*0243* ab Nachtragsstand 20
      • e11*2007/46*0244* ab Nachtragsstand 14
      • e8*2007/46*0318*

E62)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerachse an Achse 2.

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
       Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
       wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

G0U) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/60R16, 225/50R17
     ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
     des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K44)   Um ein Anstreifen der Reifenschulter bei Einschlag an Achse 1 zu vermeiden, ist der
       Filzinnenkotflügel im Schwellerbereich in Richtung Fahrzeug-Fußraum in den Radkasten zu
       drücken und mit Kleber zu fixieren oder auszuschneiden (Kontrolle d. Kreisfahrt).

N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
      oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
      oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

T86)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T89)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
       Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist
       möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um
       eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
       Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines
       entsprechenden Nachweises.

Die Anlage 15b mit den Seiten 1-7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ P99.8755 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 19.11.2020