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							Gutachten zur Erteilung der   ABE-Nr. 53466 nach §22 StVZO
Nr. :                         RA-001140-A0-104
Anlage-Nr. :                  5
Seite :                       1 / 10
Auftraggeber :                Ronal GmbH
Teiletyp :                    P99.9805


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                      P99.9805
Art des Sonderrades:                               einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                 RONAL
Montageposition:                                    Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                            P99.9805.05
Radausführungskennz.:                                     P99.9805.05
Radgröße:                                                    8Jx19H2-N
Rad-Einpresstiefe:                                            42 mm
Lochkreisdurchmesser:                                         108 mm
Lochzahl:                                                       5
Mittenlochdurchmesser:                                       72,60 mm
Zentrierart:                                            Mittenzentrierung
Zentrierring:                                          Z16D Ø72,6 Ø63,4
geprüfte Radlast: *)                                          820 kg
 Reifenabrollumfang:                                       2410 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:     FORD

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                        moment
BF1       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                                           130 Nm
BF2       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                                           140 Nm
BF3       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                                           135 Nm
BF4       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5                                           140 Nm
Gutachten zur Erteilung der   ABE-Nr. 53466 nach §22 StVZO
Nr. :                         RA-001140-A0-104
Anlage-Nr. :                  5
Seite :                       2 / 10
Auftraggeber :                Ronal GmbH
Teiletyp :                    P99.9805


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
DM2                           e13*2001/116*0109*..
DM2-CNG                       e13*2001/116*1018*..
DM2-LPG                       e13*2001/116*1000*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 107      Ford C-Max            215/35R19                               A01) bis A10)
                                      N225) T85)                              BF1) K03) K04) K57) S01)

                                         225/35R19


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
DXA                             e13*2007/46*1103*..
DXA-LPG                         e13*2007/46*1288*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 134      Ford C-Max, Grand C- 215/35R19                                A01) bis A10)
                Max                     K03) N225) T85)                       BF1) S01)
                (Ausführungen mit
                Serie nicht nur         225/35R19
                205/55R16)              K03) K04) N235) T88)

                                         235/35R19
                                         K03) K04) K13) K22) K27) K67) T91)

                                         245/30R19
                                         K01) K04) K13) K22) K67) T89)


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
DA3                               e13*2001/116*0144*..
DA3-CNG                           e13*2001/116*1017*..
DA3-LPG                           e13*2001/116*0999*..
DB3                               e13*2001/116*0157*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
59 bis 107      Ford Focus                215/35R19                           A02) bis A10)
                (3-türer, 4-türer, 5-     T85)                                BF1) S01)
                türer, Kombi, Cabrio)
                                          225/30R19
                                          A01) K03) T84)

                                         225/35R19
                                         A01) K03) K61) K62)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
DA3                           e13*2001/116*0144*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
166             Ford Focus ST         225/35R19                               A01) bis A10)
                                                                              BF1) K03) K61) K62) S01)
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Nr. :                         RA-001140-A0-104
Anlage-Nr. :                  5
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Auftraggeber :                Ronal GmbH
Teiletyp :                    P99.9805


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
DA3                           e13*2001/116*0144*..
DA3-RS                        e13*2001/116*1010*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
224 bis 257     Ford Focus RS         225/35R19 M+S                      A02) bis A10)
                                                                         BF1)
                                       235/35R19 M+S
                                       A01) K01) K16) K72)

                                       245/30R19 M+S
                                       A01) K01) K16) K72)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
DYB                            e13*2007/46*1138*..
DYB-RS                         e13*2007/46*1616*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
257             Ford Focus RS          225/35R19                         A02) bis A10)
                (ab Modell 2016)                                         BF1)

Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
DYB                           e13*2007/46*1138*..
DYB-LPG                       e13*2007/46*1289*..
DYB-N                         e13*2007/46*1363*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 134      Ford Focus            215/35R19                          A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi)    A93a) T85)                         BF1) S01)

                                       225/35R19
                                       A01) K03) T88)

                                       245/30R19
                                       A01) K01) K04) T89)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
DYB                           e13*2007/46*1138*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
136 bis 184     Ford Focus ST         225/35R19                          A01) bis A10)
                                      K03) N235)                         BF1)

                                       235/35R19
                                       K01) K04) K13) K22) K25)

                                       245/30R19
                                       K01) K04)
Gutachten zur Erteilung der   ABE-Nr. 53466 nach §22 StVZO
Nr. :                         RA-001140-A0-104
Anlage-Nr. :                  5
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Auftraggeber :                Ronal GmbH
Teiletyp :                    P99.9805


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
DEH                           e13*2007/46*1911*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 134      Ford Focus            225/35R19                          A01) bis A10)
                (Limousine,                                              BF1) E73) K04) T88)
                Ausführungen mit
                Verbundlenkerachse)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
DEH                           e13*2007/46*1911*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 134      Ford Focus            225/35R19                          A01) bis A10)
                (Limousine, Kombi,                                       BF1) E73) K03) K04) T88)
                Ausführungen mit
                Mehrlenkerachse)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
DEH                            e13*2007/46*1911*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 134      Ford Focus Active      225/40R19                         A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi)                                       BF1)
                                       235/40R19

                                       245/35R19


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
DEH                           e13*2007/46*1911*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
140 bis 206     Ford Focus ST         225/35R19                          A01) bis A10)
                (Limousine, Kombi)    K03)                               BF1)

                                       245/30R19
                                       K01) K04)
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Nr. :                         RA-001140-A0-104
Anlage-Nr. :                  5
Seite :                       5 / 10
Auftraggeber :                Ronal GmbH
Teiletyp :                    P99.9805


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
DM2                             e13*2001/116*0109*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 147     Ford Kuga               225/40R19                          A02) bis A10)
                (1. Generation)         N235)                              BF1) E61) S01)

                                        225/45R19
                                        N235)

                                        235/40R19

                                        235/45R19

                                        245/40R19

                                        245/45R19
                                        G2E)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
DM2                             e13*2001/116*0109*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 178      Ford Kuga               225/45R19                          A02) bis A10)
                (2. Generation)         N235)                              BF1) E62)

                                        235/45R19
                                        A01) K77)

                                        245/40R19


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
BA7                              e13*2001/116*0249*..
BA7-LPG                          e13*2001/116*1015*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 176      Ford Mondeo              235/35R19                         A01) bis A10)
                (bis Modelljahr 2014)                                      BF2) E52) E64) K04) S01)
                                         245/35R19
                                         G2D)
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Nr. :                         RA-001140-A0-104
Anlage-Nr. :                  5
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Auftraggeber :                Ronal GmbH
Teiletyp :                    P99.9805


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
BA7                             e13*2001/116*0249*..
BA7-HEV                         e13*2007/46*1485*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 177      Ford Mondeo             225/40R19                          A01) bis A10)
                (ab Modelljahr 2015)    K13) K25) N235)                    BF2) E65)

                                        225/40R19 M+S
                                        K13) K25)

                                        235/35R19
                                        K04)

                                        235/40R19
                                        GEU) K04) K13) K25)

                                        245/35R19
                                        K04)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
J2K                           e9*2007/46*3165*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 147      Ford Puma              225/40R19                           A01) bis A10)
                                                                           BF3) K01) K04)

Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
PJ2                             e1*2001/116*0207*..
PU2                             e1*2007/46*0272*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 88       Ford Transit Connect / 235/35R19                           A01) bis A10)
                Tourneo Connect          T91)                              BF4) E74) K01) K04)
                (ab Facelift 2018)
                                         245/35R19
                                         K28) K78) T93)


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
       Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
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Nr. :                         RA-001140-A0-104
Anlage-Nr. :                  5
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A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
       nicht zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen
       den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
       nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
       länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten
       erlaubt wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
       oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
       Anzugsmoment: 130 Nm

BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
       Anzugsmoment: 140 Nm

BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
       Anzugsmoment: 135 Nm
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Anlage-Nr. :                  5
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Teiletyp :                    P99.9805


BF4)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5
       Anzugsmoment: 140 Nm

E52)   Nur zulässig bei Fahrzeugausführungen, die an Achse 2 mit Stehbolzen mit einer Länge von
       26 mm ausgerüstet sind. Diese sind Fahrzeuge ab Produktionsdatum Januar 2008. Überprüfung:
       Einschraubtiefe min 6,5 Umdrehungen.

E61)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Ford Kuga der 1. Generation:
       • an 9. und 10. Stelle der Fahrzeug-Identifikations-Nr steht `DR`

E62)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Ford Kuga der 2. Generation:
       • an 9. und 10. Stelle der Fahrzeug-Identifikations-Nr steht `MA`

E64)   Beim Typ BA7 nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr.
       e13*2001/116*0249*25.

E65)   Beim Typ BA7 nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr.
       e13*2001/116*0249*26.

E73)   Nicht Fahrzeug-Ausführung Focus Active.

E74)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen 2. Generation ab Facelift 2018:
       • Typ PU2 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0272*14
       • Typ PJ2 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0207*26

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
       Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
       wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

G2D) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/60R16, 235/40R19,
     235/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
     des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G2E)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/70R16 ausgerüstet oder
       diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
       Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
       und G01) zu beachten.

GEU) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R17, 235/40R19,
     235/45R18, 235/50R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in
     der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
     beachten.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Gutachten zur Erteilung der   ABE-Nr. 53466 nach §22 StVZO
Nr. :                         RA-001140-A0-104
Anlage-Nr. :                  5
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Teiletyp :                    P99.9805



K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K13)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte
       komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

K16)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum Schweller
       komplett umzulegen.

K22)   An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw.
       auszuschneiden.

K25)   An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm
       aufzuweiten.

K27)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K57)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • die Filz-Innenradhäuser im Bereich von ca. 100 mm vor Radmitte bis Übergang zum
          hinteren Stoßfänger auf einer Höhe von ca. 40 mm zu kürzen. Die Schnittkante ist mit dem
          Radhaus zu verkleben,
       • der Stehbolzen hinter der Radmitte (für die Befestigungsklammer des Filzinnenkotflügels) ist
          um ca. 8 mm zu kürzen,
       • der Kunststoffhalter im Übergang Radhaus zum hinteren Stoßfänger ist um ca. 10 mm zu
          kürzen,

K61)   An Achse 2 ist die Ausbuchung des Kunststoffhalters im Bereich der Stoßfängeroberkante um
       ca. 10 mm zu kürzen.

K62)   An Achse 1 ist die Radhauskante im Bereich von ca. 100 mm vor und hinter der Radmitte
       umzulegen.

K67)   An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 45-Grad vor
       der Radmitte eng an das Radhaus anzulegen.

K72)   An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zum
       Schweller eng an das Blechradhaus anzulegen.
Gutachten zur Erteilung der   ABE-Nr. 53466 nach §22 StVZO
Nr. :                         RA-001140-A0-104
Anlage-Nr. :                  5
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Auftraggeber :                Ronal GmbH
Teiletyp :                    P99.9805


K77)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • die KS-Radhausverbreiterung ist im Bereich von 40 Grad hinter der Radmitte auf einer
          Länge von 100 mm in Richtung Schweller, um 10 mm zu kürzen,
       • der in diesem Bereich befindliche Kunststoffniet ist zu entfernen und die dahinter befindliche
          Blechlasche der Radhauskante ist komplett umzulegen,
       • der Kunststoffinnenkotflügel ist im oben genannten Bereich um 20 mm nach innen oben,
          warm einzuformen oder auszuschneiden.

K78)   An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis Schweller
       eng an das Blechradhaus anzulegen.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
      oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
      oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

S01)   Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe / Bremstrommel
       sind zu entfernen.

T84)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1000 kg bei LI 84 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 500 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T85)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T88)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T89)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T91)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T93)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

Die Anlage 5 mit den Seiten 1-10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ P99.9805 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 24.11.2020