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							Gutachten zur Erteilung der   ABE-Nr. 53466 nach §22 StVZO
Nr. :                         RA-001140-A0-104
Anlage-Nr. :                  1
Seite :                       1 / 12
Auftraggeber :                Ronal GmbH
Teiletyp :                    P99.9805


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                      P99.9805
Art des Sonderrades:                               einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                 RONAL
Montageposition:                                    Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                           P99.9805.073
Radausführungskennz.:                                    P99.9805.073
Radgröße:                                                    8Jx19H2-N
Rad-Einpresstiefe:                                            30 mm
Lochkreisdurchmesser:                                         112 mm
Lochzahl:                                                       5
Mittenlochdurchmesser:                                       66,50 mm
Zentrierart:                                            Mittenzentrierung
Zentrierring:                                         FZ83 Ø66.45 Ø57.1
geprüfte Radlast: *)                                          820 kg
 Reifenabrollumfang:                                       2410 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:     AUDI

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                        moment
BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                                        120 Nm
                Schaftlänge 28,3 mm
BF2       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                                       140 Nm
                Schaftlänge 28,3 mm
BF3       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                                       150 Nm
                Schaftlänge 28,3 mm
BF4       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                                       160 Nm
                Schaftlänge 28,3 mm
Gutachten zur Erteilung der    ABE-Nr. 53466 nach §22 StVZO
Nr. :                          RA-001140-A0-104
Anlage-Nr. :                   1
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Auftraggeber :                 Ronal GmbH
Teiletyp :                     P99.9805


Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
8V                                 e1*2007/46*0607*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 140      Audi A3, A3 Sportback 215/35R19                               A01) bis A10)
                (3-türig, 5-türig)                                            BF1) K01) K04) K20) K27)
                                                                              K28) K68) N225) T85)


Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
8V                                 e1*2007/46*0607*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
206 bis 228     Audi A3, A3 Sportback, 215/35R19 M+S                          A01) bis A10)
                S3, S3 Sportback                                              BF1) K01) K04) K20) K27)
                (3-türig, 5-türig)                                            K28) K68) T85)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
8V                              e1*2007/46*0607*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 140      Audi A3 Stufenheck,      215/35R19                            A01) bis A10)
                A3 Cabrio                K03) N225) T85)                      BF1) E75) K04) K28) K71)
                (Nur zulässig an
                Fahrzeugen die max.      215/35R19 M+S
                18 Zoll Räder verbaut    K03) T85) W225)
                oder eingetragen haben)
                                         225/30R19
                                         K01) T84)

                                          225/35R19
                                          K01) K25) K74)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
8V                              e1*2007/46*0607*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 140      Audi A3 Stufenheck,      215/35R19                            A01) bis A10)
                A3 Cabrio                K03) T85)                            BF1) E76) K04) K28) K71)
                (Nur zulässig an
                Fahrzeugen die           225/30R19
                serienmäßig 19 Zoll      K01) T84)
                Räder verbaut und/
                oder eingetragen haben) 225/35R19
                                         K01) K25) K74)
Gutachten zur Erteilung der   ABE-Nr. 53466 nach §22 StVZO
Nr. :                         RA-001140-A0-104
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Auftraggeber :                Ronal GmbH
Teiletyp :                    P99.9805


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
8V                              e1*2007/46*0607*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
210 bis 228     Audi S3 Stufenheck,      225/35R19                         A01) bis A10)
                S3 Cabrio                                                  BF1) K01) K04) K25) K28)
                (Nur zulässig an                                           K71) K74)
                Fahrzeugen die max.
                18 Zoll Räder verbaut
                oder eingetragen haben)

Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
8V                              e1*2007/46*0607*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
206 bis 228     Audi S3 Stufenheck,      225/35R19                         A01) bis A10)
                S3 Cabrio                                                  BF1) K01) K04) K25) K28)
                (Nur zulässig an                                           K71) K74)
                Fahrzeugen die
                serienmäßig 19 Zoll
                Räder verbaut und/
                oder eingetragen haben)

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
GY                             e1*2007/46*2060*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
110             Audi A3 Sportback       215/35R19                          A01) bis A10)
                (Ausführungen mit       K03) T85)                          BF2) E86) K04)
                Mehrlenker -
                Hinterachse)            215/35R19 M+S
                                        K03) T85)

                                        225/35R19
                                        K01) K83)

                                        225/35R19 M+S
                                        K01) K83)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
4F                              e1*2001/116*0254*..
4F1                             e13*2007/46*1080*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
89 bis 160      Audi A6                  225/40R19                         A01) bis A10)
                (Ausführungen mit                                          BF1) E44) E54) K04) K64)
                kleinsten Serienreifen   235/35R19
                205/..)                  K01) T91)
Gutachten zur Erteilung der   ABE-Nr. 53466 nach §22 StVZO
Nr. :                         RA-001140-A0-104
Anlage-Nr. :                  1
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Auftraggeber :                Ronal GmbH
Teiletyp :                    P99.9805


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
4F                              e1*2001/116*0254*..
4F1                             e13*2007/46*1080*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 257     Audi A6                  225/40R19                         A01) bis A10)
                (Ausführungen mit        T93)                              BF1) E44) E54) K04) K64)
                kleinsten Serienreifen
                225/..)                  235/35R19
                                         K01) T91)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
4E                            e1*2001/116*0198*..
4E                            e1*2001/116*0246*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
154 bis 331     Audi A8                235/45R19                           A02) bis A10)
                                       N245)                               BF3) E44)

                                        235/45R19 M+S

                                        245/40R19
                                        N255)

                                        245/40R19 M+S

                                        245/45R19
                                        N255)

                                        245/45R19 M+S


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
GA                              e1*2007/46*1552*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 140      Audi Q2                  225/35R19                         A01) bis A10)
                (ohne                    A93) K04) T88)                    BF2) K01)
                Serienverbreiterung)
                                         225/40R19
                                         A93) K04)

                                        235/35R19
                                        A93) K04)

                                        235/40R19
                                        A93a) K04)

                                        245/35R19
                                        A93) K02)
Gutachten zur Erteilung der   ABE-Nr. 53466 nach §22 StVZO
Nr. :                         RA-001140-A0-104
Anlage-Nr. :                  1
Seite :                       5 / 12
Auftraggeber :                Ronal GmbH
Teiletyp :                    P99.9805


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
GA                              e1*2007/46*1552*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 140      Audi Q2                   225/35R19                         A01) bis A10)
                (mit Serienverbreiterung) A93) K04) T88)                    BF2) K01)

                                         225/40R19
                                         A93) K04)

                                         235/35R19
                                         A93) K04)

                                         235/40R19
                                         A93a) K04)

                                         245/35R19
                                         A93) K02)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
GA                            e1*2007/46*1552*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
221             Audi SQ2               225/40R19 M+S                        A01) bis A10)
                                       A93) K04)                            BF2) K01)

                                         235/35R19
                                         A93) K04)

                                         235/40R19
                                         A93a) K04)

                                         245/35R19
                                         A93) K02)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
8U                              e1*2007/46*0591*..
8U1                             e13*2007/46*1163*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 162      Audi Q3                  225/45R19                          A02) bis A10)
                (ohne                    A93) N235)                         BF4)
                Serienverbreiterung)
                                         235/45R19
                                         GAT)

                                         245/40R19
                                         A01) A93) K03)
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Nr. :                         RA-001140-A0-104
Anlage-Nr. :                  1
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Auftraggeber :                Ronal GmbH
Teiletyp :                    P99.9805


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
8U                              e1*2007/46*0591*..
8U1                             e13*2007/46*1163*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 162      Audi Q3                   225/45R19                         A02) bis A10)
                (mit Serienverbreiterung) A93) N235)                        BF4)

                                         235/45R19
                                         GAT)

                                         245/40R19
                                         A93)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
8U                            e1*2007/46*0590*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
228 bis 270     Audi Q3 RS             225/40R19 M+S                        A02) bis A10)
                                       A01) A93) G01)                       BF4)

                                         225/45R19 M+S
                                         A93)

                                         235/40R19
                                         A93) N245)

                                         235/45R19
                                         N245)

                                         245/40R19
                                         A93) N255)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
F3                              e1*2007/46*1900*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 169     Audi Q3, Q3 Sportback 235/45R19                             A01) bis A10)
                (ohne                    A93)                               BF4) K01) K04)
                Serienverbreiterung)
                                         235/50R19

                                         245/45R19
                                         A93)

                                         255/45R19
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Auftraggeber :                Ronal GmbH
Teiletyp :                    P99.9805


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
F3                              e1*2007/46*1900*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 169     Audi Q3, Q3 Sportback 235/45R19                             A02) bis A10)
                (mit Serienverbreiterung) A93)                              BF4)

                                         245/45R19
                                         A93)

                                         255/45R19


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
F3                            e1*2007/46*2038*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
294             Audi RS Q3, RS Q3      225/50R19 M+S                        A02) bis A10)
                Sportback                                                   BF4) EB1)
                                       235/50R19 M+S
                                       A01) G01)

                                         245/45R19 M+S
                                         A93a)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
8J                              e1*2001/116*0369*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
118 bis 155     Audi TT, Audi TT quattro 225/35R19                          A01) bis A10)
                (Coupe, Cabrio;                                             BF1) E77) K01) K04) K67)
                Baureihe 8J; bis EG-
                Genehmigungs-Nr
                e1*2001/116*0369*16;
                Ausführungen mit
                kleinsten Sommer-
                Serienreifen 225/..)

Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
8J                              e1*2001/116*0369*..
8J                              e1*2001/116*0375*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
184 bis 265     Audi TT, Audi TT quattro 225/35R19 M+S                      A01) bis A10)
                (Coupe, Cabrio;                                             BF1) E77) K01) K04) K67)
                Baureihe 8J; bis EG-
                Genehmigungs-Nr
                e1*2001/116*0369*16;
                Ausführungen mit
                kleinsten Sommer-Reifen
                245/..)
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Nr. :                         RA-001140-A0-104
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Teiletyp :                    P99.9805


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
       Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
       nicht zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen
       den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
       nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
       länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten
       erlaubt wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
       oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).
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A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,3 mm
       Anzugsmoment: 120 Nm

BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,3 mm
       Anzugsmoment: 140 Nm

BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,3 mm
       Anzugsmoment: 150 Nm

BF4)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,3 mm
       Anzugsmoment: 160 Nm

E44)   Nicht zulässig an beschussgeschützten Ausführungen.

E54)   Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen: Allroad

E75)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig maximal bis 18-Zoll-Bereifung
       ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
       Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
       zugelassen sind.

E76)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit Reifen der Größe 235/35R19
       (dann auf 8x19 ET49) ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
       Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des Fahrzeuges
       zugelassen sind.

E77)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2014 (Modell 8J):
       • bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0369*16

E86)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Mehrlenkerachse an Achse 2. In der
       Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 16. und 17. Stelle im Versionenschlüssel „ML“.

EB1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
       • Achse 1: Festsattel Kennz. Keramik Bremse mit belüfteter und gelochter Scheibe
          Ø380x38 mm

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
       Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
       wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
Gutachten zur Erteilung der   ABE-Nr. 53466 nach §22 StVZO
Nr. :                         RA-001140-A0-104
Anlage-Nr. :                  1
Seite :                       10 / 12
Auftraggeber :                Ronal GmbH
Teiletyp :                    P99.9805


GAT) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/60R17, 235/50R18,
     235/55R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
     des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K20)   An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante
       um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. Die
       Befestigungsschraube ist nach hinten zu versetzen.

K25)   An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm
       aufzuweiten.

K27)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K64)   An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       • die hinter dem Befestigungsniet des Filzinnenkotflügels befindliche Blechausbuchtung ist
         eng an das äußere Karosserieblech anzulegen,
       • vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor der
         Radmitte ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante)
         abzutrennen und der Rest klebend neu zu befestigen.
Gutachten zur Erteilung der   ABE-Nr. 53466 nach §22 StVZO
Nr. :                         RA-001140-A0-104
Anlage-Nr. :                  1
Seite :                       11 / 12
Auftraggeber :                Ronal GmbH
Teiletyp :                    P99.9805


K67)   An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       • die an der Stoßfängeroberkante befindliche Blechlasche/-kante ist zu kürzen bzw. eng an
         das Radhaus anzulegen und der Stoßfänger entsprechend neu zu befestigen,
       • der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 100 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante bis ca.
         200 mm vor der Radmitte eng an das Blechradhaus anzulegen.

K68)   An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       • der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 100 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante bis ca.
         200 mm vor der Radmitte eng an das Blechradhaus anzulegen oder entsprechend zu kürzen.

K71)   An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel, im Bereich von 45° vor bis 45° hinter der Radmitte, eng
       an das Blechradhaus anzulegen.

K74)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
       gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       • die Befestigungsschrauben an den Blechlaschen im Bereich 15° hinter der Radmitte sind zu
         entfernen,
       • die Radhauskante und die Blechlaschen sind im Bereich von Oberkante Stoßfänger bis 50°
         nach hinten umzulegen,
       • der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben warm einzuformen und hinter die
         umgelegte Radhauskante zu klemmen.

K83)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
       gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       • die Radhauskante ist im Bereich von Oberkante Stoßfänger bis 40° nach hinten umzulegen
         und der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben warm einzuformen und
         hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
      oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
      oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
      oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
      oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

T84)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1000 kg bei LI 84 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 500 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
Gutachten zur Erteilung der   ABE-Nr. 53466 nach §22 StVZO
Nr. :                         RA-001140-A0-104
Anlage-Nr. :                  1
Seite :                       12 / 12
Auftraggeber :                Ronal GmbH
Teiletyp :                    P99.9805


T85)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T88)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T91)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T93)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

W225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Reifen der Größen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
      Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in
      der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

Die Anlage 1 mit den Seiten 1-12 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ P99.9805 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 24.11.2020
						
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